Zum Hauptinhalt springen
Schneespur
Kanton Zürich

Winterdienst Winterthur

Wie in Zürich räumt in Winterthur die Stadt die Trottoirs selbst. Die Polizeiverordnung spricht Private aber zweimal auf Schnee an: bei steilen Dächern und beim Schneehaufen vor dem Haus.

Winterlicher Blick über einen verschneiten, gepflasterten Altstadtplatz bei leichtem Schneefall und grauem Himmel. Im Hintergrund steht eine gotische Kirche mit weiss verputztem Langhaus, hohen Spitzbogenfenstern und zwei Türmen aus grau-beigem Sandstein; ihre glockenförmigen Hauben und die schlanken Nadelspitzen darüber sind rot, der linke Turm trägt ein blaues Zifferblatt mit goldenen Ziffern. Beidseits säumen drei- bis viergeschossige Altstadthäuser in Ocker, Hellblau, Lachsrosa und Hellgrau mit verschneiten Ziegeldächern den Platz, davor stehen schwarze Kandelaber, verschneite Bänke und eine Reihe eingeschneiter Velos. Im Vordergrund räumt ein kompaktes orangefarbenes Kommunalfahrzeug mit Frontschild und Streuaufbau eine geschwungene Bahn über das dunkle Pflaster frei. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Winterthur liegt im Zürcher Mittelland, der Bahnhofplatz auf 439 m ü. M. Das Gemeindegebiet misst 68,07 km² und reicht von 393 m an der Grenze zu Pfungen, unterhalb der Kläranlage Hard, bis 687 m am Hulmen, einem Ausläufer der Hörnlikette Richtung Schauenberg. Durch die Stadt fliessen Eulach und Töss; bewaldete Hügel wie Eschenberg, Brüelberg und Lindberg rahmen die sieben Stadtkreise. Ende Dezember 2025 lebten hier 122’758 Menschen.

Das ergibt knapp 300 Höhenmeter innerhalb der Stadtgrenze – weniger als in Zürich mit seinen rund 480, aber genug für Strassen mit echtem Gefälle. Die Stadt nennt solche Quartierstrassen selbst als Grund für Vorrang im Winterdienst.

Eine Niederschlagsstation und zwei Nachbarn

Für die amtlichen Klimanormwerte hat Winterthur nur eine Station, und die misst keine Temperatur. Winterthur/Seen auf 506 m ist eine reine Niederschlagsstation. Die Station zählt in der Normperiode 1991–2020 1150,1 mm im Jahr, mehr als jede der drei Zürcher Stationen. Auffällig ist der Dezember: Mit 13,0 Niederschlagstagen ist er der Monat mit den meisten Tagen, an denen mindestens ein Millimeter fällt. Zürich/Affoltern kommt im Dezember auf 11,2, Zürich/Kloten auf 10,9.

Die Temperatur liefern die Nachbarn, und sie rahmen die Stadt ein. Zürich/Kloten auf 426 m, rund 17 Kilometer westlich, zählt 94,3 Frosttage und 16,5 Eistage. Aadorf/Tänikon auf 539 m, rund 11 Kilometer östlich im Thurgau, zählt 98,5 Frosttage und 23,1 Eistage. Die Station Zürich/Affoltern, auf die sich die Zürcher Seite stützt, kommt auf 87,1 und 16,2.

Einen Winterthurer Wert rechnet diese Seite daraus nicht aus. Die Richtung ist aber eindeutig: Von Zürich nach Osten nehmen die Frostnächte zu und vor allem die Tage, an denen es gar nicht mehr auftaut. Dazu kommt ein lichtarmer Hochwinter. Im Dezember scheint an beiden Nachbarstationen die Sonne rund 38 Stunden – im ganzen Monat. Nasse Flächen trocknen in dieser Jahreszeit kaum ab.

Drei Morgen aus den Polizeimeldungen

Wie ein Wintertag in Winterthur aussieht, zeigen die Meldungen der Stadtpolizei besser als jeder Mittelwert. Am 18. Dezember 2017 rückten Patrouillen zwischen 7 und 10 Uhr zu zehn witterungsbedingten Unfällen aus. Am 22. November 2024 kontrollierte die Polizei an der Tösstalstrasse und mass auf Fahrzeugdächern bis zu 21 Zentimeter Schnee; 18 Lenkende wurden angezeigt. Das ist Schnee auf Autos, keine Neuschneemessung. Und am 21. November 2025 kam der erste Schnee wieder im November, mit Kontrollen in Mattenbach zwischen 6 und 7 Uhr.


Räum- und Streupflicht vor Ort

Die Kernfrage beantwortet sich in Winterthur wie in Zürich: Auf öffentlichem Grund räumt das Gemeinwesen. Der Unterschied liegt eine Ebene tiefer, im Stadtrecht. Dort werden Private zweimal auf Schnee angesprochen, in Zürich kein einziges Mal.

Der Kanton nennt Winterthur beim Namen

Massgeblich ist das Strassengesetz des Kantons Zürich (LS 722.1). Sein § 25 Abs. 2 zählt „die Instandhaltung, die Ausbesserung von Schäden, die Staubbekämpfung, die Reinigung, den Winterdienst und die Öffnung nach ausserordentlichen Naturereignissen“ zum Strassenunterhalt. § 26 Abs. 1 sagt, wer ihn leistet: „Unterhaltspflichtig ist das baupflichtige Gemeinwesen.“

Für Winterthur kommt eine Norm dazu, in der die Stadt namentlich vorkommt. Ein Unterabschnitt des Gesetzes trägt die Überschrift „Städte Zürich und Winterthur“, und § 43 Abs. 1 lautet: „Die Strassen mit überkommunaler Bedeutung auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur werden von diesen erstellt, ausgebaut und unterhalten.“ Überkommunal sind nach Abs. 2 die Strassen des kantonalen und regionalen Verkehrsplans. Zusammen mit § 25 heisst das: Auch auf den Hauptachsen, die in anderen Gemeinden des Kantons der Kanton räumt, ist in Winterthur die Stadt zuständig. Der Staat zahlt ihr dafür nach § 47 einen jährlichen Pauschalbetrag.

Das Gesetz wurde zuletzt auf den 1. Juli 2026 nachgeführt. Die hier zitierten Paragrafen sind dabei unverändert geblieben.

Eine Aussenansicht aus Basel

Eine städtische Winterdienst-Infoseite, auf der Winterthur seine Zuständigkeit für die Trottoirs beschreibt, war für diese Seite nicht auffindbar. Den deutlichsten Satz dazu hat eine andere Behörde geschrieben. Zu einer Motion im Basler Grossen Rat mit dem Titel „Winterdienst auf Trottoirs ist Staatsaufgabe!“ fragte der Regierungsrat bei anderen Städten nach und hielt am 8. September 2021 fest: Basel stehe mit seinem Ansatz, die Trottoirs durch Private reinigen zu lassen, „bei den angefragten Städten Zürich, Bern, Winterthur, St. Gallen und Luzern fast alleine da“.

In der Allgemeinen Polizeiverordnung (APV, 5.1-1) der Stadt, vom 26. April 2004 und im Stand vom 1. Juni 2014, findet sich entsprechend keine Räum- oder Streupflicht für das Trottoir. Die Verordnung wurde für diese Seite vollständig gelesen: „Glatteis“, „streuen“ und „Winterdienst“ kommen darin nicht vor, das Wort Trottoir nur bei der Höhe überhängender Äste. Vorsichtig formuliert heisst das: Die Stadt veröffentlicht keine Trottoirpflicht für Anstösser. Nicht jeder städtische Erlass wurde Wort für Wort geprüft.

Was die Polizeiverordnung von Ihnen verlangt

Schnee kommt in der APV an genau zwei Stellen vor, und beide betreffen das eigene Haus.

Die erste zeigt nach oben. Art. 23 Abs. 1 verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Bewohnerinnen und Bewohner, dafür zu sorgen, dass sich nichts von Gebäuden löst und auf öffentlich zugängliche Plätze, Strassen und Wege fällt. Lit. b wird konkret: „auf steilen Dächern Schneesicherungen angebracht werden“. Das ist eine echte Pflicht, und sie trifft ausdrücklich nicht nur die Eigentümerschaft. Was als steil gilt, lässt die Verordnung offen.

Die zweite betrifft den Schnee, der vom Grundstück weg soll. Art. 25 trägt den Randtitel „Schnee- und Eisräumung“, verpflichtet aber niemanden zum Räumen. Er regelt, wohin der Schnee darf:

„Schnee und Eis dürfen nur unter Beachtung aller Vorsichtsmassnahmen von Dächern, Zinnen, Balkonen oder übrigem Privatgebiet auf den öffentlichen Grund geworfen werden. Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen auf öffentlichem Grund nur dann abgelagert werden, wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird.“

Das ist eine bedingte Erlaubnis, kein Verbot. Im Vergleich der Schweizer Städte dieses Netzes liegt Winterthur damit in der Mitte. St. Gallen verlangt für die Ablagerung von Schnee auf öffentlichem Grund eine polizeiliche Bewilligung. Beim Dach geht es den umgekehrten Weg: Sein Polizeireglement setzt Schneefänge voraus und verlangt, den Dachschnee zu beseitigen, wenn sie nicht genügen. Lugano untersagt, Räumschnee auf Trottoirs oder Strassen abzulagern. Winterthur erlaubt es – solange niemand dadurch gefährdet wird.

Was für das übrige Verhältnis zum öffentlichen Grund gilt, steht in Art. 37 Abs. 1: „Private Grundstücke sind so zu nutzen, dass der Gemeingebrauch am benachbarten öffentlichen Grund nicht beeinträchtigt wird.“ Der Satz ist wortgleich mit der Zürcher Verordnung und beantwortet die Frage nach dem Schneewall über dem Trottoir ohne weiteres Zutun.

Privatstrassen

Ein städtisches Räumabonnement für Privatstrassen, wie Zürich es anbietet, hat Winterthur nicht veröffentlicht. Die Privatstrassenverordnung (7.8-4) hält in Art. 5 fest, dass der private Zugang „jederzeit für die Fahrzeuge der öffentlichen Dienste benutzbar sein“ muss und dass Betrieb und Unterhalt „Sache der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer“ sind. Schnee nennt die Verordnung nicht; wer räumt, ist damit eine Frage unter den Eigentümern.

Was bei Verstoss droht

Für die beiden Schneeartikel gilt die allgemeine Strafbestimmung. Art. 52 der APV sieht Busse vor, in leichten Fällen einen Verweis oder das Absehen von einer Strafe; den Höchstbetrag regelt das kantonale Recht. Eine Frankenzahl steht in keiner der massgeblichen Vorschriften, deshalb steht auch hier keine.

Haftung: Art. 58 OR statt Verkehrssicherungspflicht

Die deutsche Verkehrssicherungspflicht hat in der Schweiz kein begriffliches Gegenstück. Einschlägig ist das Obligationenrecht: Nach Art. 58 OR hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung“ verursacht. Diese Werkeigentümerhaftung setzt kein Verschulden voraus, anders als die Haftung nach Art. 41 OR.

Für Winterthur ist das vor allem beim Dach relevant, weil die Stadt dort eine konkrete Pflicht formuliert. Ob ein fehlender Schneefang im Einzelfall eine mangelhafte Unterhaltung ist, entscheiden die Gerichte; diese Seite ordnet ein und nimmt das Ergebnis nicht vorweg.


Praxis und Besonderheiten

Bus statt Tram

Winterthur hat seit 1951 keine Strassenbahn mehr. Der ganze öffentliche Verkehr fährt auf der Strasse, und damit hängt er am Strassenwinterdienst. Das erklärt die erste Priorität der Stadt: Hauptachsen mit Buslinien, dann Zufahrten zu Spitälern und Bahnhöfen.

Was passiert, wenn das nicht reicht, steht in der Polizeimeldung vom 18. Dezember 2017. Kurz vor 8 Uhr rutschte ein Stadtbus der Linie 10 auf der Rychenbergstrasse in einen parkierten Wagen. Wenig später kam ein zweiter Bus durch dieselbe Strasse, konnte nicht mehr bremsen und drehte sich. Auch die Rettungssanitäter kamen ins Rutschen und kollidierten mit dem querstehenden Bus. Die Strasse wurde vorübergehend gesperrt. Ein Gefälle nennt die Meldung nicht – nur eine rutschige Fahrbahn und eine Buslinie.

Quartiere ab 7 Uhr

Die einzigen veröffentlichten Einsatzzeiten stammen aus dem Sparprogramm „effort 14+“ vom November 2013. Bis dahin galt eine Betriebsbereitschaft von 4 bis 23 Uhr; für die Revierstützpunkte, die vor allem Quartierstrassen räumen, wurde sie auf 7 bis 18 Uhr verkürzt, auch am Wochenende wurde reduziert. Die Stadt schrieb damals offen, man werde frühmorgens in den Quartieren „vermehrt weisse Fahrbahnen und Gehwege antreffen“, und warnte vor „Schnee- und Eispanzern“. Das Sparpotenzial bezifferte sie auf etwa 100’000 Franken für einen durchschnittlichen Winter.

Ausgenommen blieben die Hauptachsen mit Buslinien, die Spital- und Bahnhofzufahrten sowie „wichtige und gefährliche Quartierstrassen (z.B. mit grossem Gefälle)“. Bei vereisendem Regen oder angekündigten grossen Schneemengen kann der Einsatzleiter die Reviere weiterhin ab 4 Uhr aufbieten. Damit hängt viel an einer Entscheidung vor Sonnenaufgang, die sich an der Wetterlage festmacht. 2019 forderte die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr laut einem Pressebericht, in Wohnquartieren zuerst Trottoirs und Velopassagen zu räumen; die Stadt kündigte an, die Prioritäten zu überprüfen. Ein Ergebnis hat sie nicht veröffentlicht.

Für Betriebe, die in Winterthur Liegenschaften betreuen, heisst das: Die öffentliche Strasse vor dem Haus ist um halb sieben womöglich noch nicht geräumt, der Hauszugang aber schon. Wer Zugänge, Treppen und Vorplätze für eine Verwaltung übernimmt, arbeitet oft vor dem städtischen Dienst. Ein Räumprotokoll mit Uhrzeit je Fläche hält fest, was zu diesem Zeitpunkt schon frei war. Und bei einer Liegenschaft mit steilem Dach gehört zum Hauswartauftrag auch der Blick nach oben.

Salz, Sole – und kein Splitt

Wie die Stadt streut, hat der Stadtrat im März 2022 in einer Antwort an das Stadtparlament ungewöhnlich genau beschrieben. Das Tiefbauamt verwendet „ausschliesslich Streusalz“, ausgebracht als Feuchtsalz im Verhältnis 70 % Salz zu 30 % Sole. Splitt kommt nicht zum Einsatz, und die Begründung denkt vom Trottoir her: Er bleibe lange liegen, sei eine Rutschgefahr für Fussgängerinnen, Fussgänger und Velofahrende, und Körner könnten parkierte Autos oder Passanten treffen. Im Frühjahr müsste er zudem aus dem Strassenabwassersystem mit rund 13’000 Schächten gereinigt werden.

Die Frage nach Alternativen ist in Winterthur älter. Ein Postulat von 2010 wollte „Holzspäne statt Splitt“; der Stadtrat hielt 2011 fest, dass Pflügen allein nicht reicht, weil die dünne Schneeschicht nach dem Pflug bei länger anhaltender Kälte fest gepresst wird. Die jährlichen Schäden durch Auftaumittel werden in derselben Antwort vorsichtig geschätzt: 10’000 bis 15’000 Franken an Kunstbauten, 20’000 bis 30’000 Franken nach Angabe von Stadtgrün. Wer gewerblich streut, hält Mittel und Mischung je Fläche fest – bei einem festen Verhältnis von Salz zu Sole ist das keine Nebensache.

Streuen nach Position

Nach Angabe des Stadtrats von 2022 hat das Tiefbauamt schon vor über zehn Jahren begonnen, seine Streugeräte auf GPS-Steuerung umzurüsten. Die Geräte passen die Streubreite der Strassenbreite an und streuen nur, wenn sie „im Lead“ sind. So wird bei sich überschneidenden Routen nicht doppelt gestreut. Die Routen und die Einstellungen der Salzstreuer werden jedes Jahr im Herbst justiert. Der Winterdienst der Stadt ist also schon heute eine Frage von Positionen und Routen. Eine aufgezeichnete GPS-Spur macht dasselbe für einen einzelnen Betrieb nachvollziehbar: welche Strecke wann befahren wurde, und in welcher Reihenfolge.


Umland und Nachbargemeinden

Winterthur grenzt an vierzehn Gemeinden: Neftenbach, Hettlingen, Seuzach, Dinhard, Rickenbach, Wiesendangen, Elsau, Schlatt, Zell, Illnau-Effretikon, Lindau, Brütten, Oberembrach und Pfungen.

Für diese Seite wurde die Polizeiverordnung einer davon im Volltext gelesen. Neftenbach hat seine Verordnung am 24. November 2021 erlassen, in Kraft seit 1. Februar 2022, mit 42 Artikeln. Art. 9 trägt den Randtitel „Winterdienst“ und übernimmt fast wortgleich die Winterthurer Regel: Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen auf öffentlichem Grund nur deponiert werden, „wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird“. Dazu verlangt Art. 21, dass Bäume, Hecken und Sträucher die Schneeräumung nicht beeinträchtigen. Eine Trottoirpflicht enthält auch diese Verordnung nicht. Über die übrigen dreizehn Gemeinden sagt diese Seite nichts.

Ein Unterschied bleibt trotzdem, und er betrifft die Zuständigkeit. Auf Winterthurer Stadtgebiet räumt die Stadt auch die überkommunalen Strassen. Ausserhalb übernimmt der Kanton die Staatsstrassen, und über die Werkhöfe Winterthur und Urdorf organisiert das kantonale Tiefbauamt zusätzlich den Winterdienst auf den Nationalstrassen der Gebietseinheit VII. Dort gilt die Auflage, eine Räumroute innerhalb von höchstens zwei Stunden abzuarbeiten. Rund um Winterthur liegen damit drei Zuständigkeiten nebeneinander: Stadt, Kanton und Nationalstrassen.

Dass Neftenbach die Winterthurer Schneehaufen-Regel teilt, ist ein Hinweis auf ein regionales Muster, kein Beleg für die ganze Region. Wer Aufträge in Hettlingen, Seuzach oder Wiesendangen annimmt, liest dort die eigene Polizeiverordnung. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Winterthur liegt auf 439 m ü. M. (Bahnhofplatz). Das Gemeindegebiet misst 68,07 km² und reicht von 393 m an der Grenze zu Pfungen unterhalb der Kläranlage Hard bis 687 m am Hulmen, einem Ausläufer der Hörnlikette. Durch die Stadt fliessen Eulach und Töss; gegliedert ist sie in sieben Stadtkreise.Quelle 1
Einwohner
122'758 Menschen lebten Ende Dezember 2025 in der Stadt Winterthur, 292 mehr als ein Jahr zuvor. Das Wachstum von 0,2 Prozent ist laut Stadt der tiefste Wert der letzten 15 Jahre.Quelle 2
Weitere Angabe
Niederschlag (MeteoSchweiz-Normwerte 1991–2020, Station Winterthur/Seen, 506 m ü. M.): 1150,1 mm im Jahr an 135 Tagen mit mindestens 1 mm. Der Dezember hat mit 13,0 die meisten Niederschlagstage des Jahres; Zürich/Affoltern kommt im Dezember auf 11,2, Zürich/Kloten auf 10,9.Quelle 3
Frost an den Nachbarstationen (Normwerte 1991–2020)
Zürich/Kloten (426 m, rund 17 km westlich) 94,3 Frosttage und 16,5 Eistage; Aadorf/Tänikon (539 m, rund 11 km östlich) 98,5 Frosttage und 23,1 Eistage. Zum Vergleich Zürich/Affoltern: 87,1 und 16,2. Eine Winterthurer Temperaturstation gibt es in der Normwerttabelle nicht.Quelle 3
18. Dezember 2017
Zwischen 7 und 10 Uhr rückte die Stadtpolizei zu zehn witterungsbedingten Unfällen aus. An der Rychenbergstrasse rutschte ein Stadtbus der Linie 10 in einen parkierten Wagen, ein zweiter Bus drehte sich wenig später auf derselben Strasse, auch der Rettungswagen kam ins Rutschen. Die Strasse wurde vorübergehend gesperrt.Quelle 4
22. November 2024
Bei einer Kontrolle an der Tösstalstrasse zwischen 6.30 und 8.30 Uhr zeigte die Stadtpolizei 18 Fahrzeuglenkende an, die ihr Fahrzeug nicht von Schnee und Eis befreit hatten. In mehreren Fällen lagen bis zu 21 Zentimeter Schnee auf den Dächern – das ist Schnee auf Autos, keine Neuschneemessung.Quelle 5
Rechtsgrundlage (Kanton)
§ 25 Abs. 2 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (LS 722.1) zählt „den Winterdienst“ zum Strassenunterhalt, § 26 Abs. 1: „Unterhaltspflichtig ist das baupflichtige Gemeinwesen.“ Nach § 43 Abs. 1 werden die Strassen mit überkommunaler Bedeutung „auf dem Gebiet der Städte Zürich und Winterthur“ von diesen selbst erstellt, ausgebaut und unterhalten. Wortlaut in der Fassung vom 1. Juli 2026 unverändert gegenüber 2020.Quelle 6
Aussenansicht
Der Regierungsrat Basel-Stadt hielt am 8. September 2021 nach einer Umfrage fest, Basel stehe mit seinem Ansatz, die Trottoirs durch Private reinigen zu lassen, „bei den angefragten Städten Zürich, Bern, Winterthur, St. Gallen und Luzern fast alleine da“.Quelle 7
Dachschnee (APV Art. 23 Abs. 1 lit. b)
Eigentümer, Mieter und Bewohner haben dafür zu sorgen, dass „auf steilen Dächern Schneesicherungen angebracht werden“. Eine Dachneigung, ab der ein Dach als steil gilt, nennt die Verordnung nicht.Quelle 8
Weitere Angabe
Schnee auf öffentlichem Grund (APV Art. 25, Randtitel „Schnee- und Eisräumung“): Schnee und Eis dürfen nur „unter Beachtung aller Vorsichtsmassnahmen“ von Dächern, Balkonen oder Privatgebiet auf den öffentlichen Grund geworfen und dort nur abgelagert werden, „wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird“. Eine Räum- oder Streupflicht für das Trottoir enthält die Verordnung nicht; Verstösse fallen unter die allgemeine Strafbestimmung von Art. 52 ohne Betrag.Quelle 8
Privatstrassen
Nach Art. 5 der Privatstrassenverordnung (7.8-4) ist der Betrieb und Unterhalt eines privaten Zugangs „Sache der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer“; der Zugang muss „jederzeit für die Fahrzeuge der öffentlichen Dienste benutzbar sein“.Quelle 9
Einsatzzeiten seit 2013
Mit dem Sparprogramm „effort 14+“ verkürzte die Stadt die Betriebsbereitschaft der dezentralen Revierstützpunkte von 4 bis 23 Uhr auf 7 bis 18 Uhr. Ausgenommen blieben „Hauptachsen mit Buslinien, Zufahrten zu Spitälern und Bahnhöfen sowie wichtige und gefährliche Quartierstrassen (z.B. mit grossem Gefälle)“. Eine neuere Angabe hat die Stadt nicht veröffentlicht.Quelle 10
Streumittel
Laut Stadtrat (9. März 2022) verwendet das Tiefbauamt „ausschliesslich Streusalz“, ausgebracht als Feuchtsalz im Verhältnis 70 % Salz zu 30 % Sole. Splitt wird nicht eingesetzt. Die Streugeräte sind GPS-gesteuert, Routen und Einstellungen werden jeden Herbst justiert.Quelle 11
Umland
Die Polizeiverordnung der Nachbargemeinde Neftenbach (in Kraft seit 1. Februar 2022) enthält unter dem Randtitel „Winterdienst“ in Art. 9 fast wortgleich die Winterthurer Regel: Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen auf öffentlichem Grund nur deponiert werden, „wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird“. Eine Trottoirpflicht enthält auch sie nicht.Quelle 12

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Winterthur

Muss ich in Winterthur das Trottoir vor meinem Haus räumen?
Auf öffentlichem Grund ist das Sache der Stadt. Das kantonale Strassengesetz zählt den Winterdienst zum Strassenunterhalt und macht das Gemeinwesen unterhaltspflichtig, und die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt enthält keine Räum- oder Streupflicht für das Trottoir – sie wurde für diese Seite vollständig gelesen. Eine Aussenansicht bestätigt das: Der Regierungsrat Basel-Stadt zählte Winterthur 2021 zu den Städten, in denen nicht die Privaten die Trottoirs räumen. Ihre Pflichten beginnen am eigenen Haus: beim Dach und beim Schnee, den Sie von Ihrem Grundstück wegschaffen.
Darf ich den Schnee von meinem Vorplatz auf die Strasse schieben?
Ja, aber unter einer Bedingung, die im Wortlaut steht. Nach Art. 25 Abs. 2 der Polizeiverordnung darf Schnee von privaten Grundstücken auf öffentlichem Grund nur dann abgelagert werden, „wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird“. Ein Haufen am Strassenrand kann das erfüllen, ein Wall über dem Trottoir, vor einem Fussgängerstreifen oder an einer Bushaltestelle kaum. Ein generelles Verbot steht nicht im Winterthurer Recht, und ebenso wenig die oft zitierte Regel „7 bis 21 Uhr“ – sie stammt aus schweizweiten Ratgebern, nicht aus einem Winterthurer Erlass.
Was bedeutet die Pflicht zu Schneesicherungen, und gilt sie auch für Mieter?
Art. 23 Abs. 1 lit. b der Polizeiverordnung verlangt, dass „auf steilen Dächern Schneesicherungen angebracht werden“, damit nichts auf öffentlich zugängliche Plätze, Strassen und Wege fällt. Angesprochen sind ausdrücklich Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Wer davon im Innenverhältnis was zu tun hat, regelt die Verordnung nicht, und ab welcher Neigung ein Dach als steil gilt, auch nicht. Im Zweifel klären Sie das mit der Verwaltung oder der Eigentümerschaft, bevor der erste Schnee liegt.
Warum ist unsere Quartierstrasse um halb sieben noch weiss?
Weil die Stadt das seit 2013 so vorsieht. Mit dem Sparprogramm „effort 14+“ wurde die Betriebsbereitschaft der Revierstützpunkte, die vor allem Quartierstrassen räumen, von 4 bis 23 Uhr auf 7 bis 18 Uhr verkürzt. Die Stadt kündigte damals selbst an, man werde frühmorgens in den Quartieren „vermehrt weisse Fahrbahnen und Gehwege antreffen“. Ausgenommen blieben Hauptachsen mit Buslinien, Spital- und Bahnhofzufahrten sowie gefährliche Quartierstrassen, etwa mit grossem Gefälle. Bei vereisendem Regen oder angekündigten grossen Schneemengen kann der Einsatzleiter die Reviere weiterhin ab 4 Uhr aufbieten. Ob diese Regel heute noch unverändert gilt, hat die Stadt nicht erneut veröffentlicht.
Räumt die Stadt auch meine Privatstrasse?
Davon ist nicht auszugehen. Nach Art. 5 der Privatstrassenverordnung ist der Betrieb und Unterhalt eines privaten Zugangs Sache der Eigentümerinnen und Eigentümer, und der Zugang muss „jederzeit für die Fahrzeuge der öffentlichen Dienste benutzbar sein“. Das Wort Winterdienst steht in der Verordnung nicht, und ein städtisches Räumabonnement für Privatstrassen wie in Zürich hat Winterthur nicht veröffentlicht. Wer eine Privatstrasse mit mehreren Parteien teilt, regelt die Schneeräumung deshalb am besten vor dem Winter – intern oder mit einem Betrieb.
Warum streut Winterthur keinen Splitt?
Der Stadtrat hat das 2022 in einer Parlamentsantwort begründet: Splitt bleibe lange liegen, sei eine Rutschgefahr für Fussgängerinnen, Fussgänger und Velofahrende, und am Strassenrand abgestellte Fahrzeuge oder Passanten könnten von Körnern getroffen werden. Im Frühjahr müsste er aufgewischt, in speziellen Deponien entsorgt und aus dem Strassenabwassersystem mit rund 13'000 Schächten gereinigt werden. Die Stadt streut deshalb ausschliesslich Feuchtsalz, 70 % Salz zu 30 % Sole. Dass Pflügen allein nicht genügt, hatte der Stadtrat schon 2011 festgehalten: Die dünne Schneeschicht, die der Pflug zurücklässt, wird bei länger anhaltender Kälte fest gepresst.
Welche Busse droht bei einem Verstoss?
Einen Betrag nennt keine der massgeblichen Vorschriften. Art. 52 der Polizeiverordnung sieht für Verletzungen der Verordnung Busse vor; in leichten Fällen kann ein Verweis erteilt oder von einer Bestrafung abgesehen werden. Der Höchstbetrag richtet sich nach kantonalem Recht. Auf dieser Seite steht deshalb keine Frankenzahl. Praktisch bedeutsamer ist die zivilrechtliche Seite, wenn Schnee vom Dach jemanden trifft.
Wer haftet, wenn Schnee von meinem Dach jemanden verletzt?
In der Schweiz läuft die Haftung über das Obligationenrecht, nicht über die deutsche Verkehrssicherungspflicht. Nach Art. 58 OR hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung“ verursacht, und zwar ohne Verschulden – anders als bei der Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR. Die Winterthurer Pflicht zu Schneesicherungen auf steilen Dächern ist für diese Frage der ortsspezifische Massstab; ob ein fehlender Schneefang im Einzelfall eine mangelhafte Unterhaltung ist, entscheiden die Gerichte. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ist der Winter in Winterthur strenger als in Zürich?
Nach den amtlichen Normwerten eher ja, auch wenn Winterthur keine eigene Temperaturstation hat. Die beiden Nachbarstationen zählen in der Normperiode 1991–2020 94,3 (Zürich/Kloten) und 98,5 Frosttage (Aadorf/Tänikon), die Station Zürich/Affoltern 87,1. Bei den Eistagen, an denen es gar nicht auftaut, liegt Tänikon mit 23,1 deutlich über Affoltern mit 16,2. Und die Niederschlagsstation Winterthur/Seen misst mit 1150,1 mm im Jahr mehr als jede der drei Zürcher Stationen. Ein Winterthurer Frosttage-Wert lässt sich daraus nicht ableiten, die Richtung aber schon: nach Osten wird es kälter.
Gilt in den Nachbargemeinden dasselbe?
In der geprüften Stichprobe ja. Die Polizeiverordnung von Neftenbach, seit 1. Februar 2022 in Kraft, enthält in Art. 9 unter dem Randtitel „Winterdienst“ fast wortgleich die Winterthurer Regel zum Schnee auf öffentlichem Grund, aber keine Trottoirpflicht. Die Strassengesetz-Paragrafen zum Unterhalt gelten im ganzen Kanton. Geprüft wurde allerdings nur eine von vierzehn Nachbargemeinden – wer in Seuzach, Wiesendangen oder Illnau-Effretikon arbeitet, sieht die dortige Verordnung selbst nach. Auf den Staatsstrassen ausserhalb der Stadt räumt ohnehin der Kanton.

Einsätze in Winterthur dokumentieren

Wer in Winterthur räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

← Alle Städte in Schweiz

Schneespur ausprobieren: herunterladen und selbst installieren, oder 48 Stunden lang eine eigene Demo nutzen.

Beides kostenlos – Schneespur steht unter der AGPLv3, die Demo endet nach 48 Stunden von selbst.

Etwas, das fehlt oder besser sein könnte? Ihr Feedback fließt in die Entwicklung ein. Feedback geben