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Schneespur
Branche· 14 min Lesezeit

Winterdienst in Baden-Württemberg: vom Oberrhein auf die Baar

Baden-Württemberg vereint die wärmste Ecke Deutschlands und eines der kältesten Kaltluftbecken des Landes. Ein Überblick über Klima, Höhenlagen, das landesweite Salzthema und was beides für den Winterdienst bedeutet.

Von Michael Fuchs

Baden-Württemberg ist ein gutes Beispiel dafür, dass „Süddeutschland“ als Winterdienst-Kategorie nichts erklärt. In Mannheim liegt das Januarmittel bei 1,8 °C, gut 200 Kilometer südöstlich, in Villingen-Schwenningen, bei −0,3 °C. Beides ist dasselbe Bundesland, und beides ist derselbe Monat.

Wer hier räumt, arbeitet also je nach Standort an einer ganz anderen Aufgabe. Dieser Artikel ordnet die Unterschiede ein und verlinkt auf die Winterdienst-Seiten der einzelnen Städte, auf denen die örtlichen Regeln im Detail stehen. Für Bayern gibt es dieselbe Einordnung bereits: Winterdienst in Bayern.

Ein Land, zwei Winterextreme

Das milde Ende liegt im Westen, im Oberrheingraben. Karlsruhe erreicht eine Jahresmitteltemperatur von 11,0 °C und zählt damit zu den wärmsten Städten Deutschlands, Mannheim kommt auf 10,5 °C. In Heidelberg gedeihen wegen der warmen Lage Mandel- und Feigenbäume im Freiland, und am Philosophenweg ist seit dem Jahr 2000 wieder Weinbau möglich.

Das kalte Ende liegt keine 200 Kilometer entfernt. Villingen-Schwenningen liegt auf rund 700 bis 760 m auf der Baar-Hochebene. Das flache Kaltluftbecken der Baar gehört laut Landschaftsbeschreibung „zu den kältesten Flecken in Deutschland“; der erste Nachtfrost tritt im langjährigen Mittel bereits am 20. September ein, noch früher als im nahen Schwarzwald. An der DWD-Station auf 719 m liegt das Januarmittel bei −0,3 °C – ein negatives Monatsmittel, das für eine deutsche Stadt dieser Größe ungewöhnlich ist. 2025 wurden dort rund 125 Frosttage und 16 Eistage gemessen, die schneereiche Zeit dauert im Mittel rund 4,8 Monate.

Zwischen diesen beiden Polen liegt alles andere: die Neckarbecken, die Schwäbische Alb, der Bodensee, der Schwarzwald.

Wie schmal der Grat dazwischen ist, zeigt das Neckarbecken. Heilbronn kommt auf eine Jahresmitteltemperatur von 9,8 °C, die Schneesaison dauert im Mittel nur rund 1,3 Monate, und der schneereichste Monat bringt im Schnitt etwa 3 cm Schnee. Trotzdem liegt der mittlere Januar-Tiefstwert an der Referenzstation Obersulm-Willsbach unter null, und im Osten steigen die Heilbronner Berge mit ihren Weinbergterrassen bis auf 378 m an, rund 227 Höhenmeter über dem Neckar. Schneearm heißt eben nicht glättefrei.

Wichtig ist dabei, was „mild“ nicht bedeutet. Karlsruhe verzeichnet trotz seines Wärmerekords im Mittel 60,7 Frosttage und 11,1 Eistage pro Jahr. Mannheim hält rund 220 Mitarbeiter in Bereitschaft, lagert etwa 1.500 t Streusalz sowie 50 t Splitt ein und betreibt an der Kurt-Schumacher-Brücke eigens eine Glättemeldeanlage. Eine milde Region ist keine winterdienstfreie Region – sie hat nur ein anderes Problem.

Die Höhe entscheidet, und sie liegt oft in der Stadt selbst

Wie in Bayern ist die Höhenlage der stärkste einzelne Faktor. Die Besonderheit vieler baden-württembergischer Städte ist aber, dass dieser Höhenunterschied nicht zwischen Städten liegt, sondern innerhalb einer einzigen Gemarkung.

Die Spanne ist beachtlich:

  • Freiburg im Breisgau: Innenstadt auf 278 m, höchster Punkt der Schauinsland mit 1.284 m – über 1.000 Höhenmeter innerhalb der Stadtgrenzen. Die südlichen Stadtteile Kappel und Günterstal liegen bereits im Schwarzwald.
  • Baden-Baden: 112 m im Rastatter Ried, 1002 m auf der Badener Höhe – rund 890 Höhenmeter. Für den Naturpark Schwarzwald ist festgehalten, dass es in den Höhenlagen „bis zu 100 Schneetage“ gibt.
  • Reutlingen: 290 m im Stadtteil Mittelstadt, 869,6 m auf dem Roßberg in Gönningen, das bereits zur Albhochfläche gehört – rund 580 Höhenmeter.
  • Heidelberg: 97 m an der Schwabenheimer Schleuse, 568 m auf dem Königstuhl – 471 Höhenmeter.
  • Pforzheim: 235 m an der Enz, rund 608 m auf der Büchenbronner Höhe – etwa 370 Höhenmeter. Zwei Drittel des Stadtgebiets gehören zu den Schwarzwald-Randplatten.
  • Aalen: Marktplatz auf 430 m, Grünenberg auf 731,8 m – rund 360 Höhenmeter, verteilt über Albvorland, Voralb, Albuch und Härtsfeld.

Das ist keine Statistik, sondern eine Einsatzplanung. In Pforzheim ist die Enz- und Nagold-Talstadt glätte- und nässegeprägt, während die südwestlichen Höhenstadtteile Büchenbronn, Huchenfeld und Hohenwart einen schneereicheren, kälteren Winter haben – und die Zufahrten dorthin sind Gefällestrecken. In Aalen liegt zwischen dem feuchten Kochertal und den Ostbezirken Richtung Albuch ein realer Unterschied in Schnee- und Frostmengen.

Wie stark ein Ortsname allein täuschen kann, zeigt Heidelberg mit seinem eigenen Messnetz besonders deutlich. Im Februar 2022 verzeichnete die städtische Station Wasserwerk Rauschen ein Monatsminimum von −13,5 °C, die Innenstadtstation Stadtbücherei im selben Monat −1,0 °C. Im Dezember 2022 kehrte sich das Verhältnis um. Ein einziger Messwert für „Heidelberg“ beschreibt den Ort also nicht.

Wenn nicht der Schnee das Problem ist, sondern die Steigung

In mehreren Städten des Landes ist die entscheidende Größe weder Temperatur noch Schneemenge, sondern das Gefälle.

Stuttgart ist der klarste Fall. Die Stadt liegt im Talkessel, 207 m am Neckar, 549 m an der Bernhartshöhe. Dazwischen liegen über 400 öffentliche Treppen- und Staffelwege, die sogenannten Stäffele; aneinandergereiht ergeben sie rund 20 km Stufen. Sie stammen aus der Weinbergszeit und verbinden die Talsohle mit der Halbhöhenlage – im Winter sind sie neuralgische Glättepunkte. Dazu kommt eine Spreizung innerhalb der Stadt: In der dicht bebauten Innenstadt werden rund 62 Frosttage und 15 Eistage gezählt, an der höher gelegenen Station Hohenheim rund 89 Frosttage und 23 Eistage. Der Kesselrand friert deutlich häufiger als die wärmegestaute Talsohle.

Tübingen hat dasselbe Muster im Kleinen: Die Altstadt sitzt auf dem Sattel zwischen Schlossberg und Österberg, dort, wo Ammer, Steinlach und Goldersbach in den Neckar münden. Die Stadt zieht daraus eine ungewöhnliche Konsequenz: Der Rittweg nach Bebenhausen und der Verbindungsweg Sudhaus/Bergfriedhof werden laut amtlicher Meldung „bei Eisglätte und Schnee gesperrt und wetterabhängig wieder geöffnet“, weil sich dort bei Kälte schnell Eis bildet. Geöffnet wird erst, wenn für etwa zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt ist. Sperren statt räumen ist auch eine Antwort auf Topografie.

Wie steil städtische Fußwege werden können, zeigt der Heidelberger Schlangenweg zwischen Alter Brücke und Philosophenweg: rund 83 Höhenmeter auf etwa 350 m Horizontaldistanz. In Ravensburg liegt die Veitsburg auf 525 m und damit rund 75 Höhenmeter über der Kernstadt, auf sehr kurzer Distanz – die Stadt führt in ihrem Räumplan eine eigene Prioritätsstufe für „steile Strecken“.

Nicht zufällig ist genau das die Stelle, an der die Satzungen ihre Streumittelregeln lockern. Wo Salz überhaupt erlaubt ist, dann fast immer an Treppen und Gefällstrecken.

Der Bodensee: milder Winter, längerer Winter

Am Bodensee wirkt eine Wasserfläche von rund 500 km² als jahreszeitlicher Temperaturspeicher. Die Folge wird in der Beschreibung des Schussentals ausdrücklich benannt: Winterfröste fallen deutlich schwächer aus als im Umland, andererseits hält der Winter auch länger an.

Konstanz, die südlichste Stadt Deutschlands, ist dabei weniger ein Schnee- als ein Sichtthema: Die Stadt zählt zu den nebelreichsten Städten Deutschlands, mit rund 95 von durchschnittlich 160 trüben Tagen zwischen Oktober und Februar. Für den Winterdienst zählen dort überfrierende Nässe und Reif mehr als große Schneemengen. Hinzu kommen die Brücken über den Seerhein, die über fließendem Wasser früh überfrieren, und die Steigung vom Seeufer auf 395 m hinauf zum Bodanrück.

In Friedrichshafen reicht das Stadtgebiet von 395,2 m am Ufer bis 501,6 m in Ailingen – gut 100 Höhenmeter vom feuchtmilden Seeufer ins kältere Hinterland. Auch hier gilt: Die Glätte entsteht oft durch überfrierende Nässe und Reif, ganz ohne vorherigen Schneefall.

Ravensburg liegt 17 km vom See entfernt und spürt ihn trotzdem. An der benachbarten Klimastation Weingarten liegt das Januarmittel bei 1,1 °C – gleichzeitig wurde dort ein absolutes Minimum von −14,8 °C gemessen. Milde Mittelwerte und harte Einzelnächte schließen sich nicht aus.

Alb und Schwarzwald: wo Schnee wirklich Schnee ist

Es gibt in Baden-Württemberg aber auch den Winter, den man sich unter Winterdienst gemeinhin vorstellt.

Auf der Baar plant Villingen-Schwenningen mit einem Prioritätensystem, das eine eigene Stufe für Straßen kennt, die erst ab 10 cm Schneehöhe geräumt werden. Anderswo wäre eine solche Schwelle eine seltene Ausnahme, dort ist sie ein einkalkulierter Regelfall.

Ulm an der Donau, auf 478 m am südöstlichen Rand der Schwäbischen Alb, liegt in allen drei Wintermonaten mit den mittleren Tiefstwerten unter dem Gefrierpunkt; an der Station Ulm wurden 2025 rund 115 Frosttage und 25 Eistage gemessen. Und in Baden-Baden beginnt mit der B 500 die Schwarzwaldhochstraße, die ab der Bühlerhöhe auf 800 bis über 1000 m verläuft – dort ist an Schneewochenenden nicht die Räumung das Hauptproblem, sondern der Ausflugsverkehr, der die Parkplätze überfüllt.

Freiburg zeigt beide Welten in einer Zuständigkeit: In der Talstadt fallen im Januar im Schnitt rund 4 cm Schnee und etwa 0,5 reine Schneetage, der Großteil des Winterniederschlags fällt als Regen. In den Höhenstadtteilen sieht der Winter völlig anders aus. Entsprechend führt die städtische Abfallwirtschaft und Stadtreinigung die Bergstraßen in der höchsten Dringlichkeitskategorie – gemeinsam mit Hauptverkehrsstraßen und ÖPNV-Strecken.

Streusalz: das Dauerthema des Landes

Wer aus einem anderen Bundesland kommt, merkt den Unterschied am schnellsten beim Streugut. In allen hier betrachteten Städten Baden-Württembergs ist Auftausalz auf den Anlieger-Gehwegen untersagt oder mindestens stark eingeschränkt.

Die Formulierungen unterscheiden sich, das Muster ist dasselbe:

  • Freiburg verbietet Auftausalz auf Gehwegen ohne Salz-Ausnahme im Gemisch.
  • Baden-Baden schreibt wörtlich: „Die Verwendung von Salz als Streumittel ist auf Gehwegen, Fußwegen, Staffeln und in den Fußgängerzonen untersagt.“
  • Ravensburg verbietet Auftausalze und lässt Ausnahmen ausdrücklich nur „an Treppen und Steilstrecken“ zu.
  • Villingen-Schwenningen hält es knapp: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“
  • Heidelberg und Mannheim erlauben Salz nur bei Eisregen und ähnlichen Lagen sowie an Treppen und Gefällstrecken – und begrenzen die Menge auf maximal 20 g/m². Mannheim veranschaulicht das mit „einem Esslöffel pro Quadratmeter“.
  • Aalen zieht die Grenze bei 10 g/m² und nimmt Gehwege mit Baumbestand auch davon aus.
  • Ulm lässt bei außergewöhnlicher Witterung kurzzeitig Salz zu, aber im Verhältnis 1:4 mit Granulat gemischt.

Bemerkenswert ist die praktische Seite: Mehrere Städte stellen das Ersatzmittel selbst bereit. Konstanz gibt Splitt kostenlos ab – am Wertstoffhof und über Wintersplit-Boxen im Stadtgebiet. Ravensburg hält Splittbehälter für haushaltsübliche Mengen vor, Tübingen 19 kostenlose Splitthaufen. Wo eine Stadt das Salz verbietet, liefert sie die Alternative gleich mit.

Für den Betrieb hat das zwei Konsequenzen. Erstens muss abstumpfendes Streugut in ausreichender Menge vorgehalten werden, und es wirkt anders als Salz: Es taut nichts auf, es schafft nur Griffigkeit, und es muss nach dem Tauen wieder aufgenommen werden. Zweitens gilt das Verbot für die Gehwege der Anlieger, nicht zwangsläufig für die Fahrbahnen der Stadt. Konstanz begründet das offen: Auf Straßen und Radwegen kommt Salz zum Einsatz, weil abstumpfender Splitt dort wegen der Fahrdynamik und des Steinschlagrisikos ungeeignet ist. Karlsruhe setzt auf Haupt- und Verbindungsstraßen bei Bedarf Feuchtsalz ein, Pforzheim streut mit Feuchtsalz-Technik, Aalen mit einem Gemisch aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlauge. Dieselbe Stadt kann also auf der Fahrbahn salzen und es auf dem Gehweg verbieten. Wer beides betreut, braucht dafür zwei Streuregime – und im Zweifel den Nachweis, welches wo angewendet wurde.

Ein Landesgesetz, viele Uhrzeiten

So unterschiedlich das Wetter, so einheitlich ist die rechtliche Grundlage. Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die Anlieger, gestützt auf § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW.

Was daraus konkret folgt, regelt jede Stadt selbst – und die Unterschiede sind größer, als man erwartet.

Die Morgenzeit reicht werktags von 6.30 Uhr in Pforzheim über 7 Uhr in Stuttgart, Freiburg, Mannheim, Heidelberg, Konstanz, Friedrichshafen, Ulm, Aalen, Reutlingen und Villingen-Schwenningen und 7.30 Uhr in Karlsruhe bis 8.30 Uhr in Heilbronn. Zwei Stunden Unterschied innerhalb eines Bundeslandes. Manche Satzungen staffeln zusätzlich nach Samstag – Stuttgart, Tübingen und Reutlingen kennen eine eigene Samstagszeit um 8 Uhr, Heidelberg dagegen nicht: Dort ist der Samstag schlicht Werktag.

Das Ende der Pflicht liegt zwischen 20 Uhr (Villingen-Schwenningen, Reutlingen, Friedrichshafen, Ravensburg, Aalen, Pforzheim), 20.30 Uhr (Ulm), 21 Uhr (Stuttgart, Tübingen, Heidelberg, Karlsruhe, Baden-Baden) und 22 Uhr in Konstanz.

Die Räumbreite reicht von 0,70 m in Freiburg – mit einer Streubreite von 0,50 m – über rund 1 m in Konstanz, Friedrichshafen, Mannheim und Villingen-Schwenningen und 1,20 m in Reutlingen bis zu 1,50 m in Stuttgart, Tübingen, Heidelberg, Heilbronn und Aalen. Karlsruhe rechnet anders und verlangt drei Viertel der Gehwegbreite, höchstens aber 3 m.

Der Bußgeldrahmen ist ebenfalls uneinheitlich, obwohl dieselbe Norm dahintersteht. Die meisten Satzungen nennen 5 bis 500 Euro, bei Fahrlässigkeit höchstens 250 Euro. Ravensburg geht auf bis zu 1.000 Euro, Heidelberg nennt nur eine Obergrenze von 500 Euro ohne Mindestbetrag, und Konstanz führt bis heute die Beträge 2,56 bis 511,29 Euro – erkennbar aus D-Mark umgerechnet.

Ein Detail, das leicht übersehen wird: Manche Satzungen formulieren „bis 7 Uhr“, andere „ab 7 Uhr“. Karlsruhe und Ravensburg gehören zur zweiten Gruppe. Wer eine fremde Satzung liest, sollte diesen Unterschied nicht überlesen.

Was die Verkehrssicherungspflicht allgemein umfasst, steht auf der Übersichtsseite Verkehrssicherungspflicht verständlich erklärt. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich ist immer die Satzung Ihrer Gemeinde.

Was in Bayern anders ist

Der direkteste Vergleich liegt an der Donau. Neu-Ulm und Ulm sind ein zusammengewachsenes Stadtgebiet, die Landesgrenze verläuft in der Flussmitte. Rechts gilt § 41 StrG BW und die Ulmer Satzung, links Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und die Neu-Ulmer Verordnung. Dieselbe Wetterlage, dieselbe Station als Referenz – zwei Regelwerke.

Vier Unterschiede sind für die Praxis relevant:

Die Rechtsquelle. In Baden-Württemberg ist § 41 Abs. 2 StrG BW die Grundlage, geahndet wird nach § 54 StrG BW. In Bayern sind es Art. 51 und Art. 66 BayStrWG. Wer in beiden Ländern arbeitet, zitiert im Nachweis also unterschiedliche Normen.

Der Bußgeldrahmen. Bayern nennt einheitlich bis zu 1.000 Euro. Baden-Württemberg liegt in den meisten Satzungen darunter, meist bei 500 Euro – dafür beziffern die Satzungen den Rahmen häufig selbst, inklusive Mindestbetrag. In beiden Ländern ist ohnehin die zivilrechtliche Haftung nach einem Sturz das größere Risiko, nicht das Bußgeld.

Das Streumittel. Salzverbote auf Gehwegen gibt es in beiden Ländern; Würzburg und Neu-Ulm zeigen das für Bayern. In Baden-Württemberg ist das Verbot allerdings der Regelfall statt der Einzelfall, und die Satzungen arbeiten öfter mit bezifferten Höchstmengen – 20 g/m² in Heidelberg und Mannheim, 10 g/m² in Aalen, eine 1:4-Mischung in Ulm.

Das Klima. Baden-Württemberg hat mit dem Oberrheingraben die wärmere Ecke: Karlsruhe liegt mit 11,0 °C Jahresmittel über dem milden bayerischen Maintal, für das Würzburg 9,2 °C nennt. Am anderen Ende fehlt Baden-Württemberg der Alpenrand, wo Rosenheim auf 1.310,6 mm Jahresniederschlag und eine Schneesaison von rund 4,2 Monaten kommt. Dafür hat es mit der Baar ein Kaltluftbecken mit negativem Januarmittel und einer Schneesaison von rund 4,8 Monaten – ein Wert, den keine der betrachteten bayerischen Städte erreicht. Und statt des Föhns, der im Alpenvorland an rund zehn Tagen im Jahr für Tauwetter und anschließende Glätte sorgt, prägt hier der Bodensee: schwächere Fröste, dafür ein längerer Winter.

Das gemeinsame Muster bleibt trotzdem bestehen: In beiden Ländern gehen die Schneetage zurück, während die Frosttage sich halten. Glätte ist die eigentliche Konstante, nicht der Schnee.

Dokumentation über alle Wetterlagen

Ob 10 cm Neuschnee auf der Baar oder Reif auf einer Konstanzer Uferstraße: Im Streitfall zählt nicht, wie das Wetter war, sondern was Sie belegen können. Und je milder die Region, desto wichtiger wird dieser Beleg – denn eine Lufttemperatur von 2 °C spricht vor Gericht erst einmal gegen die Notwendigkeit eines Einsatzes, den der Bodenzustand sehr wohl erforderte.

Schneespur erfasst zu jedem Einsatz automatisch die Wetterdaten bei Start und Ende – Temperatur, Niederschlag und Schneelage kommen von einem unabhängigen Wetterdienst, nicht aus der Erinnerung. Das GPS-Tracking zeichnet parallel die gefahrene Route auf, und am Ende bündelt ein PDF-Einsatznachweis alles zu einem belastbaren Beleg. Wo das Streumittel selbst reguliert ist, wie in fast jeder baden-württembergischen Satzung, lässt sich auch festhalten, womit gestreut wurde.

Für kommunale Bauhöfe und größere Betriebe mit mehreren Stützpunkten passt die Seite Winterdienst für Kommunen. Und wer abschätzen will, was ein Winterdienst regional kostet, findet im Winterdienst-Kostenrechner eine Orientierung.

Kurz gesagt

Baden-Württemberg ist kein einheitliches Wintergebiet. Der Oberrheingraben ist die wärmste Ecke Deutschlands und trotzdem frost- und glättereich, die Baar zählt zu den kältesten Flecken des Landes, am Bodensee ist der Winter milder, aber länger, und in Städten wie Stuttgart, Tübingen oder Pforzheim entscheidet die Steigung mehr als die Schneemenge. Viele Städte tragen beide Winter innerhalb ihrer eigenen Grenzen – Freiburg über 1.000 Höhenmeter, Baden-Baden rund 890.

Zwei Dinge sind dabei landestypisch: das breite Verbot von Auftausalz auf Gehwegen samt bereitgestelltem Splitt, und eine gemeinsame Rechtsgrundlage in § 41 StrG BW, die sich in sehr unterschiedliche Uhrzeiten, Breiten und Bußgeldrahmen übersetzt. Wer über Gemeindegrenzen hinweg arbeitet, arbeitet deshalb auch über Regelgrenzen hinweg.

Für den Winterdienst folgt daraus dasselbe wie in Bayern: Die Route ist regional verschieden, die Pflicht zur nachvollziehbaren Dokumentation ist überall dieselbe. Wie sich Einsätze digital festhalten lassen, steht in Von Zettel, Excel und WhatsApp zur digitalen Einsatzdokumentation; warum es Schneespur überhaupt gibt, lesen Sie in diesem Artikel. Der Quellcode liegt offen auf GitHub, und Rückmeldungen – gerade zu regionalen Besonderheiten – sind jederzeit willkommen.

Häufige Fragen

Wo ist der Winter in Baden-Württemberg am härtesten?
Auf der Baar und in den Höhenlagen des Schwarzwalds und der Schwäbischen Alb. Villingen-Schwenningen liegt auf rund 700 bis 760 m; das flache Kaltluftbecken der Baar zählt laut Landschaftsbeschreibung „zu den kältesten Flecken in Deutschland“. An der DWD-Station (719 m) ist der Januar mit einem Monatsmittel von −0,3 °C der kälteste Monat, 2025 wurden dort rund 125 Frosttage und 16 Eistage gemessen. Die schneereiche Zeit dauert im Mittel rund 4,8 Monate. Dass die Stadt in ihrem Räumplan eine eigene Stufe für Straßen führt, die erst ab 10 cm Schneehöhe geräumt werden, sagt einiges: Zweistellige Schneehöhen sind dort ein einkalkulierter Regelfall.
Wo ist der Winter in Baden-Württemberg am mildesten?
Im Oberrheingraben. Karlsruhe kommt auf eine Jahresmitteltemperatur von 11,0 °C und zählt damit zu den wärmsten Städten Deutschlands, Mannheim auf 10,5 °C bei einem Januarmittel von 1,8 °C. Winterdienst ist dort trotzdem nötig: Karlsruhe verzeichnet im Mittel 60,7 Frost- und 11,1 Eistage pro Jahr, und Mannheim hält rund 220 Mitarbeiter in Bereitschaft und lagert etwa 1.500 t Streusalz ein. Das Thema heißt in der Rheinebene nur anders – nicht Schneemasse, sondern überfrierende Nässe, Hochnebel und früh vereisende Brücken.
Darf ich in Baden-Württemberg Streusalz auf dem Gehweg verwenden?
In aller Regel nicht. Alle hier betrachteten Städte untersagen Anliegern das Auftausalz auf Gehwegen und schreiben abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche vor. Die Ausnahmen sind eng und stehen im Satzungstext: meist Eisregen sowie Treppen und Gefällstrecken. Mehrere Städte beziffern die zulässige Höchstmenge sogar – Heidelberg und Mannheim mit maximal 20 g/m², Aalen mit 10 g/m², Ulm mit einer Mischung von Salz und Granulat im Verhältnis 1:4. Freiburg kennt gar keine Salz-Ausnahme im Gemisch. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Satzung Ihrer Gemeinde.
Bis wann muss in Baden-Württemberg morgens geräumt und gestreut sein?
Das regelt jede Stadt selbst, und die Spanne ist groß. Pforzheim verlangt werktags bis 6.30 Uhr, die meisten Städte bis 7 Uhr, Heilbronn erst bis 8.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen liegt der Zeitpunkt meist zwischen 8 und 9 Uhr. Auch das Ende der Pflicht unterscheidet sich: 20 Uhr in Villingen-Schwenningen, Reutlingen und Friedrichshafen, 21 Uhr in Stuttgart, Tübingen und Heidelberg, 22 Uhr in Konstanz. Wichtig ist die Lesart: Die Morgenzeit ist ein Ergebniszeitpunkt – bis dahin soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen.
Wie breit muss in Baden-Württemberg geräumt werden?
Auch das steht in der jeweiligen Satzung, und die Werte reichen von 0,70 m bis 1,50 m. Freiburg nennt eine Mindestbreite von 0,70 m zum Räumen und 0,50 m zum Streuen, Konstanz, Friedrichshafen, Mannheim und Villingen-Schwenningen jeweils rund 1 m, Reutlingen 1,20 m, und Stuttgart, Tübingen, Heidelberg, Heilbronn und Aalen 1,50 m. Viele Städte verlangen zusätzlich einen geräumten Zugang zur Fahrbahn und regeln Fußgängerzonen gesondert – Ulm nennt für die Bahnhof- und Hirschstraße bis zu 5 m.
Gilt in Baden-Württemberg eine landesweite Räum- und Streupflicht?
Die Rechtsgrundlage ist landesweit dieselbe: Die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die Anlieger, gestützt auf § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW. Die konkreten Pflichten – Uhrzeiten, Breiten, erlaubte Streumittel – regelt aber jede Kommune in ihrer eigenen Satzung. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.
Was unterscheidet den Winterdienst in Baden-Württemberg von dem in Bayern?
Vor allem die Rechtsquelle und die Bußgeldrahmen. In Baden-Württemberg gilt § 41 Abs. 2 StrG BW, Verstöße werden nach § 54 StrG BW geahndet – die Satzungen beziffern den Rahmen häufig selbst, meist mit 5 bis 500 Euro, in Ravensburg bis 1.000 Euro. In Bayern ist Art. 51 BayStrWG die Grundlage, geahndet wird nach Art. 66 BayStrWG mit bis zu 1.000 Euro. Die Doppelstadt Ulm und Neu-Ulm zeigt das an einem einzigen Fluss: rechts der Donau baden-württembergisches, links bayerisches Recht, mit unterschiedlichen Zeiten und Rahmen. Klimatisch reicht Baden-Württemberg vom wärmsten Winkel Deutschlands bis zu einem Kaltluftbecken mit negativem Januarmittel, Bayern dagegen bis an den Alpenrand mit deutlich höheren Schneemengen.

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