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Schneespur
Oberösterreich

Winterdienst Linz

Was den Winter in Linz prägt: die Landeshauptstadt Oberösterreichs an der Donau, die die Stadt teilt (Urfahr am linken Ufer), mit dem Pöstlingberg (539 m) darüber und einer nebel- und inversionsgeneigten Tallage. Dazu der österreichische Rechtsrahmen — die bundesweite Anrainerpflicht nach § 93 StVO: Gehsteige entlang der Liegenschaft im 3-Meter-Streifen von 6 bis 22 Uhr räumen und bei Glatteis bestreuen. Die Linzer Winterdienst-Verordnung begrenzt Auftaumittel auf 20 g pro Quadratmeter und untersagt Salz im 10-Meter-Umkreis unversiegelter Flächen; den Winterdienst auf den Straßen führt die Stadt mit einem Fuhrpark aus unter anderem 12 Unimog.

Winterlicher Blick vom Pöstlingberg über Linz: Im Vordergrund räumt ein oranges kommunales Winterdienstfahrzeug mit Frontpflug und Streuaufbau die geräumte Bergstraße; darüber thront die rosa-weiße Pöstlingberg-Wallfahrtsbasilika mit ihren zwei schwarzen, schlanken Barock-Turmhelmen, während das Donautal darunter im winterlichen Hochnebel versinkt, aus dem Brücke und Domturm ragen. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Linz ist die Landeshauptstadt Oberösterreichs und mit 214.272 Einwohnern die drittgrößte Stadt Österreichs. Ihr prägendes Merkmal ist die Donau, die das Stadtgebiet in einem Halbkreis durchfließt und die Stadt teilt: Der Stadtteil Urfahr liegt am linken, nördlichen Ufer, die übrige Stadt am rechten. Das Zentrum liegt auf 266 m ü. A.; über Urfahr erhebt sich der Pöstlingberg mit 539 m, das Wahrzeichen der Stadt. Linz ist zugleich eine Industriestadt — die voestalpine mit ihrem Stahlwerk und der Hafen-Industriegürtel prägen den Osten.

Damit ist Linz eine Talstadt an der Donau mit einem deutlichen Höhenkontrast zu den umgebenden Hügeln und dem Mühlviertel im Norden. Diese Lage bestimmt den Winter: Das Donautal neigt zu Nebel, Hochnebel und Inversionswetterlagen — der Jänner bringt im Mittel nur rund 54 Sonnenstunden.

Winter um den Gefrierpunkt

Die Temperaturen liegen im Winter nahe null: In der Normalperiode 1991–2020 beträgt das Jänner-Mittel 0,2 °C, der Dezember 1,1 °C, der Februar 1,6 °C. Das ist eine klassische Frost-Tau-Wechsel-Lage — weniger der große Neuschnee als überfrierende Nässe und häufige Glätte prägt den Alltag. Bemerkenswert ist der Erwärmungstrend: Das Jänner-Mittel ist von −2,2 °C in der Periode 1961–1990 über −0,4 °C (1981–2010) auf +0,2 °C (1991–2020) gestiegen. Der Winter ist milder geworden, aber auch wechselhafter — mit mehr Tauphasen und damit mehr Glättewechseln. Zur Illustration: Im Jänner 2025 zählte Linz 22 Frosttage und 3 Eistage.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt — nicht kommunal zersplittert wie in Deutschland. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). Linz ergänzt sie durch eine eigene Winterdienst-Verordnung, die vor allem das Streumittel regelt.

Wer ist verpflichtet — und wann

Nach § 93 Abs. 1 StVO müssen die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen Gehsteige und Gehwege — samt Stiegenanlagen — in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu betreuen. Zusätzlich sind Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen. Die Pflicht kann vertraglich übertragen werden — die gesetzliche Grundpflicht bleibt beim Liegenschaftseigentümer.

Streumittel: die Linzer Winterdienst-Verordnung

Womit gestreut werden darf, regelt die Winterdienst-Verordnung der Stadt Linz vom 20. Oktober 2005. Ihr Leitgedanke ist Sparsamkeit: Auf Fahrbahnen ist Feuchtsalz zu verwenden, und die Menge an Auftaumitteln darf 20 g pro Quadratmeter und Streueinsatz nicht übersteigen — laut Verordnung „etwa ein Esslöffel“. Auf Gehsteigen dürfen im Abstand von 10 m zu unversiegelten Bodenflächen keine Auftaumittel eingesetzt werden (§ 4); ausgenommen sind Brücken, Haltestellen, Rampen für Behindertenfahrzeuge, Stiegenanlagen sowie Gehsteige mit einem Gefälle über 10 %. Auf vielen Gehsteigen ist damit Splitt das Mittel der Wahl. § 3 verbietet zudem bestimmte Streumittel ausnahmslos — darunter Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt — sowie die vorbeugende Streuung (außer mit Feuchtsalz). Wo Streumittel und Menge so genau geregelt sind, hilft eine nachvollziehbare Dokumentation des Streuguts, im Zweifel belegen zu können, wo womit und in welcher Menge gestreut wurde.

Was bei Verstoß droht

Mehrere Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich ist die Verletzung der Anrainerpflicht eine Übertretung nach § 99 StVO (Rahmen bis 726 Euro, in der Praxis meist deutlich niedriger); ein Verstoß gegen die Linzer Winterdienst-Verordnung — etwa ein verbotenes Streumittel — wird nach § 11 mit Geldstrafe bis 218 Euro geahndet. Zivilrechtlich haftet der Anrainer bei einem Sturz schon bei leichter Fahrlässigkeit — strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die nur bei grober Fahrlässigkeit greift, denn der Anrainer nach § 93 StVO ist nach der Rechtsprechung kein Wegehalter. In allen Fällen zählt im Streit, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde; ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Der städtische Winterdienst und sein Fuhrpark

Auf dem Straßennetz, den Radwegen und den nicht der Anrainerpflicht unterliegenden Gehsteigen arbeitet der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung der Stadt Linz. Die Hauptverkehrswege werden rund um die Uhr mit Feuchtsalz betreut, die Nebenfahrbahnen zwischen 4 und 22 Uhr mit Salz oder Splitt. Auf rund 10 bis 15 % der Verkehrsflächen ist kein Salz erlaubt — dort wird ausschließlich Splitt gestreut. Der Aufwand ist beträchtlich: Zum Fuhrpark zählen unter anderem 9 LKW, 12 Unimog und 11 Leicht-LKW, und bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz. Das ist der Maßstab eines kommunalen Winterdienstes, wie ihn eine Landeshauptstadt braucht.

Donaubrücken, Urfahr und die Bergstraßen

Die kritischen Punkte ergeben sich aus Lage und Relief. Die Donaubrücken wie die Nibelungenbrücke überfrieren durch die beidseitige Luftumströmung früher als angrenzende Straßen — ein klassischer Glätte-Frühindikator. Am linken Ufer steigt das Gelände von Urfahr hinauf zum Pöstlingberg, und die höher gelegenen Bergstraßen im Norden (etwa Am Bachlberg oder der Diesenleitenweg) sind schneereicher; die Verordnung führt Steigungen über 10 % eigens als Flächen, auf denen Salz erlaubt bleibt. Dazu kommt der Industrie- und Hafengürtel im Osten mit großflächigen Verkehrsflächen. Wer Touren fährt, die das nebelige Donautal mit den ansteigenden Nordbezirken verbindet, zeichnet sie zunehmend per GPS auf, um nachvollziehbar zu machen, welche Strecke wann bedient wurde — und verlässliche Wetterdaten helfen, den ersten Streugang bei überfrierender Nässe rechtzeitig anzusetzen.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Liegenschaften, Höfe, Zugänge oder Stiegen betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe oder eine Hausbetreuung —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. In Linz kommt hinzu, dass die Verordnung sowohl das erlaubte Mittel als auch die Höchstmenge vorgibt und die Anrainerhaftung schon bei leichter Fahrlässigkeit greift. Eine saubere Dokumentation der Einsätze gewinnt damit an Gewicht — für private Anrainer ebenso wie für Betriebe, die im Auftrag Dritter arbeiten.


Umland und Nachbargemeinden

Linz grenzt an eine Reihe oberösterreichischer Gemeinden. Am rechten Donauufer im Süden liegen Leonding, Traun und Ansfelden — dicht bebautes, verkehrsreiches Umland, ergänzt um Pasching und Hörsching mit dem Flughafen etwas weiter außerhalb. Nördlich der Donau, auf der Urfahr-Seite am Rand des Mühlviertels, liegen Puchenau, Gramastetten, Altenberg, Lichtenberg und Kirchschlag — höher gelegen und schneereicher als das Donautal, ein guter Kontrast von Talstadt und Umland. Entlang der Donau nach Osten folgen Steyregg, Luftenberg und Richtung Industrie- und Hafenraum Asten und Sankt Florian. Für alle gilt derselbe bundesweite Rahmen des § 93 StVO; die konkreten Streumittel-Regeln legt aber jede Gemeinde in ihrer eigenen Verordnung fest — die 20-Gramm-Grenze und die Ausnahmeflächen sind örtliches Recht der Stadt Linz. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Verordnung gesondert.

Ortsspezifische Fakten

  • Lage: Linz ist die Landeshauptstadt Oberösterreichs und mit 214.272 Einwohnern (Stand 1.1.2026) die drittgrößte Stadt Österreichs, auf 95,99 km². Die Donau durchfließt das Stadtgebiet in einem Halbkreis und teilt die Stadt: der Stadtteil Urfahr liegt am linken (nördlichen) Ufer, die übrige Stadt am rechten. Das Zentrum liegt auf 266 m ü. A.Quelle
  • Höhenkontrast: Über Urfahr erhebt sich der Pöstlingberg (539 m), das Wahrzeichen der Stadt; höchster Punkt im Stadtgebiet ist der Pipieterkogel (567 m). Linz ist damit eine Talstadt an der Donau mit deutlichem Höhenkontrast zu den umgebenden Hügeln und dem Mühlviertel im Norden. Größter Industriebetrieb ist die voestalpine im Osten der Stadt.Quelle
  • Winterklima (Normalperiode 1991–2020, GeoSphere Austria): Jänner-Mittel 0,2 °C, Dezember 1,1 °C, Februar 1,6 °C — der Winter liegt um den Gefrierpunkt, also in einer klassischen Frost-Tau-Wechsel-Lage mit Glättethema. Jahresmittel 10,4 °C, Jahresniederschlag 840 mm. Die Donau-Tallage begünstigt Nebel, Hochnebel und Inversionswetterlagen.Quelle (PDF)
  • Erwärmungstrend: Das Jänner-Mittel stieg von −2,2 °C (Normalperiode 1961–1990) über −0,4 °C (1981–2010) auf +0,2 °C (1991–2020) — eine Verschiebung vom durchfrorenen Schneewinter zu häufigeren Tauphasen und damit zu mehr Glättewechseln. Zur Illustration: Im Jänner 2025 zählte Linz 22 Frosttage und 3 Eistage.Quelle
  • Rechtsgrundlage (bundesweit): die Anrainerpflicht nach § 93 Abs. 1 StVO 1960. Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen die entlang der Liegenschaft in nicht mehr als 3 m Entfernung vorhandenen Gehsteige und Gehwege (samt Stiegenanlagen) von 6 bis 22 Uhr von Schnee säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen; fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu betreuen. Zudem sind Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen.Quelle
  • Kommunale Streumittel-Regelung: die „Winterdienst-Verordnung“ des Gemeinderates der Stadt Linz vom 20.10.2005 (unbeschadet des § 93 StVO). Auf Fahrbahnen ist Feuchtsalz zu verwenden; die Menge an Auftaumitteln darf 20 g pro Quadratmeter und Streueinsatz nicht übersteigen (entspricht etwa einem Esslöffel).Quelle (PDF)
  • Salzeinschränkung auf Gehsteigen (§ 4 der Verordnung): Auf Flächen für den Fußgängerverkehr dürfen im Abstand von 10 m zu unversiegelten Bodenflächen keine Auftaumittel (Salz) verwendet werden. Ausgenommen sind Brücken, Haltestellenbereiche, Rampen für Behindertenfahrzeuge, Stiegenanlagen sowie Gehsteige und Gehwege mit einem Gefälle über 10 %. Auf vielen Gehsteigen ist damit Splitt das Mittel der Wahl.Quelle (PDF)
  • Verbotene Streumittel (§ 3 der Verordnung): ausnahmslos verboten sind unter anderem Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt sowie Streumittel mit einer Korngröße unter 2 mm oder über 8 mm; ebenso ist die vorbeugende Streuung verboten (ausgenommen Feuchtsalz).Quelle (PDF)
  • Zuständigkeit und Fuhrpark: Den Winterdienst betreut der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung der Stadt Linz — Hauptverkehrswege rund um die Uhr mit Feuchtsalz, Nebenfahrbahnen zwischen 4 und 22 Uhr mit Salz oder Splitt; auf rund 10–15 % der Verkehrsflächen ist kein Salz erlaubt, dort wird Splitt gestreut. Zum Fuhrpark zählen unter anderem 9 LKW, 12 Unimog und 11 Leicht-LKW; bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz.Quelle
  • Was bei Verstoß droht: Verwaltungsrechtlich ist die Verletzung der Anrainerpflicht eine Übertretung nach § 99 StVO (Rahmen bis 726 Euro, Praxis meist deutlich niedriger); Verstöße gegen die Linzer Winterdienst-Verordnung werden nach § 11 mit Geldstrafe bis 218 Euro geahndet. Zivilrechtlich haftet der Anrainer schon bei leichter Fahrlässigkeit, während der Wegehalter nach § 1319a ABGB nur bei grober Fahrlässigkeit haftet.Quelle (PDF)

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Linz — Winterdienst (Zuständigkeit, Streumittel, Fuhrpark)

    Der städtische Winterdienst des Geschäftsbereichs Stadtgrün und Straßenbetreuung: die Streustrategie (Hauptverkehrswege rund um die Uhr mit Feuchtsalz, Nebenfahrbahnen 4 bis 22 Uhr), der Anteil salzfreier Flächen und der Fuhrpark mit unter anderem 12 Unimog.

  • Stadt Linz — Anrainerpflichten im Winter (Serviceseite)

    Einstieg der Stadt Linz zur eingeschränkten Streu- und Räumpflicht auf Gehsteigen und zur Winterdienst-Verordnung — die Pflichten der Anrainer entlang ihrer Liegenschaft.

  • Winterdienst-Verordnung der Stadt Linz 2005 (PDF)

    Der Verordnungstext zu Auftau- und Streumitteln: die Feuchtsalz-Vorgabe auf Fahrbahnen, die 20-Gramm-Grenze je Quadratmeter (§ 6), die Salzeinschränkung im 10-Meter-Umkreis unversiegelter Flächen (§ 4), die verbotenen Streumittel (§ 3) und die Strafbestimmung bis 218 Euro (§ 11).

  • § 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

    Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: Betreuungszeit 6 bis 22 Uhr, der 3-Meter-Streifen entlang der Liegenschaft samt Stiegenanlagen, die Streupflicht bei Schnee und Glatteis und der 1-Meter-Straßenrand ohne Gehsteig.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Linz

Wer muss in Linz den Gehsteig räumen — der Anrainer oder die Stadt?
Beides hat seinen Bereich. Für die Gehsteige entlang der eigenen Liegenschaft sind die Anrainer zuständig — nach § 93 StVO die Eigentümer, die die Gehsteige und Gehwege im 3-Meter-Streifen entlang der Liegenschaft (samt Stiegenanlagen) von 6 bis 22 Uhr von Schnee säubern und bei Glatteis bestreuen müssen. Die Fahrbahnen, Radwege und die nicht der Anrainerpflicht unterliegenden Gehsteige betreut der städtische Winterdienst (Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung). Die Anrainerpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter, eine Hausbetreuung oder einen Winterdienst-Betrieb übertragen; die gesetzliche Grundpflicht bleibt beim Liegenschaftseigentümer.
Von wann bis wann muss in Linz geräumt und gestreut sein?
Die Anrainerpflicht nach § 93 StVO gilt bundesweit einheitlich von 6 bis 22 Uhr — auch in Linz. Innerhalb dieser Zeit müssen die Gehsteige von Schnee gesäubert und bei Glatteis bestreut sein. Der städtische Winterdienst betreut die Hauptverkehrswege rund um die Uhr, die Nebenfahrbahnen zwischen 4 und 22 Uhr. In der Nacht besteht für Anrainer keine Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO.
Darf ich in Linz Streusalz verwenden — und wie viel?
Nur eingeschränkt und sparsam. Nach der Linzer Winterdienst-Verordnung dürfen auf Gehsteigen im Abstand von 10 m zu unversiegelten Bodenflächen keine Auftaumittel verwendet werden — dort ist Splitt zu streuen. Ausgenommen sind besondere Gefahrenstellen wie Brücken, Haltestellen, Stiegenanlagen und Gehsteige mit einem Gefälle über 10 %. Und selbst wo Salz erlaubt ist, gilt eine klare Obergrenze: höchstens 20 g Auftaumittel pro Quadratmeter und Streueinsatz — das entspricht etwa einem Esslöffel. Verboten sind außerdem Streumittel wie Schlacke, Asche oder Quarzsand sowie die vorbeugende Streuung (außer mit Feuchtsalz).
Warum ist der Winter in Linz oft von Nebel und Glätte statt von Schnee geprägt?
Das liegt an der Donau-Tallage. Linz liegt auf rund 266 m im Donautal, das im Winter zu Nebel, Hochnebel und Inversionswetterlagen neigt — der Jänner ist mit nur etwa 54 Sonnenstunden ausgesprochen trüb. Die Temperaturen liegen um den Gefrierpunkt: Jänner-Mittel 0,2 °C, Dezember 1,1 °C, Februar 1,6 °C in der Normalperiode 1991–2020. Diese Frost-Tau-Wechsel-Lage bringt weniger den großen Neuschnee als vielmehr überfrierende Nässe und häufige Glätte. Bemerkenswert ist der Erwärmungstrend: Das Jänner-Mittel ist von −2,2 °C in der Periode 1961–1990 auf +0,2 °C in 1991–2020 gestiegen — der Winter ist milder, aber auch wechselhafter geworden.
Was droht in Linz, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Mehreres. Verwaltungsrechtlich ist die Verletzung der Anrainerpflicht eine Übertretung nach § 99 StVO (Rahmen bis 726 Euro, in der Praxis meist deutlich niedriger); Verstöße gegen die Linzer Winterdienst-Verordnung — etwa ein verbotenes Streumittel — werden nach § 11 mit Geldstrafe bis 218 Euro geahndet. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt ein Fußgänger auf dem nicht gesicherten Gehsteig zu Schaden, haftet der Anrainer bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Das ist strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die nur bei grober Fahrlässigkeit greift; der Anrainer nach § 93 StVO ist nach der Rechtsprechung kein Wegehalter.
Was bedeutet die Lage an der Donau mit Urfahr und dem Pöstlingberg für den Winterdienst?
Die Donau teilt Linz: Der Stadtteil Urfahr liegt am linken, nördlichen Ufer, die übrige Stadt am rechten. Über Urfahr erhebt sich der Pöstlingberg auf 539 m, und das Gelände steigt Richtung Mühlviertel an — die höher gelegenen Bergstraßen im Norden sind schneereicher und werden in der Verordnung eigens als Ausnahmeflächen mit erlaubtem Salzeinsatz auf Steigungen über 10 % geführt. Dazu kommen die Donaubrücken wie die Nibelungenbrücke, die durch die beidseitige Luftumströmung früher überfrieren als angrenzende Straßen. Talstadt mit Nebel, ansteigende Höhenlagen im Norden und überfrierende Brücken — das sind die drei wiederkehrenden Themen des Linzer Winters.
Wer räumt in Linz die Straßen — und mit welchem Aufwand?
Den Winterdienst auf dem Straßennetz, den Radwegen und den nicht der Anrainerpflicht unterliegenden Gehsteigen betreut der Geschäftsbereich Stadtgrün und Straßenbetreuung der Stadt Linz. Die Hauptverkehrswege werden rund um die Uhr mit Feuchtsalz betreut, die Nebenfahrbahnen zwischen 4 und 22 Uhr mit Salz oder Splitt; auf rund 10 bis 15 % der Verkehrsflächen ist kein Salz erlaubt, dort wird ausschließlich Splitt gestreut. Der Fuhrpark umfasst unter anderem 9 LKW, 12 Unimog und 11 Leicht-LKW, und bis zu 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Einsatz.

Einsätze in Linz dokumentieren

Wer in Linz räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

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Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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