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Schneespur
Kanton Graubünden

Winterdienst Chur

Das Gemeindegebiet reicht von 538 bis 2823 m: Talstadt und Bergfraktionen liegen in derselben Zuständigkeit. Unten sorgt der Föhn für Tauen und Wiedergefrieren statt für Dauerfrost.

Breite Hauptstrasse einer alpinen Talstadt im grauen Licht eines Wintermorgens. Die zweispurige Fahrbahn mit Mittelmarkierung ist nass und dunkel und spiegelt; nur am Bordstein und auf dem Trottoir liegt eine dünne, teils angetaute Schneeschicht. Beidseitig stehen geschlossene Zeilen fünfgeschossiger Bürgerhäuser in gedecktem Ocker, Cremeweiss und Hellgrau mit hölzernen Fensterläden, Ladenfronten mit schlichten Markisen und steilen Ziegeldächern; rechts reihen sich Strassenlaternen. Hinter den Dächern steigt die Talflanke unmittelbar und sehr steil auf: dichter, schneebeladener Nadelwald, darüber scharfkantige, tief verschneite Felswände, die in tief hängende graue Wolken übergehen. Im Vordergrund arbeitet ein orangefarbenes kommunales Räumfahrzeug mit Frontpflug und Streuaufbau. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Kaum eine Zahl beschreibt eine Stadt so knapp wie diese: Das Gemeindegebiet von Chur reicht vom tiefsten Punkt am Rhein bei Haldenstein auf 538 m ü. M. bis zum Parpaner Weisshorn auf 2823 m ü. M. Der Bahnhofplatz im Zentrum liegt auf 584 m. Von den 8199 Hektaren Gemeindefläche sind 3571 ha Wald und 828 ha unproduktive Fels- und Geröllflächen – Bauzone sind nur 691 ha. In der Gemeinde leben 41’713 Menschen (Stand 31. Dezember 2025).

Diese Spanne ist kein Naturphänomen, sondern Verwaltungsgeschichte. Sie entstand durch drei Fusionen: zuletzt trat per 1. Januar 2025 der Zusammenschluss mit Tschiertschen-Praden in Kraft, zuvor kamen Maladers und das linksrheinische Haldenstein hinzu. Für den Winterdienst heisst das: Talstadt, Hangquartiere und Bergfraktionen liegen in derselben Zuständigkeit – aber in verschiedenen Wintern.

Die Talstadt ist trocken, mild und föhnig

Wer bei „Chur” an alpine Schneemassen denkt, liegt für die Talstadt falsch. Von 1981 bis 2010 verzeichnete die Station Chur Masans (556 m ü. M.) im Mittel 849 mm Jahresniederschlag – davon 523 mm allein im Sommerhalbjahr. Der Winter ist damit ausgesprochen trocken. Dass die Jahressummen stark schwanken, zeigen die Extreme: 521 mm im Jahr 1921, 1198 mm im Jahr 1999.

Dazu kommt eine deutliche Erwärmung. Zwischen 1888 und 2013 stieg die mittlere Jahrestemperatur in Chur „um knapp 2,5°, von ca. 7,9° auf 10,3 °C”.

Und dann ist da der Föhn. Chur gehört zu den Talstationen, für die MeteoSchweiz den Föhn automatisiert bestimmt; der Föhnwindsektor liegt zwischen 140 und 260 Grad. Zur Häufigkeit hält der Arbeitsbericht Nr. 223 der MeteoSchweiz fest: „In Chur ist der Föhn etwa gleich häufig wie in Altdorf; Vaduz hat bereits knapp 20 % weniger Föhnstunden.” Interessant ist die Churer Eigenart, die derselbe Bericht erklärt: „Für die Station Chur ist dies keine Überraschung, da dort in den Morgen- und Vormittagsstunden die Föhnströmung meist mit Kaltluft aus den Seitentälern des Rheintals angereichert ist.”

Wenig Winterniederschlag, mildes Talklima, häufiger Föhn: Das ergibt zusammen ein Winterprofil, in dem Tauen und Wiedergefrieren das tägliche Thema sind – nicht Dauerfrost unter einer geschlossenen Schneedecke.

Was hier nicht steht

Eine Zahl zu Schnee- oder Frosttagen in Chur steht auf dieser Seite nicht. Für die Station liess sich keine amtliche Normwerttabelle 1991–2020 als lesbares Dokument öffnen. Eine daraus abgeleitete Schätzung wäre keine Messung, und für den Winterdienst ist ohnehin aussagekräftiger, wie oft die Temperatur die Null durchquert – nicht, wie oft sie darunter bleibt.


Räum- und Streupflicht vor Ort

Hier steht Chur am deutlichsten quer zur deutschen Logik – und zwar nicht, weil eine Regel fehlt, sondern weil sie in die andere Richtung zeigt.

Der Kanton teilt auf, statt weiterzugeben

Massgeblich ist Art. 35 des Bündner Strassengesetzes (BR 807.100). Er verteilt den Winterdienst auf zwei öffentliche Schultern:

„¹ Der Kanton besorgt die Schneeräumung auf Kantonsstrassen inner- und ausserorts. ² Den Gemeinden obliegen auf den Innerortsstrecken: a) der Streudienst und die Beseitigung des Hartstreugutes auf und neben der Strasse; b) die Abfuhr und Entsorgung von bei der Räumung anfallendem Schnee und Eis. […] ⁴ Die Offenhaltung der öffentlichen Zufahrten und Zugänge an Kantonsstrassen obliegt inner- und ausserorts den Gemeinden.”

Der Kanton räumt, die Gemeinde streut und führt ab. Von einer Übertragung auf Grundeigentümer ist nirgends die Rede. Die deutsche Kette – Landesgesetz ermächtigt die Gemeinde, Gemeindesatzung überträgt auf den Anlieger – hat in Graubünden schlicht kein Gegenstück.

Was das Gesetz den Anstössern stattdessen auferlegt, ist die Umkehrung. Art. 44 Abs. 1:

„Anstossende Grundstücke müssen das Wasser, den Schnee, das Eis und das Streugut der Kantonsstrasse aufnehmen.”

Der Anstösser räumt nicht für die Strasse. Er nimmt auf, was von ihr kommt.

Wie weit diese Duldung reicht und wo sie endet, präzisiert Art. 17 der kantonalen Strassenverordnung. Schneeablagerungen seitlich der Kantonsstrasse sind „entschädigungslos zu dulden”; Hartstreugut dagegen ist „gegen Entschädigung des dadurch verursachten Schadens” hinzunehmen – ein feiner, aber bemerkenswerter Unterschied zwischen Schnee und Splitt. In die Gegenrichtung gilt ein klares Verbot: „Schnee und Eis dürfen von den anstossenden Grundstücken und ihren Bauten und Anlagen nicht auf die Kantonsstrasse geworfen oder dort abgelagert werden.”

Derselbe Artikel enthält die schweizerische Fassung der Schneefanggitter-Regel. Abs. 5: „Gegen die Strasse geneigte Dachflächen sind mit geeigneten Vorrichtungen zu versehen, um das Abrutschen von Schnee und Eis zu verhindern.” Die Bestimmung schreibt kein Bauteil vor, sondern ein Ziel.

Dass diese kantonalen Regeln in Chur besonders viele Gebäude betreffen, hat einen einfachen Grund: Drei kantonale Hauptstrassen beginnen in der Stadt – die Julierstrasse „vom Anschluss A13 Chur Süd bis Silvaplana”, die Deutsche Strasse „von Chur Obertor bis zur Grenze mit dem Kanton St. Gallen in Mastrils” und die Italienische Strasse „von Chur Obertor bis zur Grenze mit dem Kanton Tessin in San Vittore”. Der Übergang von der Altstadt in die kantonale Hauptstrasse liegt mitten im Siedlungsgebiet.

Die Stadt: 130 Kilometer Strassen, 100 Kilometer Trottoir

Auf kommunaler Ebene arbeitet Chur nach einem Winterdienstkonzept vom 11. Januar 2022; die Saison läuft von Anfang November bis Ende März. Die Stadt bewirtschaftet 130 km Strassen und 100 km Trottoir mit 21 Fahrzeugen auf 19 Touren und fünf Handräumungsequipen. Die Entscheidungsgrundlage liefern fünf Wetterstationen mit App-Alarmierung.

Der Ablauf beginnt früh: Die Pikettchefs führen „um ca. 03.00 Uhr morgens eine Kontrollfahrt” durch, bei Bedarf sind die Mitarbeitenden „zwischen 03.30 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends” unterwegs, und die Schneedecke soll „spätestens um 07.00 Uhr geräumt” sein. Ab 07.00 Uhr räumen zusätzlich rund zwölf Mitarbeiter „den Schnee an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Plessur- und Rheinbrücken, Treppen sowie Fussgängerstreifen im Stadtzentrum von Hand oder mit kleinen Schneeschleudern weg”.

Die Prioritätenliste ist knapp und ungewöhnlich:

1. Priorität: Buslinien, Hauptverkehrsachsen, Strassen mit steilen Abschnitten, Trottoirs, Bahnhöfe, sowie das übrige öffentliche Strassennetz und Velowege 2. Priorität: Fussgängerübergänge, nicht maschinell räumbare Abschnitte z.B. Treppen und öffentliche Parkplätze 3. Priorität: Naturstrassen”

Zwei Dinge fallen auf. Die Trottoirs stehen in der ersten Priorität – das ist der praktische Beleg dafür, dass sie nicht Sache der Anwohner sind. Und die Stadt nennt „Strassen mit steilen Abschnitten” als eigenes Kriterium neben den Hauptachsen; in einer Stadt, deren Baugesetz für zu übernehmende Privatstrassen „in der Regel 13 %” Längsneigung als Grenze setzt, ist das kein formaler Punkt.

Bemerkenswert ehrlich ist, was die Stadt nicht verspricht: Sie bekennt sich ausdrücklich nicht zur vollständigen Schwarzräumung. Stadträtin Sandra Maissen wird mit den Worten zitiert: „Bei einem Winter wie im letzten Jahr geht es aber in erster Linie um Prioritätensetzung.”

Was Sie als Grundeigentümer tun müssen

Die städtische Winterdienstseite benennt es in drei Sätzen. Erstens: „Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen.” Zweitens: „Schnee von Privatparzellen darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden” – dafür beruft sich die Stadt auf Art. 33 ihres Baugesetzes und auf Art. 17 der kantonalen Strassenverordnung. Drittens: „Schneemahden, welche durch städtische Schneeräumfahrzeuge in Zufahrten oder auf Vorplätzen entstehen, müssen geduldet werden.”

Eine Räum- oder Streupflicht für Trottoirs steht nicht darunter. Ein eigenständiges Winterdienst- oder Strassenreglement, das eine solche Pflicht begründen würde, veröffentlicht die Stadt Chur nicht; weder die Gesetzessammlung noch die Winterdienstseite führen eines an. Ein Vorbehalt gehört dazu: Die städtische Rechtssammlung liess sich nicht Erlass für Erlass durchsuchen, ein vollständiger Bestandsnachweis liegt also nicht vor.

Warum der Winterdienst nachts fahren darf

Eine Frage, die in einer Stadt mit Einsatzbeginn um halb vier zwangsläufig aufkommt, ist im Churer Polizeirecht ausdrücklich beantwortet. Bauarbeiten sind „an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen untersagt” – ausgenommen sind jedoch Arbeiten, „die keinen störenden Lärm verursachen, der kurzfristigen Bekämpfung eines Notstandes dienen oder Unterhaltsarbeiten wie Schneeräumung, Strassenreinigung und Strassenbelagsarbeiten”. Die Ausnahme steht wortgleich in der geltenden Fassung und im Entwurf der Totalrevision des Polizeigesetzes.

Was bei Verstoss droht

Eine schneebezogene Busse der Stadt Chur liess sich nicht belegen – auch nicht in der Botschaft zur Totalrevision des Polizeigesetzes, die dafür im Volltext geprüft wurde. Auf dieser Seite steht deshalb keine Frankenzahl.

Das kantonale Strassengesetz kennt zwar in Art. 62 eine Busse bis zu 40’000 Franken, aber für Verstösse gegen dieses Gesetz, das die Kantonsstrassen regelt. Wer Schnee auf die Kantonsstrasse wirft, bewegt sich in diesem Rahmen; ein ungeräumtes Trottoir hat damit nichts zu tun, und die Zahl wird hier nicht als Schnee-Busse ausgegeben.

Praktisch bedeutsamer ist auch in Chur das Zivilrecht. Nach Art. 58 OR haftet der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes für Schäden „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung” – ohne Verschulden, anders als bei der Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR. Und nach Art. 59 Abs. 1 OR kann, wer von einem Werk mit Schaden bedroht ist, vom Eigentümer verlangen, „dass er die erforderlichen Massregeln zur Abwendung der Gefahr treffe”. Ob eine bestimmte Fläche als Werk gilt und unterlassenes Räumen als mangelhafte Unterhaltung, entscheiden die Gerichte nach den Umständen. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.


Praxis und Besonderheiten

Föhn heisst: die Null wird zweimal gequert

Das Churer Winterproblem ist selten die Menge. Es ist der Wechsel. Ein Föhneinbruch kann die Temperatur binnen Stunden über null heben, die Schneereste antauen lassen – und wenn er nachlässt und die Kaltluft aus den Seitentälern zurückkommt, gefriert dasselbe Wasser wieder. Der Arbeitsbericht der MeteoSchweiz beschreibt genau diese Mischung für die Morgen- und Vormittagsstunden.

Für den Betrieb heisst das: Der Einsatz entscheidet sich nicht am Blick aus dem Fenster, sondern an der Temperaturkurve. Dass Chur fünf eigene Wetterstationen mit App-Alarmierung betreibt, ist vor diesem Hintergrund keine Spielerei, sondern die passende Antwort auf ein Klima, in dem der kritische Moment nachts um vier liegen kann, ohne dass eine Flocke gefallen ist.

Winterdienst als Bauvorschrift

In Chur ist der Winterdienst bis in die Fassaden hinein gedacht. Nach Art. 36 Abs. 2 lit. c des Baugesetzes dürfen Rollvorhänge, Storen „und dergleichen” nur so weit herabgelassen werden können, dass sie mindestens 2,50 m über dem Trottoir und nicht näher als 0,30 m hinter dem Fahrbahnrand bleiben – und zwar ausdrücklich, damit „gleichzeitig die mechanische Strassenreinigung und Schneeräumung gewährleistet ist”.

Eine Stadt, die in ihre Bauordnung schreibt, wie hoch eine Markise hängen muss, damit die Schneeräummaschine darunter durchkommt, hat über ihren Winterdienst nachgedacht.

Eine Verwaltung, zwei Winter

Für Betriebe, die in Chur mehrere Objekte betreuen, ist die Fusionsgeschichte kein Verwaltungsdetail, sondern die eigentliche Schwierigkeit. Maladers, Tschiertschen und Praden gehören zur selben Gemeinde wie die Talstadt am Rhein – liegen aber in einem Gebiet, das bis auf 2823 m reicht. Was unten als Föhn und feuchte Fahrbahn ankommt, ist oben Schneefall.

Ein Räumprotokoll, das die Flächen einzeln führt, hält diesen Unterschied fest, statt ihn in einem Sammeleintrag verschwinden zu lassen – gerade dort, wo die Stadt selbst „Strassen mit steilen Abschnitten” als eigene Kategorie führt. Und weil in Chur der Auslöser häufig ein Temperaturwechsel und nicht der Schneefall ist, ordnet die Wetterlage zum Einsatzzeitpunkt ein, worauf reagiert wurde. Bei einer Kausalhaftung wie der des Art. 58 OR, die ohne Verschulden greift, ist eine nachvollziehbare Aufzeichnung eher mehr wert als weniger.


Umland und Nachbargemeinden

Chur liegt im Bündner Rheintal, dort wo die Plessur in den Alpenrhein tritt; die Siedlung breitet sich auf dem Schuttkegel der Plessur aus, umgeben von Calanda, Mittenberg und Montalin. Rheinaufwärts im selben Talboden liegen Felsberg und Domat/Ems, rheinabwärts Richtung Landquart Trimmis und Zizers, linksrheinisch Untervaz, südlich über die Passstrasse Richtung Lenzerheide Churwalden mit Malix und östlich über das Schanfigg Arosa. Weil sich die Gemeindegrenze seit 2020 dreimal verändert hat, ist der genaue Verlauf im Zweifel beim Amt für Gemeinden nachzusehen.

Verkehrlich reicht Chur weit über diese Nachbarn hinaus, und das ist für den Winter der interessantere Punkt: Über die drei kantonalen Hauptstrassen hängen Silvaplana über den Julier, Mastrils und die St. Galler Grenze über die Deutsche Strasse und der Kanton Tessin über die Italienische Strasse an dieser Stadt. Wer im Winter aus Chur hinausfährt, verlässt nach wenigen Kilometern das milde, föhnige Talklima und ist in einem alpinen Winter – auf Strassen, die nach Art. 35 des Strassengesetzes der Kanton räumt, während den Gemeinden auf den Innerortsstrecken der Streudienst und die Schneeabfuhr bleiben.

Was in den Nachbargemeinden im Einzelnen gilt, sagt diese Seite nicht: Deren Regelungen wurden nicht geprüft. Die kantonale Ebene gilt allerdings für alle gleich – Art. 44 des Strassengesetzes und Art. 17 der Strassenverordnung binden anstossende Grundstücke im ganzen Kanton. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Höhenspanne
Die Gemeinde Chur reicht vom tiefsten Punkt am Rhein bei Haldenstein auf 538 m ü. M. bis zum Parpaner Weisshorn auf 2823 m ü. M.; der Bahnhofplatz im Stadtzentrum liegt auf 584 m. Das Gemeindegebiet umfasst 8199 ha, davon 3571 ha Wald, 828 ha unproduktive Fels- und Geröllflächen und nur 691 ha Bauzonen. Einwohnerzahl: 41'713 per 31. Dezember 2025.Quelle 1
Warum die Spanne so gross ist
Sie ist das Ergebnis dreier Fusionen. Zuletzt trat per 1. Januar 2025 der Zusammenschluss mit Tschiertschen-Praden in Kraft – amtlich: „Chur (3901) entstanden aus: Chur (3901) und Tschiertschen-Praden (3932)“. Zuvor kamen Maladers und das linksrheinische Haldenstein hinzu.Quelle 2
Winterklima
Die Klimastation Chur Masans liegt auf 556 m ü. M. Die mittlere Jahrestemperatur in Chur stieg zwischen 1888 und 2013 „um knapp 2,5°, von ca. 7,9° auf 10,3 °C“ an. Von 1981 bis 2010 fielen im Mittel 849 mm Niederschlag pro Jahr, davon 523 mm allein im Sommerhalbjahr April bis September – der Winter ist entsprechend trocken. Die Jahressummen schwanken stark: 521 mm im Minimum (1921), 1198 mm im Maximum (1999).Quelle 3
Föhn
Chur (Stationskürzel CHU, Messfeldhöhe 556 m) gehört zu den Talstationen, für die MeteoSchweiz den Föhn automatisiert bestimmt; der Föhnwindsektor liegt bei 140 bis 260 Grad. Zur Häufigkeit hält der Arbeitsbericht Nr. 223 fest: „In Chur ist der Föhn etwa gleich häufig wie in Altdorf; Vaduz hat bereits knapp 20 % weniger Föhnstunden.“ Eine Churer Besonderheit erklärt derselbe Bericht: „Für die Station Chur ist dies keine Überraschung, da dort in den Morgen- und Vormittagsstunden die Föhnströmung meist mit Kaltluft aus den Seitentälern des Rheintals angereichert ist.“Quelle 4
Datenlücke, offen benannt
Für die Station Chur liessen sich keine amtlichen Normwerte 1991–2020 zu Frost-, Eis- oder Neuschneetagen als lesbares Dokument öffnen. Eine Schnee- oder Frosttagezahl steht auf dieser Seite deshalb nicht; der Klimaabschnitt arbeitet stattdessen mit Temperaturentwicklung und Niederschlagsverteilung.
Rechtsgrundlage (Kanton)
Art. 35 des Bündner Strassengesetzes (BR 807.100) teilt den Winterdienst auf: „Der Kanton besorgt die Schneeräumung auf Kantonsstrassen inner- und ausserorts.“ Den Gemeinden obliegen auf Innerortsstrecken „der Streudienst und die Beseitigung des Hartstreugutes“ sowie „die Abfuhr und Entsorgung von bei der Räumung anfallendem Schnee und Eis“; nach Abs. 4 obliegt ihnen zudem „die Offenhaltung der öffentlichen Zufahrten und Zugänge an Kantonsstrassen“. Eine Übertragung auf Grundeigentümer kennt das Gesetz nicht.Quelle 5
Die Pflicht ist umgekehrt
Art. 44 Abs. 1 des Strassengesetzes lautet: „Anstossende Grundstücke müssen das Wasser, den Schnee, das Eis und das Streugut der Kantonsstrasse aufnehmen.“ Der Anstösser räumt also nicht für die Strasse – er nimmt auf, was von ihr kommt.Quelle 5
Was mit dem Schnee geschehen darf
Art. 17 der kantonalen Strassenverordnung (BR 807.110) bestimmt, dass Schneeablagerungen seitlich der Kantonsstrasse „entschädigungslos zu dulden“ sind, Hartstreugut dagegen „gegen Entschädigung des dadurch verursachten Schadens“. Abs. 3: „Schnee und Eis dürfen von den anstossenden Grundstücken und ihren Bauten und Anlagen nicht auf die Kantonsstrasse geworfen oder dort abgelagert werden.“ Und Abs. 5 verlangt: „Gegen die Strasse geneigte Dachflächen sind mit geeigneten Vorrichtungen zu versehen, um das Abrutschen von Schnee und Eis zu verhindern.“Quelle 6
Drei kantonale Hauptstrassen beginnen in Chur
die Julierstrasse „vom Anschluss A13 Chur Süd bis Silvaplana“, die Deutsche Strasse „von Chur Obertor bis zur Grenze mit dem Kanton St. Gallen in Mastrils“ und die Italienische Strasse „von Chur Obertor bis zur Grenze mit dem Kanton Tessin in San Vittore“. Der Übergang von der Altstadt in die kantonale Hauptstrasse liegt damit mitten in der Stadt.Quelle 6
Die Stadt räumt selbst
Grundlage ist das Winterdienstkonzept vom 11. Januar 2022, die Saison läuft von Anfang November bis Ende März. Chur bewirtschaftet 130 km Strassen und 100 km Trottoir mit 21 Fahrzeugen auf 19 Touren, dazu fünf Handräumungsequipen. Fünf Wetterstationen mit App-Alarmierung liefern die Entscheidungsgrundlage.Quelle 7
Einsatzzeiten
Die Pikettchefs führen „um ca. 03.00 Uhr morgens eine Kontrollfahrt“ durch; bei Bedarf sind die Mitarbeitenden „zwischen 03.30 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends“ unterwegs. Ziel ist, dass die Schneedecke „spätestens um 07.00 Uhr geräumt“ ist. Ab 07.00 Uhr räumen zusätzlich rund zwölf Mitarbeiter „den Schnee an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Plessur- und Rheinbrücken, Treppen sowie Fussgängerstreifen im Stadtzentrum von Hand oder mit kleinen Schneeschleudern weg“.Quelle 7
Prioritäten der Stadt, wörtlich
„1. Priorität: Buslinien, Hauptverkehrsachsen, Strassen mit steilen Abschnitten, Trottoirs, Bahnhöfe, sowie das übrige öffentliche Strassennetz und Velowege / 2. Priorität: Fussgängerübergänge, nicht maschinell räumbare Abschnitte z.B. Treppen und öffentliche Parkplätze / 3. Priorität: Naturstrassen“. Bemerkenswert ist, dass Trottoirs in der ersten Priorität stehen – und dass die Stadt das Gefälle ausdrücklich als eigenes Kriterium nennt.Quelle 7
Weitere Angabe
Was Private in Chur tun müssen, wörtlich von der städtischen Winterdienstseite: „Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen.“ Ausserdem: „Schnee von Privatparzellen darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden“ und „Schneemahden, welche durch städtische Schneeräumfahrzeuge in Zufahrten oder auf Vorplätzen entstehen, müssen geduldet werden“. Eine Räum- oder Streupflicht für Trottoirs ist nicht darunter.Quelle 7
Keine Zusage auf schwarze Strassen
Die Stadt bekennt sich ausdrücklich nicht zur vollständigen Schwarzräumung. Stadträtin Sandra Maissen wird mit den Worten zitiert: „Bei einem Winter wie im letzten Jahr geht es aber in erster Linie um Prioritätensetzung.“ Vorrang haben der öffentliche Verkehr, Spitäler und die Hauptachsen der Blaulichtorganisationen.Quelle 8
Winterdienst ist vom nächtlichen Lärmverbot ausgenommen
Das städtische Polizeirecht untersagt Bauarbeiten „an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen“, nimmt davon aber ausdrücklich aus: Arbeiten, „die keinen störenden Lärm verursachen, der kurzfristigen Bekämpfung eines Notstandes dienen oder Unterhaltsarbeiten wie Schneeräumung, Strassenreinigung und Strassenbelagsarbeiten“. Die Bestimmung steht wortgleich in der geltenden Fassung und im Revisionsentwurf; zitiert nach der Botschaft des Stadtrates zur Totalrevision des Polizeigesetzes.Quelle 9
Steigung als Bauvorschrift
Das Baugesetz der Stadt Chur (RB 611) lässt in Art. 29 lit. d für Privatstrassen, die von der Stadt übernommen werden sollen, „in der Regel 13 %“ Längsneigung nicht überschreiten. Und nach Art. 36 Abs. 2 lit. c dürfen Rollvorhänge und Storen nur so weit herabgelassen werden, dass sie mindestens 2,50 m über dem Trottoir bleiben und „gleichzeitig die mechanische Strassenreinigung und Schneeräumung gewährleistet ist“.Quelle 10

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Chur – Winterdienst (Grün und Werkbetrieb)

    Die massgebliche Infoseite der Stadt: Saison, Netzlängen, Fahrzeuge und Touren, die Einsatzzeiten von der Kontrollfahrt um 03.00 Uhr bis 23.00 Uhr, die drei Prioritätsstufen und die Aufzählung dessen, was private Grundeigentümer zu tun und zu dulden haben.

  • Strassengesetz des Kantons Graubünden (BR 807.100) (PDF)

    Der Gesetzestext mit Art. 35, der den Winterdienst zwischen Kanton und Gemeinden aufteilt, und mit Art. 44, der anstossende Grundstücke verpflichtet, Schnee, Eis und Streugut der Kantonsstrasse aufzunehmen.

  • Strassenverordnung des Kantons Graubünden (BR 807.110) (PDF)

    Die Ausführungsbestimmungen: Art. 17 regelt Duldung und Entschädigung bei Schnee- und Streugutablagerungen, das Verbot, Schnee auf die Kantonsstrasse zu werfen, und die Pflicht, geneigte Dachflächen gegen abrutschenden Schnee zu sichern.

  • Baugesetz der Stadt Chur (RB 611) (PDF)

    Das kommunale Baugesetz, auf dessen Art. 33 sich die Stadt beruft, wenn es um Schnee von Privatparzellen auf öffentlichem Grund geht – dazu die Vorschriften zu Längsneigung und zu Storen über dem Trottoir.

  • Amt für Gemeinden Graubünden

    Die kantonale Stelle für Gemeindestruktur und Fusionen – nützlich, um den aktuellen Gebietsstand nach den drei Zusammenschlüssen seit 2020 nachzuvollziehen.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Chur

Muss ich in Chur das Trottoir vor meinem Haus räumen?
Nach der geprüften Quellenlage nicht. Die Stadt führt die Trottoirs in ihrer ersten Prioritätsstufe und beziffert die Aufgabe mit 100 Kilometern. Das kantonale Strassengesetz teilt den Winterdienst zwischen Kanton und Gemeinden auf und überträgt ihn nicht auf Grundeigentümer; ein eigenständiges Winterdienst- oder Strassenreglement, das eine solche Pflicht begründen würde, veröffentlicht die Stadt Chur nicht. Ein Vorbehalt gehört dazu: Die städtische Rechtssammlung liess sich nicht Erlass für Erlass durchsuchen, ein vollständiger Bestandsnachweis liegt also nicht vor. Was Sie tun müssen, nennt die Stadt dagegen ausdrücklich – siehe die nächste Frage.
Wofür bin ich als Grundeigentümer dann zuständig?
Für drei klar benannte Dinge. Erstens: „Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen.“ Zweitens dürfen Sie Schnee von Ihrer Parzelle nicht auf öffentlichem Grund deponieren; die Stadt beruft sich dafür auf Art. 33 ihres Baugesetzes und auf Art. 17 der kantonalen Strassenverordnung. Drittens müssen Sie hinnehmen, was in die andere Richtung kommt: „Schneemahden, welche durch städtische Schneeräumfahrzeuge in Zufahrten oder auf Vorplätzen entstehen, müssen geduldet werden.“ Dazu passt Art. 44 des Strassengesetzes, wonach anstossende Grundstücke Wasser, Schnee, Eis und Streugut der Kantonsstrasse aufzunehmen haben.
Bis wann ist in Chur geräumt?
Die Stadt nennt 07.00 Uhr als Ziel: Die Schneedecke soll „spätestens um 07.00 Uhr geräumt“ sein. Davor liegt eine Kontrollfahrt der Pikettchefs „um ca. 03.00 Uhr morgens“, und bei Bedarf sind die Mitarbeitenden „zwischen 03.30 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends“ im Einsatz. Ab 07.00 Uhr beginnt die Handräumung an Bushaltestellen, Bahnhöfen, den Plessur- und Rheinbrücken, Treppen und Fussgängerstreifen. Das ist eine Zielsetzung des Betriebs, keine Rechtsnorm, die Ihnen gegenüber gilt.
Darf der Winterdienst um halb vier Uhr früh fahren?
Ja, und das ist im Churer Polizeirecht ausdrücklich geregelt. Bauarbeiten sind an Werktagen von 20.00 bis 07.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen untersagt – ausgenommen sind aber Arbeiten, „die keinen störenden Lärm verursachen, der kurzfristigen Bekämpfung eines Notstandes dienen oder Unterhaltsarbeiten wie Schneeräumung, Strassenreinigung und Strassenbelagsarbeiten“. Die Ausnahme steht wortgleich in der geltenden Fassung und im Entwurf der Totalrevision.
Welche Busse droht, wenn nicht geräumt wird?
Auf dieser Seite steht keine Frankenzahl, weil sich keine schneebezogene Bussenbestimmung der Stadt Chur belegen liess. Geprüft wurde dafür auch die Botschaft zur Totalrevision des städtischen Polizeigesetzes im Volltext – sie enthält weder eine Räumpflicht für Trottoirs noch eine Busse dafür. Das kantonale Strassengesetz sieht in Art. 62 zwar eine Busse bis zu 40'000 Franken vor, aber für Verstösse gegen dieses Gesetz, das die Kantonsstrassen regelt; das ist keine Sanktion für ein ungeräumtes Trottoir und wird hier auch nicht als solche ausgegeben. Praktisch bedeutsamer ist die zivilrechtliche Haftung nach Art. 58 OR.
Wer haftet, wenn auf meinem Grundstück jemand stürzt?
Nicht die deutsche Verkehrssicherungspflicht ist der Massstab, sondern das Obligationenrecht. Nach Art. 58 OR hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung“ verursacht. Diese Werkeigentümerhaftung greift ohne Verschulden – anders als die Verschuldenshaftung nach Art. 41 OR. Ergänzend kann nach Art. 59 Abs. 1 OR, wer von einem Werk mit Schaden bedroht ist, vom Eigentümer verlangen, dass dieser die erforderlichen Massregeln zur Abwendung der Gefahr trifft. Ob eine Fläche im Einzelfall als Werk gilt und unterlassenes Räumen als mangelhafte Unterhaltung, entscheiden die Gerichte. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Brauche ich in Chur Schneefanggitter?
Für Dächer entlang von Kantonsstrassen verlangt es die kantonale Strassenverordnung. Art. 17 Abs. 5 lautet: „Gegen die Strasse geneigte Dachflächen sind mit geeigneten Vorrichtungen zu versehen, um das Abrutschen von Schnee und Eis zu verhindern.“ Die Bestimmung nennt keine Bauart, sondern das Ziel. In einer Stadt, in der drei kantonale Hauptstrassen mitten durch das Siedlungsgebiet beginnen, betrifft das mehr Gebäude, als man vermuten würde.
Liegt in Chur überhaupt viel Schnee?
In der Talstadt eher wenig, und darin liegt die eigentliche Schwierigkeit. Von 1981 bis 2010 fielen an der Station Chur Masans im Mittel 849 mm Niederschlag, davon 523 mm allein im Sommerhalbjahr – der Winter ist trocken. Dazu kommt die Erwärmung: Zwischen 1888 und 2013 stieg die mittlere Jahrestemperatur „um knapp 2,5°, von ca. 7,9° auf 10,3 °C“. Und der Föhn ist in Chur nach dem Arbeitsbericht der MeteoSchweiz „etwa gleich häufig wie in Altdorf“. Wenig Niederschlag, mildes Talklima und häufige Föhnlagen ergeben zusammen ein Profil, in dem Tauen und Wiedergefrieren das Thema sind – nicht Dauerfrost unter geschlossener Schneedecke. Eine belegte Zahl zu Schnee- oder Frosttagen für die Station Chur liess sich nicht finden und steht deshalb nicht auf dieser Seite.
Gilt das auch für Maladers, Tschiertschen und Praden?
Rechtlich ja, praktisch kaum. Die drei Orte gehören nach den Fusionen zur Gemeinde Chur und damit in dieselbe Zuständigkeit. Sie liegen aber deutlich höher als die Talstadt, in einem Gemeindegebiet, das bis auf 2823 m reicht. Wer aus der Zuständigkeit auf gleiche Verhältnisse schliesst, irrt: Dieselbe Verwaltung verantwortet hier einen Talwinter mit Föhn und Wechselglätte und dort einen alpinen Winter.

Einsätze in Chur dokumentieren

Wer in Chur räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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