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Schneespur
Baden-Württemberg

Winterdienst Aalen

Was den Winter in Aalen prägt: die Große Kreisstadt im oberen Kochertal am Austritt aus der östlichen Schwäbischen Alb — der Marktplatz liegt auf 430 m, das Stadtgebiet reicht bis auf 731,8 m am Grünenberg, ein Höhenunterschied von rund 360 m mit spürbar unterschiedlichem Winter. Rechtlich gilt die Streupflichtsatzung der Stadt Aalen von 1988 auf Grundlage des § 41 StrG BW: Anlieger räumen werktags bis 7 und sonn-/feiertags bis 8 Uhr, streuen grundsätzlich mit Sand, Splitt oder Asche statt Salz und haften bei Verstoß mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro.

Verschneiter Aalener Marktplatz mit geschlossenen Reihen schwäbischer Bürgerhäuser aus Fachwerk und verputzten Fassaden, dahinter der einzelne barocke Turm der Stadtkirche St. Nikolaus mit welscher Haube über den tief verschneiten roten Ziegeldächern; im Vordergrund räumt ein orangefarbener kommunaler Unimog-Geräteträger mit Frontpflug eine Spur frei, dazu Schneewälle an den Rändern und die sanft bewaldeten Höhen der Ostalb im Hintergrund. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Aalen liegt im Tal des oberen Kocher, dort, wo dieser aus der östlichen Schwäbischen Alb austritt — in der sogenannten Aalener Bucht, rund 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm. Durch das Stadtgebiet fließt der Kocher, der in der Kernstadt den kleinen Bach Aal aufnimmt, dem die Stadt ihren Namen verdankt. Aalen ist Große Kreisstadt und Sitz des Ostalbkreises, mit 67.621 Einwohnern auf 146,58 km². Zur Stadt gehören neben der Kernstadt acht Stadtbezirke, darunter Wasseralfingen im Norden und Unterkochen im Süden.

Das eigentliche Kennzeichen des Aalener Winters ist die Höhe. Innerhalb der Stadtgrenzen liegen rund 360 m zwischen dem tiefsten Punkt (Lein bei Rodamsdörfle, 372 m) und dem höchsten (Grünenberg bei Himmlingen, 731,8 m); der Marktplatz selbst liegt auf 430 m. Das Stadtgebiet hat Anteil an gleich vier Naturräumen — Albvorland, Voralb, Albuch und Härtsfeld —, und die Stadt leitet daraus ausdrücklich „klimatische Unterschiede” nach Höhe und Exposition ab. In Zahlen bleibt der Ort gemäßigt: Die städtische Klimastation „Lederhölzle” weist für 1991–2020 eine Jahresmitteltemperatur von 10,21 °C, rund 816,1 mm Niederschlag und 167 Regentage aus; kältester Monat ist der Januar mit einem Mittel um 1,2 °C.

Kochertal und Härtsfeld — ein Ort, zwei Winter

Aus dieser Höhenspanne folgt ein doppelter Winter. Das Kochertal mit der Kernstadt ist vor allem ein Glätte- und Frostthema: Die feuchte Talnähe begünstigt morgens überfrierende Nässe, das Streuen ist hier oft wichtiger als das Räumen. Die höher gelegenen Ostbezirke Richtung Albuch und Härtsfeld und die anschließende Ostalb sehen dagegen deutlich mehr Schnee und mehr Frosttage — das Härtsfeld ist eine höher gelegene Karsthochfläche, die winterlich spürbar rauer ausfällt als die Talstadt. Der Winterdienst muss beides zugleich bedienen, und die Steigungsstrecken vom Tal auf die Alb sind dabei die neuralgischen Punkte.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Baden-Württemberg gibt es kein landesweit einheitliches Zeitfenster. Die Grundlage bildet § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW), der es den Gemeinden erlaubt, die Räum- und Streupflicht durch Satzung auf die Straßenanlieger zu übertragen. Aalen hat das mit der Streupflichtsatzung vom 15. Dezember 1988 getan. Sie regelt die Pflichten der Anlieger präzise — und fällt an zwei Stellen auf: bei den Räumbreiten und beim Salzverbot.

Wer ist verpflichtet — und wann

Räum- und streupflichtig sind nach § 2 die Straßenanlieger, und zwar ausdrücklich nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Besitzer — etwa Mieter und Pächter — der angrenzenden Grundstücke. Nach § 7 müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Entscheidend ist die Folgepflicht: Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt nachzuarbeiten — bis 20.00 Uhr. Bei den Breiten verlangt § 5 mindestens 1,50 m geräumte Gehwegbreite und zusätzlich für jedes Hausgrundstück einen freigeräumten Zugang zur Fahrbahn von 1,50 m. Wo kein Gehweg vorhanden ist, tritt ein 1,50-m-Streifen am Fahrbahnrand an dessen Stelle.

Splitt statt Salz

Beim Streumittel ist die Satzung streng: Nach § 6 ist mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche zu streuen; auftauende Mittel wie Salz sind grundsätzlich verboten. Erlaubt ist Salz nur in zwei genau benannten Fällen — bei Eisglätte und auf Treppen, Rampen, Gefäll- oder Steigungsstrecken — und dann beschränkt auf höchstens 10 g/m². Für Gehwege mit Baumbestand entfällt selbst diese Ausnahme. Dass die Satzung die Steigungsstrecken eigens nennt, verweist auf die Topografie: Es sind die Zufahrten vom Tal auf die Alb, an denen Splitt allein nicht genügt. Eine nachvollziehbare Dokumentation des Streuguts hilft, im Zweifel belegen zu können, wo womit gestreut wurde.

Was bei Verstoß droht

Aalen beziffert die Sanktion selbst — das ist nicht überall so. Nach § 8 handelt ordnungswidrig im Sinne des § 54 StrG BW, wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt; die Geldbuße reicht von mindestens 5 bis höchstens 1.000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis höchstens 500 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist in der Praxis oft die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einem nicht gesicherten Gehweg, kann der Verpflichtete für den Schaden einstehen müssen. In beiden Fällen zählt im Streit, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde; ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Der städtische Bauhof und seine Prioritäten

Auf den Fahrbahnen und öffentlichen Flächen arbeitet der Bauhof der Stadt Aalen, in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und etwa 20 Uhr abends im Zwei-Schicht-Betrieb — keinen Rund-um-die-Uhr-Dienst. Gereiht wird nach Verkehrsaufkommen und Gefährdungsgrad: Priorität I sind die Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen, etwa die Buslinien; Wohn- und Nebenstraßen folgen nachrangig. Im Vollbetrieb sind 11 Großfahrzeuge, 7 Schmalspurfahrzeuge und 15 Handräumtrupps im Einsatz. Auf den Fahrbahnen setzt die Stadt ein Salz-Lauge-Gemisch aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlauge ein, das den Verbrauch auf rund 15 g/m² senkt; in Wohngebieten arbeiten die Handräumtrupps mit Lavagranulat. Das ist der Maßstab eines kommunalen Winterdienstes an der Ostalb.

Steigungen, enge Sackgassen und die Ostbezirke

Die kritischen Punkte ergeben sich aus dem Relief. Die Zufahrten aus dem Kochertal auf die Alb sind Steigungsstrecken mit erhöhter, früh überfrierender Glättegefahr — genau die Stellen, an denen die Satzung ausnahmsweise Salz zulässt. Die höher gelegenen Ostbezirke Richtung Härtsfeld tragen mehr Schnee als die Talsohle. Und die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Anlieger den 1,50-m-Streifen auch dort räumen müssen, wo kein Gehweg vorhanden ist — besonders in engen Sackgassen, in die kommunale Fahrzeuge nicht einfahren können. Verlässliche Wetterdaten helfen, den Wechsel von überfrierender Nässe im Tal und Schneefall in der Höhe rechtzeitig einzuschätzen; Touren zwischen den Stadtbezirken lassen sich per GPS aufzeichnen.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Liegenschaften, Zufahrten und Treppen betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe oder eine Hausbetreuung —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat, gerade unter der strengen Salzvorgabe der Satzung. In Aalen kommt der Höhenkontrast hinzu, der Tal und Alb unterschiedlich fordert. Eine saubere Dokumentation der Einsätze gewinnt damit an Gewicht — für private Anlieger ebenso wie für Betriebe, die im Auftrag Dritter arbeiten.


Umland und Nachbargemeinden

Aalen ist im Ostalbkreis von zahlreichen kleineren Gemeinden umgeben, die denselben Rahmen des baden-württembergischen Straßengesetzes teilen. Südlich, am Kocher-Oberlauf, liegt Oberkochen, westlich Essingen, nördlich am Kocher Hüttlingen; dazu kommen Abtsgmünd, Neuler, Rainau, Westhausen und Lauchheim. Weiter östlich, am Rand des Härtsfelds und des Rieses, folgen Bopfingen und Neresheim; südlich, bereits im Landkreis Heidenheim, Königsbronn und Heidenheim an der Brenz. Für alle gilt derselbe Landesrahmen aus § 41 StrG BW und Verkehrssicherungspflicht, die konkrete Satzung mit ihren Zeiten, Breiten und Streuregeln ist aber jeweils eigenständig. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Fassung gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

  • Lage: Aalen liegt im Tal des oberen Kocher an dessen Austritt aus der östlichen Schwäbischen Alb, in der sogenannten Aalener Bucht — etwa 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm. Durch das Stadtgebiet fließt der Kocher, der in der Kernstadt den namensgebenden Bach Aal aufnimmt.Quelle
  • Höhenspanne innerhalb der Stadt: Der Marktplatz liegt auf 430 m ü. NHN, der tiefste Punkt (Lein bei Rodamsdörfle) auf 372 m, der höchste (Grünenberg bei Himmlingen) auf 731,8 m — rund 360 m Unterschied innerhalb der Stadtgrenzen. Das Stadtgebiet hat Anteil an Albvorland, Voralb, Albuch und Härtsfeld, woraus die Stadt selbst „klimatische Unterschiede“ nach Höhe und Exposition ableitet.Quelle
  • Aalen ist Große Kreisstadt und Kreisstadt des Ostalbkreises mit 67.621 Einwohnern (31.12.2024) auf 146,58 km². Zur Stadt gehören die Kernstadt und acht Stadtbezirke, darunter Wasseralfingen im Norden und Unterkochen im Süden — beide am Kocher.Quelle
  • Winterklima (1991–2020, städtische Station „Lederhölzle“ zwischen Aalen und Wasseralfingen): Jahresmitteltemperatur 10,21 °C, rund 816,1 mm Jahresniederschlag, 167 Regentage. Kältester Monat ist der Januar (Monatsmittel um 1,2 °C). Das Kochertal ist im Winter vor allem glätte- und frostgeprägt, die Höhenlagen tragen mehr Schnee und mehr Frosttage.Quelle
  • Maßgebliche Regelung: die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)“ der Stadt Aalen vom 15. Dezember 1988, erlassen auf Grund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) und § 4 der Gemeindeordnung (GemO).Quelle
  • Verpflichtete und Zeiten (§ 2, § 7): Räum- und streupflichtig sind die Straßenanlieger — Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) der angrenzenden Grundstücke. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein; fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.Quelle
  • Räumbreite (§ 5, § 3): Die Gehwege sind mindestens auf 1,50 m Breite zu räumen; zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 m freizuräumen. Wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand als zu räumende Fläche.Quelle
  • Streumittel und Salzverbot (§ 6): Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Auftauende Mittel (Salz) sind auf Gehwegen grundsätzlich verboten; erlaubt sind sie nur bei Eisglätte und auf Treppen, Rampen, Gefäll- oder Steigungsstrecken, und dann auf höchstens 10 g/m² beschränkt. Für Gehwege mit Baumbestand gilt auch diese Ausnahme nicht.Quelle
  • Was bei Verstoß droht (§ 8): Wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig nach § 54 StrG BW. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von mindestens 5 und höchstens 1.000 Euro geahndet werden, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 Euro.Quelle
  • Städtischer Winterdienst: Der Bauhof der Stadt Aalen räumt und streut die Fahrbahnen in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und etwa 20 Uhr abends im Zwei-Schicht-Betrieb. Priorität I sind Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen (etwa Buslinien); Wohn- und Nebenstraßen folgen nachrangig.Quelle
  • Fuhrpark und Streumittel der Stadt: Im Vollbetrieb sind 11 Großfahrzeuge (Fahrbahnen), 7 Schmalspurfahrzeuge (Geh- und Radwege) und 15 Handräumtrupps im Einsatz. Auf Fahrbahnen wird ein Salz-Lauge-Gemisch aus 70 % Trockensalz und 30 % Salzlauge verwendet, was den Verbrauch auf rund 15 g/m² senkt; in Wohngebieten setzen die Handräumtrupps Lavagranulat ein.Quelle
  • Höhenkontrast als Winterprägung: Zwischen dem feuchten, glätteanfälligen Kochertal (Kernstadt, ~430 m) und den höher gelegenen Ostbezirken Richtung Albuch und Härtsfeld sowie dem Grünenberg (731,8 m) liegt ein realer Unterschied in Schnee- und Frostmengen. Die Steigungsstrecken vom Tal auf die Alb sind früh überfrierende Glättepunkte — genau dort erlaubt die Satzung ausnahmsweise Salz.Quelle

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Aalen — Winterdienst (Bauhof und Gärtnerei)

    Die amtliche Infoseite zum städtischen Winterdienst: Einsatzzeiten von etwa 4 bis 20 Uhr im Zwei-Schicht-Betrieb, die Prioritätenreihung von den Hauptstraßen und Buslinien abwärts, der Fuhrpark und der Hinweis auf die Anliegerpflicht auch in engen Sackgassen.

  • Stadt Aalen — Streupflichtsatzung

    Die städtische Übersicht mit der Streupflichtsatzung von 1988 als Download: Verpflichtete (§ 2), Räumbreite von 1,50 m (§ 5), das Salzverbot mit den Ausnahmen an Treppen und Steigungen (§ 6), die Zeiten bis 7 bzw. 8 Uhr und Ende 20 Uhr (§ 7) sowie die Geldbuße bis 1.000 € (§ 8).

  • Stadt Aalen — Klimadaten

    Die amtlichen Klimadaten der Stadt (Messstation Lederhölzle, Normalperiode 1991–2020) mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die klimatischen Unterschiede zwischen der Talstadt und den höher gelegenen Naturräumen Albuch und Härtsfeld.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Aalen

Bis wann muss ich in Aalen räumen und streuen?
Nach § 7 der Streupflichtsatzung müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr. Anders als in Österreich mit seinem einheitlichen Fenster von 6 bis 22 Uhr ist das eine kommunale Satzungsregelung, die von Stadt zu Stadt in Baden-Württemberg unterschiedlich ausfällt.
Darf ich in Aalen Streusalz verwenden?
Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Nach § 6 der Satzung ist mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche zu streuen; auftauende Mittel wie Salz sind verboten. Erlaubt ist Salz nur in zwei Fällen: bei Eisglätte und auf Treppen, Rampen, Gefäll- oder Steigungsstrecken — und dann auf höchstens 10 g/m² beschränkt. Für Gehwege mit Baumbestand gilt selbst diese Ausnahme nicht, dort ist Salz also ganz zu unterlassen. Die Stadt selbst arbeitet auf den Fahrbahnen mit einem sparsamen Salz-Lauge-Gemisch.
Wie breit muss der Gehweg in Aalen geräumt sein?
Mindestens auf 1,50 m Breite (§ 5). Zusätzlich verlangt die Satzung für jedes Hausgrundstück einen freigeräumten Zugang zur Fahrbahn von ebenfalls mindestens 1,50 m — also einen eigenen Durchstich zur Straße, nicht nur den Streifen entlang des Gehwegs. Wo gar kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand als die zu räumende Fläche. Gerade in engen Sackgassen, in die kommunale Fahrzeuge nicht einfahren, ist das die Aufgabe der Anlieger.
Was kostet es in Aalen, wenn nicht geräumt wird?
Die Satzung beziffert die Buße selbst — anders als manche andere Gemeinde. Nach § 8 handelt ordnungswidrig, wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt; die Geldbuße reicht von mindestens 5 bis höchstens 1.000 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis höchstens 500 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Hinzu kommt die zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht gesicherten Gehweg, kann der Verpflichtete für den Schaden einstehen müssen.
Warum ist der Winter in Aalen je nach Stadtteil so unterschiedlich?
Wegen der Höhe. Innerhalb der Stadtgrenzen liegen rund 360 m zwischen dem tiefsten Punkt (Lein bei Rodamsdörfle, 372 m) und dem höchsten (Grünenberg, 731,8 m). Die Kernstadt im Kochertal ist vor allem glätte- und frostgeprägt — die feuchte Talnähe begünstigt morgens überfrierende Nässe. Die höher gelegenen Ostbezirke Richtung Albuch und Härtsfeld sowie die anschließende Ostalb sehen dagegen mehr Schnee und mehr Frosttage. Die Stadt selbst spricht deshalb ausdrücklich von „klimatischen Unterschieden“ nach Höhe und Exposition.
Wer räumt in Aalen die Hauptstraßen und Buslinien?
Das übernimmt der städtische Bauhof, in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und etwa 20 Uhr abends im Zwei-Schicht-Betrieb. Priorität I sind die Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen, etwa die Buslinien; Wohn- und Nebenstraßen folgen nachrangig. Im Vollbetrieb sind 11 Großfahrzeuge, 7 Schmalspurfahrzeuge und 15 Handräumtrupps unterwegs. Die Sicherung der Gehwege entlang der eigenen Grundstücksgrenze bleibt aber Sache der Anlieger.
Gilt die Aalener Satzung auch in Oberkochen oder Bopfingen?
Nein. Die Streupflichtsatzung ist Ortsrecht der Stadt Aalen. In Nachbargemeinden wie Oberkochen, Essingen, Hüttlingen, Bopfingen oder Neresheim gilt zwar derselbe Landesrahmen — § 41 StrG BW und die Verkehrssicherungspflicht —, die konkrete Satzung mit ihren Zeiten und Streuregeln ist aber jeweils eigenständig. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Fassung gesondert.

Einsätze in Aalen dokumentieren

Wer in Aalen räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

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Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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