Winterdienst Davos
Davos pflügt erst ab 8 bis 10 Zentimetern Neuschnee und salzt kaum. Die Frage heisst hier nicht, womit gestreut wird, sondern wohin der Schnee kommt.

Lage und Winterklima
Davos liegt im Landwassertal auf 1’560 m ü. M. – und schon dieser eine Wert stellt die Seite auf eine andere Grundlage als alle anderen Schweizer Orte dieses Netzes. Der tiefste Punkt der Gemeinde, am Landwasser auf 1’080 m, liegt höher als der höchste Punkt der meisten Schweizer Städte. Nach oben reicht das Gemeindegebiet bis zum Flüela-Schwarzhorn auf 3’146 m, und mit 283,99 km² ist es nach eigenen Angaben das sechstgrösste der Schweiz.
Die Zahlen, die den Unterschied machen
Die amtlichen MeteoSchweiz-Normwerte 1991–2020 der Station Davos (1’594 m) lauten:
- 186,7 Frosttage im Jahr
- 53,3 Eistage
- 4,0 °C Jahresmitteltemperatur
- 1’045,9 mm Niederschlag
- 1’745,8 Sonnenstunden
Die erste Zahl bedeutet: An mehr als der Hälfte aller Tage des Jahres sinkt die Temperatur unter null. Im Januar sind 30,8 von 31 Nächten Frostnächte, im Dezember 30,3 von 31 – praktisch lückenlos. Selbst für Juli und August steht je 0,1; Frost im Hochsommer ist hier nicht ausgeschlossen.
Der Vergleich innerhalb dieses Netzes macht den Bruch sichtbar:
| Station | Höhe | Frosttage | Eistage |
|---|---|---|---|
| Pully (Lausanne) | 456 m | 37,6 | 7,6 |
| Basel-Binningen | 316 m | 59,8 | 10,5 |
| Chur | 556 m | 72,6 | 9,7 |
| Luzern | 454 m | 78,1 | 15,2 |
| St. Gallen | 776 m | 87,5 | 30,8 |
| Davos | 1’594 m | 186,7 | 53,3 |
Davos hat rund fünfmal so viele Frosttage wie Lausanne und siebenmal so viele Eistage.
Nicht die Menge, die Kälte
Die überraschendste Zahl ist der Niederschlag. Mit 1’045,9 mm liegt Davos zwischen Chur (851,8 mm) und Luzern (1’291,4 mm) – es fällt hier also weniger als in Luzern und deutlich weniger als in St. Gallen (1’433,3 mm). Davos ist ein inneralpines Trockental.
Was den Unterschied macht, ist nicht die Menge, sondern die Temperatur: Derselbe Niederschlag fällt als Schnee, und an 53 Tagen im Jahr taut es überhaupt nicht. Was liegt, bleibt liegen und summiert sich über Monate.
Genau daraus folgt der Bruch mit allen anderen Seiten dieses Netzes. In Zürich, Bern, Luzern, Basel oder Lausanne lautet die Winterfrage: womit streuen? In Davos lautet sie: wohin damit?
Was oberhalb passiert
Wie lange in dieser Höhe Schnee liegt, wird seit 1936 im Versuchsfeld Weissfluhjoch gemessen – rund 150 Meter unterhalb des Weissfluhjochs auf 2’536 m, betrieben vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung. Dort setzt die Schneedecke im Mittel am 18. Oktober ein, und die Schneeschmelze beginnt im Mittel am 8. Juli: rund achteinhalb Monate. Die grösste je gemessene Schneehöhe betrug 366 cm am 9. März 1945.
Diese Werte gelten für 2’536 Meter, nicht für die Promenade auf 1’560 – der Unterschied ist fast ein Kilometer Höhe. Eine belegte Zahl, wie viele Tage im Jahr im Talboden von Davos Schnee liegt, liess sich nicht finden, und diese Seite nennt deshalb keine.
Der reduzierte Winterdienst
Davos räumt weniger, als man erwarten würde – und sagt das offen. Auf der Winterdienstseite der Gemeinde steht:
„In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt.“
Und die Schwelle, ab der überhaupt gefahren wird:
„Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich ab einer Neuschneemenge von 8-10 cm und ist durch einen Einsatzplan festgelegt. Die Hauptverkehrsachsen werden zuerst geräumt, danach die Nebenstrassen sowie Parkplätze.“
Das ist der schärfste Kontrast zu allen bisherigen Seiten. In den Talstädten beginnt der Winterdienst bei überfrierender Nässe – bei einem Millimeter Wasser und dem falschen Taupunkt. In Davos beginnt er bei acht Zentimetern Neuschnee. Darunter passiert nichts, und darunter wird auch nicht schwarzgeräumt: gepflügt wird, gesalzen nur an neuralgischen Stellen.
Wer aus einer Talstadt kommt, hält das leicht für einen Mangel. Es ist eine Anpassung. Wo an 53 Tagen im Jahr nichts antaut, hilft Salz wenig, und eine schwarzgeräumte Fahrbahn wäre am nächsten Morgen wieder weiss.
Vier Varianten und ein Kanal
Seit Februar 2026 betreibt die Gemeinde einen eigenen Informationskanal für die Schneeräumung. Bei Schneefall teilt sie mit, welche von vier Varianten gilt: vollständige, reduzierte oder zeitlich verzögerte Schneeräumung – oder keine, letzteres „gemäss politischem Beschluss zum eingeschränkten Winterdienst“. Anmelden können sich Anliegerinnen und Anlieger mit gültigem Schneeabfuhrvertrag sowie die von ihnen beauftragten Unternehmen und das Hauswartungspersonal.
Der politische Beschluss selbst ist öffentlich nicht auffindbar; diese Seite gibt deshalb nur wieder, wie die Gemeinde ihn nennt, und sagt nichts über Anlass oder Absicht.
Für einen Betrieb, der hier Objekte betreut, ist dieser Kanal allerdings die eigentliche Nachricht: Ob heute geräumt wird und ob abgeführt wird, entscheidet sich täglich neu – und die eigene Disposition hängt daran.
Wem die Strasse gehört
Ein Detail, das die Zuständigkeit ordnet: Die Promenade, die zentrale Achse durch Davos Platz und Davos Dorf, ist keine Gemeindestrasse. Das amtliche Strassenverzeichnis führt sie als kantonale Durchgangsstrasse – ebenso die Prättigauerstrasse Richtung Klosters, die Bahnhofstrasse Dorf, die Landwasserstrasse talabwärts und die Flüelastrasse bis zur Passhöhe.
Nach Art. 35 des Bündner Strassengesetzes pflügt auf den Kantonsstrassen der Kanton, während der Gemeinde auf den Innerortsstrecken der Streudienst sowie Abfuhr und Entsorgung des Schnees obliegen. Auf der Hauptstrasse von Davos arbeiten also zwei Ebenen an derselben Fläche.
Die Fraktionstäler hängen dagegen an Verbindungsstrassen: Dischmastrasse, Sertigerstrasse, Clavadelerstrasse, Monsteinerstrasse, Langmattestrasse. Was in anderen Städten die steilen Gassen der Altstadt sind, sind in Davos Seitentäler, die von je einer einzigen Strasse erschlossen werden. Und ein erheblicher Teil des Wegnetzes fällt gar nicht in die kommunale Räumung: Die Alpstrassen sind Privatstrassen mit öffentlichem Fahrrecht und werden nach Art. 2 des Landschaftsgesetzes „von den Interessenten“ unterhalten.
Wohin mit dem Schnee
Hier liegt der Kern dieser Seite, und hier hat Davos eine Rechtsfigur, die in einer Talstadt gar nicht vorkommt.
Die Grundregel
Der massgebliche Artikel ist Art. 5a des Landschaftsgesetzes über den Strassenunterhalt von 1933, Marginalie „Schneeräumung“:
„Es ist untersagt, Schnee und Eis von Gebäuden und Plätzen auf öffentlichen Grund abfallen zu lassen oder auf öffentlichem Grund abzulagern. Lässt sich dies wegen des Abtransportes nicht vermeiden, so geschieht es auf Verantwortung und Kosten des Grundeigentümers. Bäche dürfen wegen der Staugefahr bei der Schneeschmelze und der daraus entstehenden Gefahren nicht als Schneeablagerungsplatz benützt werden. Für allfällige Folgeschäden haftet der Verursacher. Bei der Schneeräumung sind Hydranten und dergleichen freizuhalten.“
Drei Sätze, drei Regeln, die man in keiner Talstadt-Satzung findet. Das Bäche-Verbot ist dabei kein Umweltparagraf, sondern Gefahrenabwehr: Wer im Februar einen Bach mit Schnee füllt, staut ihn im April. Und die Hydranten-Regel beschreibt eine Realität, die man erst versteht, wenn der Schnee meterhoch am Strassenrand steht.
Der Schneeabfuhrvertrag
Aus dem Ablagerungsverbot folgt eine praktische Frage: Was macht jemand mit einer Parzelle, auf der der Schnee eines ganzen Winters keinen Platz hat? Die Gemeinde formuliert die Ausgangslage so:
„Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden. Deshalb müssen Grundeigentümer den «privaten Schnee», d.h. den Schnee, welcher auf dem eigenen Grundstück gefallen ist, entweder auf der eigenen Parzelle deponieren oder durch eine Unternehmung abführen lassen.“
Und dann kommt der Davoser Sonderweg: Für Anlieger der von der Gemeinde unterhaltenen Strassen gibt es Schneeabfuhrverträge. Wer einen abschliesst, darf seinen privaten Schnee auf die Schneemade geben – so heisst hier der Wall, den das Räumfahrzeug am Strassenrand aufwirft. Zwei Bedingungen nennt die Gemeinde ausdrücklich: rechtzeitig, also bevor die Made entfernt wurde, und nur an ordentlichen Schneeabfuhrtagen. Ist der Schnee bereits abgeführt oder findet wegen geringen Schneefalls keine Abfuhr statt, ist das Deponieren auf Trottoir oder Strasse untersagt.
Die Kosten beziffert die Gemeinde mit Fr. 9.15 pro m² für den ganzen Winter, „Stand Dez. 2020“; der Preis wird alle zwei Jahre der Teuerung angepasst. Der heute geltende Betrag ist nicht veröffentlicht, und diese Seite rechnet ihn nicht hoch.
Bemerkenswert ist die Bezugsgrösse. Abgerechnet wird nach Quadratmetern – nicht nach Kubikmetern Schnee, nicht nach Einsätzen, nicht nach Stunden. Man kauft für den Winter das Recht, eine bestimmte Fläche abführen zu lassen.
Und wo landet er?
Eine Liste offizieller Schneedeponien publiziert die Gemeinde nicht. Belegt ist nur, was nicht geht: kein öffentlicher Grund ohne Vertrag, keine Bäche. Wo der abgeführte Schnee stattdessen hinkommt, steht in keiner öffentlichen Quelle, und diese Seite spekuliert nicht darüber.
Was Sie müssen – und was nicht
Die Frage, mit der deutsche und österreichische Zugezogene hierherkommen, hat in Davos eine unerwartete Antwort.
Keine publizierte Räumpflicht für Trottoirs
In den durchgesehenen kommunalen Erlassen – Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt, Gemeindegesetz über die Strassenpolizei, Gemeindegesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung, Baugesetz – steht keine Pflicht, das Trottoir vor dem eigenen Haus zu räumen oder zu streuen.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus zwei Artikeln. Art. 1 Abs. 3 des Strassenpolizeigesetzes zählt die Trottoirs ausdrücklich mit auf: Ihr Unterhalt, die Strassenreinigung und die Schneeräumung richten sich „nach dem kantonalen Recht und dem Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt“. Und dort bestimmt Art. 2: „Die Gemeindestrassen werden von der Landschaft unterhalten.“
Ein Vorbehalt gehört dazu, und er ist ehrlicher als eine glatte Antwort: Die Kategorien Polizei und Feuerpolizei der Davoser Rechtssammlung wurden nicht Erlass für Erlass geprüft. Deshalb steht hier „Davos veröffentlicht keine Anliegerpflicht“ und nicht „es gibt keine“.
Eine Warnung dazu, weil sie praktisch wird: Wer „Räumpflicht Davos“ sucht, stösst schnell auf allgemeine Schweizer Ratgeberseiten mit Sätzen wie „die Räumpflicht gilt von sieben bis 21 Uhr“. Diese Sätze stammen nicht aus Davoser Quellen. Eine publizierte Räumzeit für Private gibt es hier nicht.
Vier Pflichten, alle negativ formuliert
Was die Gemeinde von Privaten verlangt, ist durchweg als Unterlassung oder als Nacharbeit formuliert:
- Keinen Schnee auf öffentlichen Grund – Art. 5a des Landschaftsgesetzes, ergänzt durch das Ablagerungsverbot in Art. 3 Abs. 1 des Strassenpolizeigesetzes.
- Herabgefallenen Dachschnee wegräumen – Art. 3 Abs. 2: Schnee, der von Dächern auf Strassen, Wege oder Trottoirs fällt oder geworfen wird, ist „innert annehmbarer Frist bis auf Strassen- oder Wegniveau zu entfernen“. Eine Stundenangabe steht nicht im Gesetz; „innert annehmbarer Frist“ ist die ganze Vorgabe.
- Schneefang anbringen, wo nötig – Art. 47 Abs. 2 des Baugesetzes: Schneefangvorrichtungen „wo es die Verhältnisse erfordern“. Auch hier kein Zahlenwert, keine Dachneigung, keine Schneelast. Nach Abs. 3 muss der Grundeigentümer handeln, wenn durch Eisschlag oder Schneerutsche die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
- Nicht vor fünf Uhr fräsen – dazu gleich mehr.
Bemerkenswert im Vergleich: In Chur kommt die Schneefang-Pflicht ausschliesslich aus dem kantonalen Recht und greift nur an Kantonsstrassen. Davos hat beides – die kantonale Regel und eine eigene kommunale Pflicht, die im ganzen Gemeindegebiet gilt.
Fünf Uhr, und der Rest des Gesetzes
Die Frage, die in einer Schneegemeinde tatsächlich gestellt wird, beantwortet Art. 11 Abs. 4 des Gemeindegesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung:
„Private Schneeräumungsmaschinen dürfen ab 05.00 Uhr eingesetzt werden. Bei ausserordentlichen Schneefällen darf für Schneeräumungsarbeiten von diesen Zeiten abgewichen werden. Die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist jederzeit zulässig.“
Öffentlich jederzeit, privat ab fünf. Zum Vergleich: Lärmende Garten- und Umgebungsarbeiten sind nach demselben Artikel erst ab 07.30 Uhr erlaubt, und die Nachtruhe dauert von 23.00 bis 06.00 Uhr. Der Winterdienst ist also ausdrücklich aus ihr herausgenommen.
Am aufschlussreichsten ist aber die Nachbarschaft im Gesetz. Direkt nach der Schneeräumung regelt Art. 12 die Einsatzzeiten von Pistenfahrzeugen und den Loipenfahrzeugen von Davos Tourismus, Art. 13 die von Schneekanonen. In Davos steht der Winterdienst im selben Gesetzesabschnitt wie die Pistenraupe. Das ist der Unterschied zwischen einer Stadt, in der Schnee ein Störfall ist, und einer Gemeinde, in der er Betriebsgrundlage ist.
Was bei Verstoss droht
Art. 9 Abs. 1 des Strassenpolizeigesetzes nennt einen Rahmen: Übertretungen werden „vom Gemeindepolizeigericht mit Bussen von 5 bis 500 Franken belegt“. Als Gemeindepolizeigericht amtet der Kleine Landrat. Darunter fällt etwa das verbotene Ablagern von Schnee. Nach erfolgloser Aufforderung kann die Gemeinde Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen.
Ein anderer Rahmen gilt im Gesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung: 20 bis 5’000 Franken, was etwa den Einsatz einer privaten Fräse vor fünf Uhr betrifft. Und ausdrücklich nicht hierher gehört die Busse bis 40’000 Franken aus dem kantonalen Strassengesetz – sie sanktioniert Verstösse gegen jenes Gesetz und ist keine Trottoir-Sanktion.
Daneben steht die zivilrechtliche Haftung nach Art. 58 OR, der Werkeigentümerhaftung: Sie greift ohne Verschulden, anders als die Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR. Ob eine Fläche im Einzelfall als Werk gilt, entscheiden die Gerichte. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Zwei Dienste, ein Winter
Eine Unterscheidung, die in Davos wichtiger ist als anderswo: Räumen und Sperren sind zwei verschiedene Aufgaben mit zwei verschiedenen Rechtsgrundlagen.
Der Werkbetrieb pflügt und führt ab, nach Strassenrecht. Der Lawinendienst der Gemeinde arbeitet nach dem Bevölkerungsschutzrecht und ist zuständig für „Warnungen, Sperrungen von Strassen und Wegen, die künstliche Lawinenauslösung, Hausaufenthalt in Häusern mit Objektschutz oder die Evakuation aus besonders gefährdeten Siedlungsgebieten“.
Warum es diesen Dienst gibt, lässt sich datieren. Am 26. und 27. Januar 1968 gingen 41 Lawinen ins Tal, 13 Menschen starben, 51 Wohnhäuser und 14 Ställe wurden zerstört oder beschädigt. Heute schützen Davos rund 21 Kilometer Lawinenverbauungen und vier Autogalerien; bereits 1961 erstellte die Gemeinde eine der ersten Gefahrenkarten der Schweiz.
Und noch eine dritte Instanz gehört sauber getrennt: Das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF sitzt seit 1996 an der Flüelastrasse in Davos Dorf, wurde 1942 gegründet und verantwortet seit 1945 das nationale Lawinenbulletin. Es ist eine Bundesforschungsanstalt – sie warnt, aber sie räumt keinen Schnee. Ein hübsches Detail am Rande: Das nationale Schneeforschungsinstitut steht an derselben Flüelastrasse, die als Kantonsstrasse zum Flüelapass führt – und der ist im Winter gesperrt.
Umland und Zufahrten
Davos grenzt an Arosa, Bergün Filisur, Klosters, S-chanf, Schmitten und Zernez. Zur Gemeinde selbst gehören sechs Fraktionen: Davos Dorf, Davos Platz, Davos Frauenkirch, Davos Glaris, Davos Monstein und Davos Wiesen, das seit 2009 dazugehört.
Die Zufahrten sind im Winter nicht gleichwertig. Der Flüelapass Richtung Unterengadin gehört nicht zu den fünf Bündner Passstrassen, die ganzjährig offen bleiben – geöffnet wird er im Frühjahr durch den Verein Pro Flüela mit Bewilligung des kantonalen Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität; 2022 geschah das am 21. April. Nach Norden führt die Prättigauerstrasse über den Wolfgang nach Klosters; sie ist im amtlichen Verzeichnis als kantonale Durchgangsstrasse geführt. Nach Süden geht es über die Landwasserstrasse talabwärts Richtung Wiesen und Filisur.
Was in den Nachbargemeinden gilt, sagt diese Seite nicht: Für keine von ihnen wurde ein Reglement geprüft. Belegt ist nur, dass der Winterdienst in Klosters beim dortigen Werkbetrieb liegt.
Wer hier Objekte betreut
Zum Schluss die Zahl, die für Betriebe am meisten erklärt: 7’592 von 12’879 Wohnungen in Davos sind Zweitwohnungen, also knapp 59 Prozent. Dazu kommen 60 Hotel- und Kurbetriebe mit 7’096 Betten.
Das heisst: Über den Winter steht ein grosser Teil der Liegenschaften leer, und der Schnee fällt trotzdem. Die Gemeinde hat das in ihre Abläufe eingebaut – der Schneeabfuhrvertrag darf ausdrücklich auch von beauftragten Unternehmen und vom Hauswartungspersonal genutzt werden, und Privatstrassen werden „durch diverse Baufirmen im Auftrag der Eigentümer geräumt“.
Für einen Hausmeister- oder Liegenschaftsdienst ergibt das eine ungewöhnliche Ausgangslage. Die Arbeit ist nicht nach einer Uhrzeit zu bemessen, weil es keine gibt, und nicht nach der Glättelage, weil hier ohnehin durchgehend Winter ist. Sie bemisst sich nach Ereignissen: ob geräumt wurde, welche der vier Varianten die Gemeinde ausgerufen hat, ob abgeführt wird und ob der eigene Schnee rechtzeitig in der Made lag. Wer für Dritte arbeitet und das später belegen soll, braucht deshalb weniger eine Wetterhistorie als ein Räumprotokoll, das Zeitpunkt, Fläche und ausgeführte Leistung zusammenführt – in Davos ist das die einzige Grösse, an der sich später etwas nachvollziehen lässt.
Ortsspezifische Fakten
- Weitere Angabe
- Winterklima, amtliche MeteoSchweiz-Normwerte 1991–2020 der Station Davos (1'594 m ü. M.): 186,7 Frosttage und 53,3 Eistage im Jahr, Jahresmitteltemperatur 4,0 °C, 1'045,9 mm Niederschlag, 1'745,8 Sonnenstunden. Im Januar sind 30,8 von 31 Nächten Frostnächte, im Dezember 30,3 von 31. Selbst im Juli und August steht je 0,1 – Frost im Hochsommer ist in Davos nicht ausgeschlossen.Quelle 1
- Der Vergleich im Netz dieser Seiten, dieselbe Normperiode
- Davos 186,7 Frosttage und 53,3 Eistage gegen St. Gallen (776 m) 87,5 / 30,8, Luzern (454 m) 78,1 / 15,2, Chur (556 m) 72,6 / 9,7, Basel (316 m) 59,8 / 10,5 und Pully bei Lausanne (456 m) 37,6 / 7,6. Davos hat rund fünfmal so viele Frosttage wie Lausanne und siebenmal so viele Eistage.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Nicht die Menge macht den Unterschied, sondern die Kälte: Mit 1'045,9 mm Jahresniederschlag liegt Davos zwischen Chur (851,8 mm) und Luzern (1'291,4 mm) – es fällt also weniger als in Luzern und deutlich weniger als in St. Gallen (1'433,3 mm). Derselbe Niederschlag fällt in Davos aber als Schnee und bleibt liegen.Quelle 1
- Höhenspanne und Fläche
- Davos Platz liegt auf 1'560 m ü. M., der tiefste Punkt der Gemeinde am Landwasser auf 1'080 m, der höchste am Flüela-Schwarzhorn auf 3'146 m. Das Gemeindegebiet umfasst 283,99 km² und ist damit nach eigenen Angaben das sechstgrösste der Schweiz. Bemerkenswert dabei: Der tiefste Punkt der Gemeinde Davos liegt höher als der höchste Punkt der meisten Schweizer Städte.Quelle 2
- Weitere Angabe
- Reduzierter Winterdienst als erklärtes Prinzip, wörtlich von der Gemeinde: „In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt.“ Und weiter: „Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich ab einer Neuschneemenge von 8-10 cm und ist durch einen Einsatzplan festgelegt.“ Zuerst die Hauptverkehrsachsen, danach Nebenstrassen und Parkplätze.Quelle 3
- Weitere Angabe
- Der Schneeabfuhrvertrag – die Rechtsfigur, die keine Talstadt kennt: Grundeigentümer müssen ihren privaten Schnee entweder auf der eigenen Parzelle deponieren oder abführen lassen. Wer einen Vertrag mit der Gemeinde abschliesst, darf ihn stattdessen auf die Schneemade der öffentlichen Räumung geben – aber nur, bevor diese entfernt wurde, und nur an ordentlichen Schneeabfuhrtagen. Die Kosten: „Fr. 9.15 pro m2 (Stand Dez. 2020) während des ganzen Winters“, alle zwei Jahre der Teuerung angepasst. Der heute geltende Betrag ist nicht publiziert.Quelle 4
- Vier publizierte Räumungsvarianten
- Seit Februar 2026 informiert die Gemeinde bei Schneefall über einen eigenen Kanal, welche Variante gilt – vollständige Schneeräumung, reduzierte Schneeräumung, zeitlich verzögerte Schneeräumung oder keine Schneeräumung, letzteres „gemäss politischem Beschluss zum eingeschränkten Winterdienst“. Anmelden können sich Anliegerinnen und Anlieger mit gültigem Schneeabfuhrvertrag sowie die von ihnen beauftragten Unternehmen und das Hauswartungspersonal.Quelle 5
- Weitere Angabe
- Art. 5a des Landschaftsgesetzes über den Strassenunterhalt (Marginalie „Schneeräumung“): Schnee und Eis dürfen von Gebäuden und Plätzen nicht auf öffentlichen Grund fallen oder dort abgelagert werden; lässt sich das wegen des Abtransports nicht vermeiden, geschieht es „auf Verantwortung und Kosten des Grundeigentümers“. Bäche dürfen „wegen der Staugefahr bei der Schneeschmelze“ nicht als Schneeablagerungsplatz benutzt werden. Und bei der Schneeräumung sind Hydranten freizuhalten.Quelle 6
- Keine publizierte Anliegerpflicht
- In den geprüften kommunalen Erlassen – Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt, Gemeindegesetz über die Strassenpolizei, Gemeindegesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung und Baugesetz – steht keine Pflicht, das Trottoir vor dem eigenen Haus zu räumen oder zu streuen. Die Pflichten der Privaten sind durchweg negativ formuliert: nicht ablagern, nicht auf die Strasse werfen, herabgefallenen Dachschnee wieder entfernen, Schneefang anbringen. Die Kategorien Polizei und Feuerpolizei der Rechtssammlung wurden nicht Erlass für Erlass geprüft.Quelle 7
- Dachschnee, doppelt geregelt
- Art. 47 Abs. 2 des kommunalen Baugesetzes verlangt Schneefangvorrichtungen auf den Dächern, „wo es die Verhältnisse erfordern“ – ohne Zahlenwert, ohne Dachneigung, ohne Schneelast. Abs. 3 verpflichtet den Grundeigentümer zum Handeln, wenn durch Eisschlag oder Schneerutsche die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Und Art. 3 Abs. 2 des Strassenpolizeigesetzes verlangt, herabgefallenen oder heruntergeworfenen Dachschnee „innert annehmbarer Frist bis auf Strassen- oder Wegniveau“ zu entfernen.Quelle 8
- Weitere Angabe
- Die Davoser Winterdienst-Uhrzeit, Art. 11 Abs. 4 des Gemeindegesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung: „Private Schneeräumungsmaschinen dürfen ab 05.00 Uhr eingesetzt werden. Bei ausserordentlichen Schneefällen darf für Schneeräumungsarbeiten von diesen Zeiten abgewichen werden. Die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist jederzeit zulässig.“ Im selben Gesetzesabschnitt regelt Art. 12 die Einsatzzeiten von Pistenfahrzeugen und Loipenfahrzeugen, Art. 13 die von Schneekanonen.Quelle 9
- Sanktionen
- Art. 9 Abs. 1 des Gemeindegesetzes über die Strassenpolizei bestimmt, dass Übertretungen „vom Gemeindepolizeigericht mit Bussen von 5 bis 500 Franken belegt“ werden; als Gemeindepolizeigericht amtet der Kleine Landrat. Nach erfolgloser Aufforderung kann er Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Der Bussenrahmen des Gesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung reicht von 20 bis 5'000 Franken und deckt andere Tatbestände ab, etwa den Einsatz einer privaten Schneefräse vor 05.00 Uhr.Quelle 7
- Die zentrale Achse gehört dem Kanton
- Das amtliche Strassenverzeichnis führt die Promenade (Bildjibach–Hotel Seehof), die Prättigauerstrasse, die Bahnhofstrasse Dorf, die Landwasserstrasse und die Flüelastrasse als kantonale Durchgangsstrassen. Die Fraktionstäler hängen an Verbindungsstrassen – Dischmastrasse, Sertigerstrasse, Clavadelerstrasse, Monsteinerstrasse und Langmattestrasse. Auf den Kantonsstrassen pflügt nach Art. 35 des Bündner Strassengesetzes der Kanton, während der Gemeinde innerorts Streudienst sowie Abfuhr und Entsorgung des Schnees obliegen.Quelle 10
- Zweitwohnungen
- 7'592 von 12'879 Wohnungen sind Zweitwohnungen, also 58,9 Prozent. Die Gemeinde zählt 60 Hotel- und Kurbetriebe mit 7'096 Betten und 820'728 Logiernächten im Jahr; 85,4 Prozent der 7'229 Arbeitsplätze liegen in Tourismus und Dienstleistungen. Die Bevölkerung beträgt 12'771 Personen (Stand Ende Dezember 2024).Quelle 2
Offizielle Anlaufstellen
Landschaft Davos Gemeinde – Schneeräumung öffentliche Strassen
Die massgebliche Infoseite: der reduzierte Winterdienst, die Räumschwelle von 8 bis 10 cm Neuschnee, die Reihenfolge Hauptverkehrsachsen vor Nebenstrassen und Parkplätzen, und die Klarstellung, dass der Werkbetrieb zusammen mit Drittunternehmen nur die Gemeindestrassen räumt.
Landschaft Davos Gemeinde – Schneeabfuhrverträge
Was mit privatem Schnee geschehen muss, wozu ein Abfuhrvertrag berechtigt, unter welchen Bedingungen auf die Schneemade deponiert werden darf – und der Preis samt Stichtag und Teuerungsanpassung.
Werkbetrieb der Gemeinde Davos
Die ausführende Stelle für den betrieblichen Winterunterhalt der gemeindeeigenen Strassen, Plätze und Wege und die Ansprechstelle für Schneeabfuhrverträge.
Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt (DRB 51) (PDF)
Das Gesetz von 1933 mit Art. 2, wonach die Gemeindestrassen von der Landschaft unterhalten werden, und mit Art. 5a „Schneeräumung“ – dem Ablagerungsverbot samt Bäche- und Hydrantenregel.
Gemeindegesetz über die Strassenpolizei (DRB 52) (PDF)
Enthält die Verweisungsnorm, die Trottoirs ausdrücklich mit aufzählt (Art. 1 Abs. 3), das Ablagerungsverbot und die Aufräumpflicht für Dachschnee (Art. 3) sowie den Bussenrahmen von 5 bis 500 Franken (Art. 9).
Eine andere Aufgabe als der Winterdienst und auf einer anderen Rechtsgrundlage: Warnungen, Sperrungen von Strassen und Wegen, künstliche Lawinenauslösung und Evakuationen nach dem Bevölkerungsschutzrecht.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Davos
- Muss ich in Davos das Trottoir vor meinem Haus räumen?
- Nach der geprüften Quellenlage nicht. In den durchgesehenen kommunalen Erlassen steht keine Pflicht, das Trottoir vor dem eigenen Grundstück zu räumen oder zu streuen. Das Gemeindegesetz über die Strassenpolizei zählt die Trottoirs in Art. 1 Abs. 3 ausdrücklich mit auf und verweist für ihren Unterhalt und ihre Schneeräumung auf das Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt – und dort bestimmt Art. 2, dass die Gemeindestrassen von der Landschaft unterhalten werden. Ein Vorbehalt gehört dazu: Die Kategorien Polizei und Feuerpolizei der Rechtssammlung wurden nicht Erlass für Erlass geprüft. Und Vorsicht bei allgemeinen Schweizer Ratgeberseiten: Sätze wie „die Räumpflicht gilt von sieben bis 21 Uhr“ stammen nicht aus Davoser Quellen. Eine publizierte Räumzeit für Private gibt es in Davos nicht.
- Wohin darf ich den Schnee von meinem Grundstück schaufeln?
- Auf Ihr eigenes Grundstück – oder er muss abgeführt werden. Die Gemeinde formuliert es so: Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden, deshalb müssen Eigentümer ihren privaten Schnee entweder auf der eigenen Parzelle lagern oder durch eine Unternehmung abführen lassen. Dahinter steht Art. 5a des Landschaftsgesetzes über den Strassenunterhalt: Wo sich eine Ablagerung auf öffentlichem Grund wegen des Abtransports nicht vermeiden lässt, geschieht sie „auf Verantwortung und Kosten des Grundeigentümers“. Ausdrücklich verboten sind Bäche als Ablagerungsplatz, weil bei der Schneeschmelze Staugefahr entsteht. Und Hydranten sind freizuhalten.
- Was ist ein Schneeabfuhrvertrag und was bringt er?
- Er ist die Davoser Antwort auf ein Problem, das eine Talstadt nicht hat. Wer an einer von der Gemeinde unterhaltenen Strasse wohnt, kann einen Vertrag abschliessen, der ihn berechtigt, seinen privaten Schnee auf die Schneemade der öffentlichen Räumung zu geben – also auf den Wall, den das Räumfahrzeug am Strassenrand aufgeworfen hat. Zwei Bedingungen nennt die Gemeinde ausdrücklich: rechtzeitig, das heisst bevor die Schneemade entfernt wurde, und nur an ordentlichen Schneeabfuhrtagen. Ist der Schnee bereits abgeführt oder findet wegen geringen Schneefalls gar keine Abfuhr statt, ist das Deponieren auf Trottoir oder Strasse untersagt. Die Kosten beziffert die Gemeinde mit „Fr. 9.15 pro m2 (Stand Dez. 2020) während des ganzen Winters“; der Preis wird alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, der heute geltende Betrag ist nicht veröffentlicht.
- Was ist eine Schneemade?
- So heisst in Davos der Schneewall, den das Räumfahrzeug beim Pflügen an den Strassenrand wirft. Der Begriff steht durchgehend auf den Winterdienstseiten der Gemeinde und ist der Bezugspunkt des Schneeabfuhrvertrags: Wer einen hat, darf seinen eigenen Schnee dort hineingeben, solange die Made noch nicht abgeführt ist. In Chur heisst dasselbe „Schneemahde“.
- Warum räumt Davos erst ab 8 Zentimetern?
- Weil die Gemeinde einen ausdrücklich reduzierten Winterdienst betreibt. Auf ihrer Winterdienstseite steht: „In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt.“ Und: „Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich ab einer Neuschneemenge von 8-10 cm und ist durch einen Einsatzplan festgelegt.“ Der Einsatzplan selbst ist nicht veröffentlicht. Seit Februar 2026 gibt es einen Informationskanal, über den die Gemeinde bei Schneefall mitteilt, welche von vier Varianten gilt: vollständige, reduzierte, zeitlich verzögerte oder gar keine Schneeräumung. Zu den Gründen für den zugrundeliegenden politischen Beschluss macht diese Seite keine Angaben – er liess sich nicht auffinden.
- Darf der Nachbar um fünf Uhr früh die Schneefräse anwerfen?
- Ab 05.00 Uhr ja. Art. 11 Abs. 4 des Gemeindegesetzes über öffentliche Ruhe und Ordnung bestimmt: „Private Schneeräumungsmaschinen dürfen ab 05.00 Uhr eingesetzt werden. Bei ausserordentlichen Schneefällen darf für Schneeräumungsarbeiten von diesen Zeiten abgewichen werden. Die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist jederzeit zulässig.“ Die Unterscheidung ist präzise: öffentlich jederzeit, privat erst ab fünf. Zum Vergleich beginnen lärmende Garten- und Umgebungsarbeiten nach demselben Artikel erst um 07.30 Uhr, und die Nachtruhe dauert von 23.00 bis 06.00 Uhr. Der Winterdienst ist also ausdrücklich aus der Nachtruhe herausgenommen.
- Brauche ich in Davos Schneefangvorrichtungen auf dem Dach?
- Möglicherweise, und Davos regelt das strenger als andere Bündner Gemeinden. Art. 47 Abs. 2 des kommunalen Baugesetzes verlangt Schneefangvorrichtungen auf den Dächern, „wo es die Verhältnisse erfordern“ – das gilt im ganzen Gemeindegebiet. Dazu kommt die kantonale Regel für Kantonsstrassen: Nach Art. 17 Abs. 5 der Bündner Strassenverordnung sind gegen die Strasse geneigte Dachflächen mit geeigneten Vorrichtungen zu versehen. In Chur gibt es nur die kantonale Regel, in Davos beides. Das Gesetz nennt allerdings keinen Zahlenwert – keine Dachneigung, keine Schneelast. „Wo es die Verhältnisse erfordern“ ist die ganze Vorgabe; was das im Einzelfall bedeutet, klärt die Baubehörde, nicht diese Seite.
- Was gilt, wenn Schnee vom Dach auf die Strasse gefallen ist?
- Dann müssen Sie ihn wegräumen. Art. 3 Abs. 2 des Gemeindegesetzes über die Strassenpolizei bestimmt, dass Schnee, der von Dächern auf öffentliche Strassen, Wege oder Trottoirs herunterfällt oder heruntergeworfen wird, „von den Pflichtigen innert annehmbarer Frist bis auf Strassen- oder Wegniveau zu entfernen“ ist. Eine Stundenangabe steht nicht im Gesetz – „innert annehmbarer Frist“ ist die Davoser Formel, und diese Seite übersetzt sie nicht in eine Uhrzeit. Ergänzend verpflichtet Art. 47 Abs. 3 des Baugesetzes den Grundeigentümer zum Handeln, wenn durch Eisschlag oder Schneerutsche die öffentliche Sicherheit gefährdet wird.
- Welche Busse droht bei Verstössen?
- Für die Strassenverstösse nennt Art. 9 Abs. 1 des Gemeindegesetzes über die Strassenpolizei einen Rahmen: Übertretungen werden „vom Gemeindepolizeigericht mit Bussen von 5 bis 500 Franken belegt“; als Gemeindepolizeigericht amtet der Kleine Landrat. Darunter fällt etwa das verbotene Ablagern von Schnee auf Strasse oder Trottoir. Nach erfolgloser Aufforderung kann die Gemeinde Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Ein anderer Rahmen gilt für das Gesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung – dort 20 bis 5'000 Franken, was zum Beispiel den Einsatz einer privaten Fräse vor 05.00 Uhr betrifft. Nicht hierher gehört die Busse bis 40'000 Franken aus dem kantonalen Strassengesetz; sie sanktioniert Verstösse gegen jenes Gesetz und ist keine Trottoir-Sanktion.
- Was ist der Unterschied zwischen Lawinendienst und Winterdienst?
- Zwei Dienste, zwei Rechtsgrundlagen, ein Winter. Der Werkbetrieb räumt und pflügt nach Strassenrecht. Der Lawinendienst der Gemeinde arbeitet nach dem Bevölkerungsschutzrecht und ist für „Warnungen, Sperrungen von Strassen und Wegen, die künstliche Lawinenauslösung, Hausaufenthalt in Häusern mit Objektschutz oder die Evakuation aus besonders gefährdeten Siedlungsgebieten“ zuständig. Davon wiederum zu unterscheiden ist das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF, das seit 1945 das nationale Lawinenbulletin verantwortet: eine Bundesforschungsanstalt, die warnt – aber keinen Schnee räumt.
- Wer räumt, wenn meine Wohnung im Winter leer steht?
- Niemand von Amtes wegen, und das betrifft in Davos die Mehrheit der Wohnungen: 7'592 von 12'879 sind Zweitwohnungen. Belegt ist, wie die Gemeinde damit umgeht: Der Schneeabfuhrvertrag darf ausdrücklich auch von beauftragten Unternehmen und vom Hauswartungspersonal genutzt werden, und Privatstrassen werden nach Angaben der Gemeinde „durch diverse Baufirmen im Auftrag der Eigentümer geräumt“. Eine Pflicht abwesender Eigentümer, jemanden zu beauftragen, ist dagegen nicht belegt und wird hier nicht behauptet.
Einsätze in Davos dokumentieren
Wer in Davos räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.