Winterdienst Krems an der Donau
Am Südabbruch des Waldviertels, wo die Krems in die Donau mündet, ist es ausgesprochen trocken: 536 mm Jahresniederschlag und nur 21,9 Tage mit Schneedecke.

Lage und Winterklima
Krems an der Donau liegt auf 203 m ü. A. im niederösterreichischen Donautal – dort, „wo die Große Krems in die Donau mündet, im östlichen Randbereich der Wachau und am Südabbruch des Waldviertels”. Mit 25.581 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) auf 51,66 km² ist Krems die fünftgrößte Stadt Niederösterreichs. Im Jahr 2000 wurden die Altstädte von Krems und Stein gemeinsam mit der Wachau zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt. Als Statutarstadt bildet Krems zugleich einen eigenen politischen Bezirk: Die Bezirksverwaltung nimmt der Magistrat wahr, nicht eine Bezirkshauptmannschaft.
Die zwei Zahlen, um die es geht
Der Kremser Winter lässt sich an einem Verhältnis festmachen. In der Normalperiode 1991–2020 verzeichnet die Station Krems 88,7 Frosttage pro Jahr, aber nur 21,9 Tage mit einer Schneedecke von mindestens einem Zentimeter. Auf jeden Schneetag kommen also rund vier Frosttage. Das Jännermittel liegt bei genau 0,0 °C, das mittlere Tagesminimum im Jänner bei −2,9 °C.
Dazu kommt die Trockenheit: 536 mm Jahresniederschlag sind deutlich weniger als in St. Pölten (721,7 mm) und entsprechen rund 37 Prozent des Salzburger Werts (1.451,3 mm). Bemerkenswert ist dabei die Verteilung – der kälteste Monat ist zugleich der trockenste: Im Jänner fallen nur 19,9 mm, im Februar 16,1 mm. Genau das beschreibt kalt-trockene, strahlungsreiche Hochdrucklagen, in denen nachts viel Wärme abgestrahlt wird und morgens Reif und überfrierende Nässe entstehen. Der Winterdienst arbeitet hier weniger am Räumschild als am Streuwagen, und die entscheidende Frage ist selten „wie viel Schnee”, sondern „wann kippt die Fläche”. Verlässliche Wetterdaten sind in einem solchen Winter wertvoller als der Blick aus dem Fenster.
Eine Terrassenstadt, kein flaches Donauufer
Die zweite Kremser Eigenheit ist die Höhe. Das Stadtgebiet reicht vom tiefsten Punkt bei den Steinplatten bei Hollenburg auf 189 m bis auf rund 545 m in der Nähe von Scheibenhof, 356 Höhenmeter innerhalb einer einzigen Stadtgemeinde. Die Ortsteile ziehen sich vom Donauufer über die Weinterrassen hinauf: Rehberg auf 220 m am Kremsfluss, Egelsee auf einer Hochfläche nordwestlich, „nicht mit der Stadt zusammengewachsen”, Am Steindl als „Wohngegend an einem Hang”, dazu Gneixendorf und weiter oben Scheibenhof.
Wenige Kilometer nördlich verschärft sich das. Am Südabbruch des Waldviertels weist die Station Stift Zwettl auf 502 m für dieselbe Referenzperiode −2,1 °C im Jänner aus, dazu 678 mm Niederschlag, 128 Frosttage und 66 Schneedeckentage. Das sind dreimal so viele Tage mit Schneedecke wie unten im Donautal, bei rund 300 Höhenmetern Unterschied. Auch der Landesstraßendienst beschreibt sein Gebiet genau so: Das von der Straßenmeisterei Krems betreute Gelände reiche „von 200 Metern Höhe in der Stadt Krems bis etwa 500 Metern in Maria Langegg und Stixendorf”. Wer im Kremser Raum arbeitet, kann von den Werten der Innenstadt nicht auf die Hochlagen schließen. Dieser Kontrast auf kurzer Distanz ist das eigentliche Kremser Winterdienst-Thema.
Räum- und Streupflicht vor Ort
In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt, nicht kommunal zersplittert wie in Deutschland. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960).
Krems bleibt beim Gesetzeswortlaut
Anders als manche österreichische Stadt hat Krems keine eigene Winterdienst-Verordnung erlassen. Die amtliche Verordnungsübersicht der Stadt listet 26 Verordnungen (von der Abfallwirtschaft über Baumschutz- und Hafenordnung bis zur Parkabgabenordnung), aber keine einzige zu Schneeräumung, Winterdienst, Streupflicht oder Straßenreinigung. Von der Ermächtigung des § 93 Abs. 4 StVO, mit der die Behörde die Betreuungszeiten einschränken könnte, hat Krems soweit öffentlich auffindbar keinen Gebrauch gemacht.
Es gilt daher der Gesetzeswortlaut: 6 bis 22 Uhr, für die entlang der Liegenschaft in nicht mehr als 3 m Entfernung vorhandenen Gehsteige und Gehwege „einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen”. Die Stadt selbst formuliert die Grundpflicht so: Liegenschaftseigentümer in Ortsgebieten seien von 6 bis 22 Uhr verpflichtet, Gehwege entlang ihrer ganzen Liegenschaft „von Schnee und Verunreinigung (nasses Laub, Obstschalen, Hundekot) freizuhalten bzw. bei Schnee und Glatteis im Winter zu streuen”. Der Abend gehört in Krems also noch zur Pflichtzeit, anders als etwa in Wels, das seine Zeiten auf 20 Uhr verkürzt hat.
Drei Wegetypen, drei Regeln
Präzisiert wird die Pflicht dort, wo sie in der Praxis Fragen aufwirft: bei der Frage, wie breit eigentlich zu räumen ist. Die Stadt Krems unterscheidet auf ihrer Bürgerservice-Seite „Pflichten der Hausbesitzer:innen” drei Fälle, und diese Differenzierung ist konkreter als der bloße Gesetzestext:
- In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung „für einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront”.
- Bei einem kombinierten Geh- und Radweg muss „ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Straßenrandes gestreut und gereinigt werden”.
- Bei einem getrennt geführten Geh- und Radweg muss „nur der Gehweg im 3-Meter-Bereich gereinigt werden”.
Der erste Fall ist der Altstadt-Fall: In der Fußgängerzone, die beim Steiner Tor beginnt und sich über die Obere Landstraße zieht, gibt es keine Gehsteige. Dort läuft die Pflicht als schmaler Streifen an den Häuserfronten entlang, auf historischem Kopfsteinpflaster.
Salz, Bäume und städtische Parkanlagen
Ein generelles Salzstreuverbot gibt es in Krems nicht. Zwei Einschränkungen greifen dennoch. Die erste ist bundesgesetzlich und gilt unmittelbar: Nach § 93 Abs. 3 StVO ist darauf Bedacht zu nehmen, „dass Bäume und sonstige Bepflanzungen nicht beschädigt werden; bei Streuung mit Salz sind Baumscheiben und Grünflächen von der Bestreuung jedenfalls auszunehmen”. In einer Stadt mit Weinterrassen, Alleen und Parkanlagen ist das keine Formalie.
Die zweite ist die Praxis der Stadt für ihre eigenen Flächen: „Der Umwelt und den Vierbeinern zuliebe wird in fast allen städtischen Parkanlagen nicht mehr Salz gestreut.” Das betrifft die städtischen Parks, nicht die Anrainerflächen – die Unterscheidung lohnt sich, weil beides gern vermischt wird. Wo unterschiedliche Mittel auf unterschiedlichen Flächen zum Einsatz kommen, hilft ein nachvollziehbarer Streubericht beim späteren Beleg.
Was bei Verstoß droht – und eine NÖ-Besonderheit
Die Stadt Krems weist selbst darauf hin, dass Eigentümer „in manchen Fällen haftbar gemacht werden” können, sollte vor ihrer Liegenschaft ein Unfall passieren. Verwaltungsrechtlich sind österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro vorgesehen, für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro. Zivilrechtlich wiegt schwerer, dass ein Anrainer nach § 93 StVO nicht als Wegehalter im Sinn des § 1319a ABGB gilt: Seine Haftung ist deshalb nicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt, während der Straßenerhalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.
Für Niederösterreich kommt eine Klarstellung des Obersten Gerichtshofs hinzu, die Krems unmittelbar betrifft. Mit der Entscheidung 2 Ob 102/13h vom 19. September 2013 hat der OGH festgehalten, dass niederösterreichische Gemeinden den Gehsteig-Anrainern gegenüber nicht zur Schneeräumung verpflichtet sind: „§ 93 Abs 1 StVO normiert eine besondere, von der allgemeinen Erhaltungspflicht des Straßenerhalters abweichende Sondervorschrift.” Die Winterdienstpflichten nach dem NÖ Straßengesetz treten dahinter zurück; die Klage eines Eigentümers auf Kostenerstattung wurde in allen Instanzen abgewiesen. Nur wenn kein Anrainer vorhanden ist, trifft die Gemeinde als Straßenerhalter die Pflicht. Im Streitfall zählt am Ende, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde – eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze ist dann oft der entscheidende Punkt. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Praxis und Besonderheiten
Der Wirtschaftshof und die geteilte Zuständigkeit
Für die Gemeindestraßen samt Nebenanlagen (Radwege, Gehwege, Parkflächen, Brücken) ist die Stadt Krems zuständig; Erhaltung und kleinere Sanierungen liegen bei den Stadtbetrieben beziehungsweise beim Wirtschaftshof. Für die Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet ist dagegen die NÖ Straßenverwaltung zuständig, konkret die Straßenbauabteilung 7 in Krems mit der zugehörigen Straßenmeisterei.
Die Aufgabenliste der städtischen Straßenerhaltung ist dabei aufschlussreich: Neben Gehsteigen, Straßen, Gassen, Plätzen, Gehwegen und Geländern nennt sie ausdrücklich Stiegenanlagen, dazu Winterdienst, Bereitschaftsdienst, Güterwege, Böschungen, Retentionsbecken und Brücken. Für eine Terrassenstadt ist die Nennung der Stiegenanlagen kein Detail: Wo sich Wohngebiete über 300 Höhenmeter verteilen, sind Treppen echte Verkehrswege, und § 93 StVO zieht sie ausdrücklich in die Anrainerpflicht mit ein.
Schubkarren in der Altstadt, Splitt im Frühjahr
Wie der Betrieb aussieht, zeigen mehrere Regionalberichte. Nach einem Bericht vom Jänner 2022 betreut der Kremser Wirtschaftshof „über 300 Kilometer Straßen und Gassen, sowie 100 Kilometer Güterwege” – Letztere sind in einer Weinbaustadt die Wirtschaftswege durch die Terrassenlagen. In den engen Gassen der Altstadt arbeiten die Mitarbeitenden demnach mit Schubkarren statt motorisierten Streugeräten; Salz- und Sandkisten sind über das Stadtgebiet verteilt. Ein Bericht vom November 2022 nennt 150 bis 250 Tonnen Salz je nach Wetter für rund 300 Straßenkilometer, 60 Tonnen eingelagert für einen plötzlichen Wintereinbruch, und 30 Mitarbeitende pro Woche in Bereitschaft.
Die Kehrseite folgt im Frühjahr: Laut einem Bericht vom März 2017 wurden in einer Saison rund 250 Tonnen Streusplitt ausgebracht, von denen etwa 80 Prozent wieder eingesammelt werden; die Reinigungspartien rücken dafür um 4 Uhr früh aus. Diese Zahlen stammen aus der Presse, nicht von einer amtlichen Winterdienst-Seite – die Stadt Krems unterhält keine Übersichtsseite mit Räumprioritäten oder Streckenplan. Sie taugen als Größenordnung, nicht als tagesaktuelle Kennzahl. Wer in diesem Maßstab arbeitet, kennt das Thema Einsätze im kommunalen Umfang – mit Bereitschaft, Nachtstunden und einer Fläche, die sich nicht in einer Tour abbilden lässt.
Eine Brücke, ein Anstieg, ein Nadelöhr
Die Donaubrücke Krems, offiziell St. Pöltner Brücke, ist 1.078 m lang und 25 m breit, wurde 1971 eröffnet und trug 2010 rund 30.000 Fahrzeuge täglich. Sie ist die einzige hochrangige Straßenbrücke in das Waldviertel. Eine über einen Kilometer lange, von allen Seiten luftumströmte Hochbrücke über einen großen Fluss ist zugleich der klassische Punkt, an dem eine Fahrbahn früher überfriert als das Umland, und hier gibt es keine gleichwertige Ausweichstrecke.
Daran schließt der Aufstieg an: Die B 37 Kremser Straße führt von der Brücke durch das Kremstal nach Norden ins Waldviertel; auf dem Abschnitt zwischen Krems Nord und Gneixendorf Süd sind es mehr als 25.000 Fahrzeuge täglich. Das ist genau die Strecke, auf der sich die 300 Höhenmeter zwischen Donautal und Waldviertel-Rand aufbauen, und mit ihnen der Unterschied zwischen nasser Fahrbahn und liegendem Schnee. Im Süden und Osten ergänzen die S 5 Stockerauer Schnellstraße mit ihren Anschlussstellen im Kremser Raum und die B 3 das Netz; sie werden von der ASFINAG beziehungsweise vom Land betrieben.
Publikumsflächen und viele kleine Zuständigkeiten
Krems ist Hochschul- und Klinikstandort: Die IMC Hochschule für Angewandte Wissenschaften, die Universität für Weiterbildung im Stadtteil Stein und die Karl Landsteiner Privatuniversität liegen hier, dazu das Landesklinikum Krems in Weinzierl. Das bedeutet Campus-, Klinik- und Zufahrtsflächen mit starkem Publikumsverkehr, die früh am Morgen begehbar sein müssen – in einem Winter, dessen Hauptproblem morgendliche Glätte ist, fällt das zusammen. Wer solche Flächen im Auftrag betreut, etwa als Hausbetreuung, hat es mit vielen einzelnen Objekten zu tun, deren Zustand einzeln nachvollziehbar bleiben muss.
Umland und Nachbargemeinden
Als Statutarstadt bildet Krems einen eigenen politischen Bezirk. Unmittelbar angrenzend sind Senftenberg, Stratzing, Langenlois, Dürnstein, Rohrendorf bei Krems, Gedersdorf, Mautern an der Donau, Paudorf, Furth bei Göttweig, Traismauer und Nußdorf ob der Traisen.
Die Unterschiede folgen dabei der Höhe, nicht der Himmelsrichtung. Mautern an der Donau liegt am gegenüberliegenden südlichen Donauufer, Dürnstein westlich am Einstieg in die enge Wachau mit ihren Steilterrassen. Furth bei Göttweig und Paudorf liegen südlich am Dunkelsteiner Wald unterhalb des Stifts Göttweig, also wieder in Höhenlage. Senftenberg und Stratzing liegen nördlich im Kremstal bereits am Südabbruch des Waldviertels. Dort beginnt der Klimasprung, den die Zahlen von Stift Zwettl beschreiben. Langenlois dagegen liegt nordöstlich im Kamptal auf 207 m, also fast auf Kremser Höhe, und ist mit einem Jahresmittel von 10,1 °C klimatisch praktisch identisch. Im weiteren Umland der Region liegen unter anderem Rossatz-Arnsdorf und Hadersdorf-Kammern.
Innerhalb Niederösterreichs bietet sich der Vergleich mit St. Pölten an: gleicher Rechtsrahmen und gleiche Zeiten von 6 bis 22 Uhr, aber mit 721,7 mm Jahresniederschlag deutlich feuchter als Krems. Thematisch näher liegt Eisenstadt im pannonisch geprägten Osten, wo derselbe Frost-statt-Schnee-Winter herrscht. Für alle österreichischen Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen des § 93 StVO; die Präzisierung nach Wegetyp und die salzfreien Parkanlagen sind dagegen Kremser Regelungen beziehungsweise Kremser Betriebspraxis. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Praxis gesondert, und rechnet mit deutlich mehr Schneetagen, sobald es bergauf geht. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Krems an der Donau liegt auf 203 m ü. A. im niederösterreichischen Donautal, „wo die Große Krems in die Donau mündet, im östlichen Randbereich der Wachau und am Südabbruch des Waldviertels“. Die Stadt umfasst 51,66 km² und hat 25.581 Einwohner (1. Jänner 2026); sie ist die fünftgrößte Stadt Niederösterreichs.Quelle 1
- 356 Höhenmeter im eigenen Stadtgebiet
- Der tiefste Punkt liegt bei den Steinplatten bei Hollenburg auf 189 m am Donauufer, der höchste bei rund 545 m in der Nähe von Scheibenhof. Krems ist damit keine flache Donaustadt, sondern eine Terrassenstadt – die Ortsteile ziehen sich vom Ufer über die Weinterrassen hinauf nach Rehberg (220 m), auf die Hochfläche von Egelsee, an den Hang von „Am Steindl“ und weiter nach Gneixendorf.Quelle 1
- Winterklima (1991–2020, Station Krems auf 202 m)
- Jännermittel 0,0 °C bei einem mittleren Tagesminimum von −2,9 °C, Jahresmittel 10,2 °C. Der Jahresniederschlag liegt bei nur 536 mm, wobei Jänner (19,9 mm) und Februar (16,1 mm) die trockensten Monate des Jahres sind. Der kälteste Monat ist hier zugleich der trockenste – typisch für strahlungsreiche Hochdrucklagen mit Reif und morgendlicher Überfrierungsglätte.Quelle 2
- Frost statt Schnee
- Krems verzeichnet im Mittel 88,7 Frosttage pro Jahr, aber nur 21,9 Tage mit einer Schneedecke von mindestens 1 cm. Die Schneedeckentage konzentrieren sich fast vollständig auf Dezember bis Februar (Jänner 8,8, Februar 5,8, Dezember 4,3). Das Verhältnis von rund vier Frosttagen je Schneetag beschreibt den Kremser Winter genauer als jede Schneehöhe: Das Thema ist Glätte, nicht Räummenge.Quelle 2
- Der Waldviertel-Kontrast auf kurzer Distanz
- Die Station Stift Zwettl auf 502 m, rund 35 km nordwestlich über die B 37, weist für dieselbe Referenzperiode 1991–2020 ein Jännermittel von −2,1 °C, 678 mm Jahresniederschlag, 128 Frosttage und 66 Schneedeckentage aus. Gegenüber Krems sind das gut 2 Grad weniger im Jänner und dreimal so viele Tage mit Schneedecke, bei rund 300 Höhenmetern Unterschied.Quelle 3
- Trocken im österreichischen Vergleich
- Mit 536 mm Jahresniederschlag liegt Krems deutlich unter St. Pölten (721,7 mm) und erreicht rund 37 Prozent des Salzburger Werts (1.451,3 mm), jeweils Referenzperiode 1991–2020. Der Osten Österreichs ist die niederschlagsärmste Region des Landes.Quelle 2
- Rechtsgrundlage (bundesweit)
- die Anrainerpflicht nach § 93 StVO 1960. Nach Abs. 1 sind die entlang der Liegenschaft in nicht mehr als 3 m Entfernung vorhandenen Gehsteige und Gehwege „einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen“ von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; ohne Gehsteig gilt der Straßenrand in 1 m Breite. Abs. 2 verlangt das Entfernen von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.Quelle 4
- Kremser Präzisierung nach Wegetyp
- Die Stadt Krems fasst die Anrainerpflichten auf ihrer Bürgerservice-Seite „Pflichten der Hausbesitzer:innen“ zusammen und unterscheidet drei Fälle. „In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung für einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront.“ „Bei einem kombinierten Geh- und Radweg muss ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Straßenrandes gestreut und gereinigt werden.“ „Bei einem getrennt geführten Geh- und Radweg muss nur der Gehweg im 3-Meter-Bereich gereinigt werden.“Quelle 5
- Keine eigene Kremser Winterdienst-Verordnung
- Die amtliche Verordnungsübersicht der Stadt listet 26 Verordnungen – von der Abfallwirtschaft über die Baumschutz- und Hafenordnung bis zur Parkabgabenordnung. Keine davon betrifft Schneeräumung, Winterdienst, Streupflicht oder Straßenreinigung. Von der Verordnungsermächtigung des § 93 Abs. 4 StVO, mit der die Behörde die Zeiten einschränken könnte, hat Krems soweit öffentlich auffindbar keinen Gebrauch gemacht. Es gilt daher der Gesetzeswortlaut mit 6 bis 22 Uhr.Quelle 6
- Salz und Grünflächen
- Eine bundesgesetzliche Beschränkung gilt in Krems unmittelbar, nach § 93 Abs. 3 StVO ist darauf zu achten, dass Bäume und sonstige Bepflanzungen nicht beschädigt werden; „bei Streuung mit Salz sind Baumscheiben und Grünflächen von der Bestreuung jedenfalls auszunehmen“. Ergänzend berichtet die Stadt über ihre eigene Praxis: „Der Umwelt und den Vierbeinern zuliebe wird in fast allen städtischen Parkanlagen nicht mehr Salz gestreut.“ Ein generelles Salzstreuverbot im Stadtgebiet besteht nicht.Quelle 7
- Niederösterreich-spezifische Rechtsprechung
- Der Oberste Gerichtshof hat mit Entscheidung 2 Ob 102/13h vom 19. September 2013 festgehalten, dass niederösterreichische Gemeinden den Gehsteig-Anrainern gegenüber nicht zur Schneeräumung verpflichtet sind. „§ 93 Abs 1 StVO normiert eine besondere, von der allgemeinen Erhaltungspflicht des Straßenerhalters abweichende Sondervorschrift“ – die Winterdienstpflichten nach dem NÖ Straßengesetz treten dahinter zurück. Nur wenn kein Anrainer vorhanden ist, trifft die Gemeinde als Straßenerhalter die Pflicht.Quelle 8
- Zuständigkeitsteilung
- Für die Gemeindestraßen samt Nebenanlagen wie Radwege, Gehwege, Parkflächen und Brücken ist die Stadt Krems zuständig; Erhaltung und kleinere Sanierungen liegen bei den Stadtbetrieben beziehungsweise beim Wirtschaftshof. Für die Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet ist dagegen die NÖ Straßenverwaltung zuständig, konkret die Straßenbauabteilung 7 in Krems.Quelle 9
- Stiegenanlagen als amtliche Aufgabe
- Die Leistungsliste der städtischen Straßenerhaltung nennt neben Gehsteigen, Straßen, Gassen, Plätzen, Gehwegen und Geländern ausdrücklich auch Stiegenanlagen, dazu Winterdienst, Bereitschaftsdienst, Güterwege, Böschungen, Retentionsbecken und Brücken. Für eine Terrassenstadt mit 356 Höhenmetern Spreizung ist die Nennung der Stiegenanlagen kein Detail, sondern ein Kernstück des Winterdienstes.Quelle 10
- Weitere Angabe
- Die Donaubrücke Krems, offiziell St. Pöltner Brücke, ist 1.078 m lang und 25 m breit, wurde 1971 eröffnet und trug 2010 rund 30.000 Fahrzeuge täglich. Über sie führt die Kremser Straße B 37; sie ist die einzige hochrangige Straßenbrücke in das Waldviertel. Auf dem anschließenden Abschnitt der B 37 zwischen Krems Nord und Gneixendorf Süd (dem Anstieg von der Donau hinauf) sind es mehr als 25.000 Fahrzeuge täglich.Quelle 11
- Höhenkontrast auch im Straßendienst
- Das von der Straßenmeisterei Krems des Landes Niederösterreich betreute Gelände reicht laut einem Bericht vom November 2024 „von 200 Metern Höhe in der Stadt Krems bis etwa 500 Metern in Maria Langegg und Stixendorf“. Die Meisterei bewirtschaftet 243 Kilometer Landesstraßen; eingelagert waren 1.700 Tonnen Streusalz und 1.500 Tonnen Streusplitt, im Einsatz stehen bis zu 25 Mitarbeitende und elf Räumfahrzeuge parallel.Quelle 12
- UNESCO-Welterbe und enge Altstadtgassen
- Im Jahr 2000 wurden die Altstädte von Krems und Stein gemeinsam mit der Wachau zum Weltkulturerbe ernannt. Die Fußgängerzone beginnt beim Steiner Tor, dem einzig erhaltenen Stadttor und Wahrzeichen der Stadt, und zieht sich über die Obere Landstraße. In diesen engen Gassen arbeitet der Wirtschaftshof laut einem Bericht vom Jänner 2022 mit Schubkarren statt mit motorisierten Streugeräten; Salz- und Sandkisten sind über das Stadtgebiet verteilt.Quelle 13
Quellen
- 1de.wikipedia.org · Krems_an_der_Donau
- 2tauernwetter.at · krems
- 3tauernwetter.at · stift-zwettl
- 4ris.bka.gv.at
- 5krems.at · abbuchungsauftrag-1
- 6krems.at · verordnungen
- 7krems.at · sommer-und-winter-wege-sicher-und-sauber-halten
- 8ogh.gv.at
- 9krems.at · oeffentliche-verkehrsflaechen
- 10krems.at · wirtschaftshof-1
- 11de.wikipedia.org · Donaubrücke_Krems
- 12meinbezirk.at · helden-der-strasse-gut-geruestet-fuer-den-winter_a6988031
- 13meinbezirk.at · was-passiert-wenn-die-stadt-gefriert_a5087149
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Krems – Pflichten der Hausbesitzer:innen
Die maßgebliche Anrainer-Infoseite der Stadt: die Betreuungszeit von 6 bis 22 Uhr und die Unterscheidung nach Wegetyp – 1-Meter-Streifen entlang der Häuserfront in Fußgängerzone und Wohnstraße, 1-Meter-Streifen am Straßenrand beim kombinierten Geh- und Radweg, 3-Meter-Bereich beim getrennt geführten Weg. Als zuständige Dienststelle ist der Wirtschaftshof genannt.
Stadt Krems – Wirtschaftshof, Straßenerhaltung
Die Aufgabenliste des städtischen Betriebs: Gehsteige, Straßen, Gassen, Plätze, Stiegenanlagen, Gehwege und Geländer, dazu ausdrücklich Winterdienst, Bereitschaftsdienst, Güterwege, Böschungen, Retentionsbecken und Brücken.
Stadt Krems – Öffentliche Verkehrsflächen
Erklärt die Zuständigkeitsteilung: Gemeindestraßen samt Radwegen, Gehwegen, Parkflächen und Brücken bei der Stadt, Bundes- und Landesstraßen bei der NÖ Straßenverwaltung (Straßenbauabteilung 7 in Krems).
§ 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen, die Zeit von 6 bis 22 Uhr, der 1-Meter-Straßenrand ohne Gehsteig sowie die Vorgabe in Abs. 3, bei Salzstreuung Baumscheiben und Grünflächen jedenfalls auszunehmen.
OGH 2 Ob 102/13h – Gemeinden haften Anrainern nicht
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 19. September 2013 zur Frage, ob niederösterreichische Gemeinden Anrainern gegenüber zur Gehsteigräumung verpflichtet sind, mit unmittelbarer Bedeutung für Liegenschaftseigentümer in Krems.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Krems an der Donau
- Wann muss in Krems geräumt und gestreut werden?
- Von 6 bis 22 Uhr. Krems hat keine eigene Winterdienst-Verordnung erlassen, deshalb gilt der Gesetzeswortlaut des § 93 StVO unverändert. Die Stadt formuliert es so: Liegenschaftseigentümer in Ortsgebieten sind von 6 bis 22 Uhr verpflichtet, Gehwege entlang ihrer ganzen Liegenschaft von Schnee und Verunreinigung freizuhalten beziehungsweise bei Schnee und Glatteis zu streuen. Anders als etwa Wels, das seine Zeiten auf 20 Uhr verkürzt hat, macht Krems von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch – der Abend gehört hier also noch zur Pflichtzeit.
- Wie weit muss ich vor meinem Haus räumen, und was gilt in der Fußgängerzone?
- Das hängt vom Wegetyp ab, und Krems unterscheidet dafür ausdrücklich drei Fälle. Grundsätzlich gilt der 3-Meter-Bereich entlang der Liegenschaft. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die Verpflichtung stattdessen „für einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront“. Das betrifft die Kremser Altstadt rund um die Obere Landstraße. Bei einem kombinierten Geh- und Radweg ist ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Straßenrandes zu streuen und zu reinigen. Bei einem getrennt geführten Geh- und Radweg muss dagegen nur der Gehweg im 3-Meter-Bereich gereinigt werden.
- In Krems liegt kaum Schnee – ist Winterdienst hier überhaupt nötig?
- Gerade deshalb. Krems zählt im Mittel nur 21,9 Tage mit Schneedecke im Jahr, aber 88,7 Frosttage – auf jeden Schneetag kommen rund vier Frosttage. Dazu ist der kälteste Monat zugleich der trockenste: Im Jänner fallen nur 19,9 mm Niederschlag. Solche kalt-trockenen, strahlungsreichen Hochdrucklagen erzeugen keine Schneeberge, sondern Reif und überfrierende Nässe am Morgen. Die Arbeit verlagert sich damit vom Räumen zum Streuen, und vom Schaufeln zur Frage, wann eine Fläche kippt.
- Warum unterscheidet sich der Winter zwischen Krems und dem Umland so stark?
- Wegen der Höhe, nicht wegen der Himmelsrichtung. Krems liegt auf 203 m im Donautal, doch schon im eigenen Stadtgebiet reicht das Gelände von 189 m am Donauufer bis auf rund 545 m bei Scheibenhof. Nördlich schließt der Südabbruch des Waldviertels an: Die Station Stift Zwettl auf 502 m verzeichnet in derselben Referenzperiode 66 Schneedeckentage gegenüber 21,9 in Krems und 128 Frosttage gegenüber 88,7. Auch die Straßenmeisterei Krems beschreibt ihr Gebiet als von 200 m in der Stadt bis etwa 500 m in Maria Langegg und Stixendorf reichend. Wer im Kremser Umland arbeitet, kann von den Werten der Innenstadt nicht auf die Hochlagen schließen. Langenlois im Kamptal liegt dagegen mit 207 m fast auf Kremser Höhe und ist klimatisch praktisch identisch.
- Darf ich in Krems Streusalz verwenden?
- Ja, ein generelles Salzstreuverbot gibt es in Krems nicht, aber es gibt zwei Einschränkungen. Bundesgesetzlich verlangt § 93 Abs. 3 StVO, dass Bäume und sonstige Bepflanzungen nicht beschädigt werden; „bei Streuung mit Salz sind Baumscheiben und Grünflächen von der Bestreuung jedenfalls auszunehmen“. In einer Stadt mit Weinterrassen, Alleen und Parks ist das keine Formalie. Für ihre eigenen Flächen geht die Stadt darüber hinaus: „Der Umwelt und den Vierbeinern zuliebe wird in fast allen städtischen Parkanlagen nicht mehr Salz gestreut.“ Das ist die Betriebspraxis der Stadt für ihre Parkanlagen, kein Verbot für Anrainer.
- Kann ich die Kosten für die Gehsteigräumung von der Stadt zurückfordern?
- Nach der Rechtsprechung nicht. Der Oberste Gerichtshof hat mit der Entscheidung 2 Ob 102/13h vom 19. September 2013 klargestellt, dass niederösterreichische Gemeinden den Gehsteig-Anrainern gegenüber nicht zur Schneeräumung verpflichtet sind: „§ 93 Abs 1 StVO normiert eine besondere, von der allgemeinen Erhaltungspflicht des Straßenerhalters abweichende Sondervorschrift.“ Die Winterdienstpflichten nach dem NÖ Straßengesetz treten dahinter zurück. Die Klage eines Eigentümers auf Kostenerstattung wurde in allen Instanzen abgewiesen. Nur wenn überhaupt kein Anrainer vorhanden ist, trifft die Gemeinde als Straßenerhalter die Winterdienstpflicht.
- Was droht in Krems, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Die Stadt weist selbst darauf hin, dass Eigentümer „in manchen Fällen haftbar gemacht werden“ können, sollte vor ihrer Liegenschaft ein Unfall passieren. Verwaltungsrechtlich sind österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro vorgesehen, für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro. Schwerer wiegt in der Praxis die zivilrechtliche Seite: Ein Anrainer nach § 93 StVO gilt nicht als Wegehalter im Sinn des § 1319a ABGB, seine Haftung ist deshalb nicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt – während der Straßenerhalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.
- Wer räumt in Krems welche Straße?
- Das ist zweigeteilt. Für die Gemeindestraßen samt Nebenanlagen (Radwege, Gehwege, Parkflächen, Brücken) ist die Stadt Krems zuständig; die Erhaltung liegt beim Wirtschaftshof, dessen Aufgabenliste den Winterdienst ausdrücklich nennt. Für die Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet ist dagegen die NÖ Straßenverwaltung zuständig, konkret die Straßenbauabteilung 7 mit der Straßenmeisterei Krems. Dazu zählt auch die B 37 über die Donaubrücke, die einzige hochrangige Straßenverbindung ins Waldviertel. Für Anrainer ändert die Teilung nichts: Ihre Pflicht bezieht sich auf den Gehweg entlang der eigenen Liegenschaft, unabhängig davon, wer die angrenzende Fahrbahn betreut.
Einsätze in Krems an der Donau dokumentieren
Wer in Krems an der Donau räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Passend dazu
- Winterdienst Eisenstadt – derselbe Frost-statt-Schnee-Winter im Osten
- Winterdienst St. Pölten – dasselbe Bundesland, deutlich feuchter
- Reifglätte in Frostnächten früh über Wetterdaten einschätzen
- Winterdienst im kommunalen Maßstab – wie beim Wirtschaftshof
- Einsätze auf Terrassen, Stiegen und Güterwegen dokumentieren
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