Winterdienst Villingen-Schwenningen
Was den Winter in Villingen-Schwenningen prägt: die Doppelstadt auf rund 700 bis 760 m ü. NHN am Übergang vom Schwarzwald zur offenen Baar, deren Kaltluftbecken zu den kältesten Flecken Deutschlands zählt — Januar-Mittel unter null, über 120 Frosttage, eine Schneesaison von fast fünf Monaten. Dazu die Streupflicht-Satzung auf Grundlage des StrG BW: geräumt und gestreut werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr, mindestens 1 m Breite, Auftausalz verboten, Bußgeld 5 bis 500 Euro; den Straßen-Winterdienst führt das Grünflächen- und Tiefbauamt nach einem Prioritätennetz.

Lage und Winterklima
Villingen-Schwenningen ist eine Doppelstadt — und zwar eine, deren beide Hälften aus zwei verschiedenen Welten stammen. Das historisch badische Villingen „liegt zwischen dem Ostrand des Schwarzwaldes und der Hochmulde der Baar an der Brigach“; weiter östlich, bereits auf der offenen Baar, liegt das historisch württembergische Schwenningen. 1972 wurden die beiden Kernstädte zur heutigen Großen Kreisstadt zusammengeschlossen. Mit rund 89.756 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024) auf 165,53 km² ist sie die größte Stadt und der Sitz des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Das prägende Merkmal ihres Winters ist die Höhe — und die Kälte, die daraus folgt. Die Stadt liegt auf der Baar-Hochebene bei rund 700 bis 760 m ü. NHN; das Rathaus steht auf 758 m. Diese Hochfläche ist keine gewöhnliche Mittelgebirgslage: Das flache Kaltluftbecken der Baar gehört laut Landschaftsbeschreibung „zu den kältesten Flecken in Deutschland“. In klaren, windstillen Nächten sammelt sich in der Mulde bodennahe Kaltluft, und der erste Nachtfrost tritt im langjährigen Mittel bereits am 20. September ein — noch früher als im benachbarten Schwarzwald.
Eine der kältesten Städte Deutschlands
Die Zahlen bestätigen den Ruf. An der DWD-Station Villingen-Schwenningen (719 m) ist der Januar mit einem Monatsmittel von −0,3 °C und einem mittleren Tiefstwert von −4,2 °C der kälteste Monat; ältere langjährige Reihen nennen sogar ein Januar-Mittel von −1,7 °C. Ein negatives Januar-Monatsmittel ist für eine deutsche Stadt dieser Größe ungewöhnlich und ein direkter Ausdruck der Höhen- und Kaltluftlage. An der Station auf der Baar wurden 2025 rund 125 Frosttage und 16 Eistage gemessen (Jahrestiefstwert −14,1 °C), 2024 rund 97 Frosttage. Villingen-Schwenningen wird deshalb regelmäßig als eine der kältesten Städte Deutschlands geführt — den harten Superlativ „die kälteste“ trägt man besser vorsichtig, die zugrunde liegende Kälte ist aber gut belegt.
Aus dieser Kälte folgt ein eigener Wintercharakter. Während in den milden Rhein- und Flusstalstädten überwiegend Glätte durch überfrierende Nässe das Thema ist, geht es hier um echten Schnee, der liegen bleibt: Die schneereiche Zeit dauert im Mittel rund 4,8 Monate, etwa von Anfang November bis Anfang April. Für den Winterdienst bedeutet das weniger das gelegentliche Streuen und mehr das regelmäßige, oft wiederholte Räumen über eine lange Saison hinweg.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab. Wie sie vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt in ihrer Streupflicht-Satzung — der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ vom 15. November 1989, geändert am 4. Dezember 2002. Rechtsgrundlage ist § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg — wie in Stuttgart und Freiburg gilt also das StrG BW.
Wer ist verpflichtet
Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für die Gehwege ist nach § 1 auf die Straßenanlieger übertragen: „Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege … zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.“ Anlieger sind nach § 2 die Eigentümer und Besitzer — also etwa auch Mieter und Pächter — der angrenzenden Grundstücke. Bei einseitigen Gehwegen ist nur die Anliegerseite verpflichtet; mehrere Verpflichtete haften gesamtschuldnerisch.
Zeiten und Breite
Nach § 7 müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist „unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt“ zu räumen und zu streuen; diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Bei der Breite verlangt § 5, so zu räumen, „dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist“ — in der Regel mindestens auf 1 m Breite. Zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m freizuräumen. Und weil hier viel Schnee zusammenkommt, hält die Satzung eigens fest, dass nach Tauwetter die Straßenrinnen und -einläufe so freizumachen sind, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
Auftausalz ist verboten
Auch bei den Streumitteln ist die Satzung klar. § 6 bestimmt: „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden“, und ausdrücklich: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“ Anders als etwa Passau, wo ein geringer Salzanteil im Gemisch zulässig ist, kennt die Satzung für die Anlieger-Gehwege keine Salz-Ausnahme. Für alle, die hier Flächen betreuen, ist abstumpfendes Material damit der Standard. Wo das verwendete Streugut vorgeschrieben ist, hilft eine nachvollziehbare Dokumentation des Streumittels, im Zweifel belegen zu können, womit tatsächlich gestreut wurde.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen ist das nach § 8 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW; sie kann mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro bei Vorsatz bzw. höchstens 250 Euro bei Fahrlässigkeit geahndet werden (§ 54 Abs. 2 StrG BW i. V. m. § 17 OWiG). Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Der städtische Winterdienst und die 10-cm-Stufe
Auf den öffentlichen Straßen arbeitet das Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT), Abteilung Straßen, nach einem abgestuften Plan, der die Baar-Realität unmittelbar spiegelt. Die Stadt gliedert ihr Netz in drei Prioritäten: blau steht für den regulären Winterdienst mit Räum- und Streupflicht, rot für Straßen, die ab 5 cm Schneehöhe geräumt werden, und grün für nachrangige Straßen, die erst ab 10 cm Schneehöhe an die Reihe kommen. Dass eine Kommune überhaupt eine eigene 10-cm-Stufe führt, ist bezeichnend: In milderen Lagen wäre eine solche Schneehöhe die seltene Ausnahme, auf der Baar ist sie ein einkalkulierter Regelfall. Zwei Einsatzleitungen — für Villingen und für Schwenningen samt Ortsteilen — steuern die Räumung.
Offene Hochfläche, Schwenninger Moos und der Schwarzwaldrand
Die kritischen Punkte ergeben sich aus der Topografie. Auf der offenen Baar-Hochfläche rund um Schwenningen fehlt die schützende Bebauung, sodass sich Kaltluft ungehindert sammelt — hier liegt auch das Schwenninger Moos, ein Hochmoor, das zugleich das Quellgebiet des Neckars ist und mitten im Kaltluftbecken. Reif- und Eisglätte entstehen dort oft schon ohne Neuschnee, allein durch die nächtliche Ausstrahlung. Der Villinger Teil am Ostrand des Schwarzwaldes bringt zusätzlich das bewegtere Relief mit Hang- und Gefällstrecken ins Spiel. Wer Touren fährt, die die weite Hochfläche und die Ortsteile verbindet, zeichnet sie zunehmend per GPS auf, um nachvollziehbar zu machen, welche Strecke wann bedient wurde — und weil der Frost hier so früh einsetzt, sind verlässliche Wetterdaten für den ersten Streugang besonders nützlich.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe oder Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen und der Länge der Saison der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. Auf der Baar, wo über fast fünf Monate hinweg immer wieder geräumt werden muss und das Streumittel vorgeschrieben ist, ist eine saubere Dokumentation der Einsätze damit nicht nur Ordnung, sondern im Ernstfall auch Beleg — für private Anlieger ebenso wie für Betriebe, die im Auftrag Dritter arbeiten.
Umland und Nachbargemeinden
Villingen-Schwenningen grenzt an eine Reihe von Gemeinden, überwiegend im Schwarzwald-Baar-Kreis, teils in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen — unter anderem Unterkirnach, St. Georgen im Schwarzwald, Mönchweiler, Königsfeld im Schwarzwald, Niedereschach, Dauchingen, Deißlingen, Trossingen, Tuningen, Bad Dürrheim, Brigachtal, Donaueschingen und Vöhrenbach. Der Winter unterscheidet sich dabei im Charakter: Die westlichen und nordwestlichen Nachbarn wie St. Georgen, Unterkirnach, Königsfeld und Vöhrenbach liegen bereits im höheren Schwarzwald und sind noch schneereicher; Bad Dürrheim und Donaueschingen teilen die Baar-Kaltluftlage — Donaueschingen liegt sogar im Zentrum des Kaltluftbeckens. Jede dieser Gemeinden regelt ihre Räum- und Streupflicht in einer eigenen Satzung; die hier genannten Zeiten, die Mindestbreite und das Auftausalz-Verbot sind örtliches Recht der Stadt Villingen-Schwenningen und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltenden Regeln gesondert.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: Villingen-Schwenningen ist eine Doppelstadt aus dem historisch badischen Villingen (am Ostrand des Schwarzwaldes an der Brigach) und dem historisch württembergischen Schwenningen (bereits auf der offenen Baar-Hochfläche), 1972 zusammengeschlossen. Ortshöhe rund 758 m ü. NHN, Fläche 165,53 km², 89.756 Einwohner (Stand 31.12.2024); größte Stadt und Sitz des Schwarzwald-Baar-Kreises.Quelle
- Höhen- und Kaltluftlage: Die Stadt liegt auf der Baar-Hochebene bei rund 700 bis 760 m. Das flache Kaltluftbecken der Baar gehört laut Landschaftsbeschreibung „zu den kältesten Flecken in Deutschland“; der erste Nachtfrost tritt im langjährigen Mittel bereits am 20. September ein — noch früher als im nahen Schwarzwald.Quelle
- Winterklima (Daten): An der DWD-Station Villingen-Schwenningen (719 m) ist der Januar mit einem Monatsmittel von −0,3 °C (mittlerer Tiefstwert −4,2 °C) der kälteste Monat; ein negatives Januar-Mittel ist für eine deutsche Stadt dieser Größe ungewöhnlich. Ältere langjährige Reihen nennen ein Januar-Mittel von −1,7 °C.Quelle
- Frost- und Eistage: An der Station auf der Baar (720 m) wurden 2025 rund 125 Frosttage und 16 Eistage registriert (Jahrestiefstwert −14,1 °C am 4.1.2025), 2024 rund 97 Frosttage und 13 Eistage — Einzeljahreswerte, die die lange, kalte Saison belegen.Quelle
- Schneesaison: Die schneereiche Zeit dauert im Mittel rund 4,8 Monate (etwa 8. November bis 1. April). Anders als in den milden Rhein- und Flusstalstädten ist in Villingen-Schwenningen echter Schneefall mit Liegenbleiben das prägende Thema, nicht nur überfrierende Nässe.Quelle
- Maßgebliche Regelung: die „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)“ vom 15.11.1989, geändert am 4.12.2002, erlassen auf Grundlage von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) und § 4 der Gemeindeordnung.Quelle (PDF)
- Zeiten (§ 7): Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein; fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.Quelle (PDF)
- Breite (§ 5): Zu räumen ist so breit, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sind und ein Begegnungsverkehr möglich ist — in der Regel mindestens auf 1 m Breite. Für jedes Hausgrundstück ist zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m freizuräumen.Quelle (PDF)
- Streumittel (§ 6): „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.“ und ausdrücklich: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“ Auf Anlieger-Gehwegen ist damit — anders als in Gemeinden mit erlaubtem Salzanteil im Gemisch — kein Auftausalz zulässig.Quelle (PDF)
- Sanktion (§ 8): Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW und kann nach § 54 Abs. 2 StrG BW i. V. m. § 17 OWiG mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden.Quelle (PDF)
- Kommunaler Winterdienst: Den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen organisiert das Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT), Abteilung Straßen, nach einem Prioritätensystem — blau (regulärer Winterdienst), rot (Räumung ab 5 cm Schneehöhe) und grün (Schneeräumung erst ab 10 cm, nachrangig). Dass eine eigene 10-cm-Stufe geführt wird, zeigt, dass mit regelmäßig zweistelligen Schneehöhen geplant wird.Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Villingen-Schwenningen — Winterdienst
Amtliche Informationsseite zum städtischen Winterdienst: das Prioritätensystem blau/rot (ab 5 cm)/grün (ab 10 cm), die Zuständigkeit des Grünflächen- und Tiefbauamts (Abteilung Straßen) sowie die Einsatzleitungen für Villingen und Schwenningen samt Ortsteilen.
Streupflicht-Satzung der Stadt Villingen-Schwenningen (PDF)
Der maßgebliche Satzungstext (Fassung vom 4.12.2002) mit den Verpflichteten (§§ 1–2), Räum- und Streuzeiten (§ 7), der Mindestbreite von 1 m (§ 5), dem Auftausalz-Verbot (§ 6) und der Bußgeldbewehrung von 5 bis 500 Euro (§ 8).
Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT), Abteilung Straßen
Das für den städtischen Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständige Amt der Stadt Villingen-Schwenningen.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Villingen-Schwenningen
- Ist Villingen-Schwenningen wirklich eine der kältesten Städte Deutschlands?
- Die Stadt gilt als eine der kältesten in Deutschland, und die Zahlen stützen das deutlich. Villingen-Schwenningen liegt auf rund 700 bis 760 m auf der Baar-Hochebene; das flache Kaltluftbecken der Baar zählt laut Landschaftsbeschreibung „zu den kältesten Flecken in Deutschland“. An der DWD-Station (719 m) ist der Januar mit einem Monatsmittel von −0,3 °C der kälteste Monat — ein negatives Januar-Mittel, das für eine deutsche Stadt dieser Größe ungewöhnlich ist. 2025 wurden auf der Baar rund 125 Frosttage und 16 Eistage gemessen, der erste Nachtfrost tritt im langjährigen Mittel schon am 20. September ein. Den Superlativ „die kälteste“ sollte man vorsichtig führen; dass es sich um eine ausgesprochen kalte, schneereiche Höhenlage handelt, ist dagegen gut belegt.
- Bis wann muss in Villingen-Schwenningen morgens geräumt und gestreut sein?
- Nach § 7 der Streupflicht-Satzung müssen die Gehwege werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen; diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Die Morgenzeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Für die Nachtstunden besteht nach allgemeiner Rechtsprechung keine durchgehende Streupflicht.
- Darf ich in Villingen-Schwenningen Streusalz verwenden?
- Auf Gehwegen nicht. § 6 der Satzung bestimmt: „Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden“, und ausdrücklich: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“ Anders als manche Gemeinden, die einen geringen Salzanteil im Streugemisch zulassen, kennt die Satzung hier keine solche Ausnahme für die Anlieger-Gehwege. Wer Flächen betreut, hält also abstumpfendes Streugut bereit. Bei den in der Höhenlage regelmäßig zweistelligen Schneehöhen ist ohnehin das Räumen der eigentliche Kraftakt, nicht das Auftauen.
- Wie breit muss ich in Villingen-Schwenningen räumen?
- Nach § 5 der Satzung ist so breit zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet sind und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist — in der Regel mindestens auf 1 m Breite. Zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m freizuräumen. Nach Tauwetter sind außerdem die Straßenrinnen und -einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. Maßgeblich ist stets der Wortlaut der örtlichen Satzung.
- Räumt die Stadt selbst — und ab welcher Schneehöhe?
- Die Gehwege obliegen den Anliegern; die öffentlichen Straßen übernimmt das Grünflächen- und Tiefbauamt (GuT), Abteilung Straßen. Es arbeitet nach einem Prioritätensystem mit drei Stufen: „blau“ steht für den regulären Winterdienst mit Räum- und Streupflicht, „rot“ für Straßen, die ab 5 cm Schneehöhe geräumt werden, und „grün“ für nachrangige Straßen, die erst ab 10 cm Schneehöhe geräumt werden. Dass die Stadt überhaupt eine eigene 10-cm-Stufe führt, ist bezeichnend für die Baar: Anderswo wäre das eine seltene Ausnahme, hier ist es ein einkalkulierter Regelfall.
- Was droht, wenn in Villingen-Schwenningen nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen ist ein Verstoß nach § 8 der Satzung eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW; sie kann nach § 54 Abs. 2 StrG BW in Verbindung mit § 17 OWiG mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 500 Euro, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
- Unterscheidet sich der Winter zwischen dem Villinger und dem Schwenninger Teil?
- In der Tendenz ja, wenn auch beide Teile hoch und kalt liegen. Der Villinger Teil reicht an den Ostrand des Schwarzwaldes mit bewegterem Relief und Talnähe an der Brigach; der Schwenninger Teil liegt auf der offenen Baar-Hochfläche, wo sich in klaren Nächten die bodennahe Kaltluft besonders ungehindert sammelt — hier liegt auch das Schwenninger Moos mit dem Neckarursprung, ein Feuchtgebiet mitten im Kaltluftbecken. Für den Winterdienst heißt das: auf der offenen Baar früh einsetzender, lang anhaltender Frost und Reifglätte auch ohne Neuschnee, am Schwarzwaldrand zusätzlich das Relief. Beide Winter sind in einer Stadt zu bewältigen.
Einsätze in Villingen-Schwenningen dokumentieren
Wer in Villingen-Schwenningen räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
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Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.