Winterdienst Wiener Neustadt
Die Stadt liegt auf 265 m mitten im Steinfeld, der Trockenen Ebene am Südrand des Wiener Beckens, im Regenschatten von Schneeberg, Hoher Wand und Rax. Wind prägt den Winter mehr als Schnee.

Lage und Winterklima
Wiener Neustadt liegt „im Steinfeld, dem südlichsten Teil des Wiener Beckens” auf 265 m ü. A., rund 50 Kilometer südlich von Wien. Mit 50.025 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) ist sie die zweitgrößte Stadt Niederösterreichs. Das Gemeindegebiet ist auffällig geschnitten: rund 14 Kilometer von Nord nach Süd, aber nur etwa 6,5 Kilometer von West nach Ost.
Das Steinfeld trägt einen zweiten, sprechenderen Namen: „Trockene Ebene”. Er kommt von „zwei flach geneigten Schotterfächern aus der Riß-Kaltzeit” in Höhenlagen „von 210 bis 370 m ü. A.”. Im Süden begrenzt die Bucklige Welt die Landschaft, im Westen die Wiener Alpen mit Rax, Schneeberg und Hoher Wand. Genau diese Berge erzeugen einen Regenschatten: Aus westlichen Wetterlagen fällt hier wenig Niederschlag. Das Klima ist pannonisch geprägt – warme Sommer, kalte und trockene Winter.
Durch das Stadtgebiet fließen die Warme Fischa und der Kehrbach, „die sich am nordöstlichen Stadtrand vereinigen”; im Osten bildet die Leitha die Grenze zum Burgenland. Dazu kommt der Wiener Neustädter Kanal, der „einzige Schifffahrtskanal Österreichs”, heute Bewässerungs- und Erholungsweg.
Fast hundert Frosttage, aber kaum Schnee
Die Stadt beschreibt ihre eigene Topografie unumwunden. Auf der städtischen Radverkehrsseite heißt es: „Die Stadt ist nicht zu groß, sie ist schön flach, 90 Prozent des Straßennetzes sind mit Tempo-30-Zonen verkehrsberuhigt.” Steigungen sind hier also kein Thema. Was stattdessen eines ist, zeigen die Klimanormalwerte der Station Wiener Neustadt Flugplatz (275 m) für die Periode 1991–2020:
- Jännermittel −0,3 °C, mittleres Jänner-Minimum −3,8 °C, Jahresmittel 10,1 °C
- Jahresniederschlag 619 mm
- 97,2 Frosttage – aber nur 33,7 Tage mit einer Schneedecke von mindestens einem Zentimeter
- Windmittel 13 km/h
Auf jeden Tag mit Schneedecke kommen also fast drei Frosttage. Und die beiden Größen verteilen sich unterschiedlich über das Jahr: Frost reicht statistisch von Oktober bis April (Jänner 23,9, Dezember 21,9, Februar 19,4, März 13,9, November 10,3 Tage), die Schneedecke drängt sich auf Dezember bis Februar zusammen (Jänner 11,1, Dezember 8,1, Februar 7,9). Die Randmonate sind damit reine Streumonate – Räumen ist dort selten nötig, Streuen regelmäßig.
Dazu passt der trockene, durchlässige Untergrund: Ein Schotterfächer speichert wenig Feuchte, und über einer offenen Ebene kühlt es nachts bei klaren Hochdrucklagen rasch aus. Das ist die klassische Konstellation für Reif- und Überfrierungsglätte – eine Glätteform, die sich nicht ankündigt. Wer sie kommen sehen will, braucht belastbare Wetterdaten, nicht den Blick nach draußen.
Der Wind, den man an der Ausrüstung ablesen kann
Ein Satz aus der Klimabeschreibung erklärt, warum Westwetterlagen hier oft trocken bleiben: „Im sehr flachen Gebiet von Wiener Neustadt ist es fast immer windig.” Das Windmittel von 13 km/h ist unter den geprüften ostösterreichischen Tieflandstationen der höchste Wert – Krems an der Donau kommt in derselben Normalperiode auf 8 km/h, Puchberg am Schneeberg in Berglage auf 7.
Am deutlichsten wird die Windexposition allerdings nicht an einer Zahl, sondern an der Ausrüstung: Der städtische Winterdienst hält neben 2.500 Schneepflöcken auch 1,1 Kilometer Schneezäune vor, und ein Bericht von 2013 nennt das Aufstellen von Windschutzzäunen ausdrücklich als Teil der Wintervorbereitung. Schneezäune stellt man nicht gegen Schneemengen auf, sondern gegen Verwehung auf freier Fläche. Selbst kleine Neuschneemengen werden auf offener Ebene verfrachtet und legen sich an Hindernissen ab – der Räumbedarf entsteht dann punktuell statt flächig.
Zwanzig Kilometer nach Westen, ein anderer Winter
Wie scharf die Grenze verläuft, zeigt der Vergleich mit Puchberg am Schneeberg (583 m), gut 20 Kilometer westlich am Fuß des Schneebergs: 1.065 mm Jahresniederschlag statt 619, 59,4 Schneedeckentage statt 33,7, 115,5 Frosttage statt 97,2 – bei nur rund 300 Höhenmetern Unterschied. Die Zahl der Schneedeckentage ist dort etwa 1,8-mal so hoch.
Der zuständige Straßenmeister hat diese Erfahrung 2013 in eigenen Worten beschrieben: 264 Meter im Raum Wiener Neustadt, 630 Meter in Hochwolkersdorf, über 1.000 Meter auf der Hohen Wand – während es in der Stadt regnet, schneit es in den höheren Lagen bereits.
Räum- und Streupflicht vor Ort
In Österreich gibt es keine kommunale Streupflichtsatzung nach deutschem Muster. Maßgeblich ist bundesweit § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960. Nach Abs. 1 haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet – ausgenommen unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte – dafür zu sorgen, „daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind”.
Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen; in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig gilt nach Abs. 1a ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten. Abs. 2 verlangt zusätzlich, Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen. Die amtliche Erläuterung des Bundes hält außerdem fest, dass die Pflicht bei andauerndem starkem Schneefall nur entfällt, wenn sie „völlig zwecklos und praktisch wirkungslos” wäre.
Die kurze Antwort ist hier auch die vollständige
§ 93 Abs. 4 StVO erlaubt der Behörde, per Verordnung die Zeiten einzuschränken oder die Pflichten auf bestimmte Straßenstrecken zu beschränken. Andere Städte machen davon Gebrauch: Wels hat die Zeiten auf 20 Uhr verkürzt, Steyr nimmt elf namentlich genannte Wege ganz aus.
Für Wiener Neustadt ließ sich nichts dergleichen finden. Volltextsuchen auf der städtischen Website nach „Winterdienst”, „Schneeräumung” und „Streupflicht” blieben ohne Treffer, und auch die virtuelle Amtstafel enthielt am Recherchetag keine einschlägige Kundmachung. Die einzige amtliche Winterdienst-Aussage der Stadt ist die Aufgabenzeile des Wirtschaftshofs.
Diese Feststellung gehört sauber formuliert: Die Stadt veröffentlicht zum Winterdienst keine eigene Regelung. Das ist etwas anderes als der Nachweis, dass keine existiert – das Rechtsinformationssystem des Bundes, in dem Verordnungen niederösterreichischer Statutarstädte kundgemacht werden, war während der Recherche nicht erreichbar. Für die Praxis bleibt es dabei: Es gilt die Bundesregel, 6 bis 22 Uhr.
Wer hier Behörde ist
Ein Wiener Neustädter Sonderfall betrifft die Zuständigkeit. Die Stadt ist Statutarstadt und zugleich eigener politischer Bezirk; der Magistrat nimmt sowohl die Aufgaben der Gemeindeverwaltung als auch die einer Bezirksverwaltungsbehörde wahr. Rechtsgrundlagen sind das Wiener Neustädter Stadtrecht 1977 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz.
Für Anrainer heißt das konkret: Die Behörde, die eine Verordnung nach § 93 Abs. 4 erlassen, eine Bewilligung für das Ablagern von Schnee nach Abs. 6 erteilen oder eine Verwaltungsstrafe nach § 99 verhängen könnte, ist innerhalb der Stadtgrenze der Magistrat – nicht die Bezirkshauptmannschaft. In allen zwölf Nachbargemeinden ist es umgekehrt.
Was bei Verstoß droht
Verwaltungsrechtlich begeht eine Übertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wer „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt”. Vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach greift dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO mit bis zu 726 Euro. Das sind österreichweite Rahmen, keine Wiener Neustädter Festsetzung; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.
Gewichtiger ist in der Praxis meist die zivilrechtliche Seite. Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit, während der Wegehalter nach § 1319a ABGB erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einzustehen hat. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist an dieser Stelle oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Praxis und Besonderheiten
Wenn das Salz nicht mehr greift
Der lehrreichste dokumentierte Winter ist der Februar 2018. Bei Temperaturen bis minus 20 Grad streute die Straßenmeisterei Wiener Neustadt allein in diesem Monat 740 Tonnen Salz und 380 Tonnen Splitt, bei 1.200 Schneepflugstunden und 1.400 Streustunden. Die Begründung des Straßenmeisterei-Leiters ist der fachlich interessanteste Satz der ganzen Recherche: „Aufgrund der niedrigen Temperaturen von bis zu minus 18 Grad wirkte das Salz nicht mehr so gut und es mussten die Strecken öfters geräumt und gestreut werden.”
In einer Stadt mit fast hundert Frosttagen im Jahr ist das kein Randfall. Bei sehr tiefen Temperaturen verschiebt sich das Gewicht von auftauenden zu abstumpfenden Mitteln und zu häufigeren Durchgängen – und beides muss man später auseinanderhalten können. Ein Streubericht, der Mittel und Menge je Fläche festhält, bildet genau diesen Unterschied ab.
Der städtische Winterdienst in Zahlen
Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist der Städtische Wirtschaftshof zuständig. Nach dem Stand der Berichterstattung von November 2016 standen 83 Mitarbeiter in Bereitschaft; für einen Einsatz werden 48 benötigt, dazu kommen 15 Kräfte privater Firmen. Betreut wurden 360 km Straßen und 150 km Radwege. In der Saison 2015/16 gingen 1.000 Tonnen Salz und 400 Tonnen Splitt auf die Flächen, bei 7.600 Arbeitsstunden; der Einsatzzeitraum bei Schnee reicht von 2 Uhr früh bis 22 Uhr. Ein Bericht von 2013 nennt zwei Schichten zu je 46 Personen und eine Räumdauer von rund 6 Stunden für die wichtigen Straßen und rund 10 Stunden bis zur vollständigen Flächenräumung einschließlich der Randgebiete.
Eine amtliche Aussage darüber, welche Straßen zu welcher Priorität geräumt werden, veröffentlicht die Stadt nicht. Prioritätsstufen werden hier deshalb nicht behauptet.
Bemerkenswert ist das Verhältnis der beiden Netzlängen: 150 Kilometer Radwege auf 360 Kilometer Straßen. Für eine Stadt dieser Größe ist das viel, und es passt zur belegten Flachheit. Ein Radweg im Steinfeld verläuft typischerweise abseits der Häuserzeilen – also ohne die windbrechende Wirkung einer geschlossenen Bebauung. Wo Touren über solche langgezogenen Achsen laufen, hilft eine Aufzeichnung per GPS beim späteren Nachvollziehen.
Eine Stadt mit viel offener Fläche
Schon die Namen der Stadtbezirke erzählen davon: Flugfeld, Civitas Nova, Heideansiedlung. Dazu kommen die Theresianische Militärakademie und drei Kasernen des Bundesheeres, also weitläufige, gering bebaute Areale, sowie die linearen Korridore von Wiener Neustädter Kanal, Warmer Fischa und Kehrbach, die meist von Wegen begleitet werden. Wer hier den Winterdienst plant, plant weniger gegen Steigungen als gegen freie Windangriffsflächen und lange, ungeschützte Wegachsen. Welche Stellen davon in der Praxis auffällig sind, ist öffentlich nicht dokumentiert und wird hier nicht benannt.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Bei einem einzelnen Hauseingang bleibt das überschaubar. Hausverwaltungen, Betriebe und eine Hausbetreuung führen dagegen mehrere Liegenschaften nebeneinander – und in Wiener Neustadt ist die Herausforderung eine andere als in einer Hangstadt: nicht die Steigung, sondern die Häufigkeit. Bei fast hundert Frosttagen und einer Glätte, die aus Reif und Überfrieren entsteht statt aus sichtbarem Schneefall, sind viele kurze Kontrollgänge nötig und wenige große Einsätze. Ein Räumprotokoll, das jeden dieser Durchgänge je Fläche festhält, bildet das ab; eine saubere Dokumentation der Einsätze macht später nachvollziehbar, wie oft tatsächlich kontrolliert wurde. Genau das ist bei dieser Glätteform die Frage, auf die es ankommt.
Umland und Nachbargemeinden
Wiener Neustadt grenzt an zwölf Gemeinden. Im Bezirk Wiener Neustadt-Land sind das Weikersdorf am Steinfelde, Bad Fischau-Brunn, Wöllersdorf-Steinabrückl, Theresienfeld, Eggendorf, Lichtenwörth, Katzelsdorf und Lanzenkirchen, im Bezirk Neunkirchen Breitenau, Schwarzau am Steinfeld und St. Egyden am Steinfeld. Drei dieser Ortsnamen tragen das Steinfeld im Namen – die Landschaft prägt hier auch die Kartografie.
Die zwölfte Nachbargemeinde liegt in einem anderen Bundesland: Neudörfl gehört zum burgenländischen Bezirk Mattersburg. Jenseits der Stadtgrenze gilt dort burgenländisches Landesrecht, während § 93 StVO als Bundesrecht auf beiden Seiten identisch bleibt. Ähnlich verhält es sich mit der Leitha, die im Osten die Grenze zum Burgenland bildet.
Der praktisch spürbarere Unterschied ist ein anderer: In Wiener Neustadt ist der Magistrat Bezirksverwaltungsbehörde, in allen zwölf Nachbargemeinden die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Wer Flächen beiderseits der Stadtgrenze betreut, hat für Bewilligungen und Verfahren zwei verschiedene Ansprechpartner.
Nach Westen hin kippt das Winterbild innerhalb weniger Kilometer. Von der Trockenen Ebene steigt das Gelände zu Hoher Wand, Schneeberg und Rax an – und mit ihm Niederschlag und Schneedeckentage. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, arbeitet deshalb schnell unter anderen Bedingungen als im Steinfeld. Zum Vergleich innerhalb dieses Verzeichnisses eignen sich Krems an der Donau, das in derselben Normalperiode nur gut halb so viel mittleren Wind verzeichnet, und Eisenstadt im benachbarten Burgenland, wo dasselbe pannonische Klima auf eine Hanglage trifft statt auf die offene Ebene.
Regelungen der Nachbargemeinden wurden für diese Seite nicht geprüft; wer dort arbeitet, klärt sie gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Wiener Neustadt liegt „im Steinfeld, dem südlichsten Teil des Wiener Beckens“ auf 265 m ü. A., rund 50 km südlich von Wien. Mit 50.025 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) ist sie die zweitgrößte Stadt Niederösterreichs. Das Gemeindegebiet umfasst 60,94 km² und ist auffällig langgezogen: rund 14 km von Nord nach Süd, aber nur etwa 6,5 km von West nach Ost. Seit 2007 gliedert sich die Stadt in acht Stadtbezirke, darunter Flugfeld, Civitas Nova und Heideansiedlung.Quelle 1
- Das Steinfeld heißt auch „Trockene Ebene“
- Es ist die südliche Region des Wiener Beckens und verdankt seinen Namen „zwei flach geneigten Schotterfächern aus der Riß-Kaltzeit“ in Höhenlagen „von 210 bis 370 m ü. A.“. Begrenzt wird es im Süden von der Buckligen Welt, im Westen von den Wiener Alpen mit Rax, Schneeberg und Hoher Wand. Diese Gebirgszüge erzeugen einen Regenschatten, wodurch aus westlichen Wetterlagen wenig Niederschlag fällt; das Klima ist pannonisch geprägt, mit warmen Sommern und kalten, trockenen Wintern.Quelle 2
- Gewässer
- „Das Stadtgebiet wird von der Warmen Fischa und dem Kehrbach durchflossen, die sich am nordöstlichen Stadtrand vereinigen.“ Im Osten bildet die Leitha die Grenze zum Burgenland. Durch die Stadt führt außerdem der Wiener Neustädter Kanal, der „einzige Schifffahrtskanal Österreichs“, der heute der Bewässerung und der Erholung dient.Quelle 1
- Weitere Angabe
- Winterklima (GeoSphere Austria, Station Wiener Neustadt Flugplatz auf 275 m, Normalperiode 1991–2020): Jännermittel −0,3 °C bei einem mittleren Jänner-Minimum von −3,8 °C, Jahresmittel 10,1 °C, Jahresniederschlag 619 mm. Im Mittel 97,2 Frosttage, aber nur 33,7 Tage mit einer Schneedecke von mindestens einem Zentimeter. Die Frosttage verteilen sich über Oktober bis April (Jänner 23,9, Dezember 21,9, Februar 19,4, März 13,9, November 10,3), die Schneedeckentage konzentrieren sich auf Dezember bis Februar (Jänner 11,1, Dezember 8,1, Februar 7,9). Das Windmittel liegt bei 13 km/h.Quelle 3
- Weitere Angabe
- Wind ist hier ein eigenes Kapitel. Zur Erklärung, warum bei West- und Nordwestlagen oft wenig bis kein Niederschlag fällt, heißt es in der Klimabeschreibung wörtlich: „Im sehr flachen Gebiet von Wiener Neustadt ist es fast immer windig.“Quelle 1
- Zum Vergleich in derselben Normalperiode 1991–2020
- Die Station Krems an der Donau auf 202 m kommt auf ein Windmittel von 8 km/h, 88,7 Frosttage, 21,9 Schneedeckentage und 536 mm Jahresniederschlag. Wiener Neustadt liegt damit beim mittleren Wind rund 60 Prozent darüber.Quelle 4
- Weitere Angabe
- Wie schnell sich das Bild nach Westen ändert, zeigt die Station Puchberg am Schneeberg auf 583 m, gut 20 km westlich: 1.065 mm Jahresniederschlag, 59,4 Schneedeckentage, 115,5 Frosttage und ein Windmittel von nur 7 km/h – bei lediglich rund 300 Höhenmetern Unterschied. Die Zahl der Schneedeckentage ist dort etwa 1,8-mal so hoch wie in der Stadt (alle Werte Normalperiode 1991–2020).Quelle 5
- Weitere Angabe
- Die Stadt beschreibt ihre eigene Topografie auf ihrer Radverkehrsseite so: „Die Stadt ist nicht zu groß, sie ist schön flach, 90 Prozent des Straßennetzes sind mit Tempo-30-Zonen verkehrsberuhigt.“Quelle 6
- Rechtsgrundlage (bundesweit)
- § 93 Abs. 1 StVO 1960 verpflichtet Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet – ausgenommen unverbaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften – dafür zu sorgen, „daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind“. Ohne Gehsteig ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen; in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig gilt nach Abs. 1a ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten. Abs. 2 verlangt, Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen, Abs. 6 macht das Ablagern von Schnee auf der Straße bewilligungspflichtig.Quelle 7
- Behördenstellung
- Wiener Neustadt ist Statutarstadt und zugleich eigener politischer Bezirk. Der Magistrat nimmt sowohl die Aufgaben der Gemeindeverwaltung als auch die einer Bezirksverwaltungsbehörde wahr; Rechtsgrundlagen sind das Wiener Neustädter Stadtrecht 1977 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz. Für Anrainer bedeutet das: Behörde im Sinn der Straßenverkehrsordnung ist innerhalb der Stadtgrenze der Magistrat, nicht die Bezirkshauptmannschaft – anders als in allen zwölf Nachbargemeinden.Quelle 8
- Weitere Angabe
- Zuständig für den kommunalen Winterdienst ist der Städtische Wirtschaftshof. Seine Aufgabenliste nennt ausdrücklich den „Winterdienst- Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“; daneben verantwortet er Straßenunterhalt und Reinigung, Straßenneubau in Eigenregie, Straßenbeleuchtung, Arbeiten an städtischen Gebäuden sowie die Erhaltung und Installation von Verkehrsleiteinrichtungen.Quelle 9
- Weitere Angabe
- Größenordnung des städtischen Winterdienstes (Stand der Berichterstattung November 2016): 83 Mitarbeiter in Bereitschaft, bei einem Einsatz werden 48 benötigt, dazu 15 Kräfte privater Firmen. Betreut werden 360 km Straßen und 150 km Radwege. Vorgehalten werden 2.500 Schneepflöcke und 1,1 km Schneezäune. In der Saison 2015/16 wurden 1.000 Tonnen Salz und 400 Tonnen Splitt ausgebracht, bei 7.600 Stunden für Schneeräumung und Glatteisbekämpfung; der Einsatzzeitraum bei Schnee reicht von 2 Uhr früh bis 22 Uhr. Die Kosten lagen bei 260.000 Euro, im Durchschnittsjahr bei 380.000 Euro.Quelle 10
- Windschutzzäune gehören zur Winter-Vorbereitung
- Laut einem Bericht vom November 2013 bereiten die Straßenmeistereien den Winter durch das Einschlagen von Schneepflöcken, das Aufstellen von Windschutzzäunen und das Einlagern von Streumitteln vor. Der städtische Wirtschaftshof arbeitete damals mit zwei Schichten zu je 46 Personen, um rund um die Uhr räumen zu können; die wichtigen Straßen waren nach rund 6 Stunden geräumt, die vollständige Flächenräumung einschließlich der Randgebiete dauerte rund 10 Stunden.Quelle 11
- Wenn Kälte das Streusalz ausbremst
- Nach dem Extremwinter-Februar 2018 mit Temperaturen bis minus 20 Grad streute die Straßenmeisterei Wiener Neustadt allein in diesem Monat 740 Tonnen Salz und 380 Tonnen Splitt, bei 1.200 Schneepflugstunden und 1.400 Streustunden. Der Leiter der Straßenmeisterei begründete das so: „Aufgrund der niedrigen Temperaturen von bis zu minus 18 Grad wirkte das Salz nicht mehr so gut und es mussten die Strecken öfters geräumt und gestreut werden.“ Ausdrücklich als Einsatzgrund genannt werden auch Schneeverwehungen; die dabei erwähnten Schneehöhen von bis zu 30 cm betrafen allerdings die Hohe Wand im Umland, nicht das Stadtgebiet.Quelle 12
- Was bei Verstoß droht
- Nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung, „wer entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“; vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Werden Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern nicht entfernt, greift der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO mit bis zu 726 Euro. Das sind österreichweite Rahmen, keine städtische Festsetzung.Quelle 13
- Weitere Angabe
- Zwölf direkte Nachbargemeinden, davon eine in einem anderen Bundesland: Im Bezirk Wiener Neustadt-Land grenzen Weikersdorf am Steinfelde, Bad Fischau-Brunn, Wöllersdorf-Steinabrückl, Theresienfeld, Eggendorf, Lichtenwörth, Katzelsdorf und Lanzenkirchen an, im Bezirk Neunkirchen Breitenau, Schwarzau am Steinfeld und St. Egyden am Steinfeld, im burgenländischen Bezirk Mattersburg Neudörfl. Drei dieser Ortsnamen tragen das Steinfeld im Namen.Quelle 1
Quellen
- 1de.wikipedia.org · Wiener_Neustadt
- 2de.wikipedia.org · Steinfeld_(Niederösterreich)
- 3tauernwetter.at · wiener-neustadt-flugplatz
- 4tauernwetter.at · krems
- 5tauernwetter.at · puchberg-am-schneeberg
- 6wiener-neustadt.at · radverkehr
- 7ris.bka.gv.at · Quelle 7
- 8wiener-neustadt.at · daten-und-fakten
- 9wiener-neustadt.at · staedtischer-wirtschaftshof
- 10meinbezirk.at · 260000-kostet-der-winter_a1943328
- 11meinbezirk.at · stadt-und-bezirk-fuer-winter-geruestet_a757446
- 12meinbezirk.at · eis-und-schnee-hielten-winterdienst-auf-trab_a2431808
- 13ris.bka.gv.at · Quelle 13
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Wiener Neustadt – Städtischer Wirtschaftshof
Die zuständige Dienststelle für „Winterdienst- Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“. Es ist zugleich die einzige amtliche Winterdienst-Aussage, die die Stadt veröffentlicht.
§ 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Bereich einschließlich Stiegenanlagen, das Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr, der 1-Meter-Streifen ohne Gehsteig, die Dachschnee-Pflicht und in Abs. 4 die Ermächtigung der Behörde, davon per Verordnung abzuweichen.
oesterreich.gv.at – Räum- und Streupflicht
Die amtliche Zusammenfassung des Bundes in Alltagssprache: Zeiten, Breiten, Dachschnee sowie der Hinweis, dass die Pflicht bei andauerndem starkem Schneefall nur entfällt, wenn sie „völlig zwecklos und praktisch wirkungslos“ wäre.
Stadt Wiener Neustadt – Amtstafel
Die virtuelle Amtstafel der Stadt. Weil Wiener Neustadt zum Winterdienst keine eigene Information veröffentlicht, ist dies die Stelle, an der eine künftige ortspolizeiliche Verordnung nach § 93 Abs. 4 StVO kundgemacht würde.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Wiener Neustadt
- Wann muss in Wiener Neustadt geräumt und gestreut sein?
- Von 6 bis 22 Uhr. Es gilt unverändert die bundesweite Anrainerpflicht nach § 93 Abs. 1 StVO: Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen sind entlang der ganzen Liegenschaft und in einer Entfernung von höchstens 3 m von Schnee zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wo kein Gehsteig vorhanden ist, betrifft das den Straßenrand in 1 m Breite, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Ausgenommen sind Eigentümer unverbauter, land- und forstwirtschaftlich genutzter Liegenschaften.
- Gibt es eine eigene Wiener Neustädter Winterdienst-Verordnung?
- Nach dieser Recherche veröffentlicht die Stadt dazu nichts Eigenes. Volltextsuchen auf der städtischen Website nach „Winterdienst“, „Schneeräumung“ und „Streupflicht“ blieben ohne Treffer, und auch die virtuelle Amtstafel enthielt am Recherchetag keine einschlägige Kundmachung. Die einzige amtliche Winterdienst-Aussage der Stadt ist die Aufgabenzeile des Städtischen Wirtschaftshofs. Für Anrainer heißt das: Es gilt schlicht die Bundesregel, 6 bis 22 Uhr, ohne die Abweichungen, die andere Städte kennen – Wels etwa hat die Zeiten verkürzt, Steyr nimmt einzelne Wege aus. Formuliert ist das bewusst vorsichtig: Dass keine Verordnung veröffentlicht ist, ist etwas anderes als der Nachweis, dass keine existiert.
- Warum ist Frost hier ein größeres Thema als Schnee?
- Weil die Zahlen weit auseinanderliegen. Die Station Wiener Neustadt Flugplatz verzeichnet im Mittel 1991–2020 rund 97 Frosttage, aber nur knapp 34 Tage mit einer Schneedecke von mindestens einem Zentimeter – auf jeden Tag mit Schneedecke kommen also fast drei Frosttage. Dazu kommt die Verteilung: Frost tritt statistisch von Oktober bis April auf, die Schneedecke drängt sich auf Dezember bis Februar zusammen. Die Randmonate sind damit reine Streumonate. Der Grund für die Trockenheit liegt im Westen: Schneeberg, Hohe Wand und Rax nehmen den Westwetterlagen den Niederschlag, weshalb im Steinfeld nur 619 mm im Jahr fallen.
- Warum stellt der Winterdienst hier Schneezäune auf?
- Weil das Problem nicht die Menge ist, sondern die Verfrachtung. Der städtische Winterdienst hält neben 2.500 Schneepflöcken auch 1,1 Kilometer Schneezäune vor, und die Vorbereitung auf den Winter umfasst laut Berichterstattung ausdrücklich das Aufstellen von Windschutzzäunen. Das passt zum gemessenen Windmittel von 13 km/h – deutlich mehr als etwa in Krems mit 8 km/h in derselben Normalperiode – und zur Klimabeschreibung, die festhält: „Im sehr flachen Gebiet von Wiener Neustadt ist es fast immer windig.“ Auf offener Fläche werden schon kleine Neuschneemengen verweht und legen sich an Hindernissen ab. Räumbedarf entsteht dann punktuell statt flächig.
- Was bringt Streusalz bei starkem Frost?
- Weniger, als viele annehmen. Nach dem Februar 2018 begründete der Leiter der Straßenmeisterei Wiener Neustadt den erhöhten Aufwand ausdrücklich damit: „Aufgrund der niedrigen Temperaturen von bis zu minus 18 Grad wirkte das Salz nicht mehr so gut und es mussten die Strecken öfters geräumt und gestreut werden.“ Allein in diesem Monat wurden 740 Tonnen Salz und 380 Tonnen Splitt ausgebracht. In einer Stadt mit fast hundert Frosttagen im Jahr ist das kein Randfall, sondern ein Planungsthema: Bei sehr tiefen Temperaturen verschiebt sich das Gewicht von auftauenden zu abstumpfenden Mitteln und zu häufigeren Durchgängen.
- Wer räumt in und um Wiener Neustadt was?
- Drei Ebenen greifen ineinander. Die Gehsteige im 3-Meter-Bereich entlang der Liegenschaft liegen bei den Anrainern, also bei den Liegenschaftseigentümern. Die Gemeindestraßen, Wege, Plätze und Radwege der Stadt betreut der Städtische Wirtschaftshof – nach dem Stand von 2016 sind das 360 km Straßen und 150 km Radwege, mit 83 Mitarbeitern in Bereitschaft und einem Einsatzzeitraum von 2 Uhr früh bis 22 Uhr. Die Landesstraßen im Raum Wiener Neustadt fallen dagegen in die Zuständigkeit des Landes Niederösterreich, vor Ort über die Straßenmeisterei Wiener Neustadt. Dass eine Straße geräumt ist und die nächste noch nicht, hat deshalb oft schlicht mit der Zuständigkeit zu tun.
- Muss ich auch den Schnee vom Dach entfernen?
- Ja, das ist eine eigene Pflicht neben der Gehsteigräumung. Nach § 93 Abs. 2 StVO haben die Verpflichteten dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Bemerkenswert ist der Unterschied bei den Folgen: Für die versäumte Säuberung oder Bestreuung sieht die StVO eine Geldstrafe bis zu 72 Euro vor, für nicht entfernte Dachschnee- und Eisbildungen greift dagegen der allgemeine Rahmen bis zu 726 Euro. Beim Ablagern von geräumtem Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist nach § 93 Abs. 6 zudem eine Bewilligung der Behörde erforderlich – in Wiener Neustadt ist das der Magistrat.
- Was droht in Wiener Neustadt, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zwei Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich begeht eine Übertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wer „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“; vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, ersatzweise Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach gilt der höhere allgemeine Rahmen von bis zu 726 Euro. Das sind österreichweite Rahmen, keine Wiener Neustädter Festsetzung, und die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Seite: Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit, während der Wegehalter nach § 1319a ABGB erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz einzustehen hat. Im Streit zählt dann, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Einsätze in Wiener Neustadt dokumentieren
Wer in Wiener Neustadt räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.