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Schneespur
Oberösterreich

Winterdienst Steyr

Das Siedlungsgebiet staffelt sich zwischen rund 290 und 340 m über drei Terrassenstufen, verbunden vielerorts nur über Stiegen. Genau die zählt § 93 StVO ausdrücklich zur Anrainerpflicht.

Winterlicher Blick über den weiten, linsenförmigen Stadtplatz von Steyr auf das Rathaus: eine breite Rokoko-Fassade in sehr hellem Grau mit weißem Stuck, Kolossalpilastern und einer Dachbalustrade mit Figuren, darüber ein schlanker Fassadenturm mit rundem Zifferblatt, offenem Glockengeschoss und einer gestuften, grün patinierten Zwiebelhaube aus Kupfer. Rechts steht das Bummerlhaus mit grauem Werkstein im Erdgeschoss, breitem Steinerker über einem Vierpassfries, weiß verputztem Giebel und steilem rotbraunem Ziegeldach; darunter zieht sich eine Arkadenreihe hin. Beidseitig säumen geschlossene Zeilen pastellfarbener Bürgerhäuser mit Arkaden den Platz, der mit fächerförmigem Granit-Bogenpflaster belegt ist. Im Vordergrund räumt ein orangefarbenes kommunales Räumfahrzeug mit Frontpflug und Streuaufbau eine Bahn frei. Leichter Schneefall, grauer Wintertag, kein Berg am Horizont. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Steyr liegt auf 310 m im oberösterreichischen Alpenvorland, dort wo die Steyr in die Enns mündet. Mit 37.898 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) auf 26,56 km² ist die Stadt die drittgrößte Oberösterreichs und wie Linz und Wels eine Statutarstadt mit eigenem Magistrat.

Was den Winter hier bestimmt, ist aber nicht der Zusammenfluss allein, sondern das, was darüber liegt. Über dem Talboden staffeln sich Terrassen aus eiszeitlichen Schottern. Die Niederterrasse ist dreistufig: zuunterst die Altstadt mit dem Stadtplatz, darüber die Stufe mit Schloss Lamberg, Berggasse und Michaelerkirche sowie der Stadtteil Münichholz, darüber Vogelsang mit dem Stadttheater. Der Stadtteil Tabor sitzt auf der Hochterrasse. Der engere Siedlungsbereich verteilt sich damit auf rund 290 bis 340 m – gut fünfzig Höhenmeter allein im Kernstadtgebiet.

Entscheidend ist, wie diese Stufen verbunden sind: vielerorts nur über Stiegen. Sie führen von der Ennsleite hinunter nach Ennsdorf und vom Tabor hinab zum Steinwändweg entlang der Enns. Die Taborstiege zwischen Schlüsselhofgasse und Tabor zählt rund 240 Stufen. Eine Stiege lässt sich weder pflügen noch mit dem Fahrzeug streuen – sie ist Handarbeit, und davon hat Steyr viel.

Zwei Winter in einer Stadt

Daraus folgt ein doppeltes Thema. Unten, am Zusammenfluss und in der Altstadt, geht es um Flussnähe, Feuchte und überfrierende Nässe, dazu um die Brücken über Enns und Steyr, die von unten auskühlen und vor der angrenzenden Straße vereisen. Oben, auf den Terrassen und Bergstraßen, geht es um die Steigung: Wo eine Straße dreißig oder fünfzig Höhenmeter überwindet, entscheidet das Streuen darüber, ob ein Fahrzeug noch hinaufkommt. Dazwischen liegen die Stiegen.

Eine Datenlücke, offen benannt

Für das Stadtgebiet Steyr sind in den öffentlichen GeoSphere-Klimamittelwerten 1991–2020 keine Normalwerte veröffentlicht. Eine Zahl für „Schneedeckentage in Steyr” steht hier deshalb nicht – sie wäre geschätzt.

Belegbar sind zwei andere Wege. Der eine ist die Klimatabelle im Stadtartikel, die sich allerdings auf die Station Ternberg (350 m, rund 13 km südlich im Ennstal) und die ältere Periode 1971–2000 bezieht: Jännermittel −1,2 °C bei einem mittleren Tagesminimum von −4,3 °C, Dezember und Februar je 0,2 °C, dazu im Jänner nur 1,6 Sonnenstunden pro Tag.

Der andere ist der Anstieg zwischen Donautal und Alpenrand, der sich an drei Stationen derselben Normalperiode 1991–2020 ablesen lässt:

  • Linz Stadt (262 m): Jänner 0,2 °C, 841 mm Jahresniederschlag, 66,3 Frosttage, 35,6 Schneedeckentage
  • Kremsmünster (382 m, 25 km westlich): Jänner −0,4 °C, 1008 mm, 79,7 Frosttage, 51,1 Schneedeckentage
  • Weyer (426 m, Bezirk Steyr-Land, 30 km stromauf an derselben Enns): Jänner −1,2 °C, 1464 mm, 102,5 Frosttage, 62,3 Schneedeckentage

Steyr liegt auf 310 m zwischen diesen Punkten, an einem Fluss, der aus genau diesem Alpenrand kommt. Wie viel davon in der Stadt ankommt, sagt keine dieser Reihen – und wird hier auch nicht behauptet.

Was ein einzelner Abend zeigt

Statt einer Modellzahl gibt es einen benannten Ernstfall. Nach starkem Schneefall am 10. Jänner 2026 blieben in den Hanglagen so viele Fahrzeuge liegen, dass die Feuerwehr zwischen 20.30 und 22.30 Uhr rund 30 Fahrzeuge bergen musste und zu neun Einsatzstellen ausrückte. Vorsorglich gesperrt wurden Blümelhuberberg, Arbeiterberg, Plenkelberg, Schnallenberg und teilweise der Wehrgraben; am Schnallenberg mussten zwei ineinander verkeilte Fahrzeuge mit der Seilwinde getrennt werden. Verletzt wurde niemand. Das war ein Einzelereignis, kein Regelfall – aber es benennt präzise, wo die Stadt im Winter empfindlich ist. Wer solche Lagen kommen sehen will, ist auf Wetterdaten angewiesen, nicht auf den Blick aus dem Fenster.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Österreich gibt es keine kommunale Streupflichtsatzung nach deutschem Muster. Maßgeblich ist bundesweit § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960. Abs. 1 verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet, dafür zu sorgen, „daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind”.

Der Halbsatz „einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen” ist in Steyr die praktisch folgenreichste Passage des ganzen Paragrafen. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen; in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig gilt nach Abs. 1a „ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten”. Abs. 2 verlangt zusätzlich, Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen.

Steyr ändert nicht die Zeiten, sondern die Strecken

§ 93 Abs. 4 erlaubt der Behörde, per Verordnung die Zeiten einzuschränken, die Pflichten auf bestimmte Straßenstrecken zu beschränken oder festzulegen, dass nicht alle Verrichtungen vorzunehmen sind. Städte greifen unterschiedlich zu. Wels hat die Zeiten verkürzt und lässt die Pflicht schon um 20 Uhr enden. Steyr lässt die Zeiten unverändert – in Steyr gilt weiterhin 6 bis 22 Uhr – und nimmt stattdessen ganze Strecken heraus.

In der Verordnungssammlung der Stadt wird dazu die Schneeräumpflicht-Ausnahmeverordnung gem. § 93 StVO (PDF) geführt, Zahl VerkR-3013/77, ausgefertigt am 11. Februar 1983, beschlossen im Stadtsenat am 24. Februar 1983 und am 26. März 1987 erweitert. Ihre Rechtsgrundlage nennt sie selbst: „Gemäß § 93 Abs. 4 lit. c in Verbindung mit § 94 d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i. d. g. F. wird verordnet”. Und § 1 bestimmt: „Die Räumung von Schnee sowie die Bestreuung bei Schneefällen und Glatteis unterbleibt auf folgenden Wegen bzw. Gehsteigen”.

Es folgen elf Einträge – und liest man sie hintereinander, ergibt sich eine Karte der Steyrer Hangverbindungen:

  • die bergseitige Verbindung vom Sportheim Ennsleite zur Hubergutstraße
  • der Weg von der Nordstiege zur Arbeiterstraße bzw. Märzenkellerstiege
  • der Untere Schiffweg und der Dachsbergweg
  • die Engelstiege und die Fuchsluckenstiege
  • der Wanderweg Steinwänd
  • der Verbindungsweg Ufergasse–Kaplangasse
  • die Stiege vom Unteren Schiffweg (Kraxental) zum Oberen Schiffweg
  • der Lauberleitenweg
  • der Verbindungsweg von der Steinfeldstraße zur Kegelprielstraße über die sogenannte „Roglwiese”

Bemerkenswert ist, wie die Verordnung mit dieser Entscheidung umgeht: Sie verlangt eine Ansage vor Ort. § 2 schreibt den Tafeltext wörtlich vor: „An beiden Enden der in § 1 genannten Wege ist jeweils eine Tafel mit folgendem Wortlaut anzubringen: ‚Dieser Weg ist vom Winterdienst ausgenommen. Es erfolgt keine Räumung und Streuung. Das Begehen bei Schnee- und Eisglätte ist verboten. Der Magistrat.’” Nach § 3 tritt die Verordnung überhaupt erst „mit dem Zeitpunkt der Anbringung der in § 2 genannten Tafeln in Kraft”.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist das Dokument von 1983, erweitert 1987; die Stadt führt es in ihrer aktuellen Sammlung, doch ob heute an jedem dieser Wege eine Tafel steht, sagt die Quelle nicht. Zweitens ist die Taborstiege in der Liste nicht enthalten – ob und von wem sie geräumt wird, ist nicht öffentlich dokumentiert und wird hier deshalb nicht behauptet.

Was die Stadt selbst räumt – und was nicht

Die Stadt grenzt ihre Rolle deutlich ab: „Außerdem ist die Stadt Steyr nicht für den gesamten Winterdienst zuständig. Vielerorts gilt auf angrenzenden Gehwegen der § 93 der StVO (Anrainerverpflichtung) und es gibt daher auch andere Unternehmen, die Winterdienst in der Stadt Steyr durchführen.”

Auf den Fahrbahnen arbeitet sie nach einer festen Reihenfolge: zuerst Hauptverkehrsstraßen, dann stark frequentierte Verkehrsachsen, Zufahrten zu Einsatzorganisationen wie Rettung, Feuerwehr und Polizei, Linien des öffentlichen Verkehrs und gefährliche Steigungs- und Gefällestrecken; erst danach folgen Nebenstraßen, Wohnstraßen und weniger frequentierte Gehwege. Als Grundlage nennt die Stadt die StVO sowie die Richtlinien und Verordnungen für das Straßenwesen (RVS). Dass Steigungs- und Gefällestrecken eine eigene Stufe bilden, ist in einer Terrassenstadt naheliegend – für einen kommunalen Winterdienst ist eine solche Stufung ohnehin der übliche Weg, begrenzte Fahrzeuge zu verteilen.

Operativ fahren die Kommunalbetriebe Steyr (KBS), eine städtische Unternehmung mit rund 120 Mitarbeitenden. Die Abteilung Straßendienst betreut rund 240 km asphaltierte Straßen und zahlreiche wassergebundene Wege, der Fuhrpark umfasst 25 Winterdienstfahrzeuge. Für die Pflege von Straßen, Plätzen und Wegen samt Behebung von Frostschäden hält die KBS die sogenannten „Wegmacher” vor – ein Steyrer Wort für eine Aufgabe, die anderswo namenlos bleibt.

Womit gestreut wird: eine offene Frage

Anders als Wels, das Streusalz auf Anrainerflächen ausschließt, und anders als Linz, das Salz eingeschränkt zulässt, veröffentlicht Steyr keine eigene Vorgabe zum Streumittel auf Anrainerflächen. Das Gesetz selbst verlangt nur, bei Schnee und Glatteis zu bestreuen, und nimmt in § 93 Abs. 3 Rücksicht auf Wasserablauf, Einbauten und den Schutz von Bäumen. Wer für eine bestimmte Fläche sichergehen will, fragt beim Magistrat nach, statt die Praxis einer Nachbarstadt zu übernehmen. Wo unterschiedliche Mittel zum Einsatz kommen, hält ein Streubericht fest, was auf welcher Fläche ausgebracht wurde.

Was bei Verstoß droht

Verwaltungsrechtlich begeht eine Übertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wer „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt”. Vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach greift dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO mit bis zu 726 Euro – die höhere Zahl bildet das größere Gefahrenpotenzial ab. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Einzelfall.

Gewichtiger ist in der Praxis meist die zivilrechtliche Seite. Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit, während der Wegehalter nach § 1319a ABGB erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einzustehen hat; ein Anrainer nach § 93 StVO gilt nicht als Wegehalter. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist an dieser Stelle oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.


Praxis und Besonderheiten

Die Bergstraßen

Welche Straßen im Winter kritisch werden, hat die Nacht des 10. Jänner 2026 benannt: Blümelhuberberg, Arbeiterberg, Plenkelberg, Schnallenberg und der Wehrgraben. Der Schnallenberg trägt seine Eigenschaft schon im amtlichen Straßennamenverzeichnis der Stadt, das ihn als „das steile Straßenstück beim Schnallentor” führt. Auffällig ist die Überschneidung: Die Arbeiterstraße, zu der einer der ausgenommenen Wege führt, taucht in derselben Nacht als gesperrter Bereich auf. Bergstraße und ungeräumter Fußweg liegen in Steyr oft unmittelbar nebeneinander.

Wenn eine Tour über drei Höhenstufen läuft

Für Betriebe, die mehrere Liegenschaften betreuen, ist Steyr aus einem bestimmten Grund unangenehm: Die Flächen sind ungleichartig. Ein ebener Gehsteig in Ennsdorf, ein Meter Straßenrand in einer Wohnstraße ohne Gehsteig, ein Streifen entlang der Häuserfront in der Fußgängerzone, dazu eine Stiege, die zur Liegenschaft gehört – und womöglich in Sichtweite ein Weg, den laut Verordnung niemand räumt. Jede dieser Flächen hat ihr eigenes Maß, und die letzte gehört ausdrücklich nicht dazu.

Ein Räumprotokoll, das die Flächen einzeln führt, statt sie zu einem Eintrag zusammenzuziehen, bildet das ab. Wo Touren über die Terrassenstufen und beide Flussufer laufen, hilft eine Aufzeichnung per GPS beim späteren Nachvollziehen der Reihenfolge. Und eine saubere Dokumentation der Einsätze hält fest, wann die Frühschicht tatsächlich fertig war – bei einer 6-Uhr-Grenze ist das der Punkt, auf den es ankommt. Für eine Hausbetreuung mit Objekten auf mehreren Stufen ist das kein Papierkram, sondern die einzige Möglichkeit, hinterher zu erklären, warum welche Fläche wann an der Reihe war.

Christkindl im Advent

Eine Steyrer Eigenheit fällt genau in die Glättesaison. Im Stadtteil Christkindl betreibt die Österreichische Post „jährlich ab Freitag vor dem ersten Adventsonntag bis zum 6. Jänner” das Postamt Christkindl bei der Wallfahrtskirche. Im ersten Betriebsjahr 1950 wurden dort rund 42.000 Sendungen abgestempelt, im Spitzenjahr 2009 rund 1.970.000. In den Wochen mit dem höchsten Glätterisiko zieht damit ein Stadtteil erheblichen Besucherverkehr an. Wer dort welche Flächen räumt, ist nicht öffentlich dokumentiert und wird hier nicht behauptet – dass Zugänge und Parkflächen in dieser Zeit eine eigene Aufgabe sind, liegt allerdings auf der Hand.


Umland und Nachbargemeinden

Steyr grenzt an sieben Gemeinden in zwei Bundesländern. In Oberösterreich, Bezirk Steyr-Land, sind das St. Ulrich bei Steyr und Garsten im Süden, Sierning im Westen sowie Wolfern und Dietach im Norden. Jenseits der Enns, im niederösterreichischen Bezirk Amstetten, liegen Haidershofen und Behamberg.

Die Enns ist hier zugleich Landesgrenze. Wer über die Brücke fährt, wechselt nicht nur die Gemeinde, sondern das Landesrecht für Straßenerhaltung und die zuständige Bezirksbehörde. Die bundesweite Anrainerpflicht nach § 93 StVO gilt allerdings beiderseits unverändert – sie ist Bundesrecht.

Nach Süden, ennsaufwärts über Garsten hinaus, steigt das Gelände weiter Richtung Voralpen an; nach Norden, über Dietach und Wolfern, flacht es Richtung Linz und Wels ab. Damit liegt Steyr an einer Nahtstelle: Im Norden beginnt der Ebenen-Winter mit Ausstrahlung und Nebel, im Süden der Winter des Alpenrands.

Genau dieser Kontrast lässt sich an den bestehenden Seiten ablesen. Linz steht im Donautal für die mildere Variante, Wels in der Welser Heide für die flache. Wels ist zugleich das Gegenstück zur Steyrer Rechtslage: Beide Städte haben von § 93 Abs. 4 StVO Gebrauch gemacht, aber an verschiedenen Stellen – Wels bei den Uhrzeiten, Steyr bei den Strecken. Damit ist das oberösterreichische Trio der Statutarstädte vollständig.

Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltenden Verordnungen gesondert: Die Steyrer Ausnahmeverordnung gilt nur innerhalb des Stadtgebiets. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Steyr liegt auf 310 m im oberösterreichischen Alpenvorland am Zusammenfluss von Enns und Steyr, nahe der niederösterreichischen Grenze. Die Stadt erstreckt sich rund 7 km in Nord-Süd- und 7,3 km in West-Ost-Richtung auf 26,56 km² und hat 37.898 Einwohner (1. Jänner 2026). Damit ist sie die drittgrößte Stadt Oberösterreichs und wie Linz und Wels eine Statutarstadt mit eigenem Magistrat.Quelle 1
Terrassenstadt
Über dem Talboden folgen Terrassen aus eiszeitlichen Schottern. Die Niederterrasse ist dreistufig – zuunterst die Altstadt mit dem Stadtplatz, darüber die Stufe mit Schloss Lamberg, Berggasse und Michaelerkirche sowie der Stadtteil Münichholz, darüber Vogelsang mit dem Stadttheater. Der Stadtteil Tabor liegt auf der Hochterrasse. Der engere Siedlungsbereich verteilt sich damit auf rund 290 bis 340 m. Stiegen verbinden die Ennsleite mit dem tiefer gelegenen Ennsdorf und den Tabor mit dem entlang der Enns verlaufenden Steinwändweg.Quelle 1
Die Enns ist an dieser Stelle Landesgrenze
„Um die alte Eisenstadt Steyr bildet die Enns die Grenze zwischen Oberösterreich und Niederösterreich.“ Bei Steyr mündet die Steyr als zweiter großer Nebenfluss in die Enns. Wer über die Brücke nach Behamberg oder Haidershofen fährt, ist in einem anderen Bundesland.Quelle 2
Winterklima – Vorbemerkung zur Datenlage
Für das Stadtgebiet Steyr sind in den öffentlichen GeoSphere-Klimamittelwerten 1991–2020 keine Normalwerte veröffentlicht. Die Klimatabelle im Stadtartikel bezieht sich auf die Station Ternberg (350 m, rund 13 km südlich im Ennstal) und auf die ältere Periode 1971–2000: Jännermittel −1,2 °C bei einem mittleren Tagesminimum von −4,3 °C, Dezember und Februar je 0,2 °C, Jännerniederschlag 75,5 mm und nur 1,6 Sonnenstunden pro Tag im Jänner.Quelle 1
Referenzwert Donautal (GeoSphere, Normalperiode 1991–2020)
Die Station Linz Stadt auf 262 m verzeichnet ein Jännermittel von 0,2 °C, ein Jahresmittel von 10,4 °C, 841 mm Jahresniederschlag, 66,3 Frosttage und 35,6 Tage mit Schneedecke pro Jahr.Quelle 3
Referenzwert Alpenvorland (GeoSphere, 1991–2020)
Die Station Kremsmünster auf 382 m, rund 25 km westlich von Steyr, kommt auf ein Jännermittel von −0,4 °C, 1008 mm Jahresniederschlag, 79,7 Frosttage und 51,1 Schneedeckentage. Im Jänner allein sind es dort 21,7 Frost- und 16,2 Schneedeckentage.Quelle 4
Referenzwert Ennstal am Alpenrand (GeoSphere, 1991–2020)
Die Station Weyer im Bezirk Steyr-Land auf 426 m, rund 30 km stromauf an derselben Enns, erreicht ein Jännermittel von −1,2 °C, 1464 mm Jahresniederschlag, 102,5 Frosttage und 62,3 Schneedeckentage – im Jänner 25,1 Frost- und 18,8 Schneedeckentage.Quelle 5
Ein belegter Ernstfall statt einer Schätzung
Nach starkem Schneefall am 10. Jänner 2026 barg die Feuerwehr zwischen 20.30 und 22.30 Uhr rund 30 in den Hanglagen liegengebliebene Fahrzeuge und rückte zu neun Einsatzstellen aus. Vorsorglich gesperrt wurden Blümelhuberberg, Arbeiterberg, Plenkelberg, Schnallenberg sowie teilweise der Wehrgraben; am Schnallenberg mussten zwei ineinander verkeilte Fahrzeuge mit der Seilwinde getrennt werden. Verletzt wurde niemand.Quelle 6
Rechtsgrundlage (bundesweit)
§ 93 Abs. 1 StVO 1960 verpflichtet Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet, dafür zu sorgen, „daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind“. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen; nach Abs. 1a gilt in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig „ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten“. Abs. 2 verlangt das Entfernen von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern, Abs. 6 macht das Ablagern von Schnee auf der Straße bewilligungspflichtig.Quelle 7
Die Steyrer Sonderregel betrifft Strecken, nicht Uhrzeiten
In der Verordnungssammlung der Stadt Steyr wird die „Schneeräumpflicht-Ausnahmeverordnung gem. § 93 StVO“ geführt (Zahl VerkR-3013/77, ausgefertigt am 11. Februar 1983, beschlossen im Stadtsenat am 24. Februar 1983, erweitert am 26. März 1987). Ihre Rechtsgrundlage nennt sie selbst: „Gemäß § 93 Abs. 4 lit. c in Verbindung mit § 94 d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, i. d. g. F. wird verordnet“. § 1 bestimmt, dass „die Räumung von Schnee sowie die Bestreuung bei Schneefällen und Glatteis unterbleibt“ – und zählt dazu elf Wege auf: die bergseitige Verbindung vom Sportheim Ennsleite zur Hubergutstraße, den Weg von der Nordstiege zur Arbeiterstraße bzw. Märzenkellerstiege, den Unteren Schiffweg, den Dachsbergweg, die Engelstiege, die Fuchsluckenstiege, den Wanderweg Steinwänd, den Verbindungsweg Ufergasse–Kaplangasse, die Stiege vom Unteren Schiffweg (Kraxental) zum Oberen Schiffweg, den Lauberleitenweg sowie den Verbindungsweg von der Steinfeldstraße zur Kegelprielstraße über die sogenannte „Roglwiese“.Quelle 8
Weitere Angabe
Die Verordnung schreibt auch vor, wie diese Wege gekennzeichnet werden. § 2 im Wortlaut: „An beiden Enden der in § 1 genannten Wege ist jeweils eine Tafel mit folgendem Wortlaut anzubringen: ‚Dieser Weg ist vom Winterdienst ausgenommen. Es erfolgt keine Räumung und Streuung. Das Begehen bei Schnee- und Eisglätte ist verboten. Der Magistrat.'“ Nach § 3 tritt die Verordnung „mit dem Zeitpunkt der Anbringung der in § 2 genannten Tafeln in Kraft“ und ist zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Steyr kundzumachen.Quelle 8
Die Stadt grenzt ihre eigene Zuständigkeit ausdrücklich ab
„Außerdem ist die Stadt Steyr nicht für den gesamten Winterdienst zuständig. Vielerorts gilt auf angrenzenden Gehwegen der § 93 der StVO (Anrainerverpflichtung) und es gibt daher auch andere Unternehmen, die Winterdienst in der Stadt Steyr durchführen.“ Geräumt wird nach einer Reihenfolge: zuerst Hauptverkehrsstraßen, dann stark frequentierte Verkehrsachsen, Zufahrten zu Einsatzorganisationen wie Rettung, Feuerwehr und Polizei, Linien des öffentlichen Verkehrs und gefährliche Steigungs- und Gefällestrecken; danach folgen Nebenstraßen, Wohnstraßen und weniger frequentierte Gehwege. Als Grundlage nennt die Stadt die StVO sowie die Richtlinien und Verordnungen für das Straßenwesen (RVS).Quelle 9
Weitere Angabe
Operativ zuständig sind die Kommunalbetriebe Steyr (KBS), eine städtische Unternehmung mit rund 120 Mitarbeitenden, zu deren Kernaufgaben „die Reinigung und Instandhaltung von Straßen sowie der Winterdienst“ zählen. Die Abteilung Straßendienst betreut rund 240 km asphaltierte Straßen und zahlreiche wassergebundene Wege; der Fuhrpark umfasst laut KBS 25 Winterdienstfahrzeuge. Die sogenannten „Wegmacher“ beheben daneben Frostschäden an Straßen, Plätzen und Wegen.Quelle 10
Was bei Verstoß droht
Nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung, „wer entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“; vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach greift dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO mit bis zu 726 Euro.Quelle 11
Weitere Angabe
Wie hoch die Stiegen der Stadt hinaufführen, zeigt die Taborstiege: Sie verbindet die Schlüsselhofgasse mit dem Tabor und zählt rund 240 Stufen. Ob und von wem sie im Winter geräumt wird, ist nicht öffentlich dokumentiert; in der Ausnahmeverordnung ist sie nicht genannt.Quelle 12
Eine Steyrer Besonderheit fällt genau in die Glättesaison
Im Stadtteil Christkindl betreibt die Österreichische Post „jährlich ab Freitag vor dem ersten Adventsonntag bis zum 6. Jänner“ das Postamt Christkindl bei der Wallfahrtskirche. Im ersten Betriebsjahr 1950 wurden dort rund 42.000 Sendungen abgestempelt, im Spitzenjahr 2009 rund 1.970.000.Quelle 13

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Steyr – Schneeräumung und Winterdienst

    Die maßgebliche Infoseite der Stadt: die Räumreihenfolge von den Hauptverkehrsstraßen bis zu den Wohnstraßen, der ausdrückliche Hinweis auf die Anrainerverpflichtung nach § 93 StVO und die Bitte, konkrete Gefahrenstellen per E-Mail an das Stadtservice zu melden.

  • Schneeräumpflicht-Ausnahmeverordnung der Stadt Steyr (PDF)

    Der Verordnungstext VerkR-3013/77 im Original: die Rechtsgrundlage § 93 Abs. 4 lit. c StVO, die Liste der elf Wege und Stiegen, auf denen Räumung und Streuung unterbleiben, sowie der in § 2 vorgeschriebene Tafeltext.

  • Stadt Steyr – Digitale Amtstafel, Verordnungen

    Die Verordnungssammlung der Stadt und der stabile Einstieg zur Ausnahmeverordnung, falls sich deren direkter Dokumentenlink ändert. Hier lässt sich auch prüfen, ob die Verordnung noch in der geltenden Fassung geführt wird.

  • Kommunalbetriebe Steyr (KBS)

    Die städtische Unternehmung, die den Winterdienst tatsächlich fährt: Abteilung Straßendienst mit rund 240 km Straßen, 25 Winterdienstfahrzeugen und den „Wegmachern“, die Frostschäden beheben.

  • § 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

    Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Streifen einschließlich der Stiegenanlagen, das Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr, der 1-Meter-Streifen ohne Gehsteig und in Abs. 4 die Ermächtigung, auf die Steyr seine Ausnahmeverordnung stützt.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Steyr

Wann muss in Steyr geräumt und gestreut sein?
Von 6 bis 22 Uhr. Steyr nutzt die Möglichkeit, dieses Zeitfenster zu verkürzen, nicht – anders als etwa Wels, wo die Pflicht bereits um 20 Uhr endet. Es gilt also unverändert § 93 Abs. 1 StVO: Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen sind entlang der ganzen Liegenschaft und in einer Entfernung von höchstens 3 m von Schnee zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wo kein Gehsteig vorhanden ist, betrifft das den Straßenrand in 1 m Breite, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
Muss ich die Stiege vor meinem Haus räumen?
In aller Regel ja. § 93 Abs. 1 StVO nennt Stiegenanlagen ausdrücklich, sofern sie im Zuge des Gehsteigs oder Gehwegs entlang Ihrer Liegenschaft liegen. In einer Stadt, deren Terrassenstufen vielerorts nur über Stiegen verbunden sind, ist das keine Randnotiz, sondern häufig die aufwendigste Fläche überhaupt: Stiegen lassen sich weder pflügen noch mit dem Fahrzeug streuen. Eine Ausnahme gilt für die elf Wege, die in der städtischen Ausnahmeverordnung namentlich genannt sind – dort unterbleibt die Räumung.
Es gibt in Steyr Wege, die nie geräumt sind. Ist das erlaubt?
Ja, für einen genau umgrenzten Kreis von Wegen. Die Stadt führt in ihrer Verordnungssammlung die Schneeräumpflicht-Ausnahmeverordnung VerkR-3013/77, gestützt auf § 93 Abs. 4 lit. c StVO. Deren § 1 bestimmt, dass auf elf namentlich aufgezählten Wegen und Stiegen die Räumung von Schnee und die Bestreuung unterbleiben – darunter die Engelstiege, die Fuchsluckenstiege, der Weg von der Nordstiege zur Arbeiterstraße, der Dachsbergweg, der Lauberleitenweg und der Wanderweg Steinwänd. § 2 schreibt dafür einen Tafeltext vor, der an beiden Enden anzubringen ist und das Begehen bei Schnee- und Eisglätte untersagt. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1983 und wurde 1987 erweitert; welche Tafel heute wo hängt, lässt sich aus der Quelle nicht ablesen.
In welcher Reihenfolge räumt die Stadt?
Die Stadt nennt fünf Stufen: zuerst die Hauptverkehrsstraßen, dann stark frequentierte Verkehrsachsen, die Zufahrten zu Einsatzorganisationen wie Rettung, Feuerwehr und Polizei, die Linien des öffentlichen Verkehrs und die gefährlichen Steigungs- und Gefällestrecken. Erst danach folgen Nebenstraßen, Wohnstraßen und weniger frequentierte Gehwege. Dass Steigungs- und Gefällestrecken eine eigene Stufe bilden, ist in einer Terrassenstadt folgerichtig. Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass sie nicht für den gesamten Winterdienst zuständig ist: Auf vielen angrenzenden Gehwegen gilt die Anrainerverpflichtung.
Womit muss ich in Steyr streuen – Salz oder Splitt?
Eine eigene Steyrer Vorgabe dazu ist nicht veröffentlicht. Anders als Wels, das Streusalz auf Anrainerflächen ausschließt, oder Linz, das Salz eingeschränkt zulässt, macht die Stadt Steyr zum Streumittel auf Anrainerflächen keine eigene Angabe. Das Gesetz selbst schreibt nur vor, dass bei Schnee und Glatteis zu bestreuen ist, und verlangt in § 93 Abs. 3, auf Wasserablauf, Einbauten und den Schutz von Bäumen Rücksicht zu nehmen. Wer sichergehen will, welche Regel für eine bestimmte Fläche gilt, fragt beim Magistrat nach, statt sich auf die Praxis in einer Nachbarstadt zu verlassen.
Liegt in Steyr mehr Schnee als in Linz?
Vermutlich ja, belegen lässt es sich mit einer Steyrer Messreihe aber nicht – für das Stadtgebiet sind keine Normalwerte 1991–2020 veröffentlicht. Was sich belegen lässt, ist der Anstieg zwischen Donautal und Alpenrand: Linz Stadt auf 262 m zählt im Mittel 1991–2020 rund 36 Tage mit Schneedecke bei 841 mm Jahresniederschlag, Kremsmünster auf 382 m gut 51 Tage bei 1008 mm, und Weyer im Bezirk Steyr-Land auf 426 m über 62 Tage bei 1464 mm. Steyr liegt auf 310 m geografisch wie höhenmäßig zwischen diesen Punkten, an der Enns, die aus genau diesem Alpenrand kommt. Eine daraus abgeleitete Zahl für Steyr wäre eine Schätzung und steht deshalb nicht auf dieser Seite.
Wohin darf ich den geräumten Schnee schieben?
Nicht ohne Weiteres auf die Straße. Nach § 93 Abs. 6 StVO ist zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich; erteilt wird sie, wenn Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Zuständige Behörde ist in Steyr als Statutarstadt der Magistrat. Beim Räumen selbst verlangt § 93 Abs. 3 zudem, andere Straßenbenützer nicht zu gefährden und auf Wasserablauf, Einbauten, den Schutz von Bäumen und den Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel Rücksicht zu nehmen.
Was droht in Steyr, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Zwei Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich begeht eine Übertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wer „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“; vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, ersatzweise Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach gilt der höhere allgemeine Rahmen von bis zu 726 Euro. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Seite: Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit, während der Wegehalter nach § 1319a ABGB erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einzustehen hat. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Einsätze in Steyr dokumentieren

Wer in Steyr räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

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Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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