Winterdienst Landshut
Was den Winter in Landshut prägt: die Tallage an der Isar mit dem 505 Meter hohen Hofberg über der Altstadt, die örtliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung (werktags räumen bis 7, sonntags bis 8 Uhr, Gehbahn auf 1,20 m), das Streusalzverbot für Anlieger mit der Ausnahme für Treppen und starke Steigungen sowie die gemeinsame Pflicht von Vorder- und Hinterliegern.

Lage und Winterklima
Landshut liegt auf 393 m ü. NHN im Zentrum des Unterbayerischen Hügellandes und gehört zum Alpenvorland. Anders als die Donaustädte weiter nördlich liegt die Stadt nicht in einer weiten, flachen Niederung: Die Isar durchquert das Stadtgebiet von Südwesten nach Nordosten und teilt es in drei Bereiche — einen nördlichen Teil im Isar-Donau-Hügelland, einen südlichen im Isar-Inn-Hügelland und die Mühleninsel mitten im Zentrum. Diese Dreiteilung über den Fluss prägt nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Winterdienst, denn jede Querung führt über eine Brücke.
Das eigentliche topografische Ausrufezeichen setzt der Süden: Eine zum Teil steil ansteigende Hügelkette begrenzt die Stadt, und der Hofberg bildet mit 505 m ü. NN den höchsten Punkt des Stadtgebiets. Auf seinem Steilhang-Sporn oberhalb der Altstadt thront die Burg Trausnitz. Zwischen dem Talgrund an der Isar und dem Hofberg liegen damit gut 110 Höhenmeter auf engem Raum — ein Kontrast, der sich in steilen Altstadtgassen, Hangsiedlungen und kurzen, knackigen Anstiegen niederschlägt. Wo es steil wird, wird es im Winter früher und länger glatt; das ist der rote Faden, der sich durch den Winterdienst in Landshut zieht.
Mit 71.922 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) auf 65,83 km² ist Landshut die größte Stadt Niederbayerns und damit ein regionales Zentrum mit entsprechend dichtem Geh- und Straßennetz. Das Stadtgebiet folgt dabei dem Lauf der Isar und zieht sich in Ost-West-Richtung über bis zu 21,5 Kilometer in die Länge, während es in Nord-Süd-Richtung nur höchstens 7,2 Kilometer misst — eine langgestreckte Form, die für den städtischen Winterdienst weite Wege entlang des Flusstals bedeutet. Im Unterschied zur Millionenstadt München flussaufwärts an derselben Isar trifft die Räum- und Streupflicht hier zwar seltener große Wohnungsbaugesellschaften, dafür umso häufiger einzelne Hauseigentümer, kleinere Hausverwaltungen und örtliche Gewerbebetriebe.
Klimadaten
Die Tallage an der Isar bringt einen für Flusstäler im Alpenvorland typischen Winter: Nicht der große Schneefall ist das tägliche Thema, sondern Glätte durch überfrierende Nässe, Nebel und Bodenfrost — auch bei nur moderaten Lufttemperaturen. Die Werte der Station Landshut-Reithof (Referenzzeitraum 2020–2025) zeichnen einen kühlen, aber nicht extremen Winter:
- Kältester Monat Januar: mittlere Temperatur 1,0 °C, mittlere Tiefstwerte −1,7 °C.
- Dezember: mittlere Tiefstwerte um −0,5 °C; Februar bereits etwas milder (mittlere Tiefstwerte um 0,2 °C).
- Kältesaison: im Mittel rund 3,5 Monate, etwa 18. November bis 2. März.
- Schneesaison: im Mittel etwa 14. November bis 19. März (gut 4 Monate); der Januar ist zugleich der schneereichste Monat.
Für den Winterdienst zählt dabei weniger die Schneehöhe als der Zeitpunkt, zu dem Wege überfrieren. In den kalten, oft windstillen Nächten im Isartal bildet sich Glätte aus liegender Feuchtigkeit, lange bevor nennenswert Schnee fällt — besonders auf den Brücken und an den schattigen Südhängen zur Altstadt. Wer hier zuverlässig sichern will, plant den ersten Streugang nach der Wetterlage, nicht nach dem Blick aus dem Fenster.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Landshut in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung (vollständig „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter”, Stand 16. Dezember 2016, als PDF abrufbar), die auf dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz beruht.
Wer ist verpflichtet — Vorder- und Hinterlieger
In Landshut trifft die Sicherungspflicht für die Gehbahnen die Vorder- und Hinterlieger: Nach § 9 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung sind nicht nur die direkt an der Straße liegenden Grundstücke verpflichtet, sondern auch solche, die nur mittelbar über die Straße erschlossen sind. Sie haben die Gehbahn vor dem Grundstück gemeinsam auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Fahrbahnen dagegen übernimmt der städtische Winterdienst. Wie überall bleibt die Pflicht beim Grundstückseigentümer; sie kann vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen werden, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers dadurch entfällt.
Zeiten
§ 10 Abs. 1 legt die Zeiten wörtlich fest: Die Verpflichteten haben „die Sicherungsfläche an Werktagen spätestens bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr von Schnee zu räumen” und bei Glätte zu streuen. Diese Maßnahmen sind anschließend „bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist”. Werktags schließt den Samstag ein. Die Morgenzeit ist ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn bereits begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Bei anhaltendem Schneefall genügt ein einmaliges Räumen am Morgen also nicht.
Breite und Streumittel
Anders als manche Nachbargemeinde nennt Landshut eine konkrete Breite: Nach § 9 Abs. 1 ist die Gehbahn auf mindestens 1,20 Metern in sicherem Zustand zu halten — breit genug, dass zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeikommen.
Beim Streumittel ist die Verordnung klar und zugleich differenziert. Grundsätzlich ist „mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln” zu streuen — das schützt Bäume, Boden und Gewässer. Landshut macht davon aber eine ausdrückliche Ausnahme, die nicht selbstverständlich ist: „Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.” Genau hier zeigt sich, dass die Verordnung auf die Topografie der Stadt zugeschnitten ist — die steilen Wege zur Altstadt und zum Hofberg sind mit Splitt allein oft nicht sicher zu bekommen. Auf ebenen Gehwegen bleibt es beim abstumpfenden Material, das im Frühjahr wieder einzusammeln ist.
Zur Pflicht gehört schließlich der Umgang mit dem Räumgut: Nach § 10 Abs. 2 ist der geräumte Schnee so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird; Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege sind freizuhalten — gerade an Kreuzungen ein häufig übersehener Punkt.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Nach § 13 der Verordnung kann „mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro” nach Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) belegt werden, wer die Gehbahnen entgegen den §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Vom Isartal auf den Hofberg: Steigungen und die Salz-Ausnahme
Der Höhenkontrast zwischen Tal und Hofberg ist das prägende Winterdienst-Merkmal Landshuts. Der Aufstieg zur Burg Trausnitz, die steilen Gassen der Altstadt und die Hangsiedlungen verlangen mehr als das Räumen ebener Flächen: An Steigungen verschiebt sich Schnee unter Tritten und Reifen, und überfrierende Nässe bleibt dort besonders tückisch. Die Stadt benennt in ihrer Winterdienst-Information die Hanglagen-Wohngebiete Achdorf, Hofberg und Moniberg ausdrücklich als Bereiche mit besonderen Anforderungen. Dass die Verordnung an „Treppen oder starken Steigungen” ausnahmsweise Tausalz erlaubt, ist die direkte Antwort auf diese Topografie — eine Regelung, die man so nicht in jeder bayerischen Gemeinde findet.
Isar, Mühleninsel und Brücken
Weil die Isar das Stadtgebiet dreiteilt, führt der Weg zwischen Nord, Süd und der Mühleninsel über Brücken — und die sind im Winter eigene Aufgaben. Ihre freistehenden Flächen werden beidseitig von Luft umströmt, kühlen schneller aus als die angrenzende Fahrbahn und überfrieren früher, oft bevor anderswo Glätte spürbar wird. Zusammen mit der Feuchtigkeit aus dem Flusstal entsteht so ein klassischer Glätte-Hotspot, der weniger Räumen als frühes, vorausschauendes Streuen verlangt. Ein Blick auf verlässliche Wetterdaten hilft, den richtigen Zeitpunkt für den ersten Streugang nicht zu verpassen — gerade in den Übergangslagen, in denen Tauen und Gefrieren binnen Stunden wechseln.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und mit welchem Mittel gestreut hat. Das ist in Landshut nicht nur eine organisatorische Frage, sondern eine rechtliche: Wo an Steigungen ausnahmsweise Salz erlaubt ist und auf ebenen Wegen nicht, kann es im Streitfall darauf ankommen, das auch belegen zu können. Eine saubere Dokumentation der Einsätze und eine GPS-gestützte Aufzeichnung der gefahrenen Touren gewinnen damit an Gewicht.
Städtischer Winterdienst und Bauhof
Den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen führen die Bauamtlichen Betriebe der Stadt durch; für den gesamtstädtischen Einsatz lagert der Bauhof rund 2.500 Tonnen Salz und Splitt ein. Davon zu trennen sind die Bundes- und Staatsstraßen im Raum Landshut — für sie ist nicht die Stadt, sondern das Staatliche Bauamt Landshut zuständig. Für die eigene Gehbahn ändert diese Aufteilung nichts: Die Anliegerpflicht bleibt unabhängig davon bestehen, wer die angrenzende Fahrbahn betreut.
Umland und Nachbargemeinden
Als kreisfreie Stadt ist Landshut vom Landkreis Landshut umgeben; unmittelbar an das Stadtgebiet grenzen Essenbach, Niederaichbach, Adlkofen, Kumhausen, Tiefenbach, Eching, Bruckberg, Altdorf und Ergolding. Sie teilen die Lage im Isartal und das Voralpenklima, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung oder Verordnung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Landshuter Regelung verlassen: Insbesondere die konkrete Streumittel-Ausnahme für Steigungen und die genannte Mindestbreite sind örtliches Recht der Stadt Landshut und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen. Jenseits davon greifen andere Zuständigkeiten und teils abweichende Regeln, die jeweils gesondert zu prüfen sind.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: 393 m ü. NHN im Zentrum des Unterbayerischen Hügellandes (Alpenvorland). Die Isar teilt das Stadtgebiet in drei Bereiche — Isar-Donau-Hügelland im Norden, Isar-Inn-Hügelland im Süden und die Mühleninsel im Zentrum.Quelle
- Höchster Punkt: der Hofberg mit 505 m ü. NN, ein Steilhang-Sporn über der Altstadt, auf dem die Burg Trausnitz liegt — rund 110 Höhenmeter über dem Isartal.Quelle
- Größe: 65,83 km² und 71.922 Einwohner (Stand 31.12.2025) — Landshut ist die größte Stadt Niederbayerns.Quelle
- Winterklima: Januar als kältester Monat mit einer mittleren Temperatur von 1,0 °C und mittleren Tiefstwerten von −1,7 °C (Station Landshut-Reithof, Referenzzeitraum 2020–2025).Quelle
- Schneesaison im Mittel etwa 14. November bis 19. März (rund 4,1 Monate); der Januar ist zugleich der schneereichste Monat.Quelle
- Räumzeiten (§ 10 Abs. 1 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung): werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr; Wiederholung bis 20 Uhr, so oft wie zur Gefahrenabwehr nötig.Quelle (PDF)
- Mindestbreite der zu sichernden Gehbahn (§ 9 Abs. 1): 1,20 Meter.Quelle (PDF)
- Streumittel (§ 10 Abs. 1): abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt; Tausalz und ätzende Mittel sind grundsätzlich untersagt. Ausnahme: bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen ist Tausalz zulässig.Quelle (PDF)
- Zuständigkeit: Vorder- und Hinterlieger sichern die Gehbahn vor ihrem Grundstück gemeinsam auf eigene Kosten (§ 9 i. V. m. § 4 Abs. 1); die Fahrbahnen übernimmt der städtische Winterdienst.Quelle (PDF)
- Sanktion (§ 13): Wer die Gehbahnen entgegen §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert, handelt ordnungswidrig — Geldbuße bis zu 1.000 Euro nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG.Quelle (PDF)
- Für den gesamtstädtischen Winterdienst lagern die Bauamtlichen Betriebe rund 2.500 Tonnen Salz und Splitt ein.Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Stadt Landshut — Winterdienst: So sichern Sie Geh- und Radwege
Maßgebliche städtische Bürgerinformation zur Räum- und Streupflicht: erklärt die Pflichten der Anlieger, die zu sichernden Flächen und benennt Hanglagen-Wohngebiete wie Achdorf, Hofberg und Moniberg mit besonderen Anforderungen.
Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Landshut (Volltext als PDF)
Der maßgebliche Verordnungstext (Stand 16.12.2016) — Grundlage für die Sicherungszeiten (§ 10), die Mindestbreite von 1,20 m (§ 9), das Streusalzverbot mit Ausnahme für Treppen und starke Steigungen sowie die Ahndung von Verstößen (§ 13).
Bauamtliche Betriebe der Stadt Landshut
Zuständig für den städtischen Winterdienst auf den Fahrbahnen, die Straßenreinigung und den Bauhof, der rund 2.500 Tonnen Salz und Splitt für den Winter einlagert.
Staatliches Bauamt Landshut — Winterdienst
Für die Bundes- und Staatsstraßen im Raum Landshut ist nicht die Stadt, sondern das Staatliche Bauamt zuständig — relevant für Durchgangs- und Ausfallstraßen außerhalb des reinen Stadtstraßennetzes.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Landshut
- Muss ich in Landshut als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
- Für die Gehbahnen sind die Anlieger zuständig, für die Fahrbahnen die Stadt. Die Landshuter Reinigungs- und Sicherungsverordnung nimmt dabei nicht nur den unmittelbaren Anlieger in die Pflicht: Verpflichtet sind Vorder- und Hinterlieger gemeinsam, also auch Eigentümer von Grundstücken, die nur mittelbar über die Straße erschlossen sind. Sie haben die Gehbahn vor dem Grundstück gemeinsam auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Sicherung lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, die Letztverantwortung bleibt aber beim Eigentümer. Den Winterdienst auf den Straßen selbst übernehmen die Bauamtlichen Betriebe der Stadt.
- Bis wann muss in Landshut morgens geräumt und gestreut sein?
- Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut sein. Das ist ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn bereits sicher sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Danach sind die Maßnahmen bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist — bei anhaltendem Schneefall also mehrfach. Wer verreist ist, muss für eine Vertretung sorgen; die Pflicht entfällt durch Abwesenheit nicht.
- Darf ich in Landshut Streusalz verwenden?
- Grundsätzlich nicht. Die Verordnung schreibt für die Gehbahnen abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt vor und untersagt Tausalz und ätzende Mittel. Landshut macht davon allerdings eine ausdrückliche Ausnahme, die nicht jede Gemeinde kennt: Bei besonderer Glättegefahr — die Verordnung nennt ausdrücklich Treppen oder starke Steigungen — ist das Streuen von Tausalz zulässig. Das passt zur Topografie der Stadt mit ihren steilen Wegen zum Hofberg und in der Altstadt. Auf ebenen Gehwegen bleibt es bei Sand oder Splitt, das im Frühjahr wieder zusammenzukehren ist.
- Warum sind gerade die Isarbrücken in Landshut im Winter heikel?
- Die Isar durchzieht das Stadtgebiet und teilt es in Nord, Süd und die Mühleninsel; mehrere Brücken verbinden diese Bereiche. Brückenflächen werden beidseitig von Luft umströmt und kühlen dadurch schneller aus als die angrenzende Straße — sie überfrieren früher und oft, bevor anderswo überhaupt Glätte spürbar ist. Hinzu kommt die Feuchtigkeit aus dem Flusstal. Solche Lagen verlangen weniger das große Räumen als das frühe, vorausschauende Streuen, idealerweise bevor sich aus liegender Nässe eine Eisschicht bildet.
- Was bedeutet die Hanglage am Hofberg für den Winterdienst?
- Zwischen dem Isartal auf rund 393 Metern und dem Hofberg auf 505 Metern liegen gut 110 Höhenmeter auf engem Raum. Das schlägt sich in steilen Altstadtgassen, dem Aufstieg zur Burg Trausnitz und Hangsiedlungen nieder. Steigungen werden früher glatt, bleiben länger gefährlich und sind mit abstumpfenden Mitteln allein manchmal schwer zu sichern — genau deshalb erlaubt die Verordnung an starken Steigungen und Treppen ausnahmsweise Tausalz. Die Stadt weist die Hanglagen-Wohngebiete Achdorf, Hofberg und Moniberg eigens als Bereiche mit besonderen Anforderungen aus.
- Gilt die Räum- und Streupflicht in Landshut auch an Bushaltestellen?
- Ja. Nach Darstellung der Stadt entbindet ein städtischer Winterdienst an Bushaltestellen die Anlieger nicht von ihren eigenen Verpflichtungen. Wer eine Sicherungsfläche hat, an die eine Haltestelle grenzt, bleibt also in der Pflicht. Im Zweifel klärt ein Blick in die Verordnung oder eine Rückfrage bei der Stadt, welche Fläche konkret wem zugeordnet ist.
- Was droht, wenn in Landshut nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Nach § 13 der Verordnung kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro nach Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes belegt werden, wer die Gehbahnen entgegen den §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
- Wer ist in Landshut für die großen Durchgangsstraßen zuständig?
- Das hängt vom Straßentyp ab. Den Winterdienst auf den städtischen Straßen führen die Bauamtlichen Betriebe der Stadt durch. Für die Bundes- und Staatsstraßen im Raum Landshut ist dagegen das Staatliche Bauamt Landshut zuständig. Für den eigenen Gehweg ändert das nichts — die Anliegerpflicht bleibt unabhängig davon bestehen, wer die angrenzende Fahrbahn betreut.
Einsätze in Landshut dokumentieren
Wer in Landshut räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.