Winterdienst Wuppertal
Zwischen dem tiefsten und dem höchsten Punkt Wuppertals liegen 250 Höhenmeter. Die Satzung zieht daraus einen Schluss, den kaum eine andere Stadt kennt: Eine öffentliche Treppe ist hier ein Gehweg.

Eine Stadt in drei Höhenstockwerken
Wuppertal liegt im Bergischen Land, in einem Bogen der Wupper zwischen dem Niederbergischen im Norden und den oberbergischen Hochflächen im Süden. Auf 168,39 km² leben 357.243 Menschen (Stand 31. Dezember 2025), verteilt auf zehn Stadtbezirke entlang einer 33,9 Kilometer langen Talachse.
Für den Winterdienst zählt eine andere Zahl. Der höchste Punkt der Stadt liegt bei 350 m ü. NHN auf dem Lichtscheider Höhenrücken, der tiefste bei 101 m an der Mündung des Morsbaches in die Wupper. Das sind rund 250 Höhenmeter innerhalb der Stadtgrenze – zum Vergleich: Münster bringt es auf rund 61, Köln auf rund 80, Dortmund auf rund 205.
Der Deutsche Wetterdienst hat für die Stadt 2021 einen eigenen Klimabericht erstellt und beschreibt das Relief darin so: Der Nordteil gehört zum Bergisch-Märkischen Hügelland, der Süden zu den Mittelbergischen und Bergisch-Märkischen Hochflächen, „dazwischen befindet sich in einer mittleren Höhenlage von rund 200 m über NHN die Wuppertaler Senke“. Die Wupper verläuft „mit ihren zum Teil steilen, bewaldeten Hängen … auf rund 20 Kilometern durch das Stadtgebiet“.
Praktisch heißt das: drei Stockwerke. Das Tal bei 101 bis 200 Metern, die Nordhöhen um Dönberg und Nächstebreck bis 300 Meter, die Südhöhen um Lichtenplatz bis 350 Meter. Ronsdorf beginnt am weniger steilen Südhang, Herbringhausen im Südosten erreicht stellenweise über 320 Meter.
Derselbe Winter, zwei verschiedene Städte
Der Klimabericht macht aus dieser Topografie Zahlen, und das ist der Punkt, an dem Wuppertal sich von jeder anderen Stadt dieser Sammlung unterscheidet. Grundlage der Messreihe ist die Station Wuppertal-Buchenhofen auf 134 m ü. NHN, die seit Juni 1946 durchgehend misst und die der DWD als „repräsentativ für die Tallagen“ bezeichnet. Für die Normalperiode 1991–2020 nennt sie ein Jahresmittel von 10,4 °C bei 1119 mm Niederschlag, einen Januar mit 3,1 °C, einen Februar mit 3,4 und einen Dezember mit 3,8 °C. Frosttage: 52,8 pro Jahr, Eistage: 5,6. In der Vorperiode 1981–2010 waren es noch 55,4 und 7,5.
Das sind die Talwerte. Für das gesamte Stadtgebiet greift der DWD auf Rasterdaten zurück, und dort steht der Satz, der diese Seite trägt: „Bei den Frosttagen variiert die Anzahl in Wuppertal je nach Höhe zwischen knapp unter 60 und 78 Tagen, bei den Eistagen liegt das Klimamittel meist bei 8 bis 16 Stück, in höheren Lagen sind durchaus auch 17 bis 20 Eistage im Jahr zu erwarten.“ Dazu kommt: Die höchstgelegenen Bereiche der Stadt liegen im Jahresmittel bei 8,7 bis 9,0 °C, das Wuppertal bei 9,7 bis 9,9 °C – „etwa 1 Kelvin unter den Talregionen“.
Ein Grad Jahresmittel und bis zu 20 zusätzliche Frosttage, innerhalb einer Stadtgrenze. Der DWD sagt das über Temperatur, nicht über Schnee; die naheliegende Folge für den Alltag beschreibt er nicht. Wer in Wuppertal räumt, kennt sie ohnehin: Es gibt Tage, an denen im Tal Regen fällt und auf den Südhöhen Schnee.
Warum hier so viel herunterkommt
Das Bergische Land gehört laut DWD zu den niederschlagsreichsten Regionen Nordrhein-Westfalens – teils 1500 bis 1600 mm im Jahr, während die Jülicher und Zülpicher Börde gebietsweise nur auf 550 bis 600 mm kommt. Innerhalb Wuppertals wiederholt sich dieses Gefälle im Kleinen: 1100 bis 1200 mm im Talbereich, bis 1400 mm auf den Südhöhen, 1200 bis 1300 mm auf den Höhen nördlich der Wupper. Der Bericht führt das ausdrücklich auf Staueffekte zurück.
Am greifbarsten wird es an zwei Stationen derselben Stadt: Buchenhofen im Tal mit 1175 mm, die frühere Niederschlagsstation Herbringhausen auf 275 Metern mit 1300 mm – 141 Höhenmeter Unterschied, 125 mm mehr Niederschlag. Die nassesten Monate sind an beiden Stationen Dezember und Januar.
Wuppertal ist damit keine Stadt der spektakulären Schneehöhen. Es ist eine Stadt mit viel Niederschlag bei Temperaturen um den Gefrierpunkt – und mit 250 Höhenmetern, die entscheiden, in welchem Aggregatzustand er ankommt. Für Betriebe, die im Stadtgebiet mehrere Objekte betreuen, ist die Lagemeldung einer einzelnen Station deshalb wenig wert; die Wetterdaten müssen zum Objekt passen, nicht zur Stadt.
Was in Wuppertal gilt
Der Rahmen kommt aus dem Landesrecht. Das Straßenreinigungsgesetz NRW vom 18. Dezember 1975 legt die Reinigungspflicht innerhalb geschlossener Ortslagen zunächst bei den Gemeinden ab und nennt den Winterdienst nicht „Räum- und Streupflicht“, sondern Winterwartung. § 4 Abs. 1 erlaubt es den Gemeinden, die Gehwegreinigung per Satzung auf die Anlieger zu übertragen, und stellt klar: „Für die Winterwartung können gesonderte Regelungen getroffen werden.“ Wuppertal hat davon Gebrauch gemacht.
Maßgeblich ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 16. Dezember 2025, gültig ab dem 1. Januar 2026, als PDF abrufbar. Ältere Fassungen kursieren im Netz weiter; die geltende liegt unter der Dateinummer 7-20.
Eine Treppe ist ein Gehweg
Der wichtigste Satz steht gleich in § 1 Abs. 1: „Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten; Gehwege sind selbständige Gehwege einschl. öffentlicher Treppen sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind …“
In einer Stadt mit rund 500 öffentlichen Treppen und über 12.000 Stufen ist das keine Definitionsfeinheit, sondern die Grundlage des ganzen Wintersystems. Die Treppen sind ein Erbe der Wohngebiete des 19. Jahrhunderts, die für Fußgänger angelegt wurden; die längste, die Vogelsauer Treppe, hat 241 Stufen. Weil sie rechtlich Gehwege sind, erben sie deren Regeln: dieselben Zeiten, dieselben Streumittelvorgaben, dieselbe Pflichtenverteilung.
Und diese Verteilung ist der eigentliche Kern. § 3 Abs. 4 lautet: „Die Winterwartung der Gehwege, als Bestandteil der Straßenreinigung, obliegt mit Ausnahme der Reinigungsklassen D 1, D 2 und D 3 den Straßenanliegern.“ Die D-Klassen sind eine Wuppertaler Eigenheit: Klassen ohne Fahrbahn, in denen die Stadt allein den Gehweg bedient – der passende Zuschnitt für Treppen und selbständige Fußwege.
Im Straßenreinigungsverzeichnis, das als Anlage Bestandteil der Satzung ist, steht deshalb jede Treppe einzeln, meist mit dem Vermerk, welche zwei Straßen sie verbindet: „Neviandttreppe – D 2“, „Ahornstr. – D 1 · Treppe von Ahornstr. zur Carnaper Str.“, „Neuenteich – D 1 · Treppe von Else-Lasker-Schüler-Str. zu Neuenteich“.
Die naheliegende Verkürzung wäre nun „die Stadt räumt die Treppen“. Sie stimmt nicht. Die Achenbachtreppe ist als C 3 geführt – und damit Anliegersache. Wer wissen will, wer für eine bestimmte Treppe zuständig ist, muss sie im Verzeichnis nachschlagen. Eine allgemeine Regel gibt es nicht.
Wo Anlieger auch die Fahrbahn räumen
Die zweite Wuppertaler Besonderheit steht einen Absatz weiter. Nach § 3 Abs. 5 obliegt die Winterwartung der Fahrbahnen „in der Reinigungsklasse C den Anliegern“, in der Klasse L 0 dem Landesbetrieb Straßen NRW und in allen übrigen Klassen außer P 0 der Stadt.
In den C-Klassen ist also nicht der Bürgersteig gemeint, sondern die Straße. Betroffen sind kleine, verkehrsarme Wohnstraßen – von denen in einer Hangstadt viele an einer Steigung liegen. Sind beide Straßenseiten pflichtig, reicht die Pflicht nach § 2 Abs. 1 jeweils bis zur Straßenmitte. Wichtig für Eigentümer namenloser Wege: Alle öffentlichen, aber unbenannten und deshalb nicht im Verzeichnis geführten Straßen und Wege gehören automatisch zur Klasse C 2. Privatwege (P 0) bedienen die Anlieger ohnehin „in eigener Verantwortung“.
Breite, Zeiten, Streumittel
Bei der Breite weicht Wuppertal von den Nachbarstädten ab: § 5 Abs. 1 verlangt lediglich, Gehwege „in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite“ freizuhalten. Ein festes Maß nennt die Satzung nur für Fußgängerstraßen und Bereiche ohne getrennten Gehweg – dort einen mindestens ein Meter breiten Streifen. Wer eine Zahl sucht, wird für den normalen Bürgersteig also keine finden; maßgeblich ist die Nutzung der Stelle.
Die Zeiten teilt Wuppertal wortgleich mit Dortmund: zwischen 7 und 20 Uhr unverzügliche Beseitigung nach Ende des Schneefalls, für nach 20 Uhr Gefallenes eine Frist bis 7 Uhr am nächsten Morgen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Die Dortmunder Seite erklärt diese Systematik ausführlich.
Bei den Streumitteln wird es wieder wuppertalspezifisch. § 1 Abs. 2 erlaubt „in der Regel nur abstumpfende Stoffe“; Salz nur, soweit zur Verkehrssicherung zwingend geboten, nämlich „in besonders begründeten witterungsbedingten Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Eisglätte)“ oder „an besonderen Gefahrenstellen (z.B. auf Treppen, Brücken, Fußgängerüberwegen, gefährlichen Steigungen)“. Die Stadt schreibt ihre Topografie damit in die Ausnahmeliste. Es bleibt ein Regel-Ausnahme-Verhältnis, keine Generalerlaubnis – und für Baumscheiben und begrünte Flächen gilt ein striktes Verbot: kein Salz, und kein salzhaltiger Schnee darauf.
Dazu zwei Pflichten, die leicht übersehen werden: An Haltestellen des ÖPNV und für Schulbusse muss der Zu- und Abgang gefahrlos möglich sein, einschließlich der Wartehäuschen (§ 5 Abs. 3). Und geräumter Schnee darf weder Entwässerungseinläufe noch Hydranten zusetzen; Schnee von Grundstücken auf Gehweg oder Fahrbahn zu schaffen, ist untersagt (§ 5 Abs. 4).
Was bei Verstoß droht
§ 11 ist knapp: „Ordnungswidrig handelt, wer seiner Reinigungs- und/oder Winterwartungspflicht gemäß §§ 2, 3, 4 und 5 nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.“ Das ist ein Rahmen, kein Regelbetrag; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Praktisch wiegt daneben die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht meist schwerer – sie greift unabhängig davon, ob ein Bußgeld verhängt wird.
Wer die Pflicht abgeben will, muss den förmlichen Weg gehen. § 2 Abs. 2 lässt die Übernahme durch einen Dritten nur zu, wenn die Stadt zustimmt und „eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird“; die Zustimmung ist widerruflich und „nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht“. Für Betriebe ist das die praktisch wichtigste Stelle der ganzen Satzung.
Eine Gebühr, die es nicht mehr gibt
Auf die Frage, ob der Winterdienst über die Straßenreinigungsgebühr mitbezahlt wird, gibt § 6 eine klare Antwort: Die Stadt erhebt Benutzungsgebühren für ihre Reinigungsleistung „mit Ausnahme des Winterdienstes“. Die Gebührentabelle in § 8 führt entsprechend keine.
Das war einmal anders. Die Fassung von 2005 hieß im Titel noch „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung“ und wies je Meter Grundstücksseite und Jahr 1,56 Euro (Leistungspriorität 1) beziehungsweise 1,36 Euro (Priorität 2) aus. In der Fassung vom 22. Dezember 2016, in Kraft ab dem 1. Januar 2017, steht die Ausnahme bereits im Text. Der Wegfall liegt also bei diesem Satzungswechsel. Warum, sagen die Texte nicht – und mehr als das lässt sich dazu nicht belegen. In Dortmund wird bis heute eine eigene Winterdienstgebühr je Frontmeter erhoben.
Praxis: Steigung als Kriterium
Wie die Stadt selbst priorisiert, beschreibt sie in einem Satz, der die Topografie an die erste Stelle setzt: Zuerst werden die Straßen geräumt und gestreut, die „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ sind – dazu zählen ausdrücklich Steigungen, Rettungswege, Hauptverkehrswege, Brücken und Kreuzungsbereiche. Erst danach folgen stufenweise die übrigen Straßen.
Ausgeführt wird das vom ESW, dem Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal. In der Saison 2025/26 waren daran bei tiefen Temperaturen rund 400 Personen beteiligt, nicht nur aus dem ESW, sondern auch aus AWG, Grünflächen und Forsten, Straßen und Verkehr sowie den Stadtwerken. Im Einsatz stehen gut 60 Streu-, Räum- und Einsatzfahrzeuge – 25 große, 26 mittlere, 17 kleine – und 4.000 Tonnen Streusalz auf zwei Betriebshöfen: Klingelholl in Barmen mit 2.500 Tonnen und 40.000 Litern Sole, Korzert mit weiteren 1.500 Tonnen. Die Fahrzeuge starten ab 3.30 Uhr, die Handkolonnen ab 5.30 Uhr.
Wie viel davon gebraucht wird, schwankt erheblich. Zum 13. Februar 2026 meldete der Betrieb 2.850 Tonnen Streusalz an 79 Winterdiensttagen; im Winter davor waren es 2.000 Tonnen an 71 Tagen. Dazu ein Satz, der die Grenzen der Leistungsfähigkeit offen benennt: „Bei massivem Schneefall und extremer Glätte gibt es auch Tage, an denen wir uns nur um die wichtigsten Verkehrswege kümmern können.“ Wer in solchen Lagen für ein Objekt zuständig ist, kann nicht damit rechnen, dass die Zufahrt zeitnah dran ist.
Wie steil ist steil
Belastbare Steigungsangaben sind in Wuppertal überraschend rar. Sicher belegt ist die Sadowastraße im Briller Viertel mit 21 Prozent – nach Darstellung der Stadtverwaltung zu steil, um die Einbahnstraße bergab für den Radverkehr freizugeben. Systematisch erfasst die Stadt Steilstrecken bisher nur für den Radverkehr: Der offene Datensatz „Steile Strecken im Radverkehrsnetz Wuppertal“ kennt Abschnitte ab 500 Metern Länge in zwei Stufen, bemerkbar (3 bis 7 Prozent) und schwer (über 7 Prozent). Ein vergleichbares, öffentlich benanntes Verzeichnis von Steilstrecken für den Winterdienst gibt es nicht; die Prioritätenlogik nennt das Kriterium, nicht die Straßenliste.
Dass die Topografie auch für die Profis ein Risiko ist, zeigte der 3. Januar 2026: An der Straße Buschenburg in Langerfeld kam ein Winterdienstfahrzeug des ESW von der Fahrbahn ab und kippte um.
Wenn es die Höhen trifft
Wie unterschiedlich derselbe Wintertag in einer Stadt ausfallen kann, zeigte der Schneefall im Januar 2025. Auf den Höhen, besonders in Ronsdorf und Cronenberg, brach der Verkehr zusammen; Ronsdorfer Straße und Oberbergische Straße wurden gesperrt, ebenso die Nevigeser Straße bergab zwischen Westfalenweg und Autobahnauffahrt. Zwischen 12 und 14.15 Uhr fuhren wetterbedingt keine Busse.
Zur Genauigkeit gehört die Ursache: Ausgelöst wurden die Sperrungen nicht durch Glätte, sondern durch Bäume unter Schneelast, die umzustürzen drohten. Das ist die zweite Seite des nassen Bergischen Schnees – er ist schwer, und er bleibt an allem hängen.
Auch die Schwebebahn ist nicht wetterfest. Am 7. Februar 2021 stellte die WSW den Betrieb wegen Eisregens ein; nach Darstellung des Unternehmens war die Stromschiene vereist und verlor den Kontakt. Und die Nordbahntrasse, die alte Bahnstrecke, die heute als Rad- und Fußweg quer durch die Stadt führt, wird vom ESW im Winter mit bedient – dieselben Kolonnen, dieselbe Startzeit ab 3.30 Uhr.
Für einen Betrieb, der über mehrere Höhenlagen hinweg arbeitet, ist die Konsequenz aus alldem organisatorisch: Objekte im Tal und auf den Südhöhen brauchen an demselben Tag unterschiedliche Einsätze, und im Streitfall zählt, welche Fläche wann behandelt wurde. Ein Räumprotokoll, das jede Fläche einzeln mit Zeit und Streumittel ausweist, bildet das ab; eine Sammelnotiz für „Wuppertal“ nicht.
Umland und Nachbargemeinden
Wuppertal bildet mit Solingen und Remscheid das Bergische Städtedreieck – drei Städte im selben niederschlagsreichen Höhenraum. Weiter grenzen an: Hattingen, Sprockhövel, Schwelm und Ennepetal (Ennepe-Ruhr-Kreis), Radevormwald (Oberbergischer Kreis) sowie Haan, Mettmann, Wülfrath und Velbert (Kreis Mettmann). Die Stadtgrenze ist 94,5 Kilometer lang.
Der Kontrast zur Rheinschiene ist kein Nord-Süd-Gefälle, sondern ein Höhen- und Niederschlagsunterschied: Das Bergische Land zählt zu den nassesten Regionen des Landes, die Börden westlich davon zu den trockensten. Innerhalb dieser Sammlung schärft der Vergleich das Wuppertaler Profil am deutlichsten. Münster ist die flache Stadt, in der alles gleichzeitig glatt wird. Köln ist die milde Rheinstadt, deren Winterdienst auf den Brücken beginnt. Winterberg im Hochsauerland ist die Stadt, in der Schnee der Normalfall ist.
Wuppertal ist die vierte Antwort: keine Schneestadt, aber eine, in der derselbe Niederschlag im Tal und auf den Höhen zwei verschiedene Aufgaben stellt – und in der das Wegenetz selbst, mit seinen Treppen und Steigungen, die Arbeit bestimmt.
Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Satzung gesondert. Bei elf Nachbarstädten in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten ist das keine Formalie.
Wie Schneespur dabei unterstützt
Für die Pflichten selbst ändert Software nichts. Was sie leisten kann, betrifft den Nachweis danach – und der ist in Wuppertal aus einem konkreten Grund anspruchsvoller als anderswo: Eine Adresse kann hier gleichzeitig Gehweg, Treppe und in den C-Klassen auch Fahrbahn umfassen, mit unterschiedlichen Zuständigen und unterschiedlichen zulässigen Streumitteln.
Schneespur ist eine Open-Source-Software zur Dokumentation von Winterdienst-Einsätzen, die auf eigenem Webhosting läuft. Sie erfasst je Fläche, wann geräumt und womit gestreut wurde, hält Fotos und Zeiten fest und erzeugt daraus einen Einsatznachweis als PDF. Das unterstützt die Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht; eine Rechtsberatung ersetzt es nicht.
Wer wissen möchte, was die Software tut, bevor er sie installiert: Es gibt eine Demo-Instanz auf Zeit und den Download zum Selbsthosten.
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf der Wuppertaler Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung, dem Klimabericht des Deutschen Wetterdienstes für die Stadt Wuppertal und Veröffentlichungen des ESW. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung samt Straßenreinigungsverzeichnis; für die eigene Adresse lohnt der Blick in dieses Verzeichnis. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Höhenspanne
- Der höchste Punkt liegt mit 350 m ü. NHN auf dem Lichtscheider Höhenrücken, der tiefste mit 101 m ü. NHN an der Mündung des Morsbaches in die Wupper. Das sind rund 250 Höhenmeter auf 168,39 km² Stadtfläche; die Wupper durchquert das Stadtgebiet auf rund 20 Kilometern, die Tallänge beträgt 33,9 Kilometer.Quelle 1
- Drei Höhenstockwerke, amtlich beschrieben
- Die Wuppertaler Senke liegt in einer mittleren Höhenlage von rund 200 m ü. NHN, die Nordhöhen bei Dönberg und Nächstebreck erreichen bis 300 m, die Südhöhen um Lichtenplatz bis 350 m. Der DWD nennt die Stadt „topographisch stark gegliedert“ und beschreibt nach Norden ins Wuppertal ein „deutlich ausgeprägtes Gefälle“.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Klimanormalperiode 1991–2020 an der Station Wuppertal-Buchenhofen (134 m ü. NHN, Messreihe seit Juni 1946): Jahresmittel 10,4 °C, Jahresniederschlag 1119 mm. Kältester Monat ist der Januar mit 3,1 °C, gefolgt von Februar mit 3,4 °C und Dezember mit 3,8 °C.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Frost- und Eistage an derselben Talstation im Periodenvergleich: 55,4 Frosttage und 7,5 Eistage (1981–2010) gegenüber 52,8 Frosttagen und 5,6 Eistagen (1991–2020).Quelle 1
- Weitere Angabe
- Derselbe Bericht im Rasterdatensatz für das gesamte Stadtgebiet: „Bei den Frosttagen variiert die Anzahl in Wuppertal je nach Höhe zwischen knapp unter 60 und 78 Tagen, bei den Eistagen liegt das Klimamittel meist bei 8 bis 16 Stück, in höheren Lagen sind durchaus auch 17 bis 20 Eistage im Jahr zu erwarten.“ Die Höhen sind im Jahresmittel rund ein Kelvin kälter als das Tal.Quelle 1
- Steigungsregen, amtlich benannt
- Im Talbereich fallen im langjährigen Mittel 1100 bis 1200 mm Niederschlag, im Bereich der Südhöhen steigt der Wert bis auf 1400 mm – laut DWD „vor allem auf Staueffekte in Richtung der höheren Lagen“ zurückzuführen. Zwei Wuppertaler Stationen, 141 Höhenmeter auseinander, zeigen das direkt: Buchenhofen 1175 mm, Herbringhausen (275 m) 1300 mm.Quelle 1
- Treppen sind Gehwege
- Nach § 1 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind „Gehwege … selbständige Gehwege einschl. öffentlicher Treppen“. Damit gelten für eine öffentliche Treppe dieselben Zeiten, Breiten und Streumittelregeln wie für einen Bürgersteig. Der Halbsatz steht wortgleich schon in der Fassung von 2005.Quelle 2
- Wer die Treppen bedient, hängt an der Reinigungsklasse
- Nach § 3 Abs. 4 obliegt die Winterwartung der Gehwege „mit Ausnahme der Reinigungsklassen D 1, D 2 und D 3 den Straßenanliegern“. In diesen drei Klassen ist die Stadt zuständig, und dort stehen die Treppen – etwa Neviandttreppe (D 2) oder „Treppe von Ahornstr. zur Carnaper Str.“ (D 1). Aber nicht alle: Die Achenbachtreppe ist in C 3 geführt, also beim Anlieger.Quelle 2
- Fahrbahnpflicht für Anlieger
- § 3 Abs. 5 legt die Winterwartung der Fahrbahnen „in der Reinigungsklasse C den Anliegern“ auf, in Klasse L 0 dem Landesbetrieb Straßen NRW und in allen übrigen Klassen außer P 0 der Stadt. In den C-Klassen liegt damit die ganze Straßenbreite beim Anlieger, nicht nur der Bürgersteig.Quelle 2
- Keine feste Räumbreite für normale Gehwege
- § 5 Abs. 1 verlangt, Gehwege „in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite“ freizuhalten. Ein konkretes Maß nennt die Satzung nur für Fußgängerstraßen und Straßen ohne Trennung von Fahrbahn und Gehweg – dort ein „mindestens 1 Meter breiter Streifen“.Quelle 2
- Streumittel mit topografischer Ausnahme
- Nach § 1 Abs. 2 dürfen „in der Regel nur abstumpfende Stoffe“ verwendet werden. Salz ist zulässig, soweit zur Verkehrssicherung zwingend geboten – in witterungsbedingten Ausnahmefällen wie Eisregen oder „an besonderen Gefahrenstellen (z.B. auf Treppen, Brücken, Fußgängerüberwegen, gefährlichen Steigungen)“.Quelle 2
- Keine Winterdienstgebühr
- § 6 erhebt Benutzungsgebühren für die städtische Straßenreinigung ausdrücklich „mit Ausnahme des Winterdienstes“; die Gebührentabelle in § 8 führt entsprechend keine. Bis Ende 2016 gab es sie: Die Alt-Fassung von 2005 wies Winterdienstgebühren von 1,56 € (Leistungspriorität 1) und 1,36 € (Priorität 2) je Meter Grundstücksseite und Jahr aus. Zum 1. Januar 2017 fielen sie weg.Quelle 3
- Sanktionsrahmen
- Nach § 11 handelt ordnungswidrig, wer seiner Reinigungs- oder Winterwartungspflicht nach §§ 2 bis 5 nicht nachkommt; die Geldbuße kann bis zu 1.000,00 Euro betragen. Der Wortlaut steht seit mindestens 2005 unverändert in der Satzung.Quelle 2
- Weitere Angabe
- Rund 500 öffentliche Treppen mit über 12.000 Stufen prägen das Stadtbild – eine Folge der Wohngebiete des 19. Jahrhunderts, die für Fußgänger angelegt wurden. Die Angabe geht auf eine Mitteilung der Stadt Wuppertal von 2004 zurück. Die längste Treppe ist die Vogelsauer Treppe mit 241 Stufen.Quelle 4
- Ausstattung des ESW-Winterdienstes in der Saison 2025/26
- rund 400 Personen aus ESW, AWG, Grünflächen und Forsten, Straßen und Verkehr sowie den Stadtwerken, gut 60 Streu-, Räum- und Einsatzfahrzeuge (25 große, 26 mittlere, 17 kleine), 4.000 Tonnen Streusalz auf zwei Betriebshöfen (Klingelholl 2.500 t plus 40.000 Liter Sole, Korzert 1.500 t). Die Räum- und Streufahrzeuge starten ab 3.30 Uhr, die Handkolonnen ab 5.30 Uhr.Quelle 5
- Zwischenbilanz zum 13. Februar 2026
- 2.850 Tonnen Streusalz an 79 Winterdiensttagen. Im Winter zuvor waren es 2.000 Tonnen an 71 Einsatztagen. Aus derselben Meldung: „Bei massivem Schneefall und extremer Glätte gibt es auch Tage, an denen wir uns nur um die wichtigsten Verkehrswege kümmern können.“Quelle 6
- Steigung als Priorisierungskriterium
- Die Stadt räumt und streut zuerst die Straßen, die „verkehrswichtig“ und „gefährlich“ sind – dazu zählen ausdrücklich Steigungen, Rettungswege, Hauptverkehrswege, Brücken und Kreuzungsbereiche. Als steilste Straße der Stadt gilt die Sadowastraße im Briller Viertel mit 21 Prozent.Quelle 7
- Weitere Angabe
- Die Stadt erfasst Steilstrecken systematisch, allerdings für den Radverkehr: Der offene Datensatz „Steile Strecken im Radverkehrsnetz Wuppertal“ verzeichnet Abschnitte ab 500 Meter Länge in zwei Stufen – bemerkbar (3 bis 7 Prozent) und schwer (über 7 Prozent).Quelle 8
Quellen
- 1wuppertal.de (PDF) · Gutachten-des-DWD-1
- 2wuppertal.de (PDF) · 7-20
- 3wuppertal.de (PDF) · 7-20-11
- 4de.wikipedia.org
- 5awg-wuppertal.de · eis-und-schnee-koennen-kommen-der-esw-winterdienst-ist-vorbereitet
- 6awg-wuppertal.de · esw-zieht-positive-zwischenbilanz-zum-winterdienst-2026
- 7radiowuppertal.de
- 8offenedaten-wuppertal.de
Offizielle Anlaufstellen
ESW – Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal
Der städtische Betrieb, der Straßenreinigung und Winterdienst ausführt. Formuliert selbst: „Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht werden stark frequentierte Straßen und Wege mit Priorität geräumt und gestreut“ – und dass die reguläre Straßenreinigung während des Winterdienstes pausiert.
Stadt Wuppertal – Winterdienst: Straßen
Die städtische Darstellung der Räumreihenfolge nach den Kriterien „verkehrswichtig“ und „gefährlich“, zu denen Steigungen, Rettungswege, Hauptverkehrswege, Brücken und Kreuzungsbereiche zählen.
Stadt Wuppertal – Winterdienst: Gehwege
Die bürgernahe Zusammenfassung der Anliegerpflichten: Breite, zulässige Streumittel und die Klarstellung, dass der ESW die Treppen und Wege der Klassen D 1 und D 2 selbst bedient.
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 16.12.2025 (PDF)
Der maßgebliche Rechtstext in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung, samt Straßenreinigungsverzeichnis als Anlage – dort steht die Reinigungsklasse jeder einzelnen Straße, Treppe und jedes Fußwegs.
Stadt Wuppertal – Archiv der Straßenreinigungssatzungen
Alle Fassungen seit 2005. Nützlich, um nachzuvollziehen, wann sich eine Regel geändert hat – etwa der Wegfall der Winterdienstgebühr zum 1. Januar 2017.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Wuppertal
- Muss ich die öffentliche Treppe neben meinem Haus räumen?
- Das hängt an der Reinigungsklasse, die im Straßenreinigungsverzeichnis für genau diese Treppe eingetragen ist. Steht dort D 1, D 2 oder D 3, ist die Stadt zuständig – § 3 Abs. 4 nimmt diese drei Klassen ausdrücklich von der Anliegerpflicht aus. Steht dort eine C-Klasse, liegt die Winterwartung bei den Anliegern; die Achenbachtreppe etwa ist als C 3 geführt. Die pauschale Antwort „die Stadt macht die Treppen“ stimmt also nicht. Das Verzeichnis ist Anlage der Satzung und führt jede Treppe einzeln, meist mit dem Zusatz, welche zwei Straßen sie verbindet.
- Wie breit muss ich in Wuppertal räumen?
- Anders als viele Nachbarstädte nennt Wuppertal für gewöhnliche Gehwege keine Zahl, sondern verlangt in § 5 Abs. 1 eine „für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite“. Was erforderlich ist, richtet sich nach der Nutzung der Stelle. Ein festes Maß gilt nur in Fußgängerstraßen und in Bereichen ohne getrennten Gehweg, etwa verkehrsberuhigten Zonen: dort mindestens ein Meter. Zum Vergleich: Dortmund schreibt durchgehend 1,50 Meter vor, Münster einen Meter.
- Darf ich auf einer vereisten Treppe Salz streuen?
- Ja, in diesem Fall ausdrücklich. Die Grundregel des § 1 Abs. 2 lautet, dass in der Regel nur abstumpfende Stoffe wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden dürfen. Salz ist aber erlaubt, soweit es zur Verkehrssicherung zwingend geboten ist – die Satzung nennt dafür zwei Fälle: besondere Witterungslagen wie Eisregen und besondere Gefahrenstellen, und dort stehen „Treppen, Brücken, Fußgängerüberwege, gefährliche Steigungen“ namentlich. Der Maßstab bleibt „zwingend geboten“, es ist keine Generalerlaubnis. Für Baumscheiben und begrünte Flächen gilt das Gegenteil: Sie dürfen weder gesalzen werden noch darf salzhaltiger Schnee auf ihnen abgelagert werden.
- Bis wann muss geräumt sein?
- Zwischen 7 und 20 Uhr gilt keine Frist, sondern eine Sofortpflicht: Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Was nach 20 Uhr fällt, muss am nächsten Morgen bis 7 Uhr beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Diese Systematik teilt Wuppertal wortgleich mit Dortmund.
- Ich wohne an einer kleinen Straße am Hang – muss ich auch die Fahrbahn räumen?
- Möglicherweise ja. Nach § 3 Abs. 5 liegt die Winterwartung der Fahrbahn in den Reinigungsklassen C 1, C 2 und C 3 bei den Anliegern. Betroffen sind typischerweise kleine, verkehrsarme Wohnstraßen – von denen in Wuppertal viele am Hang liegen. Sind beide Straßenseiten pflichtig, reicht die Pflicht nach § 2 Abs. 1 jeweils bis zur Straßenmitte. Alle öffentlichen, aber namenlosen Wege, die nicht im Verzeichnis stehen, gehören automatisch zur Klasse C 2.
- Zahle ich mit der Straßenreinigungsgebühr den Winterdienst mit?
- Nein. § 6 der Satzung erhebt die Benutzungsgebühren für die städtische Reinigung ausdrücklich „mit Ausnahme des Winterdienstes“, und die Gebührentabelle führt entsprechend keine Winterdienstposition. Das war nicht immer so: Bis Ende 2016 gab es eine eigene Winterdienstgebühr von 1,56 beziehungsweise 1,36 Euro je Meter Grundstücksseite und Jahr. Zum 1. Januar 2017 fiel sie weg. Warum, sagen die Satzungstexte nicht. In Dortmund wird bis heute eine Winterdienstgebühr je Frontmeter erhoben.
- Was kostet ein Verstoß?
- Wer seiner Reinigungs- oder Winterwartungspflicht nicht nachkommt, handelt nach § 11 ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen. Das ist ein Rahmen, kein Regelbetrag – die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Praktisch wiegt meist die zivilrechtliche Haftung nach einem Sturz schwerer als das Bußgeld.
- Kann ich die Winterwartung an einen Dienstleister übertragen?
- Ja, aber nur förmlich. § 2 Abs. 2 verlangt einen Antrag der pflichtigen Person, eine schriftliche Erklärung des Dritten gegenüber der Stadt, deren Zustimmung und den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Versicherung besteht. Für Betriebe heißt das: Ohne Versicherungsnachweis geht die Pflicht nicht über, unabhängig davon, was im Auftrag steht.
Einsätze in Wuppertal dokumentieren
Wer in Wuppertal räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
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