Winterdienst Wels
Die Welser Heide ist eine weite, flache Ebene ohne nennenswerte Steigung. Trotzdem ist der Jänner mit −0,4 °C kälter als im nur 30 km entfernten Linz.

Lage und Winterklima
Wels liegt auf 317 m ü. A. im oberösterreichischen Alpenvorland, am linken Ufer der Traun, die hier nach Nordosten fließt. Mit 65.764 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) auf 45,92 km² ist Wels nach Linz die zweitgrößte Stadt Oberösterreichs; die Stadt misst rund 9,5 km von Nord nach Süd und 9,6 km von West nach Ost. Sie liegt in der Welser Heide, einer ebenen, durch jahrhundertelange Schlierdüngung fruchtbar gemachten Landschaft auf der Traun-Enns-Platte. Die Traun bildet die Grenze zur Nachbargemeinde Thalheim bei Wels.
Die Flachheit ist keine Randnotiz, sondern das Stadtprofil – die Stadt schreibt es selbst: Durch die Lage im unteren Trauntal, wo die Traun „mit Austufe und breiter Nieder- und Hochterasse eine weite Ebene geschaffen hat”, weise das Welser Stadtgebiet „nur wenig Höhenunterschiede” auf. Wo andere Städte im Winter über Steigungen und Hanglagen sprechen, gibt es in Wels schlicht keine.
Kälter als der große Nachbar
Kälter ist es hier trotzdem. In der Normalperiode 1991–2020 liegt das Jännermittel an der Station Wels-Schleißheim bei −0,4 °C, der Dezember bei 0,5 °C, der Februar bei 0,8 °C. Zum Vergleich: Linz kommt in derselben Periode auf +0,2 °C im Jänner – rund 0,6 Grad wärmer, bei nur etwa 30 km Entfernung und praktisch gleicher Seehöhe. Auch im Jahresmittel liegt Wels mit 9,6 °C unter Linz (10,4 °C), während der Jahresniederschlag mit 836,6 mm gegenüber 840 mm nahezu identisch ausfällt.
Der Unterschied lässt sich plausibel einordnen, ohne ihn zu überhöhen: Linz ist deutlich größer, dichter bebaut und trägt einen ausgedehnten Industriegürtel – Wels liegt dagegen in offener Ebene, in der die nächtliche Ausstrahlung ungebremst wirkt. Für den Winterdienst zählt vor allem das Ergebnis: In Wels wird es im Mittel etwas früher und etwas häufiger kalt als beim größeren Nachbarn.
Warum flach nicht harmlos heißt
Monatsmittel um den Gefrierpunkt und Tagesminima von −2,8 °C im Jänner beschreiben einen Frost-Tau-Wechsel-Winter: Was tagsüber antaut, gefriert nachts wieder. Das ist der klassische Glätte-Erzeuger, und er wirkt unabhängig davon, ob eine Straße steigt oder eben verläuft. Weil das Gefälle als Gefahrenstelle wegfällt, verlagert sich die Aufmerksamkeit auf Bauwerke und offene Flächen: Brücken und Unterführungen kühlen von mehreren Seiten aus und überfrieren vor der angrenzenden Straße, und an den Stadträndern Richtung Schleißheim, Marchtrenk und Weißkirchen grenzen Straßen an die weiten, windoffenen Schotter- und Agrarflächen der Welser Heide. Wer den Umschlag von nasser Fahrbahn zu Glätte rechtzeitig einschätzen will, ist auf verlässliche Wetterdaten angewiesen – sichtbarer Schneefall ist in Wels seltener das Signal als die Temperaturkurve der Nacht.
Räum- und Streupflicht vor Ort
In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt, nicht kommunal zersplittert wie in Deutschland. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). Wels ist allerdings einer der Orte, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, diesen Rahmen enger zu fassen, und genau das macht die Welser Regelung ungewöhnlich.
Zwei Stunden kürzer als im Gesetz
Laut der Stadt Wels müssen die betroffenen Flächen an Werktagen von 6 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr gesäubert und gestreut werden. Die Stadt benennt dazu ausdrücklich die Rechtsgrundlage: Dieser Zeitraum sei „in Wels gegenüber der im Gesetz (täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr) vorgesehen Zeiten gem. 93 Abs. 4 lit. a StVO 1960) eingeschränkt”. § 93 Abs. 4 StVO erlaubt der Behörde genau das: die Zeiten per Verordnung einzuschränken.
Für die Praxis hat das zwei Folgen. Die Anrainerpflicht endet in Wels zwei Stunden früher als in Linz, Wien oder Graz – Schneefall am späten Abend muss nicht mehr in der Nacht abgearbeitet werden, sondern erst am Folgetag. Umgekehrt verschiebt sich damit das ganze Gewicht auf den frühen Morgen: Um 6 Uhr an Werktagen muss die Fläche begehbar sein, und zwar mitsamt dem, was über Nacht dazugekommen ist.
Was genau zu räumen ist
Verpflichtet sind alle Haus- und Grundstückseigentümer im Ortsgebiet, also im Bereich zwischen den Hinweiszeichen „Ortsgebiet” und „Ortsende”. Zu säubern sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige, Geh- und Radwege, Gehwege sowie Stiegenanlagen entlang der gesamten Liegenschaft, soweit sie nicht mehr als 3 m von diesen Verkehrsflächen entfernt sind. Ist ein Gehsteig breiter als 3 m, besteht für den darüber hinausgehenden Teil keine gesetzliche Verpflichtung. Fehlt ein Gehsteig (in Fußgängerzonen, Wohnstraßen oder gewöhnlichen Straßen), ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen. Die Stadt ergänzt einen Punkt, den man anderswo selten liest: Das gilt ausdrücklich auch für die Eigentümer von Verkaufshütten – im Advent also für die Betreiber von Markt- und Punschständen.
Sand und Rollsplitt statt Salz
Beim Streumittel geht Wels einen strengeren Weg als viele Nachbarstädte. Das amtliche Infoblatt der Stadt formuliert es ohne Einschränkung: Bei Glätte sei „mit Sand oder Rollsplitt so zu streuen, dass dadurch ein sicherer Weg vorhanden ist”, und „schädliche Chemikalien sowie Streusalz dürfen auf diesen Flächen nicht verwendet werden”. Anders als Linz, das Salz auf Gehsteigen in bestimmten Fällen zulässt, nennt Wels dazu keine Ausnahme.
Wichtig ist die Trennung der Flächen: Das Salzverbot betrifft die Anrainerflächen. Der städtische Winterdienst selbst arbeitet auf den Fahrbahnen sehr wohl mit Salz und Sole – die Stadt unterhält dafür ein Salzlager von 400 Tonnen und eine Soleanlage für die Feuchtsalzstreuung. Wo unterschiedliche Mittel auf unterschiedlichen Flächen zum Einsatz kommen, hilft ein nachvollziehbarer Streubericht beim Beleg, wo womit gestreut wurde.
Der Radweg-Sonderfall – eine Welser Arbeitsteilung
Die ungewöhnlichste Regelung betrifft die Geh- und Radwege, und sie passt zum Radverkehrsprofil der Stadt. Ist bei einem Geh- und Radweg der Fußgänger- vom Radfahrerverkehr getrennt geführt (erkennbar an Beschilderung und Sperrlinie), dann säubern und bestreuen die Hauseigentümer nur den für den Fußgängerverkehr bestimmten Teil. Den Schnee befördern sie vom Gehweg auf den Radweg, „von wo er vom Magistrat beseitigt wird”. Ist der Radweg vom Magistrat zeitlich schon vor dem Gehweg geräumt worden, bittet die Stadt darum, den Schnee über den bereits geräumten Radweg hinweg zu befördern.
Ist der Geh- und Radweg dagegen gemeinsam und ohne Sperrlinie zu benützen, gilt die einfachere Regel: Dann ist der an die Straße angrenzende Rand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen. Die öffentlichen Radwege selbst räumt der Magistrat von 6 bis 20 Uhr – dieselbe Zeitspanne, die auch für die Anrainer gilt.
Schnee ablagern, und was bei Verstoß droht
Gekehrter Schnee von Hauszufahrten und Grundstücken soll auf der eigenen Liegenschaft deponiert werden. Landet er stattdessen auf Straße oder Gehsteig und kommt es zu Unfällen, drohen laut Stadt neben der zivilrechtlichen Haftung auch strafrechtliche Verfolgungen, „vor denen es keinen Versicherungsschutz gibt”. Erlaubt ist das Ablagern nur nach vorheriger behördlicher Bewilligung nach § 93 Abs. 6 StVO, erteilt vom Magistrat der Stadt Wels.
Bei der Pflichtverletzung selbst greifen zwei Ebenen ineinander. Verwaltungsrechtlich ist es eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wenn jemand „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt” – vorgesehen ist dafür eine Geldstrafe bis zu 72 Euro. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach nach § 93 Abs. 2 greift dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO bis zu 726 Euro. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Einzelfall. Schwerer wiegt meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt jemand auf dem ungesicherten Gehsteig zu Schaden, haften Anrainer nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit – strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die den Straßenerhalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft, denn ein Anrainer nach § 93 StVO gilt nicht als Wegehalter. Im Streitfall zählt, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde; eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze ist dann oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Praxis und Besonderheiten
Der Magistrat als eigene Behörde
Wels ist Statutarstadt und damit zugleich ein eigener politischer Bezirk – die Aufgaben der Bezirksverwaltung nimmt der Magistrat selbst wahr. In Oberösterreich gilt das nur für Linz, Steyr und Wels. Für Anrainer ist das mehr als Verwaltungsfolklore: Bewilligungen nach § 93 Abs. 6 StVO, Verwaltungsstrafverfahren und Verkehrsverordnungen laufen innerhalb der Stadtgrenze über den Magistrat. Direkt jenseits der Traun endet diese Zuständigkeit: Wer in Thalheim bei Wels, Marchtrenk oder Gunskirchen wohnt, hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land als Behörde. Der Fluss ist hier Gemeinde- und Verwaltungsgrenze in einem.
Was der städtische Winterdienst bewegt
Der Maßstab ist beachtlich für eine Stadt dieser Größe. Nach Angaben der Stadt Wels sind bis zu 140 Mitarbeitende im Winterdienst im Einsatz. Geräumt und gestreut werden rund 360 km Straßen (durch die beidseitige Bearbeitung entspricht das etwa 720 km Räumstrecke), dazu rund 50 km öffentliche Radwege und rund 140 km öffentliche Gehsteige. Bereitgehalten werden 400 Tonnen Salz und eine Soleanlage für die Feuchtsalzstreuung. Die Reihenfolge ist dabei klar: Die Hauptverkehrsadern werden vor weniger befahrenen Straßenzügen von Schnee und Eis befreit.
Wie sich das über eine Saison summiert, zeigt eine dokumentierte Beispielsaison: 21 Einsätze, knapp 6.400 Arbeitsstunden, rund 800 Tonnen Salz und Salzsole sowie knapp 220 Tonnen Splitt. Danach beginnt die Splittabkehr ab Ende März und dauert sechs bis acht Wochen – zuerst die Schulbereiche, dann Innenstadt und Stadtteile; der ausgekehrte Rollsplitt wird gereinigt und wiederverwendet. Das ist eine einzelne Saison, kein Durchschnittswert, aber es macht die Größenordnung greifbar. Wer in diesem Maßstab arbeitet, kennt das Problem, Touren nachvollziehbar aufzuzeichnen, wenn das Stadtgebiet flach und weit ausgedehnt ist und sich Strecken kaum durch Geländemarken unterscheiden.
Nicht alles im Stadtgebiet gehört der Stadt
Ein Punkt, der im Winter regelmäßig für Verwirrung sorgt: Für die Landesstraßen im Welser Stadtgebiet (genannt werden die Osttangente und die B 1) führt das Land Oberösterreich den Räumdienst durch, nicht die Stadt. Zuständig ist die Straßenmeisterei Wels des Landes. Nach § 17 Oö. Straßengesetz 1991 obliegt der Winterdienst auf den Verkehrsflächen des Landes dem Land, ausgenommen sind jedoch Radwege, Gehsteige und Wartehäuschen an Landesstraßen – die fallen der Gemeinde zu. Auf den Autobahnen A 8 und A 25, die sich am Knoten Wels treffen, ist wiederum die ASFINAG die Betreiberin. Dass eine Straße geräumt ist und die parallele noch nicht, hat in Wels deshalb oft schlicht mit der Zuständigkeit zu tun.
Brücken, Unterführungen und ein Radnetz als Räumaufgabe
Die kritischen Punkte ergeben sich aus Bauwerken statt aus Hängen. Die Alte Traunbrücke verbindet Wels und Thalheim bei Wels seit 1901 als Stahlkonstruktion mit zwei großen Bögen; die Velo-Brücke von 2014 verbindet die Stadtteile Pernau und Thalheim als Schrägseilkonstruktion ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr. Gerade das letzte Beispiel ist lehrreich: Ein Bauwerk, über das kein Auto fährt, kühlt von unten trotzdem schneller aus als die angrenzende Straße, und trägt im Winter Fußgänger und Radfahrende. Dazu kommt der Bahnknoten Wels: Der Hauptbahnhof ist Knotenpunkt von Westbahn, der Strecke nach Passau, Almtalbahn und Aschacher Bahn, nordöstlich davon liegt der große Verschiebebahnhof, noch im Stadtgebiet. Die zugehörigen Unterführungen und Bahnhofsvorplätze sind Zugluft- und Kaltluftstellen.
Und schließlich das Radnetz: Der Radverkehrsanteil innerhalb der Stadt lag laut der Mobilitätserhebung des Landes Oberösterreich 2022 bei 10,7 Prozent, Wels verfügt über mehr als 65 km Radwege und Mehrzweckstreifen, und Oberösterreichs erste Fahrradstraße liegt hier. Dass Wels eine Radstadt ist, hat mit derselben Topografie zu tun, die den Winterdienst prägt, die Ebene. Der Radweg-Winterdienst ist hier deshalb keine Nebenaufgabe.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Bei einem einzelnen Hauseingang ist der Nachweis schnell erbracht. Hausverwaltungen, Betriebe und eine Hausbetreuung führen dagegen mehrere Liegenschaften, Höfe und Zugänge nebeneinander, und der Aufwand wächst mit jeder Fläche. In Wels kommt eine Besonderheit hinzu: Auf getrennt geführten Geh- und Radwegen ist die Fläche selbst geteilt, und für den Gehweg gilt eine andere Zuständigkeit als für den Radweg direkt daneben. Wer beides im Blick behalten muss, ist mit einem Räumprotokoll besser bedient, das die Flächen einzeln festhält, statt sie zu einem Eintrag zusammenzuziehen.
Umland und Nachbargemeinden
Direkt an das Welser Stadtgebiet grenzen die Gemeinden Krenglbach, Buchkirchen, Gunskirchen, Marchtrenk, Steinhaus, Thalheim bei Wels und Schleißheim – alle im Bezirk Wels-Land, für den die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist. Seit 2017 arbeiten Stadt und acht umliegende Gemeinden im Stadtregionalen Forum zusammen; dazu zählen neben den genannten auch Holzhausen und Weißkirchen an der Traun.
Die Unterschiede im Umland sind gut sichtbar. Thalheim bei Wels liegt direkt gegenüber am rechten Traunufer und informiert selbst zum Winterdienst – verbunden sind die beiden Ufer über die Alte Traunbrücke und die Velo-Brücke. Marchtrenk liegt ostwärts an der A 25 und der Westbahn, Gunskirchen und weiter Lambach traunaufwärts Richtung Süden, während Krenglbach und Buchkirchen nördlich und nordwestlich bereits auf dem ansteigenden Hügelland der Molassezone liegen. Dort endet die Ebene, und mit ihr das für Wels typische Winterprofil. Pasching und Hörsching zwischen Wels und Linz gehören dagegen schon zum Linzer Umland.
Rund 30 km nordöstlich liegt Linz, für das es bereits eine eigene Seite gibt, und das als Kontrast lehrreich ist: derselbe Rechtsrahmen des § 93 StVO, aber die vollen Zeiten von 6 bis 22 Uhr statt der Welser 6 bis 20 Uhr, Salz auf Gehsteigen eingeschränkt erlaubt statt ausgeschlossen, und ein im Jänner um 0,6 Grad milderer Winter. Für alle österreichischen Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen; die eingeschränkten Zeiten und das Salzverbot auf Anrainerflächen sind dagegen Welser Regelungen. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Praxis gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Wels liegt auf 317 m ü. A. im oberösterreichischen Alpenvorland am linken Ufer der nach Nordosten fließenden Traun, gemessen im Zentrum bei der Stadtpfarrkirche. Die Stadt umfasst 45,92 km² und hat 65.764 Einwohner (1. Jänner 2026); sie ist nach Linz die zweitgrößte Stadt Oberösterreichs. Ihre Ausdehnung beträgt 9,5 km von Nord nach Süd und 9,6 km von West nach Ost.Quelle 1
- Flachheit als Stadtprofil
- Wels liegt in der Welser Heide, einer ebenen, durch jahrhundertelange Schlierdüngung fruchtbar gemachten Landschaft auf der Traun-Enns-Platte. Die Stadt selbst beschreibt ihre Topografie so: „Mit der Lage im unteren Trauntal, wo die Traun mit Austufe und breiter Nieder- und Hochterasse eine weite Ebene geschaffen hat, weist das Welser Stadtgebiet nur wenig Höhenunterschiede auf.“Quelle 2
- Winterklima (1991–2020, Station Wels-Schleißheim)
- Jännermittel −0,4 °C als kältester Monat, Dezember 0,5 °C, Februar 0,8 °C; Jahresmittel 9,6 °C bei 836,6 mm Jahresniederschlag. Die Tagesminima liegen im Jänner im Monatsmittel bei −2,8 °C. Der Welser Winter pendelt damit um den Gefrierpunkt – Antauen am Tag und Wiedergefrieren in der Nacht sind das prägende Muster, nicht die große Schneemenge.Quelle 1
- Kälter als der große Nachbar
- Wels erreicht im Jänner −0,4 °C, Linz in derselben Referenzperiode 1991–2020 dagegen +0,2 °C – rund 0,6 Grad Unterschied bei nur etwa 30 km Entfernung und praktisch gleicher Seehöhe. Auch im Jahresmittel liegt Wels mit 9,6 °C unter Linz (10,4 °C), während der Jahresniederschlag mit 836,6 zu 840 mm nahezu identisch ausfällt.Quelle 3
- Rechtsgrundlage (bundesweit)
- die Anrainerpflicht nach § 93 StVO 1960. Nach Abs. 1 sind Gehsteige und Gehwege im 3-Meter-Streifen entlang der Liegenschaft samt Stiegenanlagen von Schnee zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; ohne Gehsteig gilt der Straßenrand in 1 m Breite. Abs. 2 verlangt das Entfernen von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern, Abs. 4 erlaubt der Behörde, die Zeiten per Verordnung einzuschränken, und nach Abs. 6 braucht das Ablagern von Schnee auf der Straße eine behördliche Bewilligung.Quelle 4
- Welser Sonderregel bei den Zeiten
- Anders als im Bundesgesetz gilt in Wels nicht durchgehend 6 bis 22 Uhr. Laut der Stadt müssen die Flächen „an Werktagen von 06:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 20:00 Uhr“ gesäubert und gestreut werden. Die Stadt nennt dafür ausdrücklich die Rechtsgrundlage: „Dieser Zeitraum ist in Wels gegenüber der im Gesetz (täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr) vorgesehen Zeiten gem. 93 Abs. 4 lit. a StVO 1960) eingeschränkt.“ Die Anrainerpflicht endet in Wels damit zwei Stunden früher als in Linz, Wien oder Graz.Quelle 5
- Kein Streusalz auf Anrainerflächen
- Das amtliche Infoblatt der Stadt Wels hält fest: „Bei Glätte ist von den Haus- und Grundstückseigentümern mit Sand oder Rollsplitt so zu streuen, dass dadurch ein sicherer Weg vorhanden ist. Schädliche Chemikalien sowie Streusalz dürfen auf diesen Flächen nicht verwendet werden.“ Anders als etwa Linz, das Salz auf Gehsteigen eingeschränkt zulässt, nennt Wels dazu keine Ausnahme.Quelle 6
- Arbeitsteilung auf Geh- und Radwegen
- Ist der Fußgänger- und Radfahrerverkehr getrennt geführt (erkennbar an Beschilderung und Sperrlinie), säubern und bestreuen die Hauseigentümer den für den Fußgängerverkehr bestimmten Teil und befördern den Schnee vom Gehweg auf den Radweg, „von wo er vom Magistrat beseitigt wird“. Ist der Radweg bereits vor dem Gehweg geräumt, wird ersucht, den Schnee über den geräumten Radweg hinweg zu befördern. Bei gemeinsam benütztem Geh- und Radweg ohne Sperrlinie ist der an die Straße angrenzende Rand in 1 m Breite zu säubern. Die Radwege selbst räumt der Magistrat von 6 bis 20 Uhr.Quelle 5
- Auch Verkaufshütten sind erfasst
- „In Fußgängerzonen oder Wohnstraßen ohne Gehsteig sowie in Straßen ohne Gehsteig ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Dies gilt auch für die Eigentümer von Verkaufshütten.“ Ist ein Gehsteig breiter als 3 m, besteht für den darüber hinausgehenden Teil keine gesetzliche Verpflichtung.Quelle 5
- Schnee ablagern nur mit Bewilligung
- Gekehrter Schnee soll laut Stadt auf der eigenen Liegenschaft deponiert werden. Kommt es andernfalls zu Unfällen, drohen neben der zivilrechtlichen Haftung auch strafrechtliche Verfolgungen, „vor denen es keinen Versicherungsschutz gibt“. Das Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf Straße oder Gehsteig ist nur nach vorheriger behördlicher Bewilligung nach § 93 Abs. 6 StVO durch den Magistrat der Stadt Wels erlaubt.Quelle 5
- Weitere Angabe
- Wels ist Statutarstadt und damit ein eigener politischer Bezirk: Der Magistrat nimmt die Aufgaben der Bezirksverwaltung selbst wahr, nicht die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land. In Oberösterreich gilt das nur für Linz, Steyr und Wels. Für Anrainer heißt das: Bewilligungen und Verkehrsverordnungen laufen innerhalb der Stadtgrenze über den Magistrat. Wer in Thalheim, Marchtrenk oder Gunskirchen wohnt, hat dagegen die Bezirkshauptmannschaft als Behörde.Quelle 7
- Zuständigkeit für Landesstraßen
- Für Landesstraßen im Welser Stadtgebiet (genannt werden die Osttangente und die B 1) führt das Land Oberösterreich den Räumdienst durch, nicht die Stadt. Die Straßenmeisterei Wels des Landes hat ihren Standort in der Oberfeldstraße. Nach § 17 Oö. Straßengesetz 1991 obliegt der Winterdienst auf den Verkehrsflächen des Landes dem Land – ausgenommen Radwege, Gehsteige und Wartehäuschen an Landesstraßen, die der Gemeinde obliegen.Quelle 8
- Radstadt in der Ebene
- Der Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen innerhalb der Stadt liegt laut der Mobilitätserhebung des Landes Oberösterreich aus dem Jahr 2022 bei 10,7 Prozent. Wels verfügt über mehr als 65 km Radwege und Mehrzweckstreifen, und Oberösterreichs erste Fahrradstraße liegt hier. Der Radweg-Winterdienst hat in Wels deshalb ein anderes Gewicht als in einer Hügelstadt.Quelle 2
- Knackpunkte in der Ebene
- Weil die Fahrbahnen kaum Gefälle haben, verlagert sich das Glättethema auf Bauwerke und offene Flächen. Die Alte Traunbrücke verbindet Wels und Thalheim bei Wels seit 1901, die 2014 eröffnete Velo-Brücke die Stadtteile Pernau und Thalheim ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr. Dazu kommen die Unterführungen am Bahnknoten Wels – Hauptbahnhof von Westbahn, Strecke nach Passau, Almtalbahn und Aschacher Bahn, dazu der große Verschiebebahnhof im Stadtgebiet.Quelle 9
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Wels – Gehsteigreinigung im Winter
Die maßgebliche Infoseite der Stadt: die eingeschränkten Welser Zeiten (werktags 6 bis 20 Uhr, Sonn- und Feiertage ab 7 Uhr) samt Rechtsgrundlage § 93 Abs. 4 lit. a StVO, die 3-Meter-Grenze, die Regeln für getrennte und gemeinsame Geh- und Radwege sowie die Bewilligungspflicht für abgelagerten Schnee. Dort steht auch das Infoblatt Winterdienst als PDF zum Download.
Stadt Wels – Dienststelle Tiefbau (Baudirektion)
Die operativ zuständige Dienststelle des Magistrats: Straßenbau samt Straßenmeisterei, Brücken, Verkehrstechnik, öffentliche Beleuchtung und der Winterdienst einschließlich der Räumung von Geh- und Radwegen.
§ 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen, die Streupflicht bei Schnee und Glatteis, der 1-Meter-Straßenrand ohne Gehsteig, und in Abs. 4 die Ermächtigung, auf der Wels seine kürzeren Zeiten stützt.
Land Oberösterreich – Straßenmeisterei Wels
Zuständig für die Landesstraßen im Stadtgebiet, darunter die Osttangente und die B 1. Erklärt, warum eine Straße im Stadtgebiet geräumt sein kann und die nächste noch nicht.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Wels
- Bis wann muss in Wels geräumt und gestreut sein?
- In Wels gelten kürzere Zeiten als im übrigen Österreich. Laut der Stadt sind die Flächen an Werktagen von 6 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr zu säubern und zu streuen. Das Bundesgesetz sieht in § 93 StVO eigentlich durchgehend 6 bis 22 Uhr vor; Wels hat diesen Zeitraum nach § 93 Abs. 4 lit. a StVO 1960 eingeschränkt. Praktisch heißt das: Fällt nach 20 Uhr noch Schnee, muss er erst am Folgetag ab 6 beziehungsweise 7 Uhr geräumt sein. Der frühe Morgen ist dadurch die entscheidende Schicht.
- Darf ich in Wels Streusalz verwenden?
- Auf den Flächen, für die Sie als Anrainer zuständig sind, nicht. Das Infoblatt der Stadt Wels ist hier eindeutig: Bei Glätte ist mit Sand oder Rollsplitt so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist – „schädliche Chemikalien sowie Streusalz dürfen auf diesen Flächen nicht verwendet werden“. Anders als Linz, das Salz auf Gehsteigen in bestimmten Fällen zulässt, nennt Wels dazu keine Ausnahme. Der städtische Winterdienst selbst arbeitet auf den Fahrbahnen dagegen mit Salz und Sole – die beiden Regelungen betreffen unterschiedliche Flächen.
- Wer räumt in Wels den Radweg vor meinem Haus?
- Das hängt davon ab, wie der Weg geführt ist. Sind Fußgänger- und Radverkehr getrennt (erkennbar an Beschilderung und Sperrlinie), räumen und streuen Sie als Hauseigentümer den Fußgängerteil und befördern den Schnee auf den Radweg; von dort beseitigt ihn der Magistrat. Ist der Radweg bereits vor dem Gehweg geräumt worden, bittet die Stadt darum, den Schnee über den geräumten Radweg hinweg zu befördern. Ist der Geh- und Radweg dagegen gemeinsam und ohne Sperrlinie zu benützen, säubern Sie den an die Straße angrenzenden Rand in 1 m Breite. Die öffentlichen Radwege selbst räumt der Magistrat von 6 bis 20 Uhr.
- Wels ist flach – ist Winterdienst hier überhaupt ein Thema?
- Ja, nur mit anderen Schwerpunkten. Wels hat nach eigener Beschreibung nur wenig Höhenunterschiede, und trotzdem ist der Jänner mit −0,4 °C kälter als im 30 km entfernten Linz mit +0,2 °C. Bei Monatsmitteln um den Gefrierpunkt und Tagesminima von −2,8 °C im Jänner ist der Frost-Tau-Wechsel das eigentliche Thema: Was tagsüber antaut, gefriert nachts wieder. Weil das Gefälle als Gefahrenstelle wegfällt, verlagert sich die Aufmerksamkeit auf Bauwerke und offene Flächen – Traun-Brücken und Bahnunterführungen kühlen von unten aus und überfrieren vor der angrenzenden Straße, und am Stadtrand grenzen Straßen an die offene Ebene der Welser Heide.
- Was passiert, wenn ich den Schnee auf die Straße schiebe?
- Das ist ohne Bewilligung nicht zulässig. Gekehrter Schnee von Hauszufahrten oder Grundstücken soll auf der eigenen Liegenschaft deponiert werden. Die Stadt Wels weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Unfällen neben der zivilrechtlichen Haftung auch strafrechtliche Verfolgungen drohen, „vor denen es keinen Versicherungsschutz gibt“. Das Ablagern von Schnee auf Straße oder Gehsteig ist nur nach vorheriger behördlicher Bewilligung nach § 93 Abs. 6 StVO erlaubt; erteilt wird sie vom Magistrat der Stadt Wels.
- Wer ist in Wels die zuständige Behörde, die Stadt oder die Bezirkshauptmannschaft?
- Innerhalb der Stadtgrenze der Magistrat. Wels ist Statutarstadt und damit ein eigener politischer Bezirk; die Aufgaben der Bezirksverwaltung nimmt die Stadt selbst wahr. In Oberösterreich trifft das nur auf Linz, Steyr und Wels zu. Bewilligungen, Verwaltungsstrafverfahren und Verkehrsverordnungen laufen deshalb über den Magistrat. Direkt jenseits der Traun sieht es anders aus: Wer in Thalheim bei Wels, Marchtrenk oder Gunskirchen wohnt, hat die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land als Behörde. Der Fluss ist hier zugleich Gemeinde- und Verwaltungsgrenze.
- Was droht in Wels, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zwei Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich ist es eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wenn jemand „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“; vorgesehen ist dafür eine Geldstrafe bis zu 72 Euro. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach greift dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO bis zu 726 Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt jemand auf dem nicht gesicherten Gehsteig zu Schaden, haften Anrainer nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Das ist strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die den Straßenerhalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft, denn ein Anrainer nach § 93 StVO gilt nicht als Wegehalter.
Einsätze in Wels dokumentieren
Wer in Wels räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Passend dazu
- Winterdienst Linz – der Nachbar mit dem milderen Jänner
- Frost-Tau-Wechsel und Reifglätte früh über Wetterdaten erkennen
- Gehsteig, Radweg, Hof – getrennte Flächen sauber protokollieren
- Splitt statt Salz: den Streumitteleinsatz nachvollziehbar belegen
- Touren über ein weit ausgedehntes flaches Stadtgebiet aufzeichnen
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.