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Schneespur
Baden-Württemberg

Winterdienst Konstanz

Die südlichste Stadt Deutschlands liegt am Bodensee und direkt an der Schweizer Grenze. Der See dämpft den Winter: Nebel, überfrierende Nässe und Frost bestimmen ihn, nicht Dauerschnee.

Winterlicher Blick entlang der verschneiten Hafenpromenade von Konstanz am Bodensee: am Wasser der lange Baukörper des Konzilgebäudes mit rotem Walmdach, am Molenkopf die ferne helle Steinfigur der Imperia, über den Dächern der erhaltenen Altstadt der einzelne hohe Münsterturm mit seinem spitzen, durchbrochenen neugotischen Steinhelm; im Vordergrund räumt ein orangefarbener kommunaler Unimog-Geräteträger mit Frontpflug eine Bahn frei, dazu Schneewälle am Geländer und grauer Seenebel über dem Wasser mit den fernen Alpen am Schweizer Ufer. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Konstanz ist die südlichste Stadt Deutschlands. Sie liegt am Bodensee, dort wo der Rhein den oberen Seeteil verlässt und als Seerhein in den Untersee fließt, und sie liegt direkt an der Schweizer Grenze: Mit der Nachbarstadt Kreuzlingen ist Konstanz so eng zusammengewachsen, dass die Staatsgrenze mitten zwischen Häusern und Straßen verläuft. Die Stadt liegt auf rund 405 m ü. NHN; vom flachen Seeufer (Seespiegel 395 m) steigt das Gelände auf dem Bodanrück bis auf 570 m an. Der Seerhein teilt sie in zwei Hälften: linksrheinisch die Altstadt und das Paradies am See, rechtsrheinisch die höher gelegenen Stadtteile Petershausen, Wollmatingen, Allmannsdorf und weitere.

Der Konstanzer Winter unterscheidet sich von dem der meisten deutschen Städte durch Milde und Nebel. Der Bodensee wirkt als Wärmespeicher – strenge Kälte und lange Schneedecken sind selten. Umso prägender ist der Nebel: Konstanz zählt zu den nebelreichsten Städten Deutschlands, mit rund 95 von durchschnittlich 160 trüben Tagen zwischen Oktober und Februar, dazu 946 mm Jahresniederschlag. Für den Winterdienst heißt das: Nicht die Schneemenge, sondern überfrierende Nässe, Reif und schlechte Sicht sind das tägliche Thema.

Milde am Ufer, Winter auf dem Bodanrück

Die Uferzonen und der Seerhein-Trichter liegen flach und feuchtmild; landeinwärts und aufwärts Richtung Bodanrück (nach Wollmatingen, Allmannsdorf, Dingelsdorf) wird es kühler und schneereicher. Diese Spanne zwischen milder Seelage und kühlerem Umland prägt die Praxis: Am See geht es oft um Reif und Nebelnässe, an den Steigungen zum Bodanrück auch um echten Schnee. Verlässliche Wetterdaten sind hier besonders wertvoll, weil der Umschlagpunkt zur überfrierenden Nässe im Nebel schwer mit bloßem Blick auf den Himmel zu erkennen ist.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Baden-Württemberg erlaubt § 41 des Straßengesetzes (StrG BW) den Gemeinden, die Räum- und Streupflicht durch Satzung auf die Anlieger zu übertragen. Konstanz tut das mit einer der älteren, aber sehr klar gefassten Satzungen der Region: der Gehwegsatzung vom 14. Dezember 1989, in Kraft seit dem 1. Januar 1990.

Wer ist verpflichtet – und wann

Nach § 2 sind die Straßenanlieger verpflichtet – Eigentümer und Besitzer, worunter ausdrücklich Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte fallen; sind mehrere für dieselbe Fläche zuständig, haften sie gesamtschuldnerisch. Die Zeiten regelt § 7: Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein; fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 22 Uhr – ein Detail, das sich von Nachbarstädten unterscheidet, wo sie schon um 20 Uhr endet. Geräumt wird nach § 5 in der Regel auf mindestens 1 Meter, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen auf 2 Meter; dazu ein 1 Meter breiter Zugang zur Fahrbahn. Auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Treppen gelten dabei als Gehwege.

Splitt statt Salz – zum Schutz des Sees

Hier setzt Konstanz seinen deutlichsten Akzent: § 6 Abs. 3 untersagt Salz auf Gehwegen grundsätzlich. Gestreut wird mit Sand, Splitt oder Asche. Salz ist nur bei Eisglätte etwa infolge Eisregens sowie auf Gefällstrecken und an Treppen als eng begrenzte Ausnahme erlaubt, und dann nur im unumgänglich notwendigen Maß. Wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist Salz ganz verboten. Der Grund liegt im Gewässer- und Baumschutz am Bodensee, der Trinkwasserspeicher für Millionen Menschen ist. Damit die salzfreie Streuung gelingt, stellt die Stadt kostenlosen Splitt am Wertstoffhof in der Fritz-Arnold-Straße und über Wintersplit-Boxen bereit. Wo mit unterschiedlichen Mitteln gearbeitet wird, hilft ein nachvollziehbarer Streubericht, belegen zu können, wo womit gestreut wurde.

Was bei Verstoß droht

Nach § 8 handelt ordnungswidrig, wer als Anlieger vorsätzlich oder fahrlässig nicht ordnungsgemäß räumt oder streut. Die Ordnungswidrigkeit nach § 54 StrG BW kann mit einer Geldbuße von 2,56 € bis 511,29 € geahndet werden, bei Fahrlässigkeit bis höchstens 255,65 €; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Kommt ein Fußgänger auf einem nicht gesicherten Gehweg zu Schaden, kann der Verpflichtete einstehen müssen. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Die TBK und ihre Dringlichkeitsstufen

Auf den Fahrbahnen sowie den wichtigen Geh- und Radwegen arbeiten die Technischen Betriebe Konstanz (TBK). Sie räumen und streuen nach zwei Dringlichkeitsstufen: zuerst die Hauptverkehrsachsen und ÖPNV-Strecken samt zugehöriger Rad- und Gehwege, dann die gefährlicheren Nebenstrecken und die Zubringer aus den Wohngebieten. Bemerkenswert ist der Kontrast zur Gehwegsatzung: Auf Straßen und Radwegen setzen die TBK Streusalz ein, weil abstumpfender Splitt dort wegen der Fahrdynamik und der Steinschlaggefahr ausscheidet – während auf den Gehwegen genau dieses Salz verboten ist. Das ist der Maßstab eines kommunalen Winterdienstes unter den besonderen Bedingungen einer Trinkwasser-Seelage.

Seerhein-Brücken, Nebel und die erhaltene Altstadt

Die kritischen Punkte ergeben sich aus Lage und Bauform. Die Rheinbrücken über den Seerhein – die Alte Rheinbrücke, die die Konzilstraße und die Hochrheinbahn trägt und Altstadt und Petershausen verbindet, sowie die rund 60 m stromaufwärts gelegene Neue Rheinbrücke – überfrieren als Übergänge über fließendem Wasser früher als das umliegende Netz. In der erhaltenen Altstadt mit ihren engen, teils gepflasterten Gassen und Fußgängerbereichen greift die 2-Meter-Räumpflicht, und auch die Altstadttreppen zählen als Gehwege. Über allem liegt an vielen Wintertagen der Seenebel, der die überfrierende Nässe begünstigt. Touren durch das verwinkelte Gassennetz lassen sich per GPS aufzeichnen.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Hausverwaltungen der Altstadt, Hotels und Betriebe der Tourismusstadt und eine Hausbetreuung betreuen mehrere Grundstücke, Höfe und Zugänge. Für jede Fläche muss sagbar bleiben, wer wann geräumt und mit Splitt gestreut hat und wo ausnahmsweise die eng begrenzte Salzausnahme galt. Eine saubere Dokumentation der Einsätze hält diese Unterscheidung fest.


Umland und Nachbargemeinden

Konstanz liegt an einer seltenen Grenze: Die Stadt geht nahtlos in das schweizerische Kreuzlingen über, doch die Staatsgrenze trennt zwei Rechtssysteme – jenseits gilt Schweizer Recht, nicht die Konstanzer Satzung. Auch die Schweizer Nachbargemeinden Gottlieben und Tägerwilen im Kanton Thurgau folgen eigenen Regeln. Auf deutscher Seite grenzen im Landkreis Konstanz die Insel Reichenau und Allensbach an; im weiteren Umland liegen Radolfzell, Gottmadingen und der höher gelegene Hegau, über den See das deutsche Nordufer mit Friedrichshafen. Für die deutschen Nachbarorte gilt jeweils die eigene kommunale Satzung auf Grundlage desselben § 41 StrG BW; für die Schweizer Orte das dortige Recht. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Regelung gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Konstanz ist die südlichste Stadt Deutschlands und liegt am Bodensee, am Seerhein zwischen Obersee und Untersee, direkt an der Schweizer Grenze. Mit der Nachbarstadt Kreuzlingen (Kanton Thurgau) ist Konstanz baulich zusammengewachsen, sodass die Staatsgrenze mitten zwischen Häusern und Straßen verläuft. Die Stadt liegt auf rund 405 m ü. NHN (Seespiegel 395 m, höchster Punkt 570,3 m auf dem Bodanrück) und hat 86.919 Einwohner (31.12.2024).Quelle 1
Zweigeteilte Stadt
Der Seerhein teilt Konstanz in eine linksrheinische Hälfte am See (Altstadt und Paradies) und eine rechtsrheinische auf dem Bodanrück (Petershausen, Wollmatingen, Allmannsdorf, Staad, Litzelstetten mit der Insel Mainau u. a.). Die Uferzonen liegen flach und feuchtmild, während das Gelände Richtung Bodanrück ansteigt und kühler wird – die Winterintensität nimmt vom See landeinwärts zu.Quelle 1
Winterklima
Der Bodensee wirkt als Wärmespeicher, extreme Kälte und lange Schneedecken sind selten. Prägender ist der Nebel: Konstanz zählt zu den nebelreichsten Städten Deutschlands mit rund 95 von durchschnittlich 160 trüben Tagen zwischen Oktober und Februar, dazu 946 mm Jahresniederschlag. Für den Winterdienst zählen deshalb überfrierende Nässe, Reif und Sicht mehr als große Schneemengen.Quelle 1
Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist die „Satzung der Stadt Konstanz über die Verpflichtung der Anwohner zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege“ vom 14.12.1989, in Kraft seit 1.1.1990, auf Grundlage von § 41 Abs. 2 und 4 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG BW) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung. Verpflichtet sind nach § 2 die Straßenanlieger – Eigentümer und Besitzer wie Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigte; für dieselbe Fläche haften mehrere gesamtschuldnerisch.Quelle 2
Zeiten (§ 7)
Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein; fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 22 Uhr – zwei Stunden später als etwa in Friedrichshafen (20 Uhr).Quelle 2
Breite (§ 5)
Gehwege sind in der Regel auf mindestens 1 Meter Breite zu räumen, sodass Begegnungsverkehr möglich ist; in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen sind die seitlichen Flächen auf 2 Meter entlang der bebauten Front zu räumen. Zusätzlich ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 Meter freizuhalten. Ausdrücklich gelten auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Treppen als Gehwege.Quelle 2
Weitere Angabe
Salzverbot zum Schutz des Sees (§ 6 Abs. 3): Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen grundsätzlich untersagt; zu streuen ist mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Salz ist nur bei Eisglätte etwa infolge Eisregens sowie auf Gefällstrecken und an Treppen als eng begrenzte Ausnahme zulässig, und dann auf das unumgänglich notwendige Maß beschränkt. Wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können, ist Salz gänzlich verboten. Hintergrund ist der Gewässer- und Baumschutz am Bodensee.Quelle 2
Was bei Verstoß droht (§ 8)
Wer als Anlieger vorsätzlich oder fahrlässig die Räum- und Streupflicht verletzt, handelt ordnungswidrig nach § 54 Abs. 1 Nr. 5 StrG BW. Die Geldbuße reicht von 2,56 € bis 511,29 €, bei fahrlässiger Zuwiderhandlung bis höchstens 255,65 €; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Hinzu tritt die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht.Quelle 2
Städtischer Winterdienst
Auf den Fahrbahnen sowie wichtigen Geh- und Radwegen räumen und streuen die Technischen Betriebe Konstanz (TBK) nach zwei Dringlichkeitsstufen – zuerst Hauptverkehrsachsen und ÖPNV-Strecken, dann gefährliche Nebenstrecken und Zubringer aus Wohngebieten. Anders als auf Gehwegen kommt auf Straßen und Radwegen Streusalz zum Einsatz, weil abstumpfender Splitt dort wegen der Fahrdynamik und Steinschlaggefahr ausscheidet.Quelle 2
Kostenloser Splitt
Für die salzfreie Gehweg-Streuung stellt die Stadt abstumpfenden Splitt kostenlos bereit – zur Selbstabholung am Wertstoffhof in der Fritz-Arnold-Straße und über Wintersplit-Boxen im Stadtgebiet.Quelle 2
Knackpunkte
Der Seerhein wird von der Alten Rheinbrücke (sie trägt die Konzilstraße und die Hochrheinbahn und verbindet Altstadt und Petershausen) sowie rund 60 m stromaufwärts von der Neuen Rheinbrücke gequert. Brücken über fließendem Wasser überfrieren früh. Dazu kommen die engen, teils gepflasterten Altstadtgassen mit ihrer 2-Meter-Räumpflicht und die Steigungen vom Seeufer (395 m) hinauf zum Bodanrück (bis 570 m).Quelle 3
Grenzlage
Jenseits der mit Kreuzlingen verwachsenen Staatsgrenze gilt Schweizer Recht – die Konstanzer Satzung endet an der Grenze. Auch die Schweizer Nachbargemeinden Gottlieben und Tägerwilen liegen im Kanton Thurgau; auf deutscher Seite grenzen im Landkreis Konstanz Reichenau und Allensbach an.Quelle 1

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Konstanz

Wer muss in Konstanz den Gehweg räumen, der Anlieger oder die Stadt?
Beides hat seinen Bereich. Die Gehwege entlang der eigenen Grundstücke räumen und streuen die Anlieger – nach § 2 der Gehwegsatzung sind das die Eigentümer und Besitzer, wozu ausdrücklich auch Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte zählen; sind mehrere für dieselbe Fläche zuständig, haften sie gesamtschuldnerisch. Die Fahrbahnen sowie die wichtigen Geh- und Radwege betreuen die Technischen Betriebe Konstanz (TBK). Grundlage der Übertragung auf die Anlieger ist § 41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg.
Bis wann muss in Konstanz geräumt und gestreut sein?
Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt nachzuarbeiten. Die Pflicht endet um 22 Uhr – zwei Stunden später als in manchen anderen Bodenseestädten wie Friedrichshafen, wo sie um 20 Uhr endet. Geräumt wird in der Regel auf mindestens 1 Meter Breite, in Fußgängerbereichen auf 2 Meter.
Darf ich in Konstanz Streusalz verwenden?
Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Nach § 6 Abs. 3 der Satzung ist Salz auf Gehwegen untersagt; gestreut wird mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Nur bei Eisglätte infolge Eisregens sowie auf Gefällstrecken und an Treppen ist Salz als eng begrenzte Ausnahme erlaubt, und dann nur im unumgänglich notwendigen Maß. Wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten, ist Salz ganz verboten. Hintergrund ist der Schutz des Bodensees als Trinkwasserspeicher und der Bäume. Die Stadt stellt dafür kostenlosen Splitt am Wertstoffhof Fritz-Arnold-Straße bereit.
Warum streut die Stadt auf den Straßen dann doch Salz?
Das ist kein Widerspruch, sondern eine Abwägung. Auf Fahrbahnen und Radwegen setzen die Technischen Betriebe Konstanz Streusalz ein, weil abstumpfender Splitt dort wegen der höheren Geschwindigkeiten, der Fahrdynamik und der Steinschlaggefahr ausscheidet. Auf den langsamen, fußläufigen Gehwegen dagegen reicht Splitt aus, und schützt zugleich See und Bäume. Deshalb gilt das strenge Salzverbot ausdrücklich nur für die Gehwege, nicht für das gesamte Straßennetz.
Fällt in Konstanz überhaupt genug Schnee für einen Winterdienst?
Konstanz ist kein schneereicher Standort – der Bodensee wirkt als Wärmespeicher, lange Schneedecken sind selten. Das Winterthema ist hier ein anderes: Als einer der nebelreichsten Orte Deutschlands, mit rund 95 von 160 trüben Tagen zwischen Oktober und Februar, sorgen Nebel, überfrierende Nässe und Reif für Glätte, die weniger von der Schneemenge als von der Feuchte lebt. Dazu kommt der Kontrast zwischen der milden Uferlage und den kühleren, höher gelegenen Stadtteilen auf dem Bodanrück.
Gilt die Konstanzer Regelung auch in Kreuzlingen?
Nein. Konstanz und das schweizerische Kreuzlingen sind zwar baulich zusammengewachsen, doch die Staatsgrenze trennt zwei Rechtssysteme: Auf der Schweizer Seite gilt Schweizer Recht, nicht die Konstanzer Gehwegsatzung. Auch die Schweizer Nachbargemeinden Gottlieben und Tägerwilen im Kanton Thurgau folgen eigenen Regeln. Wer Flächen über die Grenze hinweg betreut, prüft die dort geltende Rechtslage gesondert.
Was macht den Winterdienst in der Konstanzer Altstadt besonders?
Die erhaltene Altstadt selbst. Anders als viele im Krieg zerstörte Städte ist Konstanz gut erhalten, mit engen, teils gepflasterten Gassen und ausgedehnten Fußgängerbereichen. Dort gilt die 2-Meter-Räumpflicht entlang der Häuserfront, und auch die dem Fußgängerverkehr gewidmeten Treppen zählen als Gehwege. Gestreut werden darf nur mit Splitt, nicht mit Salz. Dazu kommen die Rheinbrücken über den Seerhein, die als Übergänge über fließendem Wasser früher überfrieren als die umliegenden Straßen.

Einsätze in Konstanz dokumentieren

Wer in Konstanz räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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