Winterdienst Ulm
Was den Winter in Ulm prägt: die Donautallage auf rund 478 m am linken (baden-württembergischen) Ufer, an der Mündung von Blau und Iller, mit mehrmonatigem Frost und Talglätte. Dazu die städtische Satzung über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen (StrG BW § 41): geräumt werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr, Wiederholung bis 20.30 Uhr, abstumpfende Stoffe statt Auftausalz. Und die Besonderheit der Doppelstadt mit Neu-Ulm (Bayern): ein zusammengewachsenes Stadtgebiet, zwei Bundesländer, zwei Satzungen — den Fahrbahn-Winterdienst übernimmt die EBU mit ihrem „Guckerlesdienst“ ab 2.30 Uhr.

Lage und Winterklima
Ulm liegt auf 478 m ü. NHN an der Donau, am südöstlichen Rand der Schwäbischen Alb und am nördlichen Rand Oberschwabens — unmittelbar an der Grenze zu Bayern. Das historische Zentrum liegt an der Mündung der Blau in die Donau, an deren linkem Ufer; rund zwei Kilometer stromaufwärts mündet die Iller. Als Stadtkreis ist Ulm zugleich Sitz des Landratsamts des angrenzenden Alb-Donau-Kreises und zählt 129.882 Einwohner (Stand 31. Dezember 2024) auf 118,68 km². Über allem steht das Ulmer Münster, dessen Hauptturm mit 161,53 m bis zum 29. Oktober 2025 der höchste Kirchturm der Welt war.
Die Eigenart Ulms ist die Lage als Doppelstadt: Mit dem gegenüberliegenden Neu-Ulm bildet Ulm ein zusammengewachsenes Doppelzentrum, getrennt nur durch die Donau. Diese ist hier zugleich Fluss, Stadtgrenze und Landesgrenze — Ulm liegt am linken, baden-württembergischen Ufer, Neu-Ulm am rechten, bayerischen. Was das für den Winterdienst bedeutet, ist die eigentliche Besonderheit dieser Seite und weiter unten ausgeführt.
Mehrmonatiger Frost und Talglätte
Anders als eine Höhenstadt im Bergland ist Ulm eine Flusstalstadt im Donautal. Das prägt den Winter auf eigene Weise: Es geht weniger um den einzelnen großen Schneefall als um Frost und Glätte entlang der Gewässer. In der windgeschützten Tallage sammelt sich Kaltluft, und die Nähe zu Donau, Blau und Iller begünstigt morgendlichen Talnebel und überfrierende Nässe — Glätte entsteht hier oft auch ohne frischen Schnee. Die Kälte ist dabei real: An der nächstgelegenen Klimastation (Ulm-Mähringen, 593 m) liegen in allen drei Wintermonaten die mittleren Tiefstwerte unter null, im Januar bis −3,1 °C; die Station Ulm zählte 2025 rund 115 Frosttage und 25 Eistage. Auf der benachbarten Schwäbischen Alb, einer deutlich höheren Hochfläche, fällt der Winter noch schneereicher und kälter aus — Ulm liegt im wärmeren, aber nebel- und frostanfälligen Talgrund.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab. Wie sie vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Ulm in ihrer „Satzung über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“, die die Räum- und Streupflicht für die Gehflächen auf die Anlieger überträgt. Rechtsgrundlage ist § 41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg — wie in Stuttgart und Freiburg gilt also das StrG BW. Die folgenden Angaben fassen die amtliche Anliegerinformation der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) zusammen; maßgeblich ist stets der Wortlaut der Satzung.
Wer ist verpflichtet
Verpflichtet sind die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die an einer öffentlichen Straße liegen — die Anlieger. Sie halten die Gehflächen entlang ihres Grundstücks in sicherem Zustand. Die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen; die Letztverantwortung bleibt beim Eigentümer. Den Winterdienst auf den Fahrbahnen und wichtigen Radwegen übernimmt dagegen die EBU im kommunalen Auftrag.
Zeiten und Breite
Die Gehflächen müssen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Treten danach Schneeanhäufungen, auftauendes Eis, Schnee- oder Eisglätte auf, ist „unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen“ — und zwar bis 20.30 Uhr. Bei der Breite gilt: Grundsätzlich ist die volle Breite des Gehwegs zu räumen, damit auch mehrere Fußgänger aneinander vorbeikommen; die EBU nennt als Richtwert mindestens 1,50 m. Für die Innenstadt gibt es Sonderregeln — in den Fußgängerzonen ist mehr freizuräumen, in den stark frequentierten Zonen Bahnhofstraße und Hirschstraße bis zu 5 m.
Auftausalz ist verboten
Beim Streumittel ist die Vorgabe eindeutig: Der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln auf Gehwegen ist wegen der Schäden für Bäume und Pflanzen grundsätzlich verboten; die Stadt Ulm stellt ausdrücklich klar, dass auftauende Streumittel wie Salz im Stadtgebiet grundsätzlich untersagt sind. Zu verwenden sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Es gibt eine eng begrenzte Ausnahme: Nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Eisregen darf auf Treppen und Gefällstrecken kurzzeitig Salz gestreut werden — im Verhältnis 1:4 mit Granulat gemischt und auf das Mindestmaß beschränkt. Wo das Streumittel so klar geregelt ist, hilft eine nachvollziehbare Dokumentation des verwendeten Streuguts, im Zweifel belegen zu können, womit gestreut wurde.
Was bei Verstoß droht
Die Stadt weist ausdrücklich auf Haftung und Bußgeld hin: Bei einem Unfall muss der Verantwortliche die Haftung übernehmen, oder es droht ein Bußgeld. Eine konkrete Höhe nennt die Ulmer Quelle nicht — sie richtet sich nach dem Einzelfall (Ordnungswidrigkeit nach dem StrG BW i. V. m. dem OWiG). Hier zeigt sich ein feiner Unterschied zur Nachbarstadt: In Neu-Ulm ist der Rahmen mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € nach bayerischem Recht konkret beziffert. Neben der Ordnungswidrigkeit steht in beiden Städten die praktisch meist gewichtigere zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. Ein nachvollziehbarer Nachweis, ob und wann geräumt und gestreut wurde, ist dann oft entscheidend.
Eine Stadt, zwei Bundesländer, zwei Satzungen
Die eigentliche Ulmer Besonderheit lässt sich am besten am Übergang über die Donau zeigen. Ulm und Neu-Ulm sind ein zusammengewachsenes Stadtgebiet — man wechselt zu Fuß über eine Brücke von der einen in die andere Stadt. Rechtlich aber wechselt man dabei das Bundesland: Auf der Ulmer Seite gilt das StrG BW samt der städtischen Satzung, auf der Neu-Ulmer Seite bayerisches Recht mit Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der kommunalen Gehbahnen-Verordnung. Zwei Regelwerke für dieselbe Winterlage.
Die Grundzüge ähneln sich — beide Städte verlangen morgens dasselbe (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr) und beide verbieten Auftausalz auf den Gehwegen zugunsten abstumpfender Stoffe. Im Detail aber gehen sie auseinander:
- Ende der täglichen Wiederholungspflicht: in Ulm bis 20.30 Uhr, in Neu-Ulm bis 20 Uhr — eine halbe Stunde Unterschied auf engstem Raum.
- Bußgeldrahmen: Neu-Ulm nennt konkret eine Geldbuße bis 1.000 € (Art. 66 BayStrWG); die Ulmer Quelle nennt Haftung und Bußgeld ohne bezifferte Höhe.
- Zuständige Stelle für die Fahrbahnen: in Ulm die EBU mit ihrem „Guckerlesdienst“, in Neu-Ulm der städtische Baubetriebshof mit eigenem Frühwarndienst.
Wer nur auf einer Seite der Donau wohnt oder arbeitet, merkt davon wenig. Für alle, die beidseits Objekte betreuen — eine Hausverwaltung mit Beständen in beiden Städten, ein Hausmeisterdienst mit Touren über die Brücken —, sind es zwei Pflichtenhefte, die man auseinanderhalten muss. Die Seite zur bayerischen Seite finden Sie unter Winterdienst Neu-Ulm.
Praxis und Besonderheiten
Der Winterdienst der EBU und der „Guckerlesdienst“
Auf den Straßen und wichtigen Radwegen arbeitet die EBU nach einem Plan, der Hauptachsen zuerst bedient. Herzstück ist der „Guckerlesdienst“ — ein schwäbischer Name für den Kontrolldienst, der ab 2.30 Uhr die Ulmer Straßen und Radwege auf Glätte prüft und bei kritischer Lage die Einsatzkräfte alarmiert. Der Winterdienst umfasst rund 400 km Straßen und 50 km Radwege. Geräumt und gestreut wird nach Dringlichkeit: Hauptstraßen sofort, Nebenstraßen nur bei Steigungen, danach die wichtigsten Radrouten. Für die flächigen, teils dörflich geprägten Stadtteile wie Eggingen, Ermingen oder Jungingen bedeutet das eine nachrangige Bedienung.
Donaubrücken, Treppen und Steigungen
Die kritischen Punkte ergeben sich aus Lage und Relief. Die Donaubrücken nach Neu-Ulm sowie die gewässernahen Straßen entlang von Blau und Iller überfrieren durch die beidseitige Luftumströmung erfahrungsgemäß früher als angrenzende Strecken. Und obwohl Ulm im Talgrund liegt, ist die Stadt in Teilen — etwa Richtung Eselsberg/Michelsberg, Söflingen oder am Blaubeurer Tor — hügelig, mit Steigungslagen abseits des Tals. Nicht zufällig benennt die Satzung gerade Treppen und Gefällstrecken als die Stellen, an denen im Ausnahmefall kurzzeitig Salz zulässig ist: Es sind die neuralgischen Glättepunkte für den Anlieger-Winterdienst. Wer Touren fährt, die Talgrund und Steigungen verbindet, zeichnet sie zunehmend per GPS auf, um nachvollziehbar zu machen, welche Strecke wann bedient wurde.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe oder Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. In der Doppelstadt kommt hinzu, dass beidseits der Donau unterschiedliches Recht gilt. Eine saubere Dokumentation der Einsätze gewinnt damit an Gewicht — für private Anlieger ebenso wie für Betriebe, die im Auftrag Dritter arbeiten.
Umland und Nachbargemeinden
Jenseits der Donau, im Süden und Osten, liegt Bayern mit der Doppelstadt Neu-Ulm (Landkreis Neu-Ulm). Auf baden-württembergischer Seite grenzen an — von Süden über Westen nach Norden — Illerkirchberg, Staig, Hüttisheim und Erbach (Donau) im Süden, Blaubeuren und Blaustein im Westen Richtung Blautal und Alb sowie Dornstadt, Beimerstetten und Langenau im Norden, bereits auf und an der Schwäbischen Alb. Damit setzt sich rund um Ulm derselbe Kontrast fort, der schon das Stadtgebiet prägt: Im Donautal dominiert die Talglätte, während die nördlichen Nachbarn auf der Alb einen schneereicheren, kälteren Winter haben. Jede dieser Gemeinden regelt ihre Räum- und Streupflicht in einer eigenen Satzung; die hier genannten Zeiten, Breiten und das Auftausalz-Verbot sind örtliches Recht der Stadt Ulm und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen — und über der Donau ohnehin bereits das bayerische Recht Neu-Ulms. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltenden Regeln gesondert.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: Ulm liegt auf 478 m ü. NHN an der Donau, am südöstlichen Rand der Schwäbischen Alb, unmittelbar an der Grenze zu Bayern. Das Zentrum liegt an der Mündung der Blau in die Donau, an deren linkem Ufer; rund zwei Kilometer stromaufwärts mündet die Iller. Stadtkreis, Sitz des Landratsamts des Alb-Donau-Kreises, 129.882 Einwohner (31.12.2024) auf 118,68 km².Quelle
- Doppelstadt: Ulm (Baden-Württemberg) bildet mit dem gegenüberliegenden Neu-Ulm (Bayern) ein zusammengewachsenes Doppelzentrum, getrennt nur durch die Donau, die hier zugleich Fluss, Stadtgrenze und Landesgrenze ist. Ulm liegt am linken (nördlichen), Neu-Ulm am rechten (südlichen) Ufer.Quelle
- Wahrzeichen: Das Ulmer Münster prägt die Silhouette; sein Hauptturm ist mit 161,53 m ein Wahrzeichen der Stadt und war bis zum 29. Oktober 2025 der höchste Kirchturm der Welt.Quelle
- Winterklima: An der nächstgelegenen Klimastation (Ulm-Mähringen, 593 m; Referenzzeitraum 06/2021–05/2026) liegen in allen drei Wintermonaten die mittleren Tiefstwerte unter dem Gefrierpunkt — Januar als kältester Monat mit Mittel 0,3 °C und Tiefst −3,1 °C, Dezember Tiefst −1,3 °C, Februar −0,7 °C.Quelle
- Frostintensität: An der Station Ulm wurden im Jahr 2025 rund 115 Frosttage und 25 Eistage gemessen — ein Einzeljahres-Messwert (kein langjähriges Mittel), der die kontinental geprägte Kälte der Donautallage belegt.Quelle
- Maßgebliche Regelung: die „Satzung der Stadt Ulm über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen“, die die Räum- und Streupflicht für die Gehflächen auf die Grundstückseigentümer und -besitzer (Anlieger) überträgt. Rechtsrahmen ist § 41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg — Ulm liegt in Baden-Württemberg, die Nachbarstadt Neu-Ulm in Bayern (Art. 51 BayStrWG).Quelle
- Zeiten: Die Gehflächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Treten danach Schnee, auftauendes Eis, Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen — bis 20.30 Uhr. (Kontrast: In Neu-Ulm endet die Wiederholungspflicht bereits um 20 Uhr.)Quelle
- Breite: Grundsätzlich ist die volle Breite des Gehwegs zu räumen; die EBU nennt als Richtwert mindestens 1,50 m. In den Fußgängerzonen gilt eine erhöhte Räumbreite, in den stark frequentierten Zonen Bahnhofstraße und Hirschstraße bis zu 5 m.Quelle
- Streumittel: Der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln auf Gehwegen ist wegen der Schäden für Bäume und Pflanzen grundsätzlich verboten; zu verwenden sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen) darf auf Treppen und Gefällstrecken kurzzeitig Salz — im Verhältnis 1:4 mit Granulat gemischt — gestreut werden.Quelle
- Folgen bei Verstoß: Das amtliche Merkblatt weist auf Haftung und Bußgeld hin — bei einem Unfall muss die Haftung übernommen werden, oder es droht ein Bußgeld. Eine konkrete Bußgeldhöhe nennt die Ulmer Quelle nicht; sie richtet sich nach dem Einzelfall (Ordnungswidrigkeit nach StrG BW / OWiG). Zum Vergleich: In Neu-Ulm ist der Rahmen mit einer Geldbuße bis 1.000 € (Art. 66 BayStrWG) konkret beziffert.Quelle
- Kommunaler Winterdienst: Den Winterdienst auf den Fahrbahnen und wichtigen Radwegen übernehmen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU). Ihr „Guckerlesdienst“ ist ab 2.30 Uhr aktiv und prüft die Straßen und Radwege auf Glätte; der Winterdienst umfasst rund 400 km Straßen und rund 50 km Radwege. Hauptstraßen werden zuerst bedient, Nebenstraßen nur bei Steigungen.Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) — Anliegerverpflichtung
Amtliche Infoseite zur Räum- und Streupflicht der Anlieger: Satzungsname, die Zeiten (werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr, Wiederholung bis 20.30 Uhr), die Räumbreite, das Salzverbot mit der Ausnahme für Treppen und Gefällstrecken sowie der Hinweis auf Haftung und Bußgeld.
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) — Winterdienst
Der kommunale Winterdienst der EBU auf Fahrbahnen und Radwegen: der „Guckerlesdienst“ ab 2.30 Uhr, rund 400 km Straßen und 50 km Radwege sowie die Priorität — Hauptstraßen zuerst, Nebenstraßen nur bei Steigungen, wichtige Radrouten anschließend.
Stadt Ulm — Winterdienst (Meldung)
Aktuelle amtliche Winterdienst-Information der Stadt Ulm mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Einsatz auftauender Streumittel wie Salz im Stadtgebiet grundsätzlich untersagt ist, sowie Angaben zum Personal- und Fahrzeugeinsatz der EBU.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Ulm
- Gilt in Ulm dasselbe wie in Neu-Ulm direkt gegenüber?
- Nein — und das ist die Besonderheit der Doppelstadt. Ulm und Neu-Ulm sind über die Donau zusammengewachsen, liegen aber in zwei verschiedenen Bundesländern: Ulm in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern. Damit gelten zwei verschiedene Rechtsregime. In Ulm ist die Grundlage das Straßengesetz für Baden-Württemberg (§ 41 Anliegerpflicht) samt der städtischen Satzung über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen; in Neu-Ulm bayerisches Recht (Art. 51 BayStrWG plus die kommunale Gehbahnen-Verordnung 7/3). Wer Objekte auf beiden Seiten der Donau betreut — etwa eine Hausverwaltung oder ein Dienstleister —, hat also zwei unterschiedliche Regelwerke zu beachten. Die Angaben auf dieser Seite betreffen die baden-württembergische Seite, Ulm.
- Bis wann muss in Ulm morgens geräumt und gestreut sein?
- Nach der städtischen Satzung, wie sie die EBU zusammenfasst, müssen die Gehflächen werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Treten danach Schneeanhäufungen, auftauendes Eis, Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen — bis 20.30 Uhr. Die Morgenzeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis 7 bzw. 8.30 Uhr soll die Gehbahn begehbar sein. Ein kleiner, aber realer Unterschied zur Nachbarstadt: In Neu-Ulm endet die tägliche Wiederholungspflicht bereits um 20 Uhr, in Ulm eine halbe Stunde später, um 20.30 Uhr.
- Darf ich in Ulm Streusalz verwenden?
- Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln ist wegen der Schäden für Bäume und Pflanzen verboten; die Stadt Ulm stellt ausdrücklich klar, dass auftauende Streumittel wie Salz im Stadtgebiet grundsätzlich untersagt sind. Zu verwenden sind abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Es gibt eine eng begrenzte Ausnahme: Nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Eisregen darf auf Treppen und Gefällstrecken kurzzeitig Salz gestreut werden — im Verhältnis 1:4 mit Granulat gemischt und auf das Mindestmaß beschränkt. Splitt gibt die Stadt auf den Recyclinghöfen kostenlos ab.
- Wie breit muss ich in Ulm räumen?
- Grundsätzlich ist die volle Breite des Gehwegs zu räumen, damit auch mehrere Fußgänger aneinander vorbeikommen; als Richtwert nennt die EBU mindestens 1,50 m. Für die Innenstadt gelten Sonderregeln: In den Fußgängerzonen ist eine größere Breite freizuräumen, in den beiden stark frequentierten Zonen Bahnhofstraße und Hirschstraße bis zu 5 m. Maßgeblich ist stets der Wortlaut der städtischen Satzung; die genannten Werte fassen die amtliche Anliegerinformation der EBU zusammen.
- Warum ist der Winter in Ulm eher von Glätte als von großem Schneefall geprägt?
- Das liegt an der Donautallage. Ulm liegt auf rund 478 m im Tal, wo Blau und Iller in die Donau münden. In solchen Flusstälern sammelt sich Kaltluft, und die Gewässernähe begünstigt Talnebel und überfrierende Nässe — Glätte entsteht hier oft auch ohne frischen Schneefall. Die Kälte ist real: In allen drei Wintermonaten liegen die mittleren Tiefstwerte unter null (Januar bis −3,1 °C), und die Station Ulm zählte 2025 rund 115 Frost- und 25 Eistage. Anders als auf der benachbarten Schwäbischen Alb, einer deutlich schneereicheren und kälteren Hochfläche, liegt Ulm im wärmeren, aber nebel- und frostanfälligen Talgrund. Für den Winterdienst heißt das: weniger der große Räumeinsatz, dafür konsequentes, früh einsetzendes Streuen — besonders auf den Donaubrücken und gewässernahen Straßen.
- Räumt die Stadt selbst — und wer ist zuständig?
- Die Gehflächen obliegen den Anliegern, also den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke (die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen). Den Winterdienst auf den Fahrbahnen und wichtigen Radwegen übernehmen dagegen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU). Ihr „Guckerlesdienst“ — ein schwäbischer Name für den Kontrolldienst — ist ab 2.30 Uhr unterwegs und prüft die Straßen und Radwege auf Glätte; bei kritischer Lage rücken die Einsatzkräfte aus. Der Winterdienst umfasst rund 400 km Straßen und 50 km Radwege. Wie überall gilt eine Priorität: Hauptstraßen werden zuerst bedient, Nebenstraßen nur bei Steigungen.
- Was droht in Ulm, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen weist die Stadt ausdrücklich auf Haftung und Bußgeld hin: Bei einem Unfall muss der Verantwortliche die Haftung übernehmen, oder es droht ein Bußgeld. Eine konkrete Bußgeldhöhe nennt die Ulmer Quelle nicht — sie richtet sich nach dem Einzelfall (Ordnungswidrigkeit nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg in Verbindung mit dem OWiG). Zum Vergleich: In Neu-Ulm gegenüber ist der Rahmen mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € nach bayerischem Recht konkret beziffert. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden.
Einsätze in Ulm dokumentieren
Wer in Ulm räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Passend dazu
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.