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Schneespur
Nordrhein-Westfalen

Winterdienst Winterberg

Auf 668 Metern liegt die höchstgelegene Stadt Nordrhein-Westfalens. Winterdienst ist hier kein Ausnahmezustand, sondern Grundbetrieb – und die Fahrbahn räumt nicht der Anlieger.

Winterlicher Blick über die frisch geräumte Zufahrt zum Kahlen Asten oberhalb von Winterberg auf den Astenturm: ein langgestreckter dreigeschossiger Bau, vollflächig mit dunkelgrauem Schiefer behangen, über einem groben Bruchsteinsockel, mit weiß gerahmten Fenstern in gleichmäßigen Reihen und einem steilen dunklen Dach, das ein durchgehendes Band kleiner quadratischer Gaubenfenster trägt. Aus der Dachmitte ragt ein runder, grün patinierter Kupferzylinder mit einem Kranz schlanker Antennen- und Messmasten der Wetterwarte. Rechts steht ein niedriger Rundbau mit hellem Kegeldach. Im Vordergrund schiebt ein oranger Geräteträger mit Frontpflug und Streuaufbau eine Walze frischen Schnees zur Seite, links und rechts der Fahrbahn liegen hohe Schneewälle, dahinter die tief verschneite, baumfreie Hochheide mit einzelnen kahlen Birken. Diesig-graues Winterlicht, leichter Schneefall. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Winterberg ist die höchstgelegene Gemeinde Nordrhein-Westfalens. Die Kernstadt liegt auf 668 m ü. NHN im Rothaargebirge, das Stadtgebiet umfasst 147,95 km² mit 13.124 Einwohnern und fünfzehn Ortsteilen. Von den 148 Quadratkilometern sind nach Angaben der Stadt 103 bewaldet – gut zwei Drittel.

Die Zahl, die den Winterdienst hier erklärt, ist die Höhenspanne. Der tiefste Punkt liegt bei 414,5 m im Negertal nördlich von Siedlinghausen, der höchste auf dem Kahlen Asten mit 841,87 m. Das sind rund 425 Höhenmeter innerhalb einer Kommune – und der Gipfel ist kein Nachbarberg, sondern liegt zwischen den eigenen Ortsteilen Altastenberg, Neuastenberg und Lenneplätze. Nicht zu verwechseln: Der Langenberg mit 843,2 m ist zwar der höchste Berg des Landes, gehört aber zu Olsberg.

Was die Wetterwarte auf dem Gipfel misst

Auf dem Kahlen Asten steht seit 1918 eine Wetterstation, heute unbemannt, betrieben vom Deutschen Wetterdienst. Ihre Klimatafel für die Station auf 839 m liest sich anders als die jeder anderen Stadt in diesem Verzeichnis: Jahresmittel 4,9 °C, Januar-Tagesmittel −2,9 °C – bei einem mittleren täglichen Maximum von −0,9 °C. Rein rechnerisch bleibt der durchschnittliche Januartag also den ganzen Tag unter null. Das absolute Minimum der Reihe liegt bei −26,0 °C.

Dazu kommt die Feuchte: 1.476 mm Jahresniederschlag an 177 Tagen mit mindestens einem Millimeter, mit dem Maximum im Dezember bei 168 mm. Die relative Luftfeuchte erreicht im Dezember und Januar 92 %, die mittlere Sonnenscheindauer sinkt in beiden Monaten auf 1,3 Stunden pro Tag. Das ist die Zahlenseite dessen, was Besucher als „der Asten liegt wieder in den Wolken” beschreiben – tief hängender Hochnebel, Raureif, gefrierender Nieselregen.

Zwei Schneezahlen, die beide stimmen

Beim Schnee kursieren zwei Werte, und sie widersprechen sich nur scheinbar. Am Kahlen Asten liegt an rund 120 Tagen im Jahr eine geschlossene oder durchbrochene Schneedecke, die maximale Schneehöhe pro Winter beträgt im Mittel etwa 80 cm; der Rekord steht bei 239 cm am 9. März 1970.

Der Klimaatlas NRW des Landesamts zählt strenger: Dort gilt ein Schneetag erst „bei einer geschlossenen Schneedecke von über 10 cm Mächtigkeit”. Nach dieser Definition kommt der Kahle Asten in der Normalperiode 1991–2020 auf 74 Schneetage pro Jahr. Wer die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht zugleich den Trend, den das Land ausdrücklich mitschreibt: 99 Schneetage in der Periode 1955–1984, 74 in 1991–2020, 71 für 1996–2025. Der Kahle Asten ist dabei die höchstgelegene Station, für die das Land Schneetage führt.

Für die Praxis heißt das: Winterberg ist die Kommune in diesem Verzeichnis, in der Winterdienst am wenigsten Ausnahme und am meisten Grundbetrieb ist. Und weil zwischen Negertal und Asten mehr als vierhundert Höhenmeter liegen, kann im selben Stadtgebiet zur selben Stunde unten Regen fallen und oben Schnee.

Räum- und Streupflicht vor Ort

In Nordrhein-Westfalen steht die Winterwartung nicht im Straßengesetz, sondern in einem eigenen Landesgesetz: dem Straßenreinigungsgesetz NRW vom 18. Dezember 1975. Nach § 1 Abs. 1 sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen „von den Gemeinden zu reinigen”, bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen allerdings nur die Ortsdurchfahrten. § 1 Abs. 2 stellt klar, was dazugehört: „Die Reinigung umfaßt als Winterwartung insbesondere: 1. das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, 2. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.”

Die Pflicht liegt damit zunächst bei der Gemeinde. § 4 Abs. 1 erlaubt ihr, sie weiterzugeben: Gehwege können den Eigentümern per Satzung auferlegt, Fahrbahnen ihnen übertragen werden, „soweit dies unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist”. Und dann folgt der Satz, an dem sich Winterberg von den meisten Städten unterscheidet: „Für die Winterwartung können gesonderte Regelungen getroffen werden.

Die Entscheidung, die Winterberg anders macht

Maßgeblich vor Ort ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17. Dezember 2004 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 18. Dezember 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Sie ist samt beider Anlagen im Ortsrecht der Stadt als PDF abrufbar.

Im Straßenverzeichnis (Anlage I) steht der entscheidende Satz. Nach der Feststellung, dass die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen der aufgeführten Straßen den Anliegern übertragen wird, heißt es: „Die Winterwartung der Fahrbahnen ist von der Übertragung der Reinigungspflicht ausgenommen.

Damit fällt in Winterberg genau der Teil weg, der andernorts den Streit erzeugt. Die Fahrbahnen räumt und streut die Stadt – im gesamten Stadtgebiet, auch dort, wo die Anlieger sonst kehren müssen. Anlieger tragen die Gehwege. Bezahlt wird der städtische Teil nicht aus dem allgemeinen Haushalt, sondern über eine Benutzungsgebühr: Nach § 6 Abs. 6 beträgt sie „für die durch die Stadt Winterberg durchgeführte Winterwartung … jährlich 0,06 €/qm”, berechnet nach der Grundstücksfläche mit einer Tiefenbegrenzung von 50 Metern.

Für eine Stadt mit dieser Schneelage ist das die naheliegende Antwort: zentral räumen, statt sich auf mehrere tausend einzelne Anlieger zu verlassen, und die Kosten flächenbezogen umlegen.

Zeiten: 7 bis 20 Uhr – und was danach gilt

Die Kernnorm für Anlieger ist § 3 Abs. 2:

„Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen. In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.”

Drei Dinge daran sind bemerkenswert.

Erstens gibt es keine Meterangabe. Wo Stuttgart, Heidelberg oder Mannheim eine feste Breite vorschreiben, verlangt Winterberg die „für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite”. Das Maß richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung – an der Ortsdurchfahrt fällt es anders aus als am Stichweg. Wer eine Zahl sucht, findet sie in dieser Satzung nicht.

Zweitens knüpft die Pflicht ans Ende des Schneefalls, nicht an ein starres Intervall. „Unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls” heißt: Bei anhaltendem Schneefall muss nicht ununterbrochen geräumt werden, sobald er nachlässt aber sofort. In einer Kommune, in der Schneefälle über Stunden anhalten können, ist das der praktisch wichtigste Halbsatz der ganzen Vorschrift – und zugleich der, dessen Einhaltung sich hinterher am schwersten aus dem Gedächtnis rekonstruieren lässt. Wann der Schneefall endete und wann die Räumung begann, sind zwei Zeitpunkte, die ein Räumprotokoll festhalten kann und die Erinnerung nicht.

Drittens fehlt das Salzverbot. Anders als viele Kommunen, die Anliegern nur abstumpfende Mittel erlauben, lässt Winterberg ausdrücklich „abstumpfende oder auftauende Stoffe” zu. Untersagt ist Salz allein auf Baumscheiben und begrünten Flächen. Wer stattdessen Splitt streut, sollte die Reinigungspflicht aus § 3 Abs. 1 mitdenken: Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März ist an den im Straßenverzeichnis festgelegten Tagen bis spätestens 17 Uhr zu säubern.

Ergänzend regelt § 3 Abs. 3 die Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse: Dort müssen die Gehwege so geräumt und gestreut sein, „dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist”. § 3 Abs. 4 bestimmt, wohin der Schnee darf – auf den fahrbahnseitigen Teil des Gehwegs oder den Fahrbahnrand, ohne Verkehr mehr als unvermeidbar zu behindern, mit freizuhaltenden Entwässerungseinläufen und Hydranten und dem Verbot, Schnee vom eigenen Grundstück auf Gehweg oder Fahrbahn zu schaffen.

Wenn ein Betrieb die Pflicht übernimmt

§ 2 Abs. 2 erlaubt, was in Winterberg mit 480 Beherbergungsbetrieben und vielen auswärtigen Eigentümern der Normalfall sein dürfte: Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter die Pflicht schriftlich übernehmen – mit Zustimmung der Stadt und nur, „wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur so lange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht.”

Für einen Winterdienstbetrieb heißt das zweierlei: Die Übernahme ist förmlich und an den Fortbestand der Versicherung gekoppelt – und wer sie erklärt hat, steht im Ernstfall selbst in der Pflicht. Ein nachvollziehbarer Einsatznachweis je Objekt ist dann kein Formalismus, sondern die einzige belastbare Auskunft darüber, was tatsächlich geschehen ist.

Was bei Verstoß droht

§ 9 stuft Verstöße gegen die §§ 2 und 3 als Ordnungswidrigkeit ein: „Die Geldbuße beträgt mindestens 3,00 €. Sie beträgt bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen höchstens 500,- €, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen höchstens 250,- €.” Zuständige Verwaltungsbehörde ist der Bürgermeister. Diese Staffelung nach Vorsatz und Fahrlässigkeit ist selten; die meisten Satzungen nennen nur eine Obergrenze. Konkrete Regelbeträge gibt die Satzung nicht vor – die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

Praktisch schwerer wiegt die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf einer ungesicherten Fläche, zählt im Streit, ob, wann und womit geräumt und gestreut wurde. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Praxis und Besonderheiten

Was der Baubetriebshof stemmt

Der städtische Baubetriebshof ist zuständig für „alle Gemeindestraße im Stadtgebiet von Winterberg (146 km)” sowie für öffentliche Plätze und die Gehwege vor städtischen Grundstücken. Dafür stehen acht größere Winterdienstfahrzeuge bereit, unterstützt von fünf Fremdunternehmern in verschiedenen Ortsteilen; die Gehwegräumung übernehmen zwei Kommunalschlepper und fünf Handschneefräsen.

Die Bereitschaftszeiten zeigen, wie früh der Tag beginnt: montags bis donnerstags von 2:30 bis 7:00 Uhr und von 18:30 bis 20:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 2:30 bis 8:00 Uhr und von 17:30 bis 20:00 Uhr. Kontrollfahrten sind für 2:30, 5:00 und 18:30 Uhr vorgesehen. Geräumt wird nach drei Dringlichkeitsstufen: zuerst Hauptverkehrsstraßen, Strecken des öffentlichen Nahverkehrs, Schulbusrouten und Zufahrten zu Krankenhaus und Schulen, dann Verbindungs- und Wohnsammelstraßen, zuletzt Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen. Eine solche Stufung ist im kommunalen Winterdienst der übliche Weg, begrenzte Fahrzeuge zu verteilen – in Winterberg kommt hinzu, dass die Stufen über fünfzehn räumlich getrennte Ortsteile hinweg bedient werden müssen.

Nicht zuständig ist der Baubetriebshof für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Dort räumen die Straßenmeisterei Winterberg des Landesbetriebs Straßen.NRW beziehungsweise der Kreisbauhof Brilon des Hochsauerlandkreises. Die Meisterei betreute nach einem Bericht vom November 2024 rund 280 Straßenkilometer mit 20 Mitarbeitern und hielt 1.180 Tonnen Streusalz vor – zuständig ist sie dabei nicht nur für Winterberg, sondern auch für Olsberg, Medebach, Hallenberg und Schmallenberg.

Drei Zuständigkeiten auf einer Ortsdurchfahrt

Die Anlage II der Satzung listet die Gehwege an Straßen mit überörtlichem Verkehr je Ortsteil auf – und liest sich zugleich wie eine Landkarte der Winterberger Hauptachsen: B 480 und B 236 in der Kernstadt, die K 18 Astenstraße nach Altastenberg, L 894 und B 480 nach Neuastenberg, die L 872 in Niedersfeld und Grönebach, L 740 und L 742 in Siedlinghausen und Altenfeld, die L 721 in Züschen und Mollseifen.

Wer in einem dieser Ortsteile Flächen betreut, arbeitet an einer Straße, deren Fahrbahn dem Land oder dem Kreis gehört, deren Gehweg der Anlieger räumt und deren übriges Straßennetz die Stadt bedient. Drei Träger auf einem Straßenzug – wer dokumentiert, sollte die eigene Fläche darin klar abgrenzen können.

Vierhundert Höhenmeter, ein Einsatzplan

Der praktische Kern des Winterberger Winterdienstes ist die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Wetterlagen. Während im Negertal auf 414 m Regen fällt, kann auf dem Asten auf 841 m Neuschnee liegen; zwischen Siedlinghausen, Züschen und Neuastenberg liegen Ortsteile in allen Zwischenstufen. Die Straßennamen im Straßenverzeichnis erzählen es nebenbei mit: „Steiler Weg” in Silbach, „Am Südhang” und „Zum Nordhang” in Altastenberg, „Am Skilift” in Langewiese.

Für Betriebe mit Objekten in mehreren Ortsteilen heißt das: Eine Tour führt durch mehrere Wetterlagen, und im Nachhinein muss nachvollziehbar bleiben, welche Fläche wann an der Reihe war. Eine Aufzeichnung per GPS macht die Reihenfolge einer solchen Fahrt rekonstruierbar; belastbare Wetterdaten helfen bei der Frage, ob zum fraglichen Zeitpunkt oben oder unten überhaupt Glätte herrschte.

Der Ort ist größer, als die Einwohnerzahl sagt

Winterberg zählt 13.124 Einwohner – und 1,2 Millionen Übernachtungen sowie 1,9 Millionen Tagesgäste im Jahr, verteilt auf 8.500 Gästebetten in 480 Beherbergungsbetrieben. Die Stadt ist zudem der einzige staatlich anerkannte heilklimatische Höhenkurort Nordrhein-Westfalens, mit 83 Ski- und Rodelpisten, 56 Skiliften und 32 Flutlichthängen im Stadtgebiet.

Für den Winterdienst bedeutet dieses Verhältnis, dass die zu betreuende Fläche wenig mit der Einwohnerzahl zu tun hat: Zufahrten, Stellplätze und Zugänge von Ferienwohnungen und Hotels gehören zu den Flächen, die morgens begehbar sein müssen, und die Verpflichteten sitzen oft nicht vor Ort. Genau hier greift die Übernahmeregel aus § 2 Abs. 2 – und für den ausführenden Betrieb die Frage, wie er gegenüber auswärtigen Eigentümern belegt, was er geleistet hat. Wo über eine ganze Saison hinweg Schichten früh am Morgen anfallen, ist eine saubere Zeiterfassung zugleich die Grundlage für die Abrechnung und für den späteren Nachweis.

Was die Stadt ausdrücklich nicht regelt: Zum Winterdienst auf Wanderwegen oder zur Loipenspurung enthält die Satzung keine Bestimmung. Wer solche Flächen betreut, tut das auf anderer Grundlage – nicht auf Basis der Straßenreinigungssatzung.

Umland und Nachbargemeinden

Winterberg grenzt im Norden an Olsberg, im Osten an Medebach, im Südsüdosten an Hallenberg, im Westen an Schmallenberg und im Süden bis Südwesten an Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein. Nach Nordosten verläuft die Landesgrenze zu Hessen: Dort schließt Willingen (Upland) an, wo bereits hessisches Landesrecht gilt und die Räum- und Streupflicht auf einer anderen gesetzlichen Grundlage steht als das nordrhein-westfälische Straßenreinigungsgesetz. Brilon ist trotz der Nähe kein direkter Nachbar – Olsberg liegt dazwischen; die Stadt ist für Winterberg nur als Standort des Kreisbauhofs von Bedeutung.

Innerhalb Nordrhein-Westfalens ist der interessantere Vergleich der zum Tiefland. Dieselbe Ermächtigung aus § 4 StrReinG NRW führt in jeder Kommune zu einer eigenen Satzung – und Dortmund zeigt, wie weit die Ergebnisse auseinandergehen: dort eine feste Räumbreite von 1,50 Metern, ein grundsätzliches Streusalzverbot auf Gehwegen mit zwei benannten Ausnahmen und eine Winterdienstgebühr, die nach Frontmetern statt nach Grundstücksfläche berechnet wird. Winterberg verzichtet auf die Meterangabe, lässt Salz zu und rechnet nach Quadratmetern. Auch die Endfrist unterscheidet sich: sonn- und feiertags 8 Uhr hier, 9 Uhr dort.

Wie groß die Spannweite in diesem einen Bundesland tatsächlich ist, zeigt der Blick an den Rhein. Für die Niederrheinische Bucht, in der Köln liegt, weist der Klimaatlas NRW für 1991–2020 im Mittel sechs Eistage im Jahr aus; an der Station Köln-Turiner Straße verging der Winter 2024/25 ganz ohne Eistag. Der kommunale Winterdienst rückt dort bereits bei plus zwei Grad aus – nicht wegen des Schnees, sondern wegen der überfrierenden Nässe auf den Rheinbrücken. Münster wiederum kommt auf 303 km² auf rund 61 Höhenmeter und hat deshalb gar keine Steigungsstrecke, die als Gefahrenstelle in Frage käme. Den Zwischenschritt zwischen Tiefland und Hochsauerland zeigt Wuppertal: Dort liegen 250 Höhenmeter innerhalb einer einzigen Stadtgrenze, und der Deutsche Wetterdienst weist für die Höhenlagen bis zu 20 Eistage im Jahr aus. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Satzung gesondert – die Winterberger Zeiten, die Gebühr und der Bußgeldrahmen gelten nur innerhalb des Stadtgebiets. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Winterberg ist die höchstgelegene Gemeinde Nordrhein-Westfalens; die Kernstadt liegt auf 668 m ü. NHN. 147,95 km² Stadtfläche, 13.124 Einwohner (Stand 31. Dezember 2025), 15 Ortsteile im Rothaargebirge.Quelle 1
Relief
tiefster Punkt 414,5 m im Negertal nördlich von Siedlinghausen, höchster Punkt der Kahle Asten mit 841,87 m – rund 425 Höhenmeter innerhalb einer einzigen Kommune. Der Gipfel liegt zwischen den Ortsteilen Altastenberg, Neuastenberg und Lenneplätze.Quelle 2
Winterklima an der DWD-Station Kahler Asten (839 m)
Jahresmittel 4,9 °C, Januar-Tagesmittel −2,9 °C bei einem mittleren Tagesmaximum von −0,9 °C und einem Minimum von −4,9 °C. Absolutes Minimum −26,0 °C im Februar.Quelle 3
Feuchte und Licht
1.476 mm Jahresniederschlag an 177 Tagen mit mindestens 1 mm, Dezember-Maximum 168 mm. Relative Luftfeuchte im Januar und Dezember 92 %, mittlere Sonnenscheindauer in diesen beiden Monaten nur 1,3 Stunden pro Tag.Quelle 3
Schneedecke
An rund 120 Tagen im Jahr liegt am Kahlen Asten eine geschlossene oder durchbrochene Schneedecke, die maximale Schneehöhe pro Winter liegt im Mittel bei etwa 80 cm. Rekord: 239 cm am 9. März 1970.Quelle 2
Strengere Landeszählung
Nach der Definition des Klimaatlas NRW (Schneedecke über 10 cm) zählt der Kahle Asten in der Normalperiode 1991–2020 im Mittel 74 Schneetage pro Jahr – nach 99 Tagen in der Periode 1955–1984 und 71 Tagen für 1996–2025.Quelle 4
Anlieger-Zeitfenster
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen; nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des Folgetags. Die Satzung nennt keine Räumbreite in Metern, sondern die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite.Quelle 5
Fahrbahn-Ausnahme
Anlage I der Straßenreinigungssatzung stellt ausdrücklich fest, dass die Winterwartung der Fahrbahnen von der Übertragung der Reinigungspflicht ausgenommen ist. Die Stadt räumt sie selbst und erhebt dafür eine jährliche Benutzungsgebühr von 0,06 €/qm (§ 6 Abs. 6).Quelle 6
Städtischer Winterdienst
Der Baubetriebshof betreut alle 146 km Gemeindestraßen mit acht größeren Winterdienstfahrzeugen und fünf Fremdunternehmern in den Ortsteilen, für Gehwege zwei Kommunalschlepper und fünf Handschneefräsen. Bereitschaft montags bis donnerstags 2:30 bis 7:00 und 18:30 bis 20:00 Uhr.Quelle 7
Größenverhältnis
1,2 Millionen Übernachtungen und 1,9 Millionen Tagesgäste im Jahr bei 13.124 Einwohnern, 8.500 Gästebetten in 480 Beherbergungsbetrieben. 103 der 148 km² Stadtfläche sind bewaldet.Quelle 8

Offizielle Anlaufstellen

  • Baubetriebshof der Stadt Winterberg

    Kommunaler Winterdienst auf allen 146 km Gemeindestraßen, öffentlichen Plätzen und Gehwegen vor städtischen Grundstücken; Dringlichkeitsstufen und Bereitschaftszeiten.

  • Stadt Winterberg – Winterdienstgebühr

    Erhebung und Berechnung der jährlichen Benutzungsgebühr für die von der Stadt durchgeführte Winterwartung.

  • Ortsrecht der Stadt Winterberg

    Satzungsverzeichnis mit der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung samt Straßenverzeichnis (Anlage I) und Verzeichnis der Straßen mit überörtlichem Verkehr (Anlage II).

  • Straßen.NRW – Straßenmeisterei Winterberg

    Landesbetrieb Straßenbau NRW, zuständig für Bundes- und Landesstraßen – im Stadtgebiet unter anderem B 480, B 236 und die Landesstraßen zu den Ortsteilen.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Winterberg

Wer räumt in Winterberg die Fahrbahn – die Stadt oder die Anlieger?
Die Stadt. Anlage I der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nimmt die Winterwartung der Fahrbahnen ausdrücklich von der Übertragung auf die Anlieger aus. Übertragen wird nur die Reinigung, und für den Winter bleiben den Anliegern die Gehwege. Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen räumen ohnehin der Landesbetrieb Straßen.NRW beziehungsweise der Hochsauerlandkreis.
Was ist die Winterberger Winterdienstgebühr und wer zahlt sie?
Weil die Stadt die Fahrbahn-Winterwartung selbst übernimmt, erhebt sie dafür nach § 5 der Satzung eine Benutzungsgebühr. Sie beträgt nach § 6 Abs. 6 jährlich 0,06 Euro je Quadratmeter und wird nach der Grundstücksfläche berechnet, begrenzt auf eine Tiefe von 50 Metern ab der Erschließungsstraße. Bei mehreren erschließenden Straßen zählt die erste voll, die zweite zu 85 Prozent, ab der dritten wird nichts mehr berechnet.
Wie breit muss ein Gehweg in Winterberg geräumt werden?
Die Satzung nennt keine Zahl. § 3 Abs. 2 verlangt, den Gehweg „in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite“ von Schnee freizuhalten. Anders als Städte mit fester Vorgabe von 1,00 oder 1,50 Metern richtet sich das Maß hier nach der tatsächlichen Nutzung – an einer schmalen Ortsstraße fällt es anders aus als an einer stark begangenen Ortsdurchfahrt.
Ist Streusalz auf Gehwegen erlaubt?
Ein allgemeines Salzverbot enthält die Satzung nicht. § 3 Abs. 2 lässt ausdrücklich „abstumpfende oder auftauende Stoffe“ zu. Verboten ist Salz nur auf Baumscheiben und begrünten Flächen. Wer trotzdem abstumpfend streut, muss den Splitt später wieder aufnehmen – die Reinigungspflicht nach § 3 Abs. 1 bleibt bestehen.
Muss bei Dauerschneefall ununterbrochen geräumt werden?
Nein. Die Pflicht knüpft an das Ende des Schneefalls an: Zwischen 7 und 20 Uhr ist „unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls“ zu räumen. Bei den Schneelagen am Rothaarkamm ist das der praktisch wichtigste Satz der ganzen Satzung. Aufgehoben ist die Pflicht damit nicht – sobald der Schneefall nachlässt, beginnt sie sofort.
Was gilt nachts, an Sonn- und an Feiertagen?
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein. Nachts besteht also keine laufende Räumpflicht, wohl aber eine Frist bis zum Morgen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse verlangt § 3 Abs. 3 zusätzlich einen möglichst gefahrlosen Zu- und Abgang.
Wohin darf der geräumte Schnee?
Nach § 3 Abs. 4 auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs, und wo das nicht möglich ist, auf den Fahrbahnrand – so, dass Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind frei zu halten. Schnee und Eis vom eigenen Grundstück dürfen nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden.
Was droht, wenn nicht geräumt wird?
§ 9 der Satzung stuft Verstöße gegen die §§ 2 und 3 als Ordnungswidrigkeit ein. Die Geldbuße beträgt mindestens 3 Euro, bei vorsätzlichem Handeln höchstens 500 Euro und bei fahrlässigem höchstens 250 Euro; zuständig ist der Bürgermeister. Schwerer wiegt meist die zivilrechtliche Haftung, wenn jemand zu Schaden kommt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Einsätze in Winterberg dokumentieren

Wer in Winterberg räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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