Zum Hauptinhalt springen
Schneespur
Bayern

Winterdienst Würzburg

Was den Winter in Würzburg prägt: die wärmste und trockenste Region Deutschlands im Maintal-Talkessel auf 177 m, geringe Schneemengen bei regelmäßigem Nachtfrost und ausgeprägter Hang-, Brücken- und Weinbergglätte, die städtische Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung (Gehbahn werktags ab 7, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, rund 1,50 m breit), das bußgeldbewehrte Streusalz-Verbot auf Gehwegen sowie der dreistufige Winterdienst des Eigenbetriebs „Die Stadtreiniger“, der Bergstrecken gesondert behandelt.

Winterlicher Blick über den Main auf die Alte Mainbrücke mit ihren barocken Sandstein-Heiligenfiguren und die Festung Marienberg auf dem weinbergbestandenen Hügel über Würzburg; im Vordergrund räumt und streut ein oranges kommunales Winterdienstfahrzeug die nasse Uferstraße, dünner Schnee und Flussnebel, kühl-graues Licht. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Würzburg liegt auf rund 177 m ü. NHN in einem Talkessel im mittleren Maintal, dem sogenannten Maindreieck; der Main durchzieht den westlichen Teil der Stadt. Als kreisfreie Großstadt und Sitz des Regierungsbezirks Unterfranken zählt sie rund 133.753 Einwohner (Stand 31. Dezember 2025) auf 87,63 km² — mit einem entsprechend dichten Geh- und Straßennetz, das im Winter zu sichern ist.

Die Stadt ist keine flache Mulde. Vom tiefsten Punkt am Main — 166 m an Altem Kranen und Neuem Hafen — staffelt sich das Gelände bis zum Nikolausberg mit 360 m bei der Frankenwarte, also rund 190 Höhenmeter Unterschied innerhalb der Stadtgrenzen. Auf einer Muschelkalkplatte über dem linken Mainufer thront die Festung Marienberg, und der Talkessel ist ringsum von Weinbergshängen und Erhebungen wie Nikolausberg, Marienberg und Neuberg umrahmt. Aus diesem Nebeneinander von tiefer Flusssohle und steilen Randhängen ergeben sich Bereiche, die im Winter sehr unterschiedlich reagieren — die Talsohle anders als die Hangstraßen darüber.

Schneearm, aber frost- und glättegeprägt

Würzburg gehört klimatisch zu den wärmsten und trockensten Städten Deutschlands. Die Messstation weist eine Jahresmitteltemperatur von +9,2 °C bei lediglich 602,2 mm Jahresniederschlag aus; das Maintal zwischen Würzburg und Schweinfurt gilt als eine der niederschlagsärmsten Regionen des Landes. Für den Januar liegt die mittlere Temperatur bei 2,1 °C, der mittlere Tiefstwert bei −0,6 °C. Dass die Wärme trügt, zeigen die Extreme: Das absolute Minimum der Stadt wurde am 10. Februar 1956 mit −24,0 °C gemessen.

Der entscheidende Befund für den Winterdienst steckt nicht in der Schneemenge, sondern im Frost. Würzburg ist schneearm — große, tagelang liegende Schneedecken sind die Ausnahme. Das tägliche Winterthema ist stattdessen die Glätte durch Frost und überfrierende Nässe: In klaren, kalten Nächten sammelt sich im Talkessel Kaltluft, es bilden sich Reif und Eis, und an den vielen Hang-, Weinberg- und Brückenstrecken wird es früher und länger glatt als auf ebener Fläche. Wer hier zuverlässig sichern will, plant den ersten Streugang nach der Wetterlage, nicht nach dem Blick aus dem Fenster, ob Schnee liegt. Der Winterdienst in Würzburg ist deshalb vor allem Streu-, weniger Räumarbeit.


Räum- und Streupflicht vor Ort

Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Würzburg in ihrer Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

Wer ist verpflichtet

In Würzburg trifft die Sicherungspflicht für die Gehbahnen die Anlieger: Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Anwesen — oder die von ihnen Beauftragten — sind dafür verantwortlich, dass vor dem Grundstück geräumt und gestreut wird. Diese Pflicht reicht bis zum Zugang der Mülltonnen-Standplätze. Die Fahrbahnen dagegen betreut die Stadt über ihren Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ — allerdings, wie unten beschrieben, nach einem abgestuften Plan und ausdrücklich nicht in jeder Straße. Die Anliegerpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers entfällt.

Zeiten und Breite

Die Gehbahnen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen und bei Glätte zu bestreuen; anschließend sind die Maßnahmen bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist. Vor 7 bzw. 8 Uhr und nach 20 Uhr besteht keine Pflicht. Freizuhalten ist vor jedem Anwesen eine Gehbahn von rund 1,50 m Breite — genug, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Die Morgenzeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis 7 bzw. 8 Uhr soll die Bahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Für die Nachtzeit besteht nach ständiger Rechtsprechung keine durchgehende Winterdienstpflicht.

Das Streusalz-Verbot auf Gehwegen

Hier setzt Würzburg einen besonders klaren Akzent, der die Stadt von vielen Nachbargemeinden unterscheidet. § 10 Abs. 1 der Verordnung bestimmt: Salzstreuen ist auf Gehwegen verboten. Empfohlen werden stattdessen abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ — Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Nur eine eng gefasste Ausnahme lässt § 10 Abs. 2 zu: Bei Glatteis oder Glätte infolge gefrierenden Regens dürfen auftauende Streustoffe an den betroffenen Stellen verwendet werden. Hintergrund ist der Schutz von Bäumen und Boden — der weitläufige Ringpark und das ohnehin trockene Stadtklima vertragen kein Streusalz. Für alle, die hier Flächen betreuen, heißt das: abstumpfendes Material ist der Standard, Auftaumittel bleiben dem belegten Ausnahmefall vorbehalten. Eine nachvollziehbare Dokumentation des verwendeten Streuguts hilft, im Streitfall belegen zu können, womit und wann eine Fläche gesichert wurde — gerade dort, wo das Mittel selbst reglementiert ist.

Was bei Verstoß droht

Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt oder gegen das Salzverbot verstößt, riskiert zweierlei. Zum einen ist verbotenes Salzstreuen eine Ordnungswidrigkeit: Nach § 13 Abs. 4 kann es mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden; die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Der Winterdienst der „Stadtreiniger“ und die drei Stufen

Auf den Fahrbahnen arbeitet der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ (Abteilung Straßenreinigung) nach einem abgestuften Plan, den man als Anlieger und Verkehrsteilnehmer kennen sollte. Stufe 1 umfasst die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Plätze — Hauptstraßen, Durchgangsstraßen, Buslinien sowie die Zufahrten zu Krankenhäusern und Schulen. Stufe 2 sind verkehrsbedeutende Nebenstraßen und ausdrücklich die Bergstrecken. Stufe 3, die nachrangigen Wohn- und Spielstraßen sowie Tempo-30-Zonen, erhält keinen städtischen Winterdienst. Für die Praxis heißt das: In den ruhigen Wohnvierteln liegt die Glättebekämpfung faktisch bei den Anliegern auf den Gehwegen. Klein ist der Apparat dabei nicht — der Fuhrpark umfasst rund 32 bis 35 Fahrzeuge, darunter schwere und mittlere Lkw mit Feuchtsalzstreuer sowie zahlreiche Kleinfahrzeuge für Geh- und Radwege.

Weinberge, Hangstraßen und Brücken

Dass Bergstrecken im Räumplan eine eigene Stufe haben, ist die direkte Folge der Würzburger Topografie. Die Stadt ist eine Wein- und Hangstadt: Der Würzburger Stein nördlich der Altstadt ist mit 85 Hektar die größte zusammenhängende Weinlage Deutschlands, dazu kommen Steillagen wie Schlossberg, Innere Leiste und Abtsleite und die bergauf führenden Zufahrten zur Festung Marienberg. An solchen Steigungen wirkt sich Glätte am stärksten aus — Fahrzeuge kommen nicht mehr an oder bremsen nicht sicher, und auch Fußgänger rutschen auf abschüssigen Gehbahnen leichter. Hinzu kommen die Mainbrücken: Sie werden beidseitig von Luft umströmt und überfrieren deshalb früher als die Straßen davor und dahinter — die historische Alte Mainbrücke ist nur die bekannteste von mehreren Querungen. Im Winterdienst-Material der Stadt sind „Brücken, Steigungen und Hanglagen“ aus genau diesem Grund als Bereiche mit besonderen Anforderungen genannt. Wer Touren über mehrere solcher Gefällestrecken fährt, zeichnet sie zunehmend per GPS auf — schon um nachvollziehbar zu machen, welche Hang- oder Brückenstraße wann befahren wurde.

Talkessel und Mainufer

Ein zweites Thema ist die Tallage selbst. In klaren, windschwachen Nächten sammelt sich im Würzburger Talkessel Kaltluft, es bilden sich Inversionen, Nebel und überfrierende Nässe — besonders entlang des Mains an den tiefsten Punkten um Alten Kranen und Hafen. Diese Glätte entsteht oft ohne jeden Schneefall und in den frühen Morgenstunden, also genau dann, wenn die Sicherungspflicht beginnt. Verlässliche Wetterdaten zu Taupunkt und Bodentemperatur sind hier mehr wert als der Blick auf die Schneehöhe, weil sie den Reif- und Glättefall ankündigen, bevor er sichtbar wird.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. In Würzburg ist das wegen des Salzverbots auf Gehwegen nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine rechtliche Frage, denn das verwendete Mittel ist reglementiert. Eine saubere Dokumentation der Einsätze gewinnt damit an Gewicht — besonders, wenn an den vielen Frostnächten häufig, aber nur punktuell gestreut wird.


Umland und Nachbargemeinden

Als kreisfreie Stadt ist Würzburg vollständig vom Landkreis Würzburg umgeben. Direkt angrenzend liegen im Norden und Westen Gemeinden wie Veitshöchheim, Zell am Main und Höchberg, im Norden Güntersleben und Rimpar, im Osten Estenfeld, Rottendorf und Gerbrunn, im Süden Randersacker, Winterhausen und Reichenberg. Sie teilen mit Würzburg das milde, trockene Mainklima, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung oder Verordnung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Würzburger Regelung verlassen: Gerade das ausdrückliche Salzverbot auf Gehwegen, die rund 1,50 m breite Gehbahn und die spätere Sonntagszeit sind örtliches Recht der Stadt Würzburg und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen. Auch im weiteren fränkischen Raum lohnt der Vergleich — etwa mit dem benachbarten Nürnberg, wo Anlieger ebenfalls strengen Streumittel-Regeln unterliegen. Jenseits der Stadtgrenze greifen jeweils andere Zuständigkeiten und teils abweichende Regeln, die gesondert zu prüfen sind.

Ortsspezifische Fakten

  • Lage: rund 177 m ü. NHN in einem Talkessel im mittleren Maintal (Maindreieck); der Main fließt durch den westlichen Teil der Stadt. 87,63 km², rund 133.753 Einwohner (Stand 31.12.2025).Quelle
  • Relief: tiefster Punkt 166 m am Main (Alter Kranen / Neuer Hafen), höchster Punkt 360 m am Nikolausberg bei der Frankenwarte — rund 190 Höhenmeter Spanne, die sich in steilen Hang- und Weinbergslagen und in der Anhöhe der Festung Marienberg (Muschelkalkplatte über dem linken Mainufer) niederschlägt.Quelle
  • Winterklima: mittlere Januartemperatur 2,1 °C, mittlerer Tiefstwert im Januar −0,6 °C; absolutes Minimum −24,0 °C (10. Februar 1956). Jahresmittel +9,2 °C bei nur 602,2 mm Jahresniederschlag — das Maintal Würzburg–Schweinfurt zählt zu den wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands.Quelle
  • Folge für den Winterdienst: Würzburg ist schneearm; der Winter prägt sich weniger über Schneemengen als über Frostnächte, überfrierende Nässe im Talkessel und Glätte auf Hang-, Weinberg- und Brückenstrecken — Streuen vor Räumen.Quelle
  • Maßgebliche Regelung: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Würzburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung), auf Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG).Quelle
  • Sicherungszeiten und Breite: an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr räumen und streuen, bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen; vor jedem Anwesen ist eine Gehbahn von rund 1,50 m Breite freizuhalten. Verpflichtet sind die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten der Anwesen.Quelle
  • Streusalz-Verbot: Auf Gehwegen ist Salzstreuen verboten (§ 10 Abs. 1); empfohlen sind abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (Lava, Sand, Splitt, Granulat). Nur bei Glatteis oder gefrierendem Regen sind auftauende Streustoffe an den betroffenen Stellen zulässig (§ 10 Abs. 2).Quelle
  • Sanktion: Verbotenes Salzstreuen kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 13 Abs. 4); die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.Quelle
  • Kommunaler Winterdienst: Der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ räumt die Fahrbahnen nach drei Prioritätsstufen — Stufe 1 verkehrswichtige und gefährliche Straßen (Hauptstraßen, Buslinien, Kliniken, Schulen), Stufe 2 verkehrsbedeutende Nebenstraßen und Bergstrecken, Stufe 3 nachrangige Wohn- und Tempo-30-Straßen ohne städtischen Winterdienst. Fuhrpark rund 32–35 Fahrzeuge.Quelle (PDF)
  • Topografie als Winterthema: Die Weinlage Würzburger Stein nördlich der Altstadt ist mit 85 Hektar die größte zusammenhängende Einzellage Deutschlands; zusammen mit Schlossberg, Innerer Leiste und Abtsleite sowie den Zufahrten zur Festung Marienberg bildet sie Gefällestrecken, die im Winterdienst-Material der Stadt als „Brücken, Steigungen und Hanglagen“ gesondert genannt werden.Quelle

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Würzburg — Räum- und Streupflicht vor jedem Anwesen (Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“)

    Maßgebliche Infoseite der Stadt zur Anliegerpflicht: Sicherungszeiten (werktags ab 7, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, Wiederholung bis 20 Uhr), die rund 1,50 m breit zu räumende Gehbahn, das Streusalz-Verbot auf Gehwegen mit der Empfehlung „Blauer Engel“-Granulat sowie die Bußgeldbewehrung bis 1.000 €. Den städtischen Winterdienst auf den Fahrbahnen leitet der Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“ (Abteilung Straßenreinigung).

  • Stadt Würzburg — Winterdienst-Faltblatt „Die Stadtreiniger“ (PDF)

    Offizielles Faltblatt des Eigenbetriebs mit den drei Prioritätsstufen des Winterdienstes, dem Fuhrpark (rund 32–35 Fahrzeuge, darunter schwere und mittlere Lkw mit Feuchtsalzstreuer sowie Kleinfahrzeuge) und der ausdrücklichen Nennung von Brücken, Steigungen und Hanglagen als Bereiche mit besonderen Anforderungen.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Würzburg

Würzburg gilt als warm und schneearm — lohnt sich der Winterdienst hier überhaupt?
Ja, nur ist das Thema ein anderes als in einer Bergstadt. Würzburg liegt im Maintal, das mit rund 602 mm Jahresniederschlag und einem Jahresmittel von 9,2 °C zu den wärmsten und trockensten Regionen Deutschlands zählt — große Schneemengen sind selten. Entscheidend ist hier nicht der Schnee, sondern die Glätte: Der mittlere Januar-Tiefstwert liegt bei −0,6 °C, Frostnächte sind regelmäßig, und im Talkessel sammelt sich bei klarem Himmel Kaltluft, die zu überfrierender Nässe und Reif führt — oft ganz ohne vorherigen Schneefall. Dazu kommen die vielen Hang-, Weinberg- und Brückenstrecken, die früher und stärker vereisen als ebene Straßen. Der Winterdienst in Würzburg ist deshalb vor allem ein Streu- und kein Räumthema.
Muss ich in Würzburg als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
Beides hat seinen Bereich. Für die Gehbahn vor dem eigenen Anwesen sind nach der städtischen Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zuständig (oder von ihnen Beauftragte) — und zwar auf eine Breite von rund 1,50 m. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf den Zugang zu den Mülltonnen-Standplätzen. Die Fahrbahnen übernimmt dagegen der städtische Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger“, allerdings nicht überall gleich: Er arbeitet nach drei Prioritätsstufen. In den nachrangigen Wohn- und Tempo-30-Straßen (Stufe 3) findet kein städtischer Winterdienst statt — dort liegt die Glättebekämpfung faktisch ganz bei den Anliegern auf ihren Gehwegen. Die Gehwegpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen; die Letztverantwortung bleibt beim Eigentümer.
Darf ich in Würzburg Streusalz verwenden?
Auf Gehwegen nicht. Die Verordnung formuliert in § 10 Abs. 1 ausdrücklich: Salzstreuen ist auf Gehwegen verboten. Empfohlen werden stattdessen abstumpfende Mittel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ — Lava, Sand, Splitt oder Granulat. Eine einzige, eng gefasste Ausnahme nennt § 10 Abs. 2: Bei Glatteis oder Glätte infolge gefrierenden Regens (Eisregen) dürfen auftauende Streustoffe an den betroffenen Stellen eingesetzt werden. Das Salzverbot ist in Würzburg kein bloßer Appell, sondern bußgeldbewehrt: Verbotenes Salzstreuen kann nach § 13 Abs. 4 mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden. Wer hier Flächen betreut, hält also abstumpfendes Material bereit und greift zu Auftaumitteln nur in den belegten Ausnahmefällen.
Bis wann muss in Würzburg morgens geräumt sein — und gilt sonntags eine spätere Zeit?
Ja, sonntags beginnt die Pflicht später. Die Gehbahnen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen und bei Glätte zu bestreuen; anschließend sind die Maßnahmen bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es nötig ist. Vor 7 bzw. 8 Uhr und nach 20 Uhr besteht keine Pflicht. Die Morgenzeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen.
Welche Stellen in Würzburg sind im Winter besonders glättegefährdet?
Vor allem drei Lagen. Erstens die Hang- und Weinbergstraßen: Der Würzburger Stein, der Schlossberg, die Innere Leiste und die Abtsleite sind ausgeprägte Steillagen, und die Zufahrten zur Festung Marienberg führen über die Muschelkalkanhöhe bergauf — an Steigungen wirkt sich Glätte am stärksten aus. Zweitens die Mainbrücken: Sie werden von unten und oben umströmt und überfrieren deshalb früher als die angrenzenden Straßen. Drittens die Talsohle am Mainufer (Alter Kranen, Hafen, tiefste Punkte um 166 m), wo sich bei Inversionslagen Kaltluft und Nebel sammeln und überfrierende Nässe entsteht. Im städtischen Winterdienst sind „Brücken, Steigungen und Hanglagen“ ausdrücklich als Bereiche mit besonderen Anforderungen benannt; Bergstrecken sind der Prioritätsstufe 2 zugeordnet.
Was droht in Würzburg, wenn nicht geräumt oder falsch gestreut wird?
Zweierlei. Zum einen kann das verbotene Salzstreuen auf Gehwegen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 13 Abs. 4); die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Gehbahn, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Nachweis ist im Streitfall oft entscheidend.

Einsätze in Würzburg dokumentieren

Wer in Würzburg räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

← Alle Orte

Schneespur ausprobieren — eine eigene, echte Demo, ohne Verpflichtung.

Zur Live-Demo

Etwas, das fehlt oder besser sein könnte? Ihr Feedback fließt in die Entwicklung ein. Feedback geben