Winterdienst Reutlingen
Was den Winter in Reutlingen prägt: die Talstadt an der Echaz (382 m) am Fuß der Schwäbischen Alb, überragt von der Achalm (706,5 m) und dem Roßberg bei Gönningen (869,6 m) — fast 580 m Höhenkontrast innerhalb der Stadtgrenzen, Glätte im Tal, Schnee auf der Alb. Dazu die städtische Satzung auf Grundlage des Straßengesetzes Baden-Württemberg: Gehwege geräumt und gestreut werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, mindestens 1,20 m breit, mit Splitt oder Sand — Auftausalz nur ausnahmsweise an Gefällstrecken und Treppen.

Lage und Winterklima
Reutlingen liegt an den Ufern der Echaz in einem Tal, das von der Achalm (706,5 m ü. NHN) und dem Georgenberg (601,7 m) flankiert wird. Die Stadt trägt zu Recht den Beinamen „Tor zur Schwäbischen Alb”: Sie sitzt genau dort, wo das flache Albvorland an den Albtrauf stößt, rund 35 km südlich von Stuttgart. Die Kernstadt liegt auf 382 m ü. NHN — und ist damit nur der tiefste Teil einer Stadt, die sich weit in die Höhe zieht.
Denn Reutlingen überspannt einen bemerkenswerten Höhenbereich. Der tiefste Punkt liegt im Stadtteil Mittelstadt bei 290 m, der höchste auf dem Roßberg mit 869,6 m im südlichsten Stadtteil Gönningen, der bereits zur Albhochfläche gehört. Zwischen beiden liegen rund 580 Höhenmeter — innerhalb einer einzigen Stadtgrenze. Die Achalm, ein kegelförmiger Zeugenberg, den die Erosion über Jahrmillionen als Vorposten von der Alb abgetrennt hat, ist der Hausberg und das Wahrzeichen der Stadt.
Zwei Winter in einer Stadt
Dieser Höhenkontrast ist der Schlüssel zum Reutlinger Winter. Die Talstadt ist kein schneereicher Standort: An der nächstgelegenen Station Metzingen (354 m) ist der Januar mit einem Mittel von 2,4 °C und einem mittleren Tiefstwert von −1,4 °C der kälteste Monat; das absolute Minimum im Referenzzeitraum lag im Dezember bei −14,2 °C. Im Tal ist der Winter damit vor allem ein Frost- und Glättethema — überfrierende Nässe in den feuchten Lagen entlang der Echaz, Reif in klaren Nächten.
Auf der Höhe sieht es anders aus. Achalm, Georgenberg und besonders die Albhochfläche um Gönningen und den Roßberg tragen deutlich mehr Schnee und zählen mehr Frosttage als die Talsohle. Der Winterdienst fällt innerhalb des Stadtgebiets deshalb sehr unterschiedlich aus — und die Zufahrten aus dem Tal in die Höhenortsteile sind Gefällestrecken, auf denen Glätte früher und stärker wirkt als in der Ebene.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Reutlingen in ihrer Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Stadtrecht SR 1.12) vom 18. Juli 2013, erlassen auf Grundlage von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg. Wie in Stuttgart, Ulm oder Heilbronn gilt hier also das StrG BW, nicht das bayerische Straßenrecht der östlichen Nachbarregionen.
Wer ist verpflichtet
Für die Gehwege trifft die Sicherungspflicht nach §§ 1 und 2 der Satzung die Straßenanlieger — die Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke, wobei Besitzer „insbesondere Mieter und Pächter” sind. Sind mehrere für dieselbe Fläche verantwortlich, haften sie gesamtschuldnerisch. Den Räum- und Streudienst auf den Fahrbahnen und öffentlichen Flächen organisiert dagegen die Stadt über die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR). In den Wohnvierteln und an den Hanglagen liegt die Glättebekämpfung auf den Gehwegen damit faktisch bei den Anliegern; die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers entfällt.
Zeiten und Breite
Die Gehwege müssen nach § 7 der Satzung montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Entsteht danach neue Glätte, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten; die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Bei der Breite verlangt § 5 eine Räumung, die flüssigen Fußgängerverkehr erlaubt, mindestens aber 1,20 m. An Haltestellen und Fußgängerüberwegen ist auf voller Breite bis zur Bordsteinkante zu räumen, und für jedes Hausgrundstück ist zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,20 m freizuhalten.
Womit gestreut wird
Beim Streumittel setzt Reutlingen auf abstumpfendes Material. § 6 der Satzung verlangt Splitt oder Sand; Auftausalz ist nur ausnahmsweise gestattet, „wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann” — vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen, und dann in der auf das Mindestmaß beschränkten Menge. Gerade an den Steigungsstrecken Richtung Achalm ist diese Ausnahme praxisrelevant. Eine nachvollziehbare Dokumentation des verwendeten Streuguts hilft, im Zweifel belegen zu können, womit und wann eine Fläche gesichert wurde.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen ist das nach § 8 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW, die nach § 54 Abs. 2 StrG BW in Verbindung mit § 17 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden kann; die Satzung selbst nennt keinen festen Betrag, die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Steigungen zur Achalm und die Höhenortsteile
Die eigentliche Herausforderung des Reutlinger Winters liegt nicht in der Schneemenge, sondern in der Topografie. Die Steigungsstrecken aus dem Echaztal hinauf zur Achalm und Richtung Albtrauf überfrieren früh, weil kalte Luft in den Hangmulden steht und Gefälle die Glätte gefährlicher macht — nicht umsonst nennt die Satzung „Gefällstrecken und Treppen” ausdrücklich als die Stellen, an denen ausnahmsweise Salz zulässig ist. Höhenortsteile wie Gönningen (mit dem Roßberg auf 869,6 m) und Ohmenhausen sehen zudem mehr Schnee und Frost als die Kernstadt. Wer Touren über mehrere solcher Hang- und Höhenstraßen fährt, zeichnet sie zunehmend per GPS auf — schon um nachvollziehbar zu machen, welche Partie wann befahren und gestreut wurde.
Echaztal, Staffeln und die Kaltluft im Tal
Ein zweites Thema ist die Tallage selbst. Die Echaz durchzieht die Kernstadt, und talnahe, feuchte Lagen begünstigen morgens überfrierende Nässe — genau in den frühen Stunden, in denen die Sicherungspflicht greift. Ein Reutlinger Detail sind die Staffeln: Die Satzung stellt diese Treppenverbindungen ausdrücklich den Gehwegen gleich, und in einer Stadt mit so viel Hanglage sind sie neuralgische Glättepunkte. Verlässliche Wetterdaten zu Taupunkt und Bodentemperatur sind hier oft mehr wert als der Blick auf die Schneehöhe, weil sie den Reif- und Glättefall ankündigen, bevor er sichtbar wird.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. Weil in Reutlingen an vielen Frostnächten häufig, aber punktuell gestreut wird und die Zeiten je nach Wochentag gestaffelt sind, gewinnt eine saubere Dokumentation der Einsätze an Gewicht — gerade dann, wenn im Schadensfall Wochen später gefragt wird, ob eine bestimmte Bahn zu einer bestimmten Zeit gesichert war.
Umland und Nachbargemeinden
Reutlingen ist eng mit seinen Nachbarn verflochten: Im Westen die Universitätsstadt Tübingen, nordöstlich am Ermstal Metzingen, direkt an der Achalm Eningen unter Achalm, südlich im Echaztal Pfullingen, dazu Wannweil und Kirchentellinsfurt am Neckar. Sie teilen mit Reutlingen die Lage zwischen Albvorland und Albtrauf, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Reutlinger Regelung verlassen — gerade die nach Wochentagen gestaffelten Zeiten und die „mindestens 1,20 m”-Räumbreite sind örtliches Recht der Stadt Reutlingen. Aufschlussreich ist auch der Vergleich mit der 35 km entfernten Landeshauptstadt Stuttgart, die ein striktes Streusalz-Verbot auf Gehwegen kennt. Jenseits der Stadtgrenze greifen jeweils andere Zuständigkeiten und teils abweichende Regeln, die gesondert zu prüfen sind. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: Reutlingen liegt an den Ufern der Echaz in einem Tal, das von der Achalm (706,5 m ü. NHN) und dem Georgenberg (601,7 m) flankiert wird; die Stadt gilt als „Tor zur Schwäbischen Alb“ und liegt rund 35 km südlich von Stuttgart. Die Kernstadt liegt auf 382 m ü. NHN.Quelle
- Höhenkontrast: Der tiefste Punkt des Stadtgebiets liegt im Stadtteil Mittelstadt bei 290 m, der höchste auf dem Roßberg mit 869,6 m im südlichsten Stadtteil Gönningen, der bereits zur Albhochfläche gehört. Innerhalb der Stadtgrenzen spannt sich damit ein Reliefunterschied von rund 580 m.Quelle
- Die Achalm ist ein rund 707 m hoher, kegelförmiger Zeugenberg — ein durch Erosion über Jahrmillionen von der Schwäbischen Alb abgetrennter Vorposten und der Hausberg Reutlingens. Reutlingen ist mit 118.852 Einwohnern (31.12.2024) auf 87,04 km² die größte Stadt zwischen Stuttgart und Bodensee.Quelle
- Winterklima (nächstgelegene Referenz: Station Metzingen, 354 m, Zeitraum 07/2021–06/2026): Der Januar ist mit einem Mittel von 2,4 °C und einem mittleren Tiefstwert von −1,4 °C der kälteste Monat; das absolute Minimum im Referenzzeitraum lag im Dezember bei −14,2 °C. Die Talstadt ist mild und schneearm — der Winter ist im Tal vor allem ein Frost- und Glättethema.Quelle
- Maßgebliche Regelung: die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ der Stadt Reutlingen (Stadtrecht SR 1.12) vom 18. Juli 2013, in Kraft seit 1. Oktober 2013, erlassen auf Grundlage von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) und § 4 der Gemeindeordnung. Maßgeblich ist damit das StrG BW, nicht das bayerische Straßenrecht.Quelle
- Verpflichtete (§§ 1, 2 der Satzung): Reinigung, Räumung und Streuung der Gehwege obliegen den Straßenanliegern — den Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke, wobei Besitzer „insbesondere Mieter und Pächter“ sind. Bei mehreren Verpflichteten für dieselbe Fläche besteht gesamtschuldnerische Verantwortung. Den Winterdienst auf den Fahrbahnen organisiert die Stadt über die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR).Quelle
- Zeiten (§ 7 der Satzung): Die Gehwege müssen montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, nachzuarbeiten; die Pflicht endet um 20:00 Uhr.Quelle
- Breite (§ 5 der Satzung): Gehwege sind so breit zu räumen, dass ein flüssiger Fußgängerverkehr gewährleistet ist, mindestens auf 1,20 m. An Haltestellen und Fußgängerüberwegen ist auf voller Breite bis zur Bordsteinkante zu räumen; zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,20 m freizuräumen.Quelle
- Streumittel (§ 6 der Satzung): Grundsätzlich sind Splitt oder Sand zu verwenden. Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, „wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann“ — vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen — und dann in der auf das Mindestmaß beschränkten Menge.Quelle
- Sanktion (§ 8 der Satzung): Wer als Anlieger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Räum- und Streupflicht verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW; die Ahndung erfolgt nach § 54 Abs. 2 StrG BW in Verbindung mit § 17 OWiG. Die Satzung selbst nennt keinen festen Betrag; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.Quelle
- Kommunaler Winterdienst: Die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR), ein Eigenbetrieb der Stadt, räumen und streuen Fahrbahnen und öffentliche Flächen nach vier Dringlichkeitsstufen (von Bundes- und Landesstraßen über ÖPNV-Strecken und Krankenhauszufahrten bis zu Wohnstraßen mit starkem Gefälle). Im Einsatz sind rund 240 Mitarbeitende auf einem Netz von etwa 480 km Straßen, 300 km Geh- und Radwegen und rund 600 Bushaltestellen.Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Technische Betriebsdienste Reutlingen (TBR) — Winterdienst
Amtliche Winterdienst-Seite des städtischen Eigenbetriebs: Zuständigkeit für die Fahrbahnen, die Anliegerpflicht auf den Gehwegen, die Räum- und Streuzeiten, die Splitt-/Sand-Empfehlung und die vier Dringlichkeitsstufen des Streuplans.
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung der Stadt Reutlingen (Stadtrecht SR 1.12, PDF)
Der maßgebliche Satzungstext vom 18.07.2013: Verpflichtete (§ 2), zu räumende Breite von mindestens 1,20 m (§ 5), Streumittel und die Salz-Ausnahme (§ 6), Zeiten (§ 7) und die Bußgeldbewehrung nach § 54 StrG BW (§ 8).
Häufige Fragen zum Winterdienst in Reutlingen
- Muss ich in Reutlingen als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
- Beides hat seinen Bereich. Für die Gehwege vor dem eigenen Grundstück sind nach §§ 1 und 2 der städtischen Satzung die Straßenanlieger zuständig — Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke, wobei Besitzer ausdrücklich auch Mieter und Pächter sind. Den Winterdienst auf den Fahrbahnen und öffentlichen Flächen übernehmen dagegen die Technischen Betriebsdienste Reutlingen (TBR) nach vier Dringlichkeitsstufen. In den Wohnstraßen liegt die Glättebekämpfung auf den Gehwegen damit faktisch bei den Anliegern. Die Gehwegpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers entfällt.
- Bis wann muss in Reutlingen morgens geräumt und gestreut sein?
- Nach § 7 der Satzung müssen die Gehwege montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Entsteht danach neue Glätte, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten; die Pflicht endet um 20:00 Uhr. Die Morgenzeit ist ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen.
- Wie breit muss ich in Reutlingen räumen?
- Nach § 5 der Satzung ist der Gehweg so breit zu räumen, dass ein flüssiger Fußgängerverkehr gewährleistet ist, mindestens aber auf 1,20 m. Diese 1,20 m sind die Untergrenze, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. An Haltestellen und Fußgängerüberwegen ist auf voller Breite bis zur Bordsteinkante zu räumen, und zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,20 m freizuräumen — ein eigener Durchstich zur Straße, nicht die Gehwegbreite.
- Darf ich in Reutlingen Streusalz verwenden?
- Grundsätzlich nicht. § 6 der Satzung verlangt Splitt oder Sand; Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beseitigen ist — vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen, und dann in der auf das Mindestmaß beschränkten Menge. Abstumpfendes Streugut ist damit der Standard, Auftaumittel bleiben dem belegten Ausnahmefall vorbehalten. Das ist etwas weicher formuliert als das ausdrückliche Salzverbot, das etwa Stuttgart für Gehwege kennt, läuft im Ergebnis aber auf dasselbe hinaus.
- Warum ist der Winter in Reutlingen so unterschiedlich — mild im Tal, streng auf der Alb?
- Weil die Stadt am Albtrauf liegt und fast 580 Höhenmeter überspannt. Die Kernstadt im Echaztal liegt auf 382 m, der tiefste Punkt in Mittelstadt sogar bei 290 m — dort ist der Winter mild und vor allem ein Glättethema. Der südlichste Stadtteil Gönningen reicht dagegen mit dem Roßberg auf 869,6 m bereits auf die Albhochfläche, und die Achalm überragt die Stadt mit 706,5 m. In diesen Höhen liegt deutlich mehr Schnee, und die Frostperioden ziehen sich länger. Innerhalb einer einzigen Stadt gibt es damit zwei Winterrealitäten — und die Zufahrten dazwischen sind Gefällestrecken, auf denen es früh rutschig wird.
- Was droht in Reutlingen, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen ist ein Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht nach § 8 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW; sie kann nach § 54 Abs. 2 StrG BW in Verbindung mit § 17 OWiG mit einer Geldbuße geahndet werden, deren Höhe sich nach dem Einzelfall richtet — die Satzung selbst nennt keinen festen Betrag. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
Einsätze in Reutlingen dokumentieren
Wer in Reutlingen räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Passend dazu
- Frost und überfrierende Nässe im Echaztal früh über Wetterdaten erkennen
- Touren über die Steigungen Richtung Achalm und Alb per GPS aufzeichnen
- Abstumpfendes Streugut wie Splitt und Sand dokumentieren
- Die Verkehrssicherungspflicht nachvollziehbar belegen
- Winterdienst Stuttgart — die Landeshauptstadt 35 km nördlich
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.