Winterdienst Tübingen
Die Altstadt sitzt auf einem Sattel zwischen Schlossberg und Österberg, dort wo Ammer, Steinlach und Goldersbach in den Neckar münden. Nicht die Schneemenge ist das Thema, sondern die Steigung.

Lage und Winterklima
Tübingen liegt auf 341 m ü. NHN im mittleren Neckartal, zwischen dem Schönbuch im Norden und der Schwäbischen Alb, die etwa 13 km südöstlich beginnt. Vier Gewässer treffen im Stadtgebiet zusammen: In den Neckar münden hier Goldersbach, Ammer und Steinlach. Mit 92.322 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024) auf 108,06 km² verteilt sich die Stadt auf 23 Stadtteile – von der Kernstadt im Tal bis zu Bebenhausen im Schönbuch.
Prägender als die Fläche ist das Relief. Zwischen dem tiefsten Punkt im östlichen Neckartal (307 m) und dem Hornkopf im Schönbuch (515,2 m) liegen rund 208 Höhenmeter innerhalb einer Stadtgrenze. Im Zentrum stehen sich Schlossberg und Österberg gegenüber, und die Altstadt sitzt auf dem Sattel dazwischen. Der Österberg misst 440 m; bebaut ist im Wesentlichen sein Südhang, weil die Nordseite als Rutschhang im Knollenmergel weitgehend frei geblieben ist. Wer in Tübingen wohnt, wohnt selten eben.
Ein Winter, der über das Gefälle entscheidet, nicht über die Menge
Schneereich ist Tübingen nicht. Die städtischen Messwerte der Station Uhlandstraße nennen für den Januar Monatsmittel von 4,0 °C (2023), 2,5 °C (2022), 1,7 °C (2021) und 3,1 °C (2020) – Werte deutlich über dem Gefrierpunkt. Für den älteren Zeitraum 1990–2008 werden ein Jahresmittel von 9,0 °C, 741 mm Jahresniederschlag und ein Januarmittel von −0,7 °C angegeben. Dazwischen liegen einzelne scharfe Einbrüche: −14,6 °C am 12. Februar 2021, −12,5 °C am 18. Dezember 2022.
Eine Lücke gehört an dieser Stelle offen benannt, weil die Stadt sie selbst benennt. Im städtischen Klimadaten-Dokument steht der Hinweis: „Seit 2024 gibt es für Tübingen keine Messstation mehr und damit sind keine Daten mehr verfügbar.” Aktuelle amtliche Frost-, Eis- oder Schneedeckentage für das Stadtgebiet gibt es deshalb nicht, und sie werden hier auch nicht behauptet.
Was sich aus dem Belegbaren ableiten lässt, reicht trotzdem für ein klares Bild: Bei Monatsmitteln um wenige Grad über null, einer Tallage am Zusammenfluss von vier Gewässern und Nächten, die vereinzelt weit unter −10 °C fallen, ist überfrierende Nässe das tägliche Thema und nicht die geschlossene Schneedecke. Die Schwierigkeit entsteht dort, wo diese Nässe auf Gefälle trifft – auf Kopfsteinpflaster in den Altstadtgassen, auf Treppenwegen, auf den Zufahrten aus dem Tal hinauf zu den Höhenstadtteilen. Wer den Umschlag von feuchter zu glatter Oberfläche rechtzeitig einschätzen will, ist auf verlässliche Wetterdaten angewiesen; sichtbarer Schneefall ist in Tübingen selten das Signal.
Räum- und Streupflicht vor Ort
In Baden-Württemberg überträgt § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes (StrG BW) die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Straßenanlieger. Tübingen hat davon Gebrauch gemacht: Maßgeblich ist die Streupflichtsatzung vom 7. Februar 2019 (PDF), beschlossen auf Grundlage von § 4 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 41 Abs. 2 StrG BW. Sie trat am 10. Februar 2019 in Kraft und löste die Fassung von 1989 ab.
Drei Uhrzeiten statt einer
Die Zeiten regelt § 7, und er unterscheidet nach Wochentag: Die Gehwege müssen „von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein”. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist „unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt” nachzuarbeiten. Der Satz, der Tübingen von vielen Nachbarstädten unterscheidet, steht am Ende des Paragrafen: „Diese Pflicht endet um 21 Uhr.” Wo anderswo um 20 Uhr Schluss ist, verlangt Tübingen eine Stunde länger Aufmerksamkeit.
1,50 Meter, nicht 1,20
Bei den Breiten geht die Satzung ebenfalls über den verbreiteten Zuschnitt hinaus. Nach § 5 Abs. 1 ist so zu räumen, dass „die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist”; die Flächen sind „in der Regel mindestens auf 1,50 m Breite” zu räumen, schmalere Gehwege in ihrer tatsächlichen Breite. Dazu kommt nach Abs. 2 „für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m”. Dasselbe Maß taucht in § 3 zweimal wieder auf: Fehlt ein baulicher Gehweg, gelten die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand in 1,50 m Breite als Gehweg, und in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen ist „mindestens ein 1,50 m breiter Randstreifen längs der Gebäudefronten” zu räumen. Für die Tübinger Altstadt mit ihren Fußgängerbereichen ist die letzte Regel die praktisch wirksame.
Eine eigene Vorschrift gilt an Haltestellen (§ 5 Abs. 3): Dort sind die Gehwege „bis zur Bordsteinkante” so freizuhalten und zu bestreuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen und der Zugang zur Wartehalle möglich bleibt.
Staffeln zählen als Gehweg – bis zur Mitte
Die für Tübingen folgenreichste Regel steht unauffällig in § 3. Zu den Gehwegen zählen ausdrücklich auch „Fußwege, gemeinsame Geh- und Radwege …, Staffeln oder entsprechende Flächen am Rande von Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen”. Und für die Aufteilung gilt: „Bei Fußwegen und Staffeln erstrecken sich die Verpflichtungen bis zur Mitte, soweit auf beiden Seiten verpflichtete Anlieger sind.”
In einer Stadt, die ihre Altstadt seit Jahrhunderten über Treppenwege erschließt, ist das keine Randnotiz. Die Schlossbergstaffel ist einer dieser Aufstiege, daneben führen Burgsteige und Kapitänsweg zum Schloss hinauf. Genau diese Treppen sind im Winter die neuralgischen Stellen – und sie liegen rechtlich bei den Anliegern, nicht beim städtischen Räumfahrzeug, das dort ohnehin nicht hinkäme.
Splitt als Regel, Salz als begründete Ausnahme
Beim Streumittel formuliert § 6 Abs. 2 eine abgestufte Regel, kein Verbot: „Zum Bestreuen der Flächen ist grundsätzlich Splitt oder Sand zu verwenden. Der Einsatz von Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Dies ist vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen der Fall.” In allen Fällen ist die Menge „auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken”.
Bemerkenswert ist, welche Ausnahmen die Satzung nennt: Gefällstrecken und Treppen. Damit beschreibt sie ziemlich genau die Tübinger Verhältnisse. Wer beides bewirtschaftet – Flächen im Regelfall mit Splitt, einzelne Steilstücke im Ausnahmefall mit Salz –, muss die Unterscheidung später erklären können; ein nachvollziehbarer Streubericht hält fest, wo womit gestreut wurde. Für den Regelfall stellt die Stadt 19 kostenlose Splitthaufen im Stadtgebiet bereit.
Verpflichtet sind nach § 2 Eigentümer und Besitzer, also etwa auch Mieter und Pächter, von Grundstücken an einer Straße; bei mehreren Verpflichteten für dieselbe Fläche besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Bei einseitigen Gehwegen trifft die Pflicht nur die Anlieger der Gehwegseite. Auch Grundstücke, die von der Straße durch eine unbebaute Gemeindefläche getrennt sind, fallen darunter, sofern der Abstand nicht mehr als 10 Meter beträgt.
Was bei Verstoß droht
Nach § 8 handelt ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz, wer als Anlieger vorsätzlich oder fahrlässig nicht ordnungsgemäß reinigt, räumt oder streut. Anders als viele Nachbarsatzungen beziffert Tübingen den Rahmen selbst: Geahndet werden kann „mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro”. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Schwerer wiegt meist die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Kommt jemand auf einem ungesicherten Gehweg zu Schaden, kann der Verpflichtete einstehen müssen. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Praxis und Besonderheiten
Wer zuerst geräumt wird
Auf den Fahrbahnen arbeiten die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen (KST). Laut Stadt stehen 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den winterlichen Einsatz bereit, Arbeitsbeginn täglich ab 4 Uhr, sonntags ab 5 Uhr. Weil nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können, arbeitet die KST drei Dringlichkeitsstufen ab: zuerst die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten, dann die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle, zuletzt die Wohnstraßen – bei Bedarf und Möglichkeit auch mehrfach am Tag.
Beide Auffälligkeiten dieser Liste haben örtliche Gründe. Dass Klinikzufahrten in derselben Stufe stehen wie die Hauptdurchgangsstraßen, hängt damit zusammen, dass ein großer Teil der Universitätskliniken auf dem Berg oberhalb der Stadt liegt; die Haltestelle dort heißt schlicht „Uni-Kliniken Berg”. Und dass „großes Gefälle” eine eigene Prioritätsstufe bekommt, ist in einer Stadt zwischen Schlossberg, Österberg und den Höhenstadtteilen naheliegend. Für einen kommunalen Winterdienst ist eine solche Stufung der übliche Weg, begrenzte Fahrzeuge zu verteilen; interessant ist hier vor allem, welches Kriterium den Ausschlag gibt.
Zwei Wege, die gesperrt statt geräumt werden
Zwei Verbindungswege behandelt die Stadt anders als alle übrigen. Laut amtlicher Meldung werden der Rittweg nach Bebenhausen und der Verbindungsweg Sudhaus/Bergfriedhof „bei Eisglätte und Schnee gesperrt und wetterabhängig wieder geöffnet”, weil sich dort bei Kälte schnell Eis bildet; geöffnet wird erst, wenn für etwa zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt ist. An diesen beiden Stellen verzichtet die Stadt also bewusst auf den Räumversuch. Vorgehalten werden ansonsten 700 Tonnen Auftausalz und 150 Tonnen Splitt.
Radverkehr mit eigener Flotte
Für den Radverkehr hat Tübingen eine eigene Antwort gefunden: „Drei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich um die Hauptrouten für Radfahrende”, zwei davon mit Sole-Technik. Dazu führt die Stadt einen eigenen Räumplan für den Radverkehr als getrennte Stadtplan-Ebene neben dem Plan für den Kfz-Verkehr. Das ist konsequent für eine Universitätsstadt, in der viele Wege mit dem Rad zurückgelegt werden – und in der diese Wege durch Steillagen führen. Die Anliegerpflicht bleibt davon unberührt: Gemeinsame Geh- und Radwege am eigenen Grundstück sind nach § 5 Abs. 2 so zu räumen, dass Fußgänger und Radfahrer möglichst gefahrlos vorankommen. Wo Touren über solche verzweigten Routen laufen, hilft eine Aufzeichnung per GPS beim späteren Nachvollziehen.
Die Altstadt als Sonderfall
Die kritischen Punkte liegen dicht beieinander. Die Burgsteige führt vom „Faulen Eck”, wo Münzgasse, Neckarhalde, Kronenstraße und Wienergässle zusammentreffen, über Kopfsteinpflaster steil hinauf zum unteren Schlosstor; an ihrem unteren Beginn ist sie so eng, dass gerade ein Fahrzeug hindurchpasst. Die Neckarhalde zieht sich als 841 m lange Straße am Südhang unterhalb des Schlosses entlang der alten Stadtmauer. Dazu kommen die Staffeln, die die Satzung den Gehwegen gleichstellt, und die Fußgängerbereiche mit ihrem 1,50-m-Randstreifen. Auf engem Raum treffen hier also drei verschiedene Pflichtzuschnitte aufeinander – und alle drei liegen bei den Anliegern.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Bei einem einzelnen Hauseingang ist der Nachweis schnell erbracht. Hausverwaltungen, Studierendenwohnheime, Betriebe und eine Hausbetreuung führen dagegen mehrere Liegenschaften nebeneinander, und in Tübingen sind diese Flächen oft ungleichartig: ein ebener Gehweg an der Straße, ein Zugang zur Fahrbahn, eine halbe Staffel, ein Randstreifen im Fußgängerbereich. Jede dieser Flächen hat ihr eigenes Maß und teilweise ihr eigenes Streumittel. Ein Räumprotokoll, das die Flächen einzeln festhält, statt sie zu einem Eintrag zusammenzuziehen, bildet das ab; und eine saubere Dokumentation der Einsätze hält fest, wann die frühe Schicht tatsächlich fertig war – bei einer 7-Uhr-Grenze wochentags ist das der Punkt, auf den es ankommt.
Umland und Nachbargemeinden
Tübingen grenzt an Gemeinden in vier Landkreisen. Im Landkreis Tübingen sind das Kirchentellinsfurt am Neckar, Kusterdingen auf der Härten-Hochfläche, Gomaringen und Dußlingen im Steinlachtal, Rottenburg am Neckar neckarabwärts, Ammerbuch im Ammertal und Dettenhausen im Schönbuch. Im Landkreis Reutlingen schließen Walddorfhäslach und Pliezhausen an, im Landkreis Böblingen Altdorf und Weil im Schönbuch. Nehren liegt südlich von Dußlingen im weiteren Umland.
Im Osten liegt Reutlingen, für das es bereits eine eigene Seite gibt und das als Vergleich lehrreich ist: derselbe Rechtsrahmen des § 41 StrG BW, aber eine eigene Satzung mit eigenen Maßen – dort 1,20 m Räumbreite statt der Tübinger 1,50 m. Genau darin liegt die baden-württembergische Eigenheit: Das Landesgesetz gibt nur die Ermächtigung, ausgefüllt wird sie in jeder Kommune einzeln. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Satzung gesondert – die Tübinger Zeiten, Breiten und Bußgeldrahmen gelten nur innerhalb des Stadtgebiets. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Tübingen liegt auf 341 m ü. NHN im mittleren Neckartal zwischen Nordschwarzwald und Schwäbischer Alb, die etwa 13 km südöstlich beginnt; im Norden schließt der Naturpark Schönbuch an. Im Stadtgebiet münden Goldersbach, Ammer und Steinlach in den Neckar. Die Stadt hat 92.322 Einwohner (31. Dezember 2024) auf 108,06 km² und gliedert sich in 23 Stadtteile.Quelle 1
- Relief
- Zwischen dem tiefsten Punkt im östlichen Neckartal (307 m ü. NN) und dem Hornkopf im Schönbuch nördlich von Hagelloch (515,2 m) liegen rund 208 Höhenmeter innerhalb der Stadtgrenze. Im Zentrum erheben sich Schlossberg und Österberg; die Altstadt sitzt auf dem Sattel zwischen beiden.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Der Österberg ist 440 m ü. NHN hoch und zugleich Stadtteil. Er liegt östlich der Alt- und Innenstadt und wird im Süden vom Neckar begrenzt. Bebaut ist im Wesentlichen der Südhang – die Nordseite bleibt als Rutschhang im Knollenmergel weitgehend frei. Die Erschließungsstraßen sind entsprechend steil.Quelle 2
- Winterklima
- Tübingen ist kein schneereicher Standort. Die städtischen Messwerte der Station Uhlandstraße nennen als Januarmittel 4,0 °C (2023), 2,5 °C (2022), 1,7 °C (2021) und 3,1 °C (2020); die absoluten Minima derselben Jahre liegen bei −14,6 °C am 12. Februar 2021 und −12,5 °C am 18. Dezember 2022. Für den älteren Zeitraum 1990–2008 werden ein Jahresmittel von 9,0 °C, 741 mm Jahresniederschlag und ein Januarmittel von −0,7 °C angegeben.Quelle 3
- Eine Datenlücke, die die Stadt selbst benennt
- Im städtischen Klimadaten-PDF steht der Hinweis „Seit 2024 gibt es für Tübingen keine Messstation mehr und damit sind keine Daten mehr verfügbar.“ Aktuelle amtliche Frost-, Eis- oder Schneedeckentage für das Stadtgebiet lassen sich deshalb nicht belegen.Quelle 3
- Rechtsgrundlage
- die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Februar 2019, beschlossen auf Grundlage von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg. Sie trat am 10. Februar 2019 in Kraft und löste die Fassung vom 6. November 1989 ab.Quelle 4
- Zeiten (§ 7)
- „Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.“ Das Ende um 21 Uhr liegt eine Stunde später als in vielen anderen Städten Baden-Württembergs.Quelle 4
- Räumbreite (§ 5)
- Die Flächen sind so zu räumen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, „in der Regel mindestens auf 1,50 m Breite“; schmalere Gehwege in ihrer tatsächlichen Breite. Für jedes Hausgrundstück ist zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn in 1,50 m Breite zu räumen. Fehlt ein baulicher Gehweg, gelten nach § 3 die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand in 1,50 m Breite als Gehweg, und in Fußgängerbereichen ist mindestens ein 1,50 m breiter Randstreifen längs der Gebäudefronten zu räumen.Quelle 4
- Staffeln sind Gehwegen gleichgestellt (§ 3)
- Ausdrücklich einbezogen sind „Fußwege, gemeinsame Geh- und Radwege …, Staffeln oder entsprechende Flächen am Rande von Fußgängerbereichen“. Und weiter: „Bei Fußwegen und Staffeln erstrecken sich die Verpflichtungen bis zur Mitte, soweit auf beiden Seiten verpflichtete Anlieger sind.“ In einer Stadt, die ihre Altstadt über Treppenwege erschließt, ist das die praktisch folgenreichste Regel der Satzung.Quelle 4
- Streumittel (§ 6 Abs. 2)
- „Zum Bestreuen der Flächen ist grundsätzlich Splitt oder Sand zu verwenden. Der Einsatz von Auftausalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Dies ist vorwiegend an Gefällstrecken und Treppen sowie bei Reif- und Eisglätte oder Eisregen der Fall.“ Ein absolutes Salzverbot besteht damit nicht.Quelle 4
- Haltestellen (§ 5 Abs. 3)
- An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und für Schulbusse müssen die Gehwege „bis zur Bordsteinkante“ freigehalten und bestreut werden, damit ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen und der Zugang zur Wartehalle gewährleistet ist.Quelle 4
- Sanktion (§ 8)
- Die Satzung beziffert den Bußgeldrahmen selbst – Ordnungswidrigkeiten nach § 54 Abs. 2 Straßengesetz und § 17 OWiG können „mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro“ geahndet werden. Viele Nachbarsatzungen verweisen nur auf die Vorschriften, ohne einen Rahmen zu nennen.Quelle 4
- Städtischer Winterdienst
- Bei den Kommunalen Servicebetrieben Tübingen (KST) stehen laut Stadt 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den winterlichen Einsatz bereit, Arbeitsbeginn täglich ab 4 Uhr, sonntags ab 5 Uhr. Geräumt wird nach drei Dringlichkeitsstufen: zuerst Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten, dann Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle, zuletzt Wohnstraßen.Quelle 5
- Radverkehr als eigene Aufgabe
- „Drei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich um die Hauptrouten für Radfahrende.“ Für den Radverkehr führt die Stadt einen eigenen Räumplan als Stadtplan-Ebene, getrennt vom Räumplan für den Kfz-Verkehr.Quelle 5
- Zwei Wege werden gesperrt statt geräumt
- Der Rittweg nach Bebenhausen und der Verbindungsweg Sudhaus/Bergfriedhof werden laut amtlicher Meldung der Stadt „bei Eisglätte und Schnee gesperrt und wetterabhängig wieder geöffnet“, weil sich dort bei Kälte schnell Eis bildet. Geöffnet wird erst, wenn für etwa zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt ist. Vorgehalten werden ferner 700 Tonnen Auftausalz und 150 Tonnen Splitt sowie 19 kostenlose Splitthaufen im Stadtgebiet.Quelle 6
Offizielle Anlaufstellen
Universitätsstadt Tübingen – Winterdienst
Die maßgebliche Infoseite der Stadt: die drei Dringlichkeitsstufen, der Arbeitsbeginn ab 4 Uhr, die drei Räumfahrzeuge für die Radhauptrouten, die Salzregelung sowie die Verweise auf die Räumpläne im Stadtplan und auf die Streupflichtsatzung als PDF.
Streupflichtsatzung der Universitätsstadt Tübingen (PDF)
Der amtliche Satzungstext vom 7. Februar 2019 mit allen Pflichten im Wortlaut: Verpflichtete und gesamtschuldnerische Verantwortung (§ 2), Gegenstand einschließlich Staffeln (§ 3), Räumbreiten und Haltestellen (§ 5), Streumittel (§ 6), Zeiten (§ 7) und der bezifferte Bußgeldrahmen (§ 8).
Räumplan Radverkehr der Stadt Tübingen
Eigene Stadtplan-Ebene für die Radhauptrouten, die von drei Fahrzeugen ausschließlich für den Radverkehr bedient werden. Daneben gibt es unter der Ebene winterdienst_kfz denselben Plan für den Kfz-Verkehr.
Klimadaten der Universitätsstadt Tübingen (PDF)
Monatsmittelwerte und Extremwerte der Station Uhlandstraße bis einschließlich 2023, mit dem Hinweis der Stadt, dass seit 2024 keine Messstation mehr existiert. Die Quelle für die hier genannten Januarmittel und absoluten Minima.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Tübingen
- Bis wann muss in Tübingen geräumt und gestreut sein?
- Die Streupflichtsatzung staffelt das nach Wochentag: Gehwege müssen montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt nachzuarbeiten. Diese Pflicht endet um 21 Uhr – eine Stunde später als in vielen anderen Städten Baden-Württembergs, wo um 20 Uhr Schluss ist. Was nach 21 Uhr fällt, muss also erst am nächsten Morgen zur jeweiligen Uhrzeit geräumt sein.
- Wie breit muss ich in Tübingen räumen?
- In der Regel mindestens 1,50 m. Die Satzung begründet das mit dem Begegnungsverkehr: Zwei Menschen sollen aneinander vorbeikommen. Ist der Gehweg selbst schmaler als 1,50 m, räumen Sie ihn in seiner tatsächlichen Breite. Dazu kommt ein Zugang zur Fahrbahn von ebenfalls 1,50 m Breite für jedes Hausgrundstück. Fehlt ein baulicher Gehweg, gelten die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand in 1,50 m Breite als Gehweg, und in Fußgängerbereichen ist mindestens ein 1,50 m breiter Streifen längs der Gebäudefronten zu räumen. Tübingen liegt damit über den 1,20 m, die in Baden-Württemberg verbreitet sind.
- Muss ich die Staffeln vor meinem Haus räumen?
- Ja. Die Satzung zählt Staffeln ausdrücklich zu den Flächen, für die Anlieger einstehen, gemeinsam mit Fußwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen. Und sie regelt einen Punkt, der bei Treppen sonst strittig wäre: Bei Fußwegen und Staffeln erstrecken sich die Verpflichtungen bis zur Mitte, wenn auf beiden Seiten verpflichtete Anlieger sind. Wer an einer Staffel wohnt, ist also für die halbe Treppenbreite auf seiner Seite zuständig. In einer Altstadt, die über Treppenwege erschlossen ist, betrifft das viele Grundstücke.
- Darf ich in Tübingen Streusalz verwenden?
- Nur ausnahmsweise, nicht als Regel. Nach § 6 Abs. 2 ist grundsätzlich Splitt oder Sand zu verwenden. Auftausalz ist gestattet, wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beseitigen wäre – die Satzung nennt dafür vorwiegend Gefällstrecken und Treppen sowie Reif- und Eisglätte oder Eisregen. Die ausgestreute Menge ist in jedem Fall auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Ein vollständiges Salzverbot, wie es einzelne andere Städte kennen, gibt es in Tübingen nicht. Für den Regelfall stellt die Stadt 19 kostenlose Splitthaufen im Stadtgebiet bereit.
- Warum wird der Rittweg nach Bebenhausen im Winter gesperrt?
- Weil sich dort bei Kälte schnell Eis bildet und Räumen und Streuen an Grenzen stoßen. Die Stadt teilt amtlich mit, dass der Rittweg nach Bebenhausen und der Verbindungsweg Sudhaus/Bergfriedhof bei Eisglätte und Schnee gesperrt und wetterabhängig wieder geöffnet werden. Die Öffnung erfolgt, wenn für etwa zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt ist. Das ist der ehrlichste Ausdruck der Tübinger Topografie: An zwei Stellen entscheidet sich die Stadt bewusst gegen den Räumversuch und für die Sperrung.
- In welcher Reihenfolge räumt die Stadt die Straßen?
- Nach drei Dringlichkeitsstufen. Zuerst kommen die Hauptdurchgangsstraßen und die Klinikzufahrten, dann die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle, zuletzt die Wohnstraßen. Dass die Klinikzufahrten ganz vorn stehen, hat einen örtlichen Grund: Ein großer Teil der Universitätskliniken liegt auf dem Berg oberhalb der Stadt. Und dass „großes Gefälle“ eine eigene Stufe bildet, ist für eine Stadt zwischen Schlossberg, Österberg und den Höhenstadtteilen folgerichtig. Die Servicebetriebe beginnen dafür täglich um 4 Uhr, sonntags um 5 Uhr.
- Wer räumt in Tübingen die Radwege?
- Für die Hauptrouten des Radverkehrs hat die Stadt eine eigene Antwort gefunden: Drei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich darum, und es gibt einen eigenen Räumplan für den Radverkehr als getrennte Stadtplan-Ebene. Davon unberührt bleibt Ihre Anliegerpflicht für gemeinsame Geh- und Radwege entlang Ihres Grundstücks: Diese sind nach § 5 Abs. 2 so zu räumen, dass Fußgänger und Radfahrer möglichst gefahrlos und flüssig vorankommen.
- Was droht in Tübingen, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zwei Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich ist ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz; die Tübinger Satzung beziffert den Rahmen ungewöhnlich klar mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen höchstens 250 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt jemand auf einem ungesicherten Gehweg zu Schaden, kann der Verpflichtete einstehen müssen. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Einsätze in Tübingen dokumentieren
Wer in Tübingen räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.