Zum Hauptinhalt springen
Schneespur
Nordrhein-Westfalen

Winterdienst Münster

Münster hat auf 303 Quadratkilometern rund 61 Höhenmeter – und zwei getrennte Winterdienstnetze: eines für Fahrbahnen, eines für Radwege.

Blick den verschneiten Münsteraner Prinzipalmarkt entlang: links und rechts geschlossene Reihen hoher Giebelhäuser aus warmem cremefarbenem Sandstein mit Volutengiebeln, Rundfenstern und roten Ziegeldächern, im Erdgeschoss durchlaufende Arkaden mit Rund- und Spitzbögen auf kräftigen Pfeilern. Den Blick schließt die St.-Lamberti-Kirche ab: ein dunkler, fast schwarzer Turm aus verwittertem Stein mit rundem goldenem Zifferblatt und einem extrem schlanken, vollständig durchbrochenen Maßwerkhelm, daneben das Kirchenschiff mit hohen Maßwerkfenstern und rötlichem Dach. Im Vordergrund links räumt eine kompakte orange Schmalspur-Räummaschine mit kleinem Frontpflug einen Radweg frei; rechts steht unter den Arkaden eine lange Reihe abgestellter Fahrräder mit schneebedeckten Sätteln, davor liegen Schneewälle am Rand des Kopfsteinpflasters. Dichter Schneefall, grau-diesiges Winterlicht. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Münster liegt in der Westfälischen Tieflandsbucht, die im Alltag Münsterländer Bucht heißt. Die Stadt umfasst 303,28 km² und 306.368 Einwohner (Stand 31. Dezember 2025); die Stadthöhe wird mit 60 m ü. NHN am Prinzipalmarkt angegeben.

Die für den Winterdienst entscheidende Zahl ist eine andere. Der höchste Punkt des Stadtgebiets, der Vorbergshügel, liegt bei 99,8 m, der tiefste an der Ems an der nördlichen Stadtgrenze bei rund 38,6 m. Das sind rund 61 Höhenmeter auf 303 Quadratkilometern. Zum Vergleich: Dortmund bringt es auf kleinerer Fläche auf rund 205, Köln auf rund 80.

Münster ist damit die flachste Stadt dieser Sammlung, und das hat eine unmittelbare Folge: Es gibt hier keine Steigungsstrecke, die sich als Gefahrenstelle benennen ließe. Was in Passau die Altstadtgassen und in Freiburg der Weg zum Schauinsland sind, fehlt vollständig. Die einzigen benannten Gefahrenstellen sind Brücken – über die Aa, die Werse, die Ems und den Dortmund-Ems-Kanal. Sie stehen im „Kleinen Winterdienst“ der awm als einzige Kategorie neben „einzelne Gefahrenstellen“.

Zwei Jahre, zwei Winter

Die Klimazahlen für Münster haben eine Eigenheit, die man beim Zitieren kennen muss. Die Stadt hält in ihrem Klimafolgenmonitoring selbst fest: „Aufgrund der Auflösung der DWD Wetterstation 1991 in Münster … und der Neuaufstellung der DWD Wetterstation 1989 am Flughafen Münster/Osnabrück ergeben sich Brüche in den Zeitreihen.“ Es gibt also keine durchgehende Station „Münster-Stadt“. Wer Münsteraner Klimazahlen nennt, nennt faktisch Werte vom Flughafen.

Mit dieser Einschränkung sind die Zahlen aussagekräftig genug. Dasselbe Ratsdokument (PDF) nennt für zwei aufeinanderfolgende Jahre: „keinem Eistagin 2020 und 7 Eistagen in 2021 sowie 33 Frosttagenin 2020 und 50 Frosttagen in 2021unter den langjährigen Mitteln von 1991 bis 2020.“ Zur Einordnung: Der Landesschnitt für Nordrhein-Westfalen liegt in dieser Normalperiode bei 62 Frosttagen und zwölf Eistagen.

Und der Trend ist eindeutig benannt: „Eis- und Frosttage werden in Münster deutlich seltener.“ Zwischen den Zeiträumen 1961–1990 und 1991–2020 ist die Jahresmitteltemperatur um ein Grad Celsius gestiegen.

Genau dieses Dokument liefert aber auch den Gegenbeleg, und das macht es für einen Winterdienst so brauchbar: „Ein Kälteeinbruch im Februar 2021 brachte 7 Eistage in Folge sowie ca. 40 cm Schnee.“ Beide Aussagen stammen aus derselben amtlichen Quelle. Der Trend geht nach oben – und der Ausnahmefall ist jung, datiert und benannt.

Nassschnee statt Schneemenge

Warum Münster kein Schnee-, sondern ein Nassschneeproblem hat, steht in den Monatsmitteln. Für die Referenzperiode 1991–2020 nennt die Station Münster/Osnabrück 2,7 °C im Januar, 3,1 °C im Februar und 3,5 °C im Dezember, bei einem Jahresmittel von 10,3 °C.

Diese Werte liegen so knapp über null, dass Niederschlag je nach Tag als Regen, Schneeregen oder als sehr schwerer, wassergesättigter Schnee fällt. Für den Winterdienst ist das die unangenehmere Variante: Nassschnee ist schwer zu schieben, er verdichtet sich unter Rädern zu einer harten Schicht, und er lastet auf allem, worauf er liegen bleibt. Was das im Extremfall bedeutet, hat das Umland 2005 erlebt – dazu weiter unten.

Eine Zahl fehlt hier bewusst: Schneedeckentage. Das Klimafolgenmonitoring enthält dazu zwar eine Zeitreihe von 1990 bis 2021, aber nur als Balkengrafik ohne Tabellenwerte. Belegen lässt sich damit die enorme Schwankung – Jahre nahezu ohne Schneedecke stehen neben einzelnen Wintern mit mehreren Wochen –, nicht aber ein konkreter Mittelwert.


Winterwartung vor Ort

In Nordrhein-Westfalen steht die Pflicht nicht im Straßengesetz, sondern im Straßenreinigungsgesetz NRW vom 18. Dezember 1975, und der Rechtsbegriff heißt dort „Winterwartung“. Nach § 1 Abs. 1 liegt die Pflicht im Ausgangspunkt bei der Gemeinde; § 4 Abs. 1 Satz 3 erlaubt für die Winterwartung „gesonderte Regelungen“. Wie eine Stadt diesen Spielraum nutzt, entscheidet sie selbst.

Maßgeblich ist in Münster die Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht-Nr. 70.01) vom 17. Dezember 1984 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 6. September 2025. Anders als in Dortmund und Köln stehen die Gebühren nicht in derselben Satzung, sondern in einer eigenen (70.01.1).

Der Satz, an dem alles hängt

§ 1 der Satzung enthält zwei Definitionen, die zusammengelesen die praktisch wichtigste Grenzlinie der ganzen Stadt ziehen.

Zum Gehweg: „Gehwege im Sinne dieser Satzung sind alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist; als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege nach § 41 Abs. 2 StVO, Zeichen 240.“

Zur Fahrbahn: „Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Trennstreifen, Parkstreifen, Haltestellenbuchten sowie das Zubehör, insbesondere die Bepflanzung.“

Daraus folgt eine klare Regel: Ein mit Zeichen 240 beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg ist Gehweg und damit Anliegersache. Ein selbstständiger Radweg ist Fahrbahn und damit Sache der Stadt. In einer Stadt, in der fast jeder zweite Weg mit dem Rad zurückgelegt wird, ist das nicht eine Definitionsfrage unter vielen, sondern die Frage.

Ein Meter, abstumpfend, drei Salz-Ausnahmen

§ 3 Abs. 3 regelt Maß und Mittel: „Im Rahmen der Winterwartung haben die Anlieger für den Fußgängerverkehr die Gehwege in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee freizuhalten und bei Schnee- oder Eisglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Der Einsatz von auftauenden Stoffen (z. B. Streusalz) ist untersagt, es sei denn, dass sie bei Gehwegen auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen verwendet werden.“

Ein Meter, nicht 1,50 m wie in Dortmund und Köln. Und ein enger gefasstes Salzverbot als in beiden Nachbarstädten: Die Münsteraner Satzung nennt drei bauliche Ausnahmen und keine Wetter-Ausnahme. Wo Dortmund und Köln bei Eisregen Salz zulassen, tut Münster das nicht.

Zwei Absätze weiter steht ein Satz, der in einer Fahrradstadt selbstverständlich klingt und es andernorts nicht wäre: „Liegt zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Radweg, so ist für den Zu- und Abgang der Busbenutzer ein entsprechender Übergang über den Radweg zu schaffen.“ Die Satzung setzt also voraus, dass an Bushaltestellen ein Radweg im Weg liegt – und macht den Übergang darüber zur Anliegerpflicht.

Und beim Ablagern gilt umgekehrt: Schnee darf nur auf dem Gehweg oder an der Grenze zur Fahrbahn gelagert werden, „Dabei sind Radwege, Straßenabläufe und Hydranten freizuhalten.“ Der Radweg ist in Münster also weder Ablagefläche noch Nebensache.

Sofort tagsüber, sonntags erst ab neun

Die Zeitregelung in § 3 Abs. 4 lautet vollständig: „In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte ist werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.“

Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens die Systematik: Tagsüber gibt es keine Frist, sondern eine Sofortpflicht; nur für nachts Gefallenes gilt eine Endzeit. Zweitens der Sonntag. Münster lässt das Tagesfenster an Sonn- und Feiertagen erst um 9 Uhr beginnen – in Dortmund beginnt es auch sonntags um 7 Uhr. Zwei Stunden Unterschied zwischen zwei Städten unter demselben Landesgesetz.

Zwei Meter in der Mitte, der Rest bei den Anliegern

§ 2 Abs. 6 überträgt die Winterwartung schlicht „allen Anliegern“ für Gehwege und Wohnwege – unabhängig davon, ob die Stadt die betreffende Straße regelmäßig reinigt. Die Spalten A, F und V im Straßenverzeichnis regeln die Reinigung, nicht die Winterwartung; das wird häufig verwechselt.

Zwei Konstellationen fallen aus dem Muster. An Eckgrundstücken kommt eine echte Zusatzpflicht dazu: Anlieger müssen „in Fortsetzung der an ihrem Grundstück entlangführenden Gehwege jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn … einen Überweg für Fußgänger … sichern“ – ausgenommen an Überwegen mit Lichtzeichenanlage, Querungshilfe oder Fahrbahnmarkierung. In einer engmaschig gerasterten Innenstadt trifft das sehr viele Grundstücke.

Und in Fußgängerstraßen teilen sich Stadt und Anlieger dieselbe Fläche: „Bei Fußgängerstraßen, deren regelmäßige Reinigung nach dieser Satzung der Stadt obliegt, führt die Stadt die Winterwartung auf der Fahrbahnmitte in einer Breite von mindestens 2,00 m durch.“ Der Streifen in der Mitte gehört der Stadt, die Ränder den Geschäften – auf demselben Pflaster, in den zentralen Einkaufslagen.

Die Übergabe an einen Dritten ist geregelt

Für Betriebe ist § 2 Abs. 7 der wichtigste Absatz der Satzung. Ein Dritter kann die Pflicht übernehmen – aber nur förmlich: „Auf Antrag des Anliegers kann ein geeigneter Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt (Ordnungsamt) mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht ganz oder nur die Winterwartungspflicht übernehmen, wenn zu seinen Gunsten eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.“

Dazu drei Einschränkungen im selben Absatz: Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht, die Zustimmung ist jederzeit widerruflich, und sie entfällt ohne weitere Erklärung, sobald die Haftpflichtversicherung endet. Anlieger und Dritter müssen den Wegfall unverzüglich melden – die Unterlassung dieser Meldung ist nach § 7 sogar ein eigener Ordnungswidrigkeitentatbestand.

Der Winterdienst steht nicht auf der Gebührenrechnung

Der Münsteraner Gebührentarif (Ortsrecht 70.01.1) führt ausschließlich Positionen mit dem Zusatz „Straßenreinigung ohne Winterdienst“: 3,60 € je Frontmeter und Jahr bei wöchentlicher Fahrbahnreinigung, 7,20 € bei wöchentlicher Vollreinigung, Sätze ab dem 1. Januar 2026. Eine Position „mit Winterdienst“ existiert nicht.

Die awm sagt es in eigenen Worten: „Die Kosten für den Winterdienst werden aus dem städtischen Haushalt finanziert – also aus den Steuern der Münsteranerinnen und Münsteraner – und nicht etwa durch die Straßenreinigungsgebühren.“ Das ist derselbe Weg wie in Köln. In Dortmund dagegen zahlen Eigentümer zusätzlich 1,67 € beziehungsweise 1,36 € je Frontmeter allein für den Winterdienst. Drei Städte, ein Landesgesetz, zwei Finanzierungsmodelle.

Was bei Verstoß droht

§ 7 der Satzung erklärt für ordnungswidrig, wer „seiner Reinigungspflicht nach § 2 nicht nachkommt“ oder „gegen ein Ge- oder Verbot des § 3 verstößt“ – § 3 enthält die Winterwartungsregeln. Die Rechtsfolge: „Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 1.000 € geahndet werden.“ Das ist eine Obergrenze, kein Regelbetrag; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Die Infoseite des Ordnungsamts nennt selbst keine Zahl.

Schwerer wiegt in der Praxis meist die zivilrechtliche Seite. Wer auf einem nicht geräumten Gehweg stürzt, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen; Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht. Im Streit zählt, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.


Praxis und Besonderheiten

Zwei Netze, zwei Datensätze

Der aufschlussreichste Einzelfakt über den Münsteraner Winterdienst ist kein Fahrzeug und keine Salzmenge, sondern ein Eintrag im Open-Data-Portal. Die Stadt führt zwei getrennte amtliche Geodatensätze: „Winterdienstrouten auf Fahrbahnen in der Stadt Münster“ und „Winterdienstrouten auf Radwegen in der Stadt Münster“. Herausgeber ist das Vermessungs- und Katasteramt, Autor sind die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster; veröffentlicht wurden sie am 14. Dezember 2021 unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0, abrufbar unter anderem als GeoJSON, Shape und WFS.

Zwei Datensätze statt eines bedeuten: Der Radwege-Winterdienst wird hier nicht nebenbei mitgeplant, sondern als eigenes, kartiertes Streckennetz geführt – und die Stadt legt es offen.

Der Anlass dafür steht in der Verkehrsstatistik. „Für 47 Prozent der Wege nutzen die Menschen aus Münster das Rad. Das ist fast jeder zweite Weg.“ 74 Prozent der Wege entfallen auf den Umweltverbund, acht Prozent auf den öffentlichen Verkehr; 94,4 Prozent der Haushalte besitzen mindestens ein Fahrrad, im Schnitt 2,5 Stück. Erhebungsgrundlage ist die Mobilitätsbefragung 2022 mit über 2.000 Befragten. Das beschilderte Radverkehrsnetz umfasst rund 470 Kilometer, von der Promenade gehen 14 Velorouten in die Vororte ab.

Der Fuhrpark bildet das ab. Die awm setzt „bis zu 250 Männer und Frauen“ ein, mit 23 Räum- und Streufahrzeugen auf rund 1.800 Straßenkilometern – und zusätzlich 22 speziellen Radweg-Fahrzeugen. Im „Großen Winterdienst“, der höchsten von drei Einsatzgrößen, sind 17 Streufahrzeuge und 18 Radwegstreugeräte unterwegs. Mehr als die Hälfte der Geräte arbeitet dann auf Radwegen. Zu den Fahrradstraßen sagt die awm knapp: „Alle Fahrradstraßen werden von uns bedient.

Bei aller Ausstattung bleibt die Reihenfolge nüchtern, und die awm benennt sie selbst: „Die Priorität im Winterdienst liegt auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Außerdem räumen und streuen wir alle städtischen Buslinien.“ Auch in der Fahrradstadt hat der Radverkehr ein eigenes Netz, aber keinen Vorrang.

Was sich über die Promenade nicht sagen lässt

Die naheliegende Frage in Münster ist die nach der Promenade – dem 4,5 km langen, autofreien Ring auf der ehemaligen Wallanlage, gesäumt von rund 2.000 Lindenbäumen, mit drei Bahnen, deren mittlere den Rädern vorbehalten ist, und Spitzenwerten von bis zu 1.200 Radfahrenden pro Stunde.

Ob, wie und mit welchem Mittel sie im Winter behandelt wird, ist öffentlich nicht dokumentiert. Der Begriff „Promenade“ kommt am 29. August 2026 weder auf der Winterdienst-Seite der awm noch in deren Winterdienst-Lexikon vor, und der amtliche Räum- und Streuplan liegt als Karte und Geodatensatz vor, nicht als Textliste. Hier steht deshalb keine Aussage dazu – weder dass sie geräumt wird noch dass sie es nicht wird. Wer es für eine konkrete Strecke wissen will, schaut in den Räum- und Streuplan.

Belegt ist dagegen ein anderer, ähnlich klingender Fall, den man nicht verwechseln sollte: Zur Saison 2022/2023 hat die awm zwei neu asphaltierte Abschnitte der Kanalpromenade am Dortmund-Ems-Kanal in den Winterdienst aufgenommen – von der Gelmer Brücke bis zum Wilhelmshavenufer und vom Osttor bis zur Stadtgrenze Senden. Das ist ein Radweg am Kanal, nicht der Ring um die Altstadt. Bemerkenswert daran ist die Systematik: Das Radwege-Winterdienstnetz wächst nachweislich mit dem Radwegebau mit – und der zweite Abschnitt endet exakt an der Nachbargemeinde.

Feuchtsalz, 3.600 Tonnen und eine Stunde Vorlauf

Auf Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Schulbuslinien und Radwegen setzt die awm Feuchtsalz ein, weil es im Gegensatz zu trockenem Salz nicht wegweht und länger auf der Fläche bleibt; wo möglich kommen abstumpfende Mittel wie Sand zum Einsatz. Genau hier liegt der Punkt, den viele als Widerspruch lesen: Die Stadt salzt Radwege, die Anlieger dürfen auf Gehwegen nicht salzen. Es sind zwei verschiedene Flächenarten und zwei verschiedene Verpflichtete.

Am Standort Rösnerstraße lagern 3.600 Tonnen Salz; der durchschnittliche Verbrauch liegt bei rund 900 Tonnen je Winter – das Lager reicht also rechnerisch für rund vier Durchschnittswinter. Beim Ersteinsatz der Saison in der Nacht vom 19. auf den 20. November 2024 wurden zuerst „Brücken, Hauptverkehrsstraßen und Buslinien“ behandelt.

Die Rufbereitschaft beschreibt die awm so: „Die Teams müssen innerhalb von einer Stunde im Einsatz sein, egal ob am Wochenende, Weihnachten oder mitten in der Nacht.“ Unterstützt werden sie „je nach Bedarf von anderen städtischen Ämtern, privaten Lohnunternehmen, dem Technischen Hilfswerk (THW) und von uns beauftragten Landwirten“. Dass Landwirte ausdrücklich als Reserve benannt sind, ist ein sehr münsterländischer Satz – und er hat einen Hintergrund, der zwanzig Jahre zurückliegt.

Für Betriebe, die im Stadtgebiet mehrere Objekte betreuen, ist die Trennung der Netze auch organisatorisch relevant: Gehweg, gemeinsamer Geh-/Radweg und selbstständiger Radweg können auf denselben hundert Metern drei verschiedene Verantwortliche haben. Wer das später belegen können will, führt die Flächen einzeln – ein Räumprotokoll, das jede Fläche getrennt ausweist, und eine Aufzeichnung per GPS machen aus einer Tour eine nachvollziehbare Dokumentation.


Umland und Nachbargemeinden

Münster grenzt an neun Gemeinden in drei Kreisen: Altenberge und Greven (Kreis Steinfurt), Telgte, Everswinkel, Sendenhorst und Drensteinfurt (Kreis Warendorf) sowie Ascheberg, Senden und Havixbeck (Kreis Coesfeld).

Der einzige Höhenkontrast der Region liegt außerhalb der Stadt. Havixbeck ist der direkte Nachbar am Fuß der Baumberge, deren höchste Erhebung – der Westerberg mit 187,6 m ü. NHN zwischen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln – zugleich die höchste Stelle des gesamten Münsterlandes ist. Das sind rund 128 Meter über der Münsteraner Innenstadt: kein Mittelgebirge, aber in einer Landschaft ohne Relief der einzige Ort, an dem Schnee erfahrungsgemäß länger liegt.

Greven ist für diese Seite in doppelter Hinsicht wichtig: Dort mündet die Münstersche Aa in die Ems, und dort steht der Flughafen Münster/Osnabrück mit der Station, aus der praktisch alle Münsteraner Klimazahlen stammen.

Der Ernstfall lag vor der Stadtgrenze

Am 25. und 26. November 2005, dem ersten Adventswochenende, brachte Sturmtief „Thorsten“ kalte Meeresluft über das Münsterland. Die Schneefälle begannen am 25. November gegen 6 Uhr und hielten bis zum Mittag des Folgetags an. „Örtlich waren bis über 50 cm extrem nasser Schnee gefallen.

Entscheidend war nicht die Menge, sondern das Gewicht. Der nasse Schnee legte sich als Mantel um die Freileitungen: „Zahlreiche Strommasten konnten diese enormen Auflasten nicht mehr tragen und knickten ein.“ Rund 250.000 Menschen in 25 Gemeinden waren ohne Strom, für die Kreise Steinfurt und Borken wurde Katastrophenalarm ausgelöst. Besonders betroffen waren Metelen, Ochtrup, Vreden, Laer, Schöppingen und Spelle; Ochtrup brauchte über mehrere Tage mobile Notstromaggregate. „Selbst vier Tage nach Ende des Schneefalls waren noch nicht alle Orte wieder an das Stromnetz angeschlossen.“ Im Einsatz waren Bundeswehr, THW, Feuerwehren und Rotes Kreuz.

Für Münster selbst gehört zur Ehrlichkeit die Einschränkung: Die Stadt war nicht eines der Zentren des Stromausfalls. Der traf vor allem das westliche und nördliche Umland. Belegt ist für Münster, dass „der Luftschutzbunker unter dem Hauptbahnhof als Notunterkunft geöffnet“ wurde, weil zahlreiche Pendler nicht nach Hause kamen. Münster war die Stadt, in der der Verkehr zusammenbrach und Menschen strandeten – nicht die Stadt ohne Strom.

Genau das macht das Ereignis für diese Seite lehrreich. Das Münsterland ist ein zusammenhängender Winterraum, und die Stadt hängt an ihm: an den Pendlerströmen aus drei Kreisen, an den Freileitungen im Umland, an den Landwirten, die die awm bis heute als Reserve führt. Zahlen zur Schadenshöhe stehen hier bewusst nicht – die verfügbaren Quellen nennen 100 und 187,53 Millionen Euro, und keine davon lässt sich als die eine Zahl darstellen.

Fünf NRW-Städte, fünf Winter

Innerhalb dieser Sammlung schärft der Vergleich das Münsteraner Profil am deutlichsten. Dortmund ist die Flächenstadt mit 205 Höhenmetern, 1,50 m Räumbreite, eigener Winterdienstgebühr und einer bewusst unbehandelten dritten Stufe. Köln ist die milde Rheinstadt, in der der Winterdienst bei plus zwei Grad auf den Brücken beginnt. Winterberg im Hochsauerland ist die einzige, in der Schnee der Normalfall ist. Düsseldorf räumt Wohnstraßen erst ab 25 Zentimetern Schneehöhe, verlangt aber wie Münster nur einen Meter Gehwegbreite. Wuppertal ist der Gegenentwurf zur flachen Stadt: 250 Höhenmeter innerhalb der Stadtgrenze, und öffentliche Treppen gelten dort satzungsrechtlich als Gehweg.

Münster ist die vierte Antwort auf dieselbe Frage: kein Bergland-Faktor, sondern ein Flächen- und Gleichzeitigkeitsfaktor – 1.800 Straßenkilometer plus ein eigenes Radwegenetz, alles gleich flach, alles gleichzeitig glatt.

Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Satzung gesondert. Bei neun Nachbargemeinden in drei Kreisen ist das keine Formalie. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage und Größe
Münster liegt in der Westfälischen Tieflandsbucht (Münsterländer Bucht). Fläche 303,28 km², 306.368 Einwohner (31. Dezember 2025), sechs Stadtbezirke mit 45 statistischen Bezirken. Die Stadthöhe wird mit 60 m ü. NHN am Prinzipalmarkt angegeben.Quelle 1
Relief
höchster Punkt ist der Vorbergshügel mit 99,8 m ü. NHN, tiefster liegt an der nördlichen Stadtgrenze an der Ems bei rund 38,6 m – rund 61 Höhenmeter auf 303 km². Es gibt im Stadtgebiet keine Steigungsstrecke, die sich als Gefahrenstelle benennen ließe.Quelle 1
Frost- und Eistage, amtlich für zwei Einzeljahre
keine Eistage und 33 Frosttage im Jahr 2020, sieben Eistage und 50 Frosttage im Jahr 2021 – beides unter den langjährigen Mitteln von 1991 bis 2020. Das städtische Klimafolgenmonitoring hält zugleich fest: „Eis- und Frosttage werden in Münster deutlich seltener.“Quelle 2
Der datierte Gegenbeleg aus derselben Quelle
„Ein Kälteeinbruch im Februar 2021 brachte 7 Eistage in Folge sowie ca. 40 cm Schnee.“ Zum Vergleich der Landesschnitt: In Nordrhein-Westfalen zählt die Normalperiode 1991–2020 im Mittel 62 Frosttage und zwölf Eistage pro Jahr.Quelle 3
Keine durchgehende Stadtstation
Die DWD-Wetterstation in Münster wurde 1991 aufgelöst, die Station am Flughafen Münster/Osnabrück 1989 neu aufgestellt. Daraus ergeben sich laut Stadt „Brüche in den Zeitreihen“ für Temperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer. Münsteraner Klimazahlen sind faktisch Flughafenwerte.Quelle 2
Weitere Angabe
Monatsmittel der Referenzperiode 1991–2020 an der Station Münster/Osnabrück (DWD 1766): Januar 2,7 °C, Februar 3,1 °C, Dezember 3,5 °C, November 6,3 °C; Jahresmittel 10,3 °C. Die Wintermonate liegen damit knapp über null – die Konstellation für Nassschnee und Wechselfrost.Quelle 4
Radverkehrsanteil
„Für 47 Prozent der Wege nutzen die Menschen aus Münster das Rad.“ 74 Prozent der Wege werden im Umweltverbund zurückgelegt, acht Prozent mit öffentlichen Verkehrsmitteln. 94,4 Prozent der Haushalte haben mindestens ein Fahrrad, im Schnitt 2,5 Stück. Erhebung: Mobilitätsbefragung 2022.Quelle 5
Zwei getrennte Winterdienstnetze
Die Stadt Münster führt zwei amtliche offene Geodatensätze – „Winterdienstrouten auf Fahrbahnen“ und „Winterdienstrouten auf Radwegen“. Herausgeber ist das Vermessungs- und Katasteramt, Autor sind die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster; veröffentlicht am 14. Dezember 2021 unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.Quelle 6
Fuhrpark
bis zu 250 Mitarbeitende mit 23 Räum- und Streufahrzeugen auf rund 1.800 Straßenkilometern, dazu 22 spezielle Radweg-Fahrzeuge. Im „Großen Winterdienst“ sind 17 Streufahrzeuge und 18 Radwegstreugeräte im Einsatz – mehr als die Hälfte der Geräte arbeitet dann auf Radwegen.Quelle 7
Räumbreite und Streumittel
Anlieger müssen Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freihalten und mit abstumpfenden Stoffen bestreuen. Auftauende Stoffe wie Streusalz sind untersagt, ausgenommen auf Gehwegen an Rampen, Brücken und Treppenaufgängen.Quelle 8
Zeiten
Zwischen 7 und 20 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein.Quelle 8
Eckgrundstücke
Anlieger an Straßenkreuzungen und -einmündungen müssen bei Schnee- oder Eisglätte in Fortsetzung ihres Gehwegs jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn einen Überweg für Fußgänger sichern. Das gilt nicht an Überwegen mit Lichtzeichenanlage, Querungshilfe oder Fahrbahnmarkierung.Quelle 8
Fußgängerstraßen mit geteilter Zuständigkeit
Wo die regelmäßige Reinigung der Stadt obliegt, führt sie die Winterwartung auf der Fahrbahnmitte in einer Breite von mindestens 2,00 m durch; die übrige Fläche bleibt bei den Anliegern.Quelle 8
Keine Winterdienstgebühr
Der Gebührentarif führt ausschließlich Positionen „Straßenreinigung ohne Winterdienst“ – 3,60 € je Frontmeter und Jahr bei wöchentlicher Fahrbahnreinigung, 7,20 € bei wöchentlicher Vollreinigung (Sätze ab 1. Januar 2026). Die awm sagt dazu: die Kosten „werden aus dem städtischen Haushalt finanziert … und nicht etwa durch die Straßenreinigungsgebühren“.Quelle 9
Salzlager und Verbrauch
3.600 Tonnen Salz lagern am Standort Rösnerstraße, der durchschnittliche Verbrauch je Winter liegt bei rund 900 Tonnen. Die Teams müssen innerhalb einer Stunde im Einsatz sein; unterstützt werden sie bei Bedarf von anderen Ämtern, privaten Lohnunternehmen, dem THW und beauftragten Landwirten.Quelle 10

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Münster

Muss ich in Münster den Radweg vor meinem Haus räumen?
Das hängt an der Bauart. Ein mit Zeichen 240 beschilderter gemeinsamer Geh- und Radweg gilt nach § 1 der Satzung ausdrücklich als Gehweg – und ist damit Anliegersache. Ein selbstständiger Radweg gehört dagegen satzungsrechtlich zur Fahrbahn und wird von der Stadt beziehungsweise der awm bedient. Ob eine konkrete Strecke bedient wird, zeigt der Räum- und Streuplan der Stadt.
Wie viel muss ich räumen, und womit?
Mindestens einen Meter Breite, gestreut wird mit abstumpfenden Stoffen. Streusalz und andere auftauende Mittel sind auf Gehwegen untersagt – die Satzung nennt genau drei Ausnahmen: Rampen, Brücken und Treppenaufgänge. Eine Ausnahme für Eisregen oder besondere Wetterlagen kennt sie nicht.
Bis wann muss geräumt sein?
Zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen – dort gilt also keine Frist, sondern Sofortpflicht. Für Schnee, der nach 20 Uhr fällt, endet die Frist werktags um 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr. Das spätere Sonntagsfenster ist eine Münsteraner Besonderheit; die Dortmunder Satzung beginnt auch sonntags um 7 Uhr.
Was gilt an meinem Eckgrundstück?
Dort kommt eine Pflicht hinzu, die viele nicht kennen: In Fortsetzung des eigenen Gehwegs ist bei Schnee- oder Eisglätte bis zur Mitte der Fahrbahn ein Überweg für Fußgänger zu sichern – durch Streuen mit abstumpfenden Mitteln oder durch Beseitigung von Eis und Schnee. Ausgenommen sind Überwege, die durch Ampel, Querungshilfe oder Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet sind.
Kann ich die Winterwartung an einen Dienstleister abgeben?
Die Satzung sieht dafür einen förmlichen Weg vor: Auf Antrag des Anliegers kann ein geeigneter Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Ordnungsamt und mit Zustimmung der Stadt die Reinigungspflicht ganz oder nur die Winterwartungspflicht übernehmen, wenn zu seinen Gunsten eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Einen Anspruch auf Zustimmung gibt es nicht, und sie ist jederzeit widerruflich. Endet die Versicherung, entfällt sie automatisch – und sowohl Anlieger als auch Dritter müssen das unverzüglich melden.
Zahle ich mit der Straßenreinigungsgebühr den Winterdienst mit?
Nein. Der Münsteraner Gebührentarif kennt ausschließlich Positionen „Straßenreinigung ohne Winterdienst“. Die awm sagt es ausdrücklich: Die Kosten für den Winterdienst werden aus dem städtischen Haushalt finanziert und nicht durch die Straßenreinigungsgebühren. In Dortmund ist das anders – dort gibt es eine eigene Winterdienstgebühr je Frontmeter.
Die Stadt salzt Radwege, ich darf nicht salzen. Warum?
Die awm setzt auf Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Schulbuslinien und Radwegen Feuchtsalz ein, weil es im Gegensatz zu trockenem Salz nicht wegweht und länger haftet. Das Salzverbot der Satzung richtet sich dagegen an die Anlieger und gilt für Gehwege in ihrer Hand. Es sind also zwei verschiedene Flächenarten und zwei verschiedene Verpflichtete, nicht ein Widerspruch.
Was kostet ein Verstoß?
Wer seiner Reinigungspflicht nach § 2 nicht nachkommt oder gegen ein Ge- oder Verbot des § 3 verstößt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 1.000 Euro. Das ist eine Obergrenze, kein Regelbetrag. Praktisch wiegt die zivilrechtliche Haftung nach einem Sturz meist schwerer als das Bußgeld.

Einsätze in Münster dokumentieren

Wer in Münster räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

← Alle Städte in Deutschland

Schneespur ausprobieren: herunterladen und selbst installieren, oder 48 Stunden lang eine eigene Demo nutzen.

Beides kostenlos – Schneespur steht unter der AGPLv3, die Demo endet nach 48 Stunden von selbst.

Etwas, das fehlt oder besser sein könnte? Ihr Feedback fließt in die Entwicklung ein. Feedback geben