Winterdienst Schaffhausen
Der Stadt Schaffhausen gehören auch die Kantonsstrassen im Stadtgebiet, räumen lässt sie seit 2018 durch den Kanton. Private räumen laut Stadtrecht nur eines: den Containerstandplatz.

Lage und Winterklima
Schaffhausen ist die nördlichste Stadt der Schweiz und liegt auf 403 m ü. M. am Hochrhein – als einzige Kantonshauptstadt fast vollständig rechts des Rheins, südöstlich des Randens. Das Gemeindegebiet misst 41,85 km² und reicht von 383 m am Fluss bis 873 m auf dem Randen; der Hochpunkt liegt im Ortsteil Hemmental, das 2009 eingemeindet wurde und selbst auf 586 m liegt. Ende 2024 zählte die Stadt 38’982 Menschen.
Der Randen prägt den Winter von zwei Seiten. Er ist ein Weissjura-Plateau, das in der Schweiz bis 912 m aufsteigt und im Regenschatten des Schwarzwalds zu den trockensten Gegenden des Landes gehört. Und er ist hoch genug, um im Winter über dem Hochnebel zu liegen, unter dem die Stadt sitzt.
Der Kaltluftsee am Hochrhein in Zahlen
Anders als Thun oder Winterthur hat Schaffhausen eine eigene MeteoSchweiz-Klimastation, Schaffhausen auf 438 m, mitten im Stadtgebiet. Sie zählt in der Normperiode 1991–2020 78,3 Frosttage und 17,9 Eistage. Das Januarmittel liegt bei 0,7 °C, das mittlere Tagesminimum im Januar bei −1,7 °C. Im Jahr fallen 965,7 mm an 123,1 Tagen; der Dezember ist mit 86,0 mm der nasseste Wintermonat.
Die aussagekräftige Zahl ist eine andere: Im Dezember scheint die Sonne 32,8 Stunden – im ganzen Monat, rund eine Stunde pro Tag. Im Januar sind es 42,1. Zürich/Kloten kommt im Dezember auf 38,4 Stunden und zählt mit 94,3 Frosttagen deutlich mehr Frostnächte als Schaffhausen, aber praktisch gleich viele Eistage (16,5). Das ist das Muster eines Kaltluftsees unter Hochnebel: weniger klare Nächte mit tiefem Frost, dafür Tage, an denen es unter der Nebeldecke gar nicht auftaut. Was am Nachmittag nass ist, ist am nächsten Morgen nass geblieben – und gefroren.
Wie das aussieht, hat der 22. Januar 2017 gezeigt. Die Hochnebelgrenze lag laut Schaffhauser Nachrichten „zwischen 700 und 800 Metern“, die Stadt darunter bei höchstens −4 °C, der Randen darüber in der Sonne. Der Ausflugsverkehr war so dicht, dass die Strasse auf den Siblinger Randen am Nachmittag bereits im Dorf Siblingen gesperrt wurde. Für den Winterdienst heisst das zweierlei: In der Stadt Dauerfrost ohne Sonne, auf den Randenstrassen Ausflugsverkehr und Frost-Tau-Wechsel.
Eine Nacht im November
Wie ein Wintereinbruch die Stadt trifft, zeigt der 22. November 2024 – dieselbe Nacht, in der Winterthur 21 Zentimeter Schnee auf Autodächern mass. Die Schaffhauser Polizei erfasste 14 Verkehrsunfälle wegen Schneefalls. Um etwa 6 Uhr kollidierte auf der Ebnatstrasse ein leerer Linienbus frontal mit einem Auto, das unter der A4-Brücke ins Rutschen geraten war; der Busfahrer wurde verletzt. Am Abend zuvor war auf der Hauentalstrasse ein Linienbus mit einem Auto zusammengestossen, an der Fulacherstrasse standen Fahrzeuge quer. Eine Schaffhauser Neuschneemenge für diese Nacht ist nicht belegt; die Unfallliste reicht als Beleg dafür, was Wechselfrost auf abschüssigen Strassen anrichtet.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die Antwort auf die Kernfrage kommt in Schaffhausen aus einer Kette von vier Artikeln des kantonalen Strassengesetzes – und sie endet an einem Punkt, den keine andere Schweizer Stadt dieses Netzes kennt: Der Stadt gehören ihre Kantonsstrassen selbst.
Vier Artikel, eine Kette
Massgeblich ist das Strassengesetz des Kantons Schaffhausen (StrG, SHR 725.100) vom 18. Februar 1980, zuletzt teilrevidiert auf den 1. Januar 2022. Der Winterdienst kommt darin als Teil des Unterhalts vor. Art. 60 Abs. 1: „Der betriebliche Unterhalt der Strassen umfasst namentlich die Reinigung, die Staubbekämpfung, die Ausbesserung von Schäden, die Erneuerung der Markierung sowie den Winterdienst und die Grünpflege.“ Wer ihn leistet, sagt Art. 62 Abs. 1: „Betrieb und Unterhalt der Strassen obliegen den Strasseneigentümern.“
Für das Trottoir ist der Kanton seit 2022 ausdrücklich geworden. Art. 63 Abs. 1, totalrevidiert am 6. Dezember 2021: „Der Betrieb und betriebliche Unterhalt von Gehwegen bzw. Trottoirs obliegen innerhalb der Bauzonen den Gemeinden.“ Das gilt auch entlang von Kantonsstrassen und ist die Parallele zu Art. 54 des St. Galler Strassengesetzes, auf den sich die Seite zu St. Gallen stützt – nur jünger.
Das vierte Glied ist die Schaffhauser Sondernorm. Art. 6 Abs. 1 stellt Kantonsstrassen ins Eigentum des Kantons, Abs. 2 macht eine Ausnahme mit Namen: „Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen der Stadt Schaffhausen bleiben in deren Eigentum.“ Zusammen mit Art. 62 heisst das: Auch für die Durchgangsstrassen im Stadtgebiet ist die Stadt unterhaltspflichtig, Winterdienst eingeschlossen. Dafür beteiligt sich der Kanton nach Art. 67 „hälftig an den Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen im Eigentum der Stadt Schaffhausen“. Zürich und Winterthur unterhalten ihre überkommunalen Strassen ebenfalls selbst, aber kraft einer gesetzlichen Aufgabenübertragung; Schaffhausen tut es kraft Eigentum.
Der Anstösser ist Benützer
Was das Gesetz den Anstössern auferlegt, steht in den Art. 20 bis 25 – und es ist keine Räumpflicht. Art. 20 Abs. 3: „Im übrigen haben die Anstösser die gleichen Rechte und Pflichten wie die andern Strassenbenützer; sie haben namentlich Einschränkungen des Gemeingebrauchs in Kauf zu nehmen und Beeinträchtigungen der Strasse und des Strassenverkehrs zu unterlassen.“ Dazu kommen Duldungspflichten für den Strassenunterhalt und eine Bewilligungspflicht für Massnahmen auf Anstössergrund, die sich auf die Strasse auswirken. Das Wort Schnee fällt in keinem dieser Artikel. Die Wörter Busse und bestraft kommen im ganzen Gesetz nicht vor.
Die Stadt bestellt, der Kanton fährt
Rechtlich räumt also die Stadt. Praktisch hat sie seit dem 1. Januar 2018 kein eigenes Tiefbauamt mehr. Der Rahmenvertrag zwischen Kanton und Stadt (SHR 725.102) vom 4. August 2015 richtet am Standort Schweizersbild ein Kompetenzzentrum „Tiefbau Schaffhausen“ ein, das „sämtliche im Leistungsumfang definierten und von der Stadt Schaffhausen bestellten Aufgaben in den Bereichen Projektierung, Bau, Unterhalt/Instandhaltung und Administration“ erbringt. Organisatorisch ist dieses Kompetenzzentrum „die Dienststelle «Tiefbauamt» des Baudepartementes des Kantons Schaffhausen“. Die Stadt zahlt eine Vergütung nach Vollkosten; der Vertrag gilt unbefristet, frühester Kündigungstermin ist der 31. Dezember 2030.
Die Stimmberechtigten der Stadt haben dem am 15. November 2015 mit 7’471 Ja zu 2’584 Nein zugestimmt, bei einer Beteiligung von 49,6 Prozent. Die Stadt beschreibt ihre Rolle seither so: Als Bestellerin beauftragt sie Tiefbau Schaffhausen mit Planung, Bau, Sanierung und Unterhalt der städtischen Strassen, Weg- und Treppenanlagen sowie mit dem Winterdienst. Im Unterhaltsdienst des Kantons gibt es dafür neben den Bezirken West und Ost eine eigene Bezirksleitung Stadt für den Unterhalt „der Strassen im Eigentum der Stadt Schaffhausen“ – die Verwaltungsgliederung spiegelt Art. 6 Abs. 2.
Was das Stadtrecht sagt – und was nicht
Die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen (RSS 400.1) vom 18. März 2008, Stand 1. Januar 2016, wurde für diese Seite im Volltext durchsucht. Glatteis, streuen, Winterdienst und Dach kommen in den 64 Artikeln nicht vor; Trottoir steht nur bei der lichten Höhe von Bäumen. Eine Räum- oder Streupflicht für Anstösser enthält die Verordnung nicht, und anders als Winterthur auch keine Pflicht zu Schneesicherungen auf steilen Dächern.
Schnee kommt genau einmal vor, und zwar als Erlaubnis. Art. 34 verbietet lärmverursachende Tätigkeiten während der Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und von 22 bis 6 Uhr sowie an gesetzlichen Ruhetagen – und nimmt in Abs. 2 ausdrücklich aus: „öffentliche und private Schneeräumungsarbeiten“. Die einzige Uhrzeit-Norm zu Schnee im Schaffhauser Stadtrecht sagt also nicht, wann man räumen muss, sondern dass man es jederzeit darf. Dazu kommt Art. 46: „Das Schlitteln auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur auf den dafür bezeichneten Strassen und Wegen gestattet.“
Die einzige ausdrückliche Schneepflicht für Private steht an einer Stelle, an der man sie nicht sucht: in der Abfallverordnung (RSS 740.1). Art. 13 Abs. 3: „Containerstandplätze sind zugänglich und sauber zu halten; die Reinigung und Schneeräumung obliegt der Hauseigentümerin / dem Hauseigentümer.“ In Schaffhausen räumt die Stadt das Trottoir – aber der Weg vom Haus zum Container ist Sache der Eigentümerschaft.
Vorsichtig formuliert: Die Stadt Schaffhausen veröffentlicht keine Räum- oder Streupflicht für Anstösser. Die Rechtssammlung wurde nicht Erlass für Erlass geöffnet; ein Strassenreglement mit Schneebestimmungen wurde nicht gefunden.
Was bei Verstoss droht
Für ein nicht geräumtes Trottoir nichts – es gibt keine Pflicht, die man verletzen könnte. Art. 59 Abs. 1 der Polizeiverordnung bedroht Verstösse gegen die Verordnung „mit Busse bis zu Fr. 1000.—“; bussenbewehrt ist damit, was die Verordnung regelt, etwa das Schlitteln ausserhalb bezeichneter Strassen. Die Abfallverordnung kennt in Art. 21 ebenfalls eine Busse bis 1000 Franken, zählt ihre Tatbestände aber einzeln auf; der Containerstandplatz gehört nicht dazu. Das kantonale Strassengesetz enthält gar keine Strafbestimmung.
Haftung: Art. 58 OR
Die deutsche Verkehrssicherungspflicht hat in der Schweiz kein Gegenstück. Einschlägig ist Art. 58 OR: Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den dieses „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung“ verursacht – eine Kausalhaftung ohne Verschulden, anders als Art. 41 OR. Für Schaffhausen ist das dort relevant, wo der private Pflichtenkreis liegt: Hauszugang, Vorplatz, Treppe und Containerstandplatz. Ob ein bestimmter Zustand mangelhaft war, entscheiden die Gerichte.
Praxis und Besonderheiten
139 Tonnen an einem Wochenende
Wie der Winterdienst in der Stadt arbeitet, ist nur über die Presse belegt, aber dort genau. Am Wochenende vom 14./15. Januar 2017 – damals noch unter dem städtischen Tiefbauamt – waren „über 70 Mitarbeiter gleichzeitig am Salzen, Splitten oder Pfaden“, mit bis zu sechs grossen Lastwagen, sechs Kommunalfahrzeugen und Gruppen zu Fuss. Befreit wurden „die Hauptverkehrsachsen, Steilstrecken, Treppen, Trottoirs und Bushaltestellen“. Und: „Das Tiefbauamt streute über das ganze Wochenende verteilt 139 Tonnen Salz.“ Die Notfallstation des Kantonsspitals zählte am Samstag neun, am Sonntag sieben Sturzopfer.
Dass Steilstrecken und Treppen in dieser Aufzählung eigens genannt werden, ist kein Zufall. Schaffhausen ist eine Hangstadt: Die Altstadt liegt am Fluss, die Quartiere Steig, Breite, Emmersberg, Geissberg und Buchthalen ziehen die Hänge hinauf, und die Stadt schreibt Treppenanlagen ausdrücklich in ihren Winterdienst-Auftrag an den Kanton. Die eine belegte Steigung der Stadt gehört allerdings keiner Strasse, sondern dem Wahrzeichen: Zur Zinne des Munots „führt die Reitschnecke mit mittelalterlichem Kopfsteinpflaster und einer Steigung von 15 Prozent“, die Zugangswege über den Emmersberg und den Munotstieg „zum Teil über anspruchsvolle Treppen“. Wer die Reitschnecke im Winter räumt, ist nicht belegt.
Dringlichkeitsstufen, zuletzt 2019 veröffentlicht
Im Januar 2019, ein Jahr nach der Zusammenlegung, standen für den Winterdienst in der Stadt „insgesamt zehn Fahrzeuge“ bereit, eingelagert waren „knapp 800 Tonnen Salz – auch als Reserve für den Kanton“. Gepfadet wird nach Dringlichkeitsstufen: erst Kantonsstrassen, Hauptstrassen, öV-Achsen und die Zufahrten zu Bahnhöfen, Spitälern und Behördengebäuden; dann Sammelstrassen, Schulwege, Industrie- und Gewerbezonen; zuletzt Quartierstrassen und übrige Verkehrsflächen. Zeitvorgaben je Stufe, wie Bern sie in Stunden veröffentlicht, nennt Schaffhausen nicht. Eine neuere Fassung hat Tiefbau Schaffhausen nicht publiziert.
Für einen Betrieb, der in Schaffhausen Liegenschaften betreut, heisst das wie überall: Die Quartierstrasse vor dem Haus ist in der dritten Stufe, der Hauszugang aber schon vor dem ersten Bewohner frei. Ein Räumprotokoll mit Uhrzeit je Fläche hält fest, was wann frei war – und bei einer Überbauung mit mehr als sechs Wohneinheiten gehört der Containerstandplatz nach Art. 13 der Abfallverordnung dazu.
Salz, Sole und eine Sonde auf Stadtgebiet
Der kantonale Werkhof Schweizersbild, der seit 2018 auch die Stadt bedient, arbeitet nach einer Reportage vom November 2017 mit Feuchtsalz: Salz aus zwei Silos, mit Sole angefeuchtet, „bei einer Runde durch den Kanton verbrauchen wir bis zu 20 Tonnen Salz“. Gesteuert wird der Einsatz über Bodensonden, die an sieben Stellen im Kanton Temperatur und Luftfeuchte messen – „unter anderem in Bargen beim Zoll, beim Werkhof Schweizersbild auf städtischem Boden, in Wilchingen beim Kreisel oder auf der Siblinger Höhe“. Eine dieser Sonden steht also im Stadtquartier. Ob und wo in der Stadt heute noch Splitt gestreut wird, ist nicht belegt; 2017 war er im Einsatz. Wer gewerblich streut, hält Mittel und Menge je Fläche fest – in einer Stadt, in der Salz und Splitt beide belegt sind, ist das keine Nebensache.
Bus statt Tram – und seit Dezember 2025 ohne Fahrleitung
Schaffhausen hat keine Strassenbahn mehr, seit 1966 der Trolleybus sie ablöste. Am 14. Dezember 2025 wurde auch der Trolleybus eingestellt; die Verkehrsbetriebe vbsh fahren ihre sieben Stadtbuslinien mit 13,6 Millionen Fahrgästen (2024) heute mit Batteriebussen. Der ganze städtische öffentliche Verkehr hängt damit am Strassenwinterdienst, und die zwei Buskollisionen der Novembernacht 2024 zeigen, was das bedeutet. Die öV-Achsen stehen in der ersten Dringlichkeitsstufe; welche Strassen das im Einzelnen sind, ist nicht veröffentlicht.
Umland und Nachbargemeinden
Schaffhausen grenzt an dreizehn Gemeinden in zwei Kantonen und zwei Staaten: Beggingen, Schleitheim, Merishausen, Büttenhardt, Stetten, Siblingen, Beringen, Thayngen, Dörflingen und Neuhausen am Rheinfall im Kanton Schaffhausen, Flurlingen und Feuerthalen im Kanton Zürich – und Büsingen in Deutschland. Auf wenigen Kilometern liegen damit drei Rechtsräume nebeneinander.
Innerhalb des Kantons
Neuhausen am Rheinfall, die zweitgrösste Gemeinde des Kantons und Endpunkt der Buslinien 1 und 7, führt ihren Winterdienst mit den eigenen Technischen Betrieben – die Stadt hat ihren an den Kanton gegeben. Art. 63 des Strassengesetzes gilt für beide gleich: Trottoirs in Bauzonen sind Gemeindesache. Ob Neuhausen wie die Stadt Kantonsstrassen im eigenen Gebiet unterhält, ist nicht belegt; Art. 6 Abs. 2 nennt nur die Stadt.
Jenseits der Rheinbrücke
Die Rheinbrücke nach Feuerthalen von 1965, 102,5 m lang, trägt die Hauptstrassen 13, 14 und 15 und wurde 2009 von durchschnittlich 19’000 Fahrzeugen am Tag befahren. Eigentümer ist der Kanton Schaffhausen, und auf der Brücke verläuft die Grenze zum Kanton Zürich. Wer sie überquert, wechselt das Strassengesetz. Wie eine Zürcher Landgemeinde damit umgeht, zeigt Flurlingen: Die Gemeinde veröffentlicht eine Schwarzräumung mit „Pfaden & Salzen“ auf namentlich genannten Strassen und eine Weissräumung auf „übrige Strassen sowie Fusswege und Trottoirs“, und sie bittet, bei Schneefall „die Fahrzeuge nicht auf Strassengebiet abzustellen“. Ein Begriffspaar, das im Kanton Zürich zum Alltag gehört und das die Schaffhauser Erlasse nicht kennen. Eine Feuerthaler Winterdienstseite wurde nicht gefunden.
Die Exklave
Und dann Büsingen am Hochrhein: die einzige Gemeinde Deutschlands, die vollständig von fremdem Staatsgebiet umgeben ist, 7,62 km² mit 1’439 Einwohnern, seit 1967 an das Schweizer Zollgebiet angeschlossen und direkt an die Stadt Schaffhausen angrenzend. Büsingen führt in seiner Satzungsübersicht eine Streupflichtsatzung – deutsches Ortsrecht nach baden-württembergischem Muster, das die Anlieger anspricht. Was darin genau steht, wurde für diese Seite nicht gelesen; die Satzung selbst war nicht abrufbar. Belegt ist der Kontrast: 700 Meter hinter einer Stadt, in der das Gemeinwesen die Trottoirs räumt und der Anstösser Benützer ist, gilt das deutsche Modell mit Anliegerpflicht. Wer als Betrieb auf beiden Seiten der Grenze arbeitet, arbeitet mit zwei Regelwerken – und dokumentiert am besten beides gleich. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Schaffhausen liegt auf 403 m ü. M. am Hochrhein, als Stadtkern fast vollständig rechts des Rheins, südöstlich des Randens. Das Gemeindegebiet misst 41,85 km² und reicht von 383 m bis 873 m ü. M.; der Hochpunkt liegt im 2009 eingemeindeten Hemmental auf dem Randen. Ende 2024 zählte die Stadt laut eigener Mitteilung 38'982 Einwohnerinnen und Einwohner; im Oktober 2024 überschritt sie erstmals kurzzeitig die 39'000.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Winterklima (MeteoSchweiz-Normwerte 1991–2020, Station Schaffhausen, 438 m ü. M.): Januarmittel 0,7 °C bei einem mittleren Tagesminimum von −1,7 °C; 78,3 Frosttage und 17,9 Eistage im Jahr; 965,7 mm Niederschlag an 123,1 Tagen, der Dezember mit 86,0 mm der nasseste Wintermonat. Sonnenscheindauer im Dezember 32,8 Stunden, im Januar 42,1 Stunden – jeweils im ganzen Monat. Zürich/Kloten zählt 94,3 Frost- und 16,5 Eistage bei 38,4 Dezember-Sonnenstunden.Quelle 2
- Hochnebel-Inversion, belegt am 22. Januar 2017
- Die Hochnebelgrenze im Kanton lag „zwischen 700 und 800 Metern“, die Stadt darunter bei höchstens −4 °C, der Randen darüber in der Sonne. Der Ausflugsverkehr war so stark, dass „die Strasse auf den Siblinger Randen am Sonntagnachmittag zeitweise bereits im Dorf Siblingen gesperrt“ wurde.Quelle 3
- 22. November 2024
- Die Schaffhauser Polizei erfasste zwischen Donnerstagabend und Freitagmorgen 14 Verkehrsunfälle wegen Schneefalls. Um etwa 6 Uhr kollidierte auf der Ebnatstrasse ein leerer Linienbus frontal mit einem Auto, das „unter der A4-Brücke zu rutschen begann“; am Abend zuvor stiess auf der Hauentalstrasse ein Linienbus mit einem Auto zusammen, die Strasse war vorübergehend nur einspurig befahrbar.Quelle 4
- Weitere Angabe
- Rechtsgrundlage (Kanton), vier Artikel des Strassengesetzes (StrG, SHR 725.100): Art. 60 Abs. 1 zählt zum betrieblichen Unterhalt „die Reinigung, die Staubbekämpfung, die Ausbesserung von Schäden, die Erneuerung der Markierung sowie den Winterdienst und die Grünpflege“. Art. 62 Abs. 1: „Betrieb und Unterhalt der Strassen obliegen den Strasseneigentümern.“ Art. 63 Abs. 1 (in Kraft seit 1. Januar 2022): „Der Betrieb und betriebliche Unterhalt von Gehwegen bzw. Trottoirs obliegen innerhalb der Bauzonen den Gemeinden.“ Art. 6 Abs. 2: „Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen der Stadt Schaffhausen bleiben in deren Eigentum.“Quelle 5
- Anstösser sind Benützer, nicht Unterhaltspflichtige
- Art. 20 Abs. 3 StrG: „Im übrigen haben die Anstösser die gleichen Rechte und Pflichten wie die andern Strassenbenützer; sie haben namentlich Einschränkungen des Gemeingebrauchs in Kauf zu nehmen und Beeinträchtigungen der Strasse und des Strassenverkehrs zu unterlassen.“ Art. 67: „Der Kanton beteiligt sich hälftig an den Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen im Eigentum der Stadt Schaffhausen.“ Die Wörter Busse und bestraft kommen im Gesetz nicht vor.Quelle 5
- Weitere Angabe
- Rahmenvertrag (SHR 725.102) vom 4. August 2015, in Kraft seit 1. Januar 2018: Am Standort Schweizersbild wird ein Kompetenzzentrum „Tiefbau Schaffhausen“ eingerichtet, das „sämtliche im Leistungsumfang definierten und von der Stadt Schaffhausen bestellten Aufgaben in den Bereichen Projektierung, Bau, Unterhalt/Instandhaltung und Administration“ erbringt. Es „ist die Dienststelle «Tiefbauamt» des Baudepartementes des Kantons Schaffhausen“. Der Vertrag gilt unbefristet; frühester Kündigungstermin ist der 31. Dezember 2030.Quelle 6
- Volksabstimmung vom 15. November 2015
- Die Stimmberechtigten der Stadt stimmten der Zusammenlegung der Tiefbauämter von Stadt und Kanton „mit 7'471 Ja zu 2'584 Nein“ zu (74,3 Prozent), bei einer Stimmbeteiligung von 49,6 Prozent.Quelle 7
- Die Stadt als Bestellerin
- Die Stabsstelle Verkehr und Tiefbau beauftragt die kantonale Dienststelle Tiefbau Schaffhausen mit Planung, Bau, Sanierung und Unterhalt der städtischen Strassen, Weg- und Treppenanlagen, „der Winterdienst“ eingeschlossen. Ein eigenes städtisches Tiefbauamt gibt es seit 2018 nicht mehr.Quelle 8
- Stadtrecht
- Die Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen (RSS 400.1) vom 18. März 2008, Stand 1. Januar 2016, enthält keine Räum- oder Streupflicht für Trottoirs und keine Dachschnee-Norm; Glatteis, streuen, Winterdienst und Dach kommen im Text nicht vor. Schnee steht ein einziges Mal: Art. 34 Abs. 2 nimmt von den Ruhezeiten „öffentliche und private Schneeräumungsarbeiten“ aus. Art. 46: „Das Schlitteln auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nur auf den dafür bezeichneten Strassen und Wegen gestattet.“ Art. 59 Abs. 1 bedroht Verstösse gegen die Verordnung „mit Busse bis zu Fr. 1000.—“.Quelle 9
- Weitere Angabe
- Die einzige ausdrückliche Schneepflicht für Private steht in der Abfallverordnung (RSS 740.1), Art. 13 Abs. 3: „Containerstandplätze sind zugänglich und sauber zu halten; die Reinigung und Schneeräumung obliegt der Hauseigentümerin / dem Hauseigentümer.“ Die Strafbestimmung in Art. 21 (Busse bis 1000 Franken) zählt ihre Tatbestände einzeln auf; der Containerstandplatz gehört nicht dazu.Quelle 10
- Weitere Angabe
- Wochenende 14./15. Januar 2017 (damals noch städtisches Tiefbauamt): „Das Tiefbauamt streute über das ganze Wochenende verteilt 139 Tonnen Salz.“ Über 70 Mitarbeitende waren gleichzeitig „am Salzen, Splitten oder Pfaden“, mit bis zu sechs grossen Lastwagen und sechs Kommunalfahrzeugen; befreit wurden „die Hauptverkehrsachsen, Steilstrecken, Treppen, Trottoirs und Bushaltestellen“.Quelle 11
- Januar 2019
- Für den Winterdienst in der Stadt stehen „insgesamt zehn Fahrzeuge“ bereit, eingelagert sind „knapp 800 Tonnen Salz – auch als Reserve für den Kanton“. Gepfadet wird nach Dringlichkeitsstufen: zuerst Kantonsstrassen, Hauptstrassen, öV-Achsen und Zufahrten zu Bahnhöfen, Spitälern und Behördengebäuden; dann Sammelstrassen, Schulwege, Industrie- und Gewerbezonen; zuletzt Quartierstrassen und übrige Verkehrsflächen.Quelle 12
- Kantonaler Winterdienst (November 2017)
- Der Werkhof Schweizersbild lagert Salz in zwei Silos und streut Feuchtsalz mit Sole; „bei einer Runde durch den Kanton verbrauchen wir bis zu 20 Tonnen Salz“. An sieben Stellen im Kanton messen Bodensonden Temperatur und Luftfeuchte, „unter anderem in Bargen beim Zoll, beim Werkhof Schweizersbild auf städtischem Boden, in Wilchingen beim Kreisel oder auf der Siblinger Höhe“.Quelle 13
- Munot
- „Zur Zinne führt die Reitschnecke mit mittelalterlichem Kopfsteinpflaster und einer Steigung von 15 Prozent.“ Die Zugangswege über den Emmersberg und den Munotstieg führen „zum Teil über anspruchsvolle Treppen“; die Festung ist nicht barrierefrei und von Oktober bis April von 9 bis 17 Uhr geöffnet.Quelle 14
- Rheinbrücke Schaffhausen–Feuerthalen
- Die heutige Brücke von 1965 ist 102,5 m lang, führt die Hauptstrassen 13, 14 und 15 mit Trottoirs und Radwegen und wurde 2009 von durchschnittlich 19'000 Fahrzeugen pro Tag befahren. Eigentümer ist der Kanton Schaffhausen; auf der Brücke verläuft die Grenze zum Kanton Zürich.Quelle 15
- Büsingen am Hochrhein
- die einzige Gemeinde Deutschlands, die vollständig von fremdem Staatsgebiet umgeben ist, direkt an die Stadt Schaffhausen angrenzend; 7,62 km², 1'439 Einwohner Ende 2025, Zollanschluss an die Schweiz seit 1967. Die Gemeinde führt in ihrer Satzungsübersicht eine Streupflichtsatzung, die als deutsches Ortsrecht die Anlieger anspricht.Quelle 16
- Flurlingen (Kanton Zürich), Winterdienst-Seite der Gemeinde
- Schwarzräumung mit „Pfaden & Salzen“ auf namentlich genannten Strassen, darunter Dorfstrasse, Uhwieserstrasse und Neuhauserstrasse; Weissräumung auf „übrige Strassen sowie Fusswege und Trottoirs“. Die Gemeinde bittet, „bei Schneefall die Strassen für das Pfaden und Salzen / Splitten freizuhalten und die Fahrzeuge nicht auf Strassengebiet abzustellen“.Quelle 17
- Öffentlicher Verkehr
- Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh betreiben sieben Stadtbuslinien mit 13,6 Millionen Fahrgästen (2024). Der Trolleybus, 1966 als Ersatz der Strassenbahn eröffnet, wurde am 14. Dezember 2025 eingestellt; die Linie 1 nach Neuhausen war mit 3,56 Millionen Fahrgästen (2016) die aufkommenstärkste Linie. Der gesamte städtische öV fährt heute auf der Strasse.Quelle 18
Quellen
- 1stadt-schaffhausen.ch · 2346556
- 2data.geo.admin.ch
- 3shn.ch · grossandrang-ueber-dem-nebel
- 4shn.ch · schaffhauser-polizei-meldet-14-verkehrsunfaelle-wegen-schneefall
- 5rechtsbuch.sh.ch · pdf_file
- 6rechtsbuch.sh.ch · pdf_file_with_annexes
- 7archiv.stsh.ch
- 8stadt-schaffhausen.ch · 30793
- 9stadt-schaffhausen.ch · 3720809
- 10stadt-schaffhausen.ch (PDF)
- 11shn.ch · 139-tonnen-salz-gestreut
- 12shn.ch · kaelte-in-schaffhausen-ab-wann-wuerde-nichts-mehr-gehen
- 13shn.ch · mit-salz-und-sole-in-die-winterzeit
- 14munot.ch
- 15de.wikipedia.org · Rheinbrücke_Schaffhausen–Feuerthalen
- 16buesingen.de
- 17flurlingen.ch
- 18de.wikipedia.org · Trolleybus_Schaffhausen
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Schaffhausen, Stabsstelle Verkehr und Tiefbau
Die Stelle, bei der die Stadt als Bestellerin auftritt: Sie beauftragt die kantonale Dienststelle Tiefbau Schaffhausen mit Unterhalt und Winterdienst der städtischen Strassen, Weg- und Treppenanlagen. Mängel an der Infrastruktur nimmt die Stadt über den Stadtmelder entgegen.
Kanton Schaffhausen, Tiefbau Schaffhausen – Unterhaltsdienst
Die ausführende Stelle mit dem Werkhof Schweizersbild: Bezirksleitungen West und Ost für die Kantonsstrassen und eine eigene Bezirksleitung Stadt für den „betrieblichen und baulichen Unterhalt der Strassen im Eigentum der Stadt Schaffhausen“.
Strassengesetz des Kantons Schaffhausen (SHR 725.100), Stand 1. Januar 2022 (PDF)
Der Gesetzestext im Original: Art. 6 mit dem Eigentum der Stadt an den Kantonsstrassen in ihren Bauzonen, Art. 20 zu den Anstössern, Art. 60 mit dem Winterdienst als Teil des betrieblichen Unterhalts, Art. 62 und 63 zur Zuständigkeit, Art. 67 zur Kostenteilung.
Rahmenvertrag über das Kompetenzzentrum «Tiefbau Schaffhausen» (SHR 725.102) (PDF)
Der Vertrag zwischen Kanton und Stadt vom 4. August 2015, in Kraft seit 1. Januar 2018: Zweck, Organisation, Vergütung nach Vollkosten und die Kündigungsregel mit dem frühesten Termin 31. Dezember 2030. Die Anhänge mit dem Leistungsumfang sind nicht Teil des veröffentlichten PDFs.
Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen (RSS 400.1) (PDF)
Der Erlass im Original, Stand 1. Januar 2016: Art. 34 mit der Ausnahme für Schneeräumungsarbeiten von den Ruhezeiten, Art. 46 zum Schlitteln, Art. 59 zur Busse – und an keiner Stelle eine Trottoirpflicht.
Abfallverordnung der Stadt Schaffhausen (RSS 740.1) (PDF)
Art. 13 Abs. 3 mit der Schneeräumungspflicht für Containerstandplätze – die einzige ausdrückliche Schneepflicht für Private im Schaffhauser Stadtrecht.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Schaffhausen
- Muss ich in Schaffhausen das Trottoir vor meinem Haus räumen?
- Nein. Das kantonale Strassengesetz zählt den Winterdienst zum betrieblichen Unterhalt der Strasse, macht die Strasseneigentümer dafür zuständig und sagt in Art. 63 seit 2022 ausdrücklich: „Der Betrieb und betriebliche Unterhalt von Gehwegen bzw. Trottoirs obliegen innerhalb der Bauzonen den Gemeinden.“ Anstösser haben nach Art. 20 „die gleichen Rechte und Pflichten wie die andern Strassenbenützer“ – sie sind Benützer, keine Unterhaltspflichtigen. Die Polizeiverordnung der Stadt enthält ebenfalls keine Trottoirpflicht; sie wurde für diese Seite vollständig durchsucht.
- Wer räumt dann tatsächlich – die Stadt oder der Kanton?
- Rechtlich die Stadt, praktisch der Kanton. Der Stadt Schaffhausen gehören nach Art. 6 Abs. 2 des Strassengesetzes auch die Kantonsstrassen in ihren Bauzonen, und wer Eigentümer ist, unterhält. Seit dem 1. Januar 2018 hat die Stadt aber kein eigenes Tiefbauamt mehr: Sie bestellt Unterhalt und Winterdienst beim kantonalen Kompetenzzentrum Tiefbau Schaffhausen im Werkhof Schweizersbild, das im Unterhaltsdienst eine eigene Bezirksleitung Stadt führt. Grundlage ist ein Rahmenvertrag, dem die Stimmberechtigten der Stadt am 15. November 2015 mit 7'471 zu 2'584 Stimmen zugestimmt haben. Der Kanton trägt nach Art. 67 die Hälfte der Kosten für die Kantonsstrassen im Stadteigentum.
- Gibt es überhaupt eine Schneepflicht für Private in Schaffhausen?
- Eine einzige, und sie steht nicht in der Polizeiverordnung, sondern in der Abfallverordnung. Art. 13 Abs. 3: „Containerstandplätze sind zugänglich und sauber zu halten; die Reinigung und Schneeräumung obliegt der Hauseigentümerin / dem Hauseigentümer.“ Wer den Weg zum Container nicht freihält, riskiert vor allem, dass der Container stehen bleibt – eine Busse sieht die Verordnung dafür nicht vor, ihre Strafbestimmung zählt andere Tatbestände auf. Dazu kommt, was überall gilt: Hauszugang, Vorplatz und Treppe auf eigenem Grund sind Sache der Eigentümerschaft, mit der Haftung nach Art. 58 OR im Hintergrund.
- Darf ich am Sonntagmorgen um sechs die Schneefräse anwerfen?
- Ja. Die Polizeiverordnung verbietet lärmverursachende Tätigkeiten während der Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und von 22 bis 6 Uhr sowie an gesetzlichen Ruhetagen – nimmt aber in Art. 34 Abs. 2 „öffentliche und private Schneeräumungsarbeiten“ ausdrücklich davon aus. Die einzige Uhrzeit-Norm zu Schnee im Schaffhauser Stadtrecht ist damit eine Erlaubnis, keine Pflicht. Die schweizweit zitierte Faustregel, Private müssten von 7 bis 21 Uhr räumen, steht in keinem Schaffhauser Erlass.
- Warum ist der Winter in Schaffhausen so grau?
- Weil die Stadt auf 400 m im Kaltluftsee des Hochrheintals liegt. Die Station Schaffhausen misst in der Normperiode 1991–2020 im Dezember 32,8 Sonnenstunden – rund eine Stunde pro Tag – und im Januar 42,1. Am 22. Januar 2017 lag die Hochnebelgrenze im Kanton zwischen 700 und 800 Metern; unten war es grau bei höchstens −4 °C, auf dem Randen schien die Sonne, und der Ausflugsverkehr liess die Strasse auf den Siblinger Randen sperren. Für den Winterdienst heisst das: In der Stadt taut die Nässe tagsüber kaum ab, und auf dem Randen oben fällt der Schnee, den die Stadt nicht bekommt.
- Streut Schaffhausen Salz oder Splitt?
- Beides ist belegt, aber aus verschiedenen Jahren. Am Wochenende vom 14./15. Januar 2017 waren über 70 Mitarbeitende des damals noch städtischen Tiefbauamts „am Salzen, Splitten oder Pfaden“ und streuten 139 Tonnen Salz. Der kantonale Werkhof Schweizersbild, der seit 2018 auch die Stadt bedient, arbeitet nach einer Reportage von 2017 mit Feuchtsalz und Sole und steuert den Einsatz über Bodensonden, von denen eine am Werkhof selbst auf Stadtgebiet steht. Eine aktuelle Streustrategie für die Stadt hat Tiefbau Schaffhausen nicht veröffentlicht.
- In welcher Reihenfolge wird geräumt?
- Nach Dringlichkeitsstufen, zuletzt veröffentlicht im Januar 2019: erst Kantonsstrassen, Hauptstrassen, öV-Achsen und die Zufahrten zu Bahnhöfen, Spitälern und Behördengebäuden; dann Sammelstrassen, Schulwege, Industrie- und Gewerbezonen; zuletzt Quartierstrassen und übrige Verkehrsflächen. 2017 zählte die Zeitung für die Stadt Hauptverkehrsachsen, Steilstrecken, Treppen, Trottoirs und Bushaltestellen auf – dass Treppen eigens genannt werden, passt zu einer Stadt, die Treppenanlagen ausdrücklich in ihren Winterdienst-Auftrag an den Kanton schreibt. Zeitvorgaben je Stufe sind nicht veröffentlicht.
- Welche Busse droht bei einem Verstoss?
- Für ein nicht geräumtes Trottoir keine, weil es keine Trottoirpflicht gibt. Die Polizeiverordnung bedroht Verstösse gegen ihre Bestimmungen in Art. 59 mit Busse bis 1000 Franken – das betrifft etwa Schlitteln ausserhalb der dafür bezeichneten Strassen oder die bewilligungslose Nutzung öffentlichen Grundes, nicht den Schnee vor dem Haus. Das kantonale Strassengesetz enthält gar keine Strafbestimmung. Praktisch bedeutsamer ist die zivilrechtliche Seite auf eigenem Grund.
- Was gilt auf der anderen Seite der Rheinbrücke?
- Ein anderer Kanton. Auf der Rheinbrücke nach Feuerthalen, die 2009 im Schnitt 19'000 Fahrzeuge am Tag trugen, verläuft die Grenze zum Kanton Zürich; dort gilt das Zürcher Strassengesetz. Die kleine Nachbargemeinde Flurlingen zeigt, wie eine Zürcher Landgemeinde damit umgeht: Schwarzräumung mit Pfaden und Salzen auf namentlich genannten Strassen, Weissräumung auf allen übrigen Strassen, Fusswegen und Trottoirs. Und 700 Meter hinter der Stadtgrenze liegt Büsingen, eine deutsche Gemeinde ganz auf Schweizer Gebiet – mit einer Streupflichtsatzung nach deutschem Muster, die die Anlieger anspricht. Drei Rechtsräume, ein Agglomerationsraum.
- Wer haftet, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?
- Auf dem Trottoir liegt die Zuständigkeit beim Gemeinwesen. Auf Ihrem Grund gilt die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR: Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes ersetzt den Schaden, der „infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung“ entsteht, ohne dass ihm ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Ob ein vereister Hauszugang oder ein nicht geräumter Containerstandplatz im Einzelfall eine mangelhafte Unterhaltung ist, entscheiden die Gerichte. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Einsätze in Schaffhausen dokumentieren
Wer in Schaffhausen räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Passend dazu
- Winterdienst Winterthur – dieselbe Busnacht im November 2024, ein anderes Stadtrecht
- Winterdienst Zürich – dort unterhält die Stadt die Hauptachsen kraft Gesetz, nicht kraft Eigentum
- Winterdienst St. Gallen – dort sind Treppen und Splitt das Thema
- Womit gestreut wurde – Salz, Sole oder Splitt je Fläche festhalten
- Belegen, wann eine Fläche tatsächlich geräumt war
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.