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Schneespur
Tirol

Winterdienst Lienz

Der Talkessel auf 673 m ist an drei Seiten von Bergen eingefasst, und in klaren Nächten sammelt sich dort Kaltluft. Am 11. Jänner 2021 wurden −23,5 °C gemessen.

Winterlicher Blick über den weiten, geräumten Hauptplatz von Lienz nach Süden auf die Liebburg: ein breiter, viergeschossiger Renaissancebau in hellem Ocker mit regelmäßigem Raster hochrechteckiger Fenster, mittigem Rundbogenportal mit Dreiecksgiebel und je einem höheren Rundturm an beiden Enden, beide mit dunkler barocker Zwiebelhaube. Zwei hohe kahle Pappeln stehen vor der Fassade, seitlich schließen niedrige Bürgerhäuser in Weiß, Creme und blassem Grau den Platz. Im Vordergrund räumt ein orangefarbener kommunaler Geräteträger mit Frontpflug und Streuaufbau eine Bahn frei und wirft feinen Schnee auf. Unmittelbar hinter der Stadt ragen die schroffen, hellen und stark verschneiten Kalkwände der Lienzer Dolomiten auf und schließen den Talkessel. Klarer, kalter Wintermorgen mit tiefem Sonnenstand und langen blauen Schatten. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Lienz liegt auf 673 m ü. A. im östlichen Osttirol, am Kreuzungspunkt von Drau-, Puster- und Iseltal. Im Bereich der Stadt stoßen drei Gebirgsgruppen der Zentralalpen aufeinander: die Villgratner Berge, die Schobergruppe und die Kreuzeckgruppe. Mit 12.105 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) auf 15,94 km² ist Lienz die siebtgrößte Stadt Tirols und Verwaltungssitz des Bezirks; im Lienzer Talboden lebt etwa die Hälfte der Osttiroler Bevölkerung.

Das meiste am Lienzer Winter erklärt sich aus der Form des Beckens. Der Talboden liegt an der Einmündung des Iseltals in das west-östlich verlaufende Drautal und wird im Süden von den steil abfallenden Lienzer Dolomiten eingefasst, im Westen von den Villgratner Bergen mit dem Hochstein (2.057 m), im Norden von den Ausläufern der Schobergruppe mit der Schleinitz (2.904 m). Geöffnet ist er im Wesentlichen nur nach Osten. Innerhalb der Gemeindegrenze reicht die Spanne vom Talboden bis auf 2.023 m an der Hochsteinhütte – rund 1.350 Höhenmeter, von denen der bewohnte Teil aber flach am Grund liegt.

Ein Kältepol, der sich Sonnenstadt nennt

In der Normalperiode 1991–2020 liegt das Jännermittel an der Station Lienz bei −3,9 °C, der Dezember bei −3,0 °C, der Februar bei −1,0 °C; das mittlere Tagesminimum im Jänner beträgt −7,8 °C. Die Tagesmitteltemperatur bleibt im ganzen Jänner unter null. Zum Vergleich: Wels kommt auf −0,4 °C, Linz auf +0,2 °C.

Wie weit das im Einzelfall gehen kann, zeigt eine einzelne Nacht. Am 11. Jänner 2021 wurden in Lienz −23,5 °C gemessen, und Lienz war dabei der einzige Ort unter 1.000 m Seehöhe in den österreichweiten Top Ten. Der Innsbrucker Flughafen kam in derselben Nacht auf −11,8 °C – rund zwölf Grad Unterschied innerhalb desselben Bundeslandes. Kälter als 2021 war es zuletzt am 1. Februar 1987 mit −24,5 °C; der Absolutrekord seit Messbeginn 1934 liegt bei −25,8 °C am 23. Jänner 1963.

GeoSphere Austria beschreibt das dahinterliegende Prinzip allgemein: In Senken- und Tallagen kühlt die Luft in klaren, windstillen Nächten an den Hängen ab, sinkt langsam in die Talsohle und sammelt sich dort als Kaltluftsee. Für Lienz kommt hinzu, dass die Stadt zugleich mit über 2.000 Sonnenstunden im Jahr als „Sonnenstadt” wirbt. Beides geht auf dieselbe Ursache zurück: Wolkenarme Hochdrucklagen bringen tagsüber die Sonne und nachts die ungebremste Ausstrahlung.

Die Stadt selbst benennt die Folge dieser Lage auf ihrer Luftgüte-Seite: In den Wintermonaten wirken sich schlechte Luftaustauschbedingungen durch Inversionswetterlagen im Lienzer Talboden negativ auf die Luftqualität aus. Diese Beobachtung wird weiter unten noch wichtig – sie ist der Grund, warum der Lienzer Streudienst anders arbeitet als anderswo.

Kalt, aber immer weniger weiß

Die zweite Hälfte des Lienzer Winterprofils ist unerwartet: Es ist trocken. Mit 36,5 mm im Jänner und 30,5 mm im Februar sind die beiden Kernwintermonate die niederschlagsärmsten des ganzen Jahres; der Jahresniederschlag von 956,2 mm fällt fast vollständig im Sommerhalbjahr, allein der Juli bringt 123,0 mm. Die Vorstellung „Osttirol gleich Schneemassen” trifft für den Talboden nicht zu – die Schneemassen liegen oben, auf Zettersfeld und Hochstein.

Was daraus folgt, machen die Trendkennzahlen der SPARTACUS-Gitterdaten von GeoSphere Austria sichtbar. Für 1991–2020 zählt Lienz im Mittel 126,0 Frosttage und 21,5 Eistage pro Jahr – aber nur noch 64,0 Tage mit einer Schneedecke von mindestens einem Zentimeter. Gegenüber der Periode 1961–1990 sind die Schneedeckentage um rund 31 Tage zurückgegangen (von 94,9), die Eistage um etwa ein Drittel (von 32,4), die Frosttage dagegen nur von 138,5 auf 126,0.

An mehr als einem Drittel aller Nächte friert es also, und trotzdem liegt an weniger als einem Fünftel des Jahres Schnee. Genau dieses Auseinanderdriften ist das Winterdienst-Thema in Lienz: Frost ohne Schnee bedeutet Streuen statt Räumen. Restnässe von einem Regentag, Schmelzwasser vom Vortag, Reif am frühen Morgen – all das gefriert und taut in der Kaltluft oft tagelang nicht mehr auf. Wer den Umschlag rechtzeitig einschätzen will, braucht dafür belastbare Wetterdaten und nicht den Blick aus dem Fenster.

Wie sehr sich der Schnee im Tal zurückgezogen hat, illustriert der Dolomitenlauf, der 1970 in Lienz begann und heute Österreichs größte Volkslanglaufveranstaltung ist. Zwischen 1994 und 2002 musste das Rennen wegen Schneemangels in tiefen Lagen dreimal abgesagt werden; die Veranstalter verlegten es daraufhin nach Obertilliach auf 1.450 m.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt, nicht kommunal zersplittert wie in Deutschland. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960).

Was verlangt wird, und wann

Nach Abs. 1 haben Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen, dass die Gehsteige und Gehwege einschließlich der Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft innerhalb von 3 Metern in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu säubern und zu bestreuen; in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig betrifft die Pflicht nach Abs. 1a einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Nach Abs. 5 lassen sich diese Pflichten vertraglich übertragen, etwa an eine Hausbetreuung oder einen Winterdienst-Betrieb; die Verantwortung dafür, dass tatsächlich geräumt wird, verschwindet dadurch nicht.

Keine veröffentlichte Lienzer Ausnahme

§ 93 Abs. 4 erlaubt der Behörde, die Zeiten per Verordnung einzuschränken. Manche Städte machen davon Gebrauch – Wels etwa hat die Anrainerpflicht auf werktags 6 bis 20 Uhr verkürzt. Für Lienz findet sich nichts dergleichen: Die Verordnungsseite der Stadtgemeinde listet sechzehn Verordnungen, von der Abfallgebührenordnung über die Lärmschutzverordnung bis zur Hundeleinenverordnung, aber keine zu Schneeräumung, Streupflicht oder Gehsteigreinigung. Auch die öffentlichen Hinweise der Stadt zur Anrainerpflicht verweisen ausschließlich auf § 93 StVO, ohne eine örtliche Abweichung zu nennen.

Für Lienz ist damit keine Verordnung veröffentlicht, die die gesetzlichen Zeiten einschränkt; es bleibt bei 6 bis 22 Uhr. In einem Talboden, dessen Temperatur nach Sonnenuntergang rasch fällt, ist das keine Formalie: Die Pflicht reicht bis in die Stunden, in denen die Kaltluft sich am Grund sammelt.

Was die Stadt ihrerseits öffentlich betont: Hausbesitzer sind verpflichtet, die angrenzenden Gehsteige zu räumen und zu streuen; ohne Gehsteig ist ein jeweils einen Meter breiter Streifen entlang der gesamten Grundstücksgrenze schneefrei zu machen. Und auch die Zufahrt zum eigenen Haus räumen die Eigentümer selbst.

Die Pflicht, die nach oben schaut

Eine eigene Vorschrift betrifft nicht den Boden, sondern das Dach. Nach § 93 Abs. 2 haben Eigentümer Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen – unabhängig davon, wie sauber der Gehsteig darunter geräumt ist. In Lienz hat diese Regel eine konkrete Vorgeschichte: Anfang Februar 2021 beschädigte eine Dachlawine von der Klosterkirche eine Straße und ein gegenüberliegendes Wohnhaus. Die damalige Bürgermeisterin Elisabeth Blanik appellierte daraufhin öffentlich an die Eigentümer, Dachlawinen und Eiszapfen rechtzeitig zu beseitigen: „Damit können Unfälle und damit verbundene Haftungs- und Schadensersatzzahlungen vermieden werden.”

Bei 126 Frosttagen und einem Jänner, der ganztägig unter null bleibt, hat das eine physikalische Logik. Eiszapfen und Dachwächten entstehen dort, wo Schmelzen und Wiedergefrieren einander abwechseln – und genau dieser Wechsel ist in einem Kaltluftsee mit sonnigen Tagen und scharfen Nächten der Normalfall.

Was bei Verstoß droht

Öffentlich-rechtlich ist es eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wenn jemand „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt” – vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro, ersatzweise Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach nach § 93 Abs. 2 gilt dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO bis zu 726 Euro. Die Höhe richtet sich jeweils nach dem Einzelfall. Praktisch schwerer wiegt in aller Regel die zivilrechtliche Haftung: Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit und damit strenger als der Wegehalter nach § 1319a ABGB, den erst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die öffentlichen Hinweise der Stadt gehen darauf ausdrücklich ein und weisen darauf hin, dass Schadensersatzforderungen für Personen- und Sachschäden auch dann drohen können, wenn die Stadt eine Liegenschaft mitbetreut.

Kommt es zum Streit, geht es selten um die Rechtslage und fast immer um den Sachverhalt: ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze ist dann der Punkt, an dem sich die Frage entscheidet. Für das Ablagern von Schnee auf der Straße braucht es im Übrigen nach § 93 Abs. 6 eine behördliche Bewilligung. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.


Praxis und Besonderheiten

Streumittel nach Luftgüte – der dynamische Winterdienst

Die Lienzer Besonderheit ergibt sich unmittelbar aus der Beckenlage. Weil der Luftaustausch bei Inversionswetterlagen im Talboden behindert ist, bleibt in der Luft, was in ihr landet – und Splitt gehört dazu: Er wird unter Reifen zerrieben und immer wieder aufgewirbelt. Die Stadt hat darauf mit einem dynamisierten Streudienst reagiert. Das amtliche Faktenblatt des Wirtschaftshofs führt ihn als eigenen Punkt: „Einsatz von Splitt, Salz und CMA je nach Witterungs- und Verkehrslage.” Das Konzept baut auf den Erfahrungen des EU-LIFE-Projekts „CMA+” auf und dosiert Splitt, Streusalz und Calcium-Magnesium-Acetat abhängig von Witterung und Luftgüte.

Die Größenordnung nannte die städtische Abteilung Umwelt und Zivilschutz zum Stichtag Dezember 2016: Statt rund 800 Tonnen Splitt pro Saison kamen seither gezielter etwa 250 Tonnen Salz und 15 Tonnen CMA zum Einsatz. Im selben Zeitraum ging in Lienz auch die Zahl der Tage mit Überschreitung des Feinstaub-Tagesmittelgrenzwerts deutlich zurück – allerdings war der Winterdienst dabei einer von mehreren Bausteinen; als größter Einzelposten gilt die Umstellung auf Stadtwärme mit dem Rückbau von mehr als 800 Heizkesseln.

Zwei Ebenen sind dabei sauber zu trennen. Der dynamische Streudienst betrifft die öffentlichen Flächen der Stadt. Eine Lienzer Vorschrift, die Anrainern ein bestimmtes Streumittel vorschreibt oder Streusalz auf privaten Gehsteigen verbietet, ist nicht veröffentlicht – anders als etwa in Wels, wo Salz auf Anrainerflächen ausgeschlossen ist. Wer als Betrieb mit wechselnden Mitteln arbeitet, sollte trotzdem sagen können, wo womit gestreut wurde; ein Streubericht hält genau diese Unterscheidung fest.

Was der Wirtschaftshof bewegt

Das amtliche Faktenblatt gibt dem Ganzen einen Maßstab. Der Winterdienst umfasst rund 100 km Straßen, Geh- und Radwege, gearbeitet wird nach einem Einsatzplan mit Prioritätenkatalog, bei größeren Neuschneemengen im durchgehenden Schichtbetrieb, und der Streudienst steht in 24-Stunden-Bereitschaft. Für einen bestimmten Fall gibt es einen eigenen Plan: Blitzeis und Eisregen – in einem Kaltluftsee, über den sich Warmluft schiebt, eine naheliegende Vorsorge.

Aufschlussreich ist der Gerätebestand. Zu den zehn Räumgeräten kommen drei Schneefräsen zur Schneeverladung: Der Schnee wird also nicht nur zur Seite geschoben, sondern weggefahren, weil im dicht bebauten Talboden der Platz für Haufen fehlt. Für Geh- und Radwege stehen zwei Raupengeräte bereit, also Kettenfahrzeuge statt Rädern. Und jede Saison baut der Wirtschaftshof rund 1.000 Schneestangen auf und wieder ab – jene Markierungen, an denen sich Räumfahrzeuge orientieren, wenn der Fahrbahnrand nicht mehr zu sehen ist. Für einen kommunalen Winterdienst dieser Größe liegt der organisatorische Aufwand vor allem in der 24-Stunden-Bereitschaft: Schwierig ist weniger der einzelne Einsatz als die durchgehende Besetzung über eine lange Frostsaison.

Wie schnell das anläuft, hat die Stadt 2020 öffentlich beschrieben: Sobald der Schnee auf den Lienzer Straßen 3 bis 5 cm hoch liegt, rücken 30 Mitarbeiter mit 14 Multifunktionsfahrzeugen aus, bei Bedarf unterstützt durch lokale Firmen mit Traktoren und Lastkraftwagen.

Acht Brücken auf sechzehn Quadratkilometern

Die Mündung der Isel in die Drau liegt mitten im Stadtgebiet, und entsprechend dicht ist das Netz der Übergänge: Im Gemeindegebiet bestehen fünf Brücken über die Isel und drei über die Drau – acht Flussbrücken auf 15,94 km². Brückenbauwerke kühlen von mehreren Seiten aus und überfrieren vor der angrenzenden Straße; im Kaltluftsee verschärft sich dieser Effekt zusätzlich. Diese acht Punkte sind damit die wiederkehrenden Frühvereisungsstellen des örtlichen Winterdienstes. Wer Touren über ein solches Netz fährt, hält mit einer Aufzeichnung per GPS fest, welcher Übergang wann bedient wurde.

Die Steigungen beginnen dagegen erst am Rand des Beckens: an den Zufahrten Richtung Hochstein und Zettersfeld sowie zu den Hangdörfern Gaimberg und Thurn. Im Talboden selbst ist die Fläche eben – das eigentliche Thema ist dort nicht die Neigung, sondern die Beharrlichkeit der Kälte.

Nicht alles im Stadtgebiet gehört der Stadt

Ein wiederkehrender Grund für Verwirrung: Das Land Tirol räumt die Landes- und Bundesstraßen wie die B 100 sowie die Verbindungen nach Amlach, Tristach und Thurn; die Stadtgemeinde räumt ihre Gemeindestraßen. Zuständig ist die Straßenmeisterei Leisach, die für den südlichen Bezirksteil 167,947 km Straßen betreut, darunter die Drautal Straße B 100 und die Großglockner Straße B 107. Für die Gehsteige an Brücken sowie Über- und Unterführungen liegt die Winterdienstlast dem Sinn des Tiroler Straßengesetzes nach bei der Gemeinde, auch wenn die Fahrbahn zum Land gehört – bei acht Flussbrücken eine Aufgabe von Gewicht.

Der Maßstab des Landes im Bezirk: Das Baubezirksamt Lienz betreut mit 93 Mitarbeitern 284 km Landesstraßen in Osttirol, hält sieben Silos mit 2.750 t Salzkapazität und 40.000 Litern Sole vor und wendet im Zehnjahresschnitt rund 1 Million Euro pro Jahr für den Winterdienst im Bezirk auf. Der Tag beginnt mit einer Kontrollfahrt um 4 Uhr.

Wenn Wintersport in der Stadt endet

Eine Lienzer Eigenheit, die im Winterdienst zusammenläuft: Die Lienzer Bergbahnen erschließen mit Zettersfeld und Hochstein zwei getrennte Gebiete mit rund 30 Pistenkilometern; die Talstation liegt auf rund 668 m, und der Weltcup-Zielhang am Hochstein endet im Stadtzentrum. Der Damen-Ski-Weltcup wird traditionell am 28. und 29. Dezember ausgetragen, die Weltcup-Party mit Startnummernauslosung und Siegerehrung findet am Hauptplatz statt. In den kältesten Tagen des Jahres treffen damit Zuschauerströme, Zielraum und Innenstadtflächen auf denselben Quadratmetern zusammen – die Konstellation, in der Räumen, Streuen und Schneeverladung gleichzeitig anfallen.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Bei einem einzelnen Hauseingang ist der Nachweis schnell erbracht. Hausverwaltungen, Beherbergungsbetriebe und eine Hausbetreuung führen dagegen mehrere Liegenschaften nebeneinander. In Lienz kommt eine zeitliche Besonderheit hinzu: Weil die Pflicht bis 22 Uhr reicht und Frost hier über Monate zum Normalfall gehört, verteilt sich der Aufwand nicht auf wenige Schneetage, sondern auf viele kalte Abende. Ein Räumprotokoll, das jede Fläche einzeln festhält, bildet das besser ab als eine Sammelnotiz am Saisonende.


Umland und Nachbargemeinden

Direkt an Lienz grenzen im Norden Oberlienz, Thurn und Gaimberg, im Osten die Marktgemeinde Nußdorf-Debant, im Süden Assling, Leisach, Amlach und Tristach. Der Lienzer Talboden umfasst insgesamt zwölf Gemeinden und ist der Hauptsiedlungs- und Wirtschaftsraum des Bezirks.

Die Unterschiede im Umland sind gut sichtbar. Gaimberg und Thurn liegen am ansteigenden Nordhang über dem Talboden Richtung Zettersfeld: Dort fällt mehr Schnee als im Kessel – dafür ist es in klaren Nächten oft wärmer als unten, die klassische Umkehr bei Inversionslagen. Amlach und Tristach liegen am Fuß der Lienzer Dolomiten südlich der Drau, Leisach beherbergt zugleich die Straßenmeisterei des Landes für den südlichen Bezirksteil. Nach Norden führt im Winter die ganzjährig befahrbare Felbertauernstraße (B 108) mit ihrem 5,3 km langen Tunnel, während die Großglockner Hochalpenstraße eine Wintersperre hat – ein Umstand, der den Alltag von Pendlern und Betrieben in Osttirol spürbar prägt.

Rund weiter westlich im Inntal liegt Innsbruck, für das es bereits eine eigene Seite gibt und das als Kontrast lehrreich ist: derselbe Rechtsrahmen des § 93 StVO, dieselbe Kessellage – und in der Nacht auf den 11. Jänner 2021 trotzdem zwölf Grad Unterschied. Für alle österreichischen Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen; ob eine Gemeinde die Zeiten nach § 93 Abs. 4 eingeschränkt hat, ist dagegen örtlich verschieden. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Praxis gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Lienz liegt auf 673 m ü. A. im östlichen Osttirol am Kreuzungspunkt von Drau-, Puster- und Iseltal. Im Bereich der Stadt stoßen drei Gebirgsgruppen der Zentralalpen aufeinander – die Villgratner Berge, die Schobergruppe und die Kreuzeckgruppe. Die Gemeindefläche beträgt 15,94 km², der höchste Punkt liegt bei 2.023 m im Bereich der Hochsteinhütte. Mit 12.105 Einwohnern (1. Jänner 2026) ist Lienz die siebtgrößte Stadt Tirols und Verwaltungssitz des Bezirks Lienz.Quelle 1
Der Kessel
Der Lienzer Talboden liegt an der Einmündung des Iseltals in das west-östlich verlaufende Drautal auf rund 670 m Seehöhe. Umrahmt wird er im Süden von den steil abfallenden Lienzer Dolomiten, im Westen von den Villgratner Bergen mit dem Hochstein (2.057 m) und im Norden von den Ausläufern der Schobergruppe mit der Schleinitz (2.904 m). Er öffnet sich im Wesentlichen nur nach Osten – und ist damit eine Kaltluftfalle.Quelle 2
Winterklima (1991–2020, Station Lienz)
Jännermittel −3,9 °C, Dezember −3,0 °C, Februar −1,0 °C; das mittlere Tagesminimum im Jänner liegt bei −7,8 °C. Die Tagesmitteltemperatur bleibt im ganzen Jänner unter null – der Frost taut also nicht täglich weg, sondern bleibt liegen.Quelle 1
Weitere Angabe
Was das im österreichischen Maßstab heißt, zeigt der Blick nach Oberösterreich: Wels kommt in derselben Normalperiode auf ein Jännermittel von −0,4 °C. Dort pendelt der Winter um den Gefrierpunkt, taut tagsüber an und gefriert nachts wieder – der klassische Frost-Tau-Wechsel. In Lienz liegt dasselbe Monatsmittel 3,5 Grad tiefer und damit dauerhaft im Minus.Quelle 3
Noch deutlicher wird der Abstand gegenüber Linz
Die Landeshauptstadt weist in den amtlichen Normalwerten für 1991–2020 ein Jännermittel von +0,2 °C aus, liegt im Kernwintermonat also im Plus. Zum Lienzer Jännermittel sind das gut vier Grad Unterschied – innerhalb desselben Landes und derselben Messperiode.Quelle 4
Trockener Winter
Mit 36,5 mm im Jänner und 30,5 mm im Februar sind die beiden Kernwintermonate die niederschlagsärmsten des Jahres. Der Jahresniederschlag von 956,2 mm fällt fast vollständig im Sommerhalbjahr – allein der Juli bringt 123,0 mm. Die Vorstellung „Osttirol gleich Schneemassen“ trifft auf den Talboden nicht zu; die Schneemassen liegen oben.Quelle 1
Frost ohne Schnee
Nach den SPARTACUS-Gitterdaten von GeoSphere Austria zählt Lienz in der Periode 1991–2020 im Mittel 126,0 Frosttage und 21,5 Eistage pro Jahr, aber nur noch 64,0 Tage mit einer Schneedecke von mindestens 1 cm. Gegenüber 1961–1990 sind die Schneedeckentage um rund 31 Tage zurückgegangen (von 94,9), die Eistage um etwa ein Drittel (von 32,4), die Frosttage dagegen nur von 138,5 auf 126,0.Quelle 5
Kältepol
Am 11. Jänner 2021 wurden in Lienz −23,5 °C gemessen. Lienz war dabei der einzige Ort unter 1.000 m Seehöhe in den österreichweiten Top Ten dieser Nacht. Innsbruck-Flughafen kam in derselben Nacht auf −11,8 °C, St. Jakob im Defereggental auf 1.389 m auf −24,2 °C. Kälter als 2021 war es in Lienz zuletzt am 1. Februar 1987 mit −24,5 °C; der Absolutrekord seit Messbeginn 1934 liegt bei −25,8 °C am 23. Jänner 1963.Quelle 6
Die Inversionslage benennt die Stadt selbst
Nach Angaben der Abteilung Umwelt und Zivilschutz der Stadtgemeinde wirken sich in den Wintermonaten schlechte Luftaustauschbedingungen durch Inversionswetterlagen im Lienzer Talboden negativ auf die Luftqualität aus. Betrieben werden dazu eine verkehrsnahe Messstelle an der B 100 bei der Amlacherkreuzung und eine Hintergrundmessstelle an der Amlacher Straße.Quelle 7
Rechtsgrundlage (bundesweit)
die Anrainerpflicht nach § 93 StVO 1960. Nach Abs. 1 sind Gehsteige und Gehwege samt Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft innerhalb von 3 m in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; fehlt ein Gehsteig, gilt der Straßenrand in 1 m Breite. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig betrifft die Pflicht nach Abs. 1a einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten.Quelle 8
Keine veröffentlichte Lienzer Sonderregel bei den Zeiten
§ 93 Abs. 4 StVO erlaubt der Behörde, die Zeiten per Verordnung einzuschränken – wie es etwa Wels getan hat. Auf der Verordnungsseite der Stadtgemeinde Lienz sind 16 Verordnungen gelistet, von der Abfallgebührenordnung bis zur Hundeleinenverordnung; eine Verordnung zu Schneeräumung, Streupflicht oder Gehsteigreinigung ist nicht darunter. Für Lienz ist damit keine Verordnung veröffentlicht, die die gesetzlichen Zeiten einschränkt; es bleibt bei 6 bis 22 Uhr.Quelle 9
Dachlawinen als eigene Pflicht
Nach § 93 Abs. 2 StVO haben Eigentümer Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen. In Lienz hat das eine konkrete Vorgeschichte: Anfang Februar 2021 beschädigte eine Dachlawine von der Klosterkirche eine Straße und ein gegenüberliegendes Wohnhaus, woraufhin die damalige Bürgermeisterin Elisabeth Blanik öffentlich an die Eigentümer appellierte, Dachlawinen und Eiszapfen zu beseitigen.Quelle 10
Dynamischer Winterdienst
Das amtliche Faktenblatt des Wirtschaftshofs nennt als eigenen Punkt einen „Dynamisierter Streudienst, Einsatz von Splitt, Salz und CMA je nach Witterungs- und Verkehrslage“. Das Konzept baut auf den Erfahrungen des EU-LIFE-Projekts „CMA+“ auf und dosiert Splitt, Streusalz und Calcium-Magnesium-Acetat abhängig von Witterung und Luftgüte. Statt rund 800 Tonnen Splitt pro Saison setzte die Stadt nach Angaben ihrer Abteilung Umwelt und Zivilschutz zum Stichtag Dezember 2016 gezielter etwa 250 Tonnen Salz und 15 Tonnen CMA ein.Quelle 11
Weitere Angabe
Der städtische Winterdienst in Zahlen (amtliches Faktenblatt des Wirtschaftshofs): Winterdienst auf rund 100 km Straßen, Geh- und Radwegen; Einsatzplan für die Schneeräumung nach Prioritätenkatalog; durchgehender Schichtbetrieb bei größeren Neuschneemengen; Streudienst in 24-Stunden-Bereitschaft; ein eigener Einsatzplan für den Fall von Blitzeis und Eisregen; 10 Räumgeräte, darunter 3 LKW, 2 Unimog und Traktoren; 3 Schneefräsen zur Schneeverladung; zwei Raupengeräte für den Winterdienst auf Geh- und Radwegen; 6 Fahrzeuge mit kombinierten Streuaufbaugeräten; Auf- und Abbau von rund 1.000 Schneestangen.Quelle 12
Acht Flussbrücken auf 15,94 km²
Im Gemeindegebiet von Lienz bestehen fünf Brücken über die Isel und drei Brücken über die Drau. Die Mündung der Isel in die Drau liegt mitten im Stadtgebiet. Brückenbauwerke kühlen von unten aus und überfrieren vor der angrenzenden Straße – bei dieser Dichte auf kleiner Fläche ist das ein bestimmender Faktor des örtlichen Winterdienstes.Quelle 1
Zuständigkeitsteilung
Das Land Tirol räumt die Landes- und Bundesstraßen wie die B 100 sowie die Verbindungen nach Amlach, Tristach und Thurn; die Stadtgemeinde räumt ihre Gemeindestraßen. Für den südlichen Bezirksteil und damit den Raum Lienz ist die Straßenmeisterei Leisach des Landes zuständig, die 167,947 km Straßen betreut, darunter die Drautal Straße B 100 und die Großglockner Straße B 107.Quelle 13
Kontrollfahrt um 4 Uhr
Das Baubezirksamt Lienz betreut mit 93 Mitarbeitern 284 km Landesstraßen in Osttirol. Vorgehalten werden sieben Silos mit 2.750 t Salzkapazität und 40.000 Litern Sole; im Winter davor wurden 2.200 t Salz verbraucht. Im Zehnjahresschnitt wendet das Land rund 1 Million Euro pro Jahr für den Winterdienst im Bezirk auf. Der Tag beginnt mit einer Kontrollfahrt um 4 Uhr.Quelle 14
Wintersport bis in die Stadt
Die Lienzer Bergbahnen erschließen die zwei getrennten Gebiete Zettersfeld und Hochstein mit rund 30 Pistenkilometern zwischen etwa 1.660 und 2.278 m; die Talstation liegt auf rund 668 m, und der Weltcup-Zielhang am Hochstein endet im Stadtzentrum. Der Damen-Ski-Weltcup wird traditionell am 28. und 29. Dezember ausgetragen, die Weltcup-Party findet am Lienzer Hauptplatz statt.Quelle 15

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadtgemeinde Lienz – Wirtschaftshof

    Der Fachbereich, der Straßenreinigung und Schneeräumung im Stadtgebiet trägt. Von hier aus laufen der Einsatzplan nach Prioritätenkatalog, die 24-Stunden-Streubereitschaft und der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen.

  • Faktenblatt „Wirtschaftshof der Stadt Lienz“ (PDF)

    Das amtliche Dokument mit der Kapitelseite „Winterdienst“: rund 100 km Straßen, Geh- und Radwege, der dynamisierte Streudienst mit Splitt, Salz und CMA, der Einsatzplan für Blitzeis und Eisregen, der Gerätebestand samt Schneefräsen zur Schneeverladung und Raupengeräten sowie die rund 1.000 Schneestangen.

  • Stadtgemeinde Lienz – Umwelt und Zivilschutz, Luftgüte

    Die Seite, auf der die Stadt die winterlichen Inversionswetterlagen im Talboden und ihre Folgen für die Luftqualität selbst benennt, samt der Messstellen an der B 100 bei der Amlacherkreuzung und an der Amlacher Straße. Der Grund, warum der Lienzer Streudienst auch nach Luftgüte gesteuert wird.

  • § 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

    Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen, die Zeitspanne 6 bis 22 Uhr, der 1-Meter-Streifen ohne Gehsteig, die Dachlawinenpflicht in Abs. 2, die Verordnungsermächtigung in Abs. 4 und die Bewilligungspflicht für abgelagerten Schnee in Abs. 6.

  • Land Tirol – Straßenmeisterei Leisach

    Zuständig für den südlichen Bezirksteil und damit für die Landes- und Bundesstraßen im Raum Lienz, darunter die B 100 und die B 107. Erklärt, warum eine Straße im Stadtgebiet geräumt sein kann und die nächste noch nicht.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Lienz

Bis wann muss in Lienz geräumt und gestreut sein?
Es gilt die bundesweite Zeitspanne von 6 bis 22 Uhr nach § 93 StVO. Anders als etwa Wels, das seine Zeiten per Verordnung auf 6 bis 20 Uhr eingeschränkt hat, ist für Lienz keine Verordnung veröffentlicht, die den gesetzlichen Rahmen enger fasst – auf der Verordnungsseite der Stadtgemeinde ist keine Winterdienst- oder Gehsteigreinigungsverordnung gelistet. In der Praxis heißt das: Auch am späten Abend besteht die Pflicht noch, und in einem Talboden, in dem die Temperatur nach Sonnenuntergang schnell fällt, ist genau das die kritische Zeit.
Warum ist es in Lienz kälter als in Innsbruck?
Weil Lienz in einem Becken liegt, das auf drei Seiten von Bergen eingefasst ist und sich im Wesentlichen nur nach Osten öffnet. GeoSphere Austria beschreibt das Prinzip allgemein so: In Senken- und Tallagen kühlt die Luft in klaren, windstillen Nächten an den Hängen ab, sinkt in die Talsohle und sammelt sich dort als Kaltluftsee. Die Lienzer Messwerte passen dazu: In der Nacht auf den 11. Jänner 2021 wurden hier −23,5 °C gemessen, am Innsbrucker Flughafen dagegen −11,8 °C. Lienz war in dieser Nacht der einzige Ort unter 1.000 m Seehöhe in den österreichweiten Top Ten.
Lienz ist die Sonnenstadt – ist Winterdienst hier überhaupt ein Thema?
Ja, und zwar gerade deswegen. Sonne und Kälte haben in Lienz dieselbe Ursache: klare, wolkenarme Hochdrucklagen über einem eingekesselten Talboden. Tagsüber scheint die Sonne, nachts strahlt die Wärme ungebremst ab. Das Ergebnis sind 126 Frosttage im Jahr bei einem Jännermittel von −3,9 °C. Weil die Tagesmitteltemperatur im Jänner unter null bleibt, taut auch tagsüber wenig auf: Was einmal gefroren ist, bleibt liegen. Nicht die Schneemenge ist das Problem, sondern die Beharrlichkeit der Kälte.
Was ist der dynamische Winterdienst in Lienz?
Eine Streumittelwahl, die nicht nur auf das Wetter schaut, sondern auch auf die Luftqualität. Weil die winterlichen Inversionswetterlagen im Talboden den Luftaustausch behindern, dosiert die Stadt Splitt, Streusalz und Calcium-Magnesium-Acetat je nach Witterungs- und Luftgütelage; das amtliche Faktenblatt des Wirtschaftshofs führt den „dynamisierten Streudienst“ als eigenen Punkt. Der Hintergrund ist Feinstaub: Splitt wird unter Reifen zerrieben und wieder aufgewirbelt. Statt rund 800 Tonnen Splitt pro Saison setzte die Stadt zum Stichtag Dezember 2016 etwa 250 Tonnen Salz und 15 Tonnen CMA ein. Wichtig für Anrainer: Das betrifft den städtischen Dienst auf öffentlichen Flächen – eine Streumittelvorschrift für private Gehsteige ist daraus nicht abzuleiten.
Muss ich in Lienz Splitt statt Salz verwenden?
Eine Lienzer Regelung, die Anrainern ein bestimmtes Streumittel vorschreibt oder Streusalz verbietet, ist nicht veröffentlicht. § 93 StVO verlangt schlicht, dass bei Schnee und Glatteis so bestreut wird, dass der Gehsteig sicher begehbar ist, und sagt zum Mittel nichts. Die Splitt-, Salz- und CMA-Praxis der Stadt betrifft den städtischen Winterdienst auf öffentlichen Flächen und ist keine Vorgabe für Privatgrundstücke. Angesichts der Feinstaubthematik im Talboden ist ein sparsamer, überlegter Einsatz trotzdem naheliegend. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Muss ich Eiszapfen und Schnee vom Dach entfernen?
Ja, das ist eine eigenständige Pflicht. Nach § 93 Abs. 2 StVO haben Eigentümer Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen – unabhängig davon, ob der Gehsteig darunter geräumt ist. In Lienz hat diese Regel eine konkrete Vorgeschichte: Anfang Februar 2021 beschädigte eine Dachlawine von der Klosterkirche eine Straße und ein gegenüberliegendes Wohnhaus. Die damalige Bürgermeisterin appellierte daraufhin öffentlich, solche Gefahren rechtzeitig zu beseitigen, um Unfälle und die damit verbundenen Haftungs- und Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.
Wer räumt in Lienz welche Straße?
Die Aufgaben sind geteilt. Das Land Tirol räumt die Landes- und Bundesstraßen wie die B 100 sowie die Verbindungen nach Amlach, Tristach und Thurn; zuständig ist die Straßenmeisterei Leisach, die 167,947 km Straßen im südlichen Bezirksteil betreut. Die Stadtgemeinde räumt ihre Gemeindestraßen sowie die Geh- und Radwege, insgesamt rund 100 km. Für die Gehsteige an Brücken und Über- oder Unterführungen liegt die Winterdienstlast dem Sinn des Tiroler Straßengesetzes nach bei der Gemeinde, auch wenn die Fahrbahn zum Land gehört. Dass eine Straße geräumt ist und die parallele noch nicht, hat deshalb oft schlicht mit der Zuständigkeit zu tun.
Was droht in Lienz, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Zwei Ebenen greifen ineinander. Öffentlich-rechtlich ist es eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 4 lit. h StVO, wenn jemand „entgegen der sich für ihn aus § 93 ergebenden Verpflichtung nicht für die Säuberung oder Bestreuung der Straße sorgt“ – vorgesehen ist eine Geldstrafe bis zu 72 Euro. Für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach gilt dagegen der allgemeine Rahmen des § 99 Abs. 3 StVO bis zu 726 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Praktisch schwerer wiegt die zivilrechtliche Haftung. Anrainer haften nach der Rechtsprechung bereits bei leichter Fahrlässigkeit und damit strenger als der Wegehalter nach § 1319a ABGB, den erst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Die öffentlichen Hinweise der Stadt betonen ausdrücklich, dass Schadensersatzforderungen auch dann drohen können, wenn die Stadt eine Liegenschaft mitbetreut. Im Streitfall zählt, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde.

Einsätze in Lienz dokumentieren

Wer in Lienz räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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