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Schneespur
Bayern

Winterdienst Dingolfing

Was den Winter in Dingolfing prägt: die Tallage an der zum Stausee aufgestauten Isar, die städtische Reinigungs- und Sicherungsverordnung mit ihrem Zeitfenster (werktags ab 7, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr), das Streusalzverbot für Anlieger mit der Ausnahme für Treppen und starke Steigungen, die Sicherungspflicht auf allen Straßen sowie die gemeinsame Pflicht von Vorder- und Hinterliegern.

Winterlicher Blick auf den historischen Stadtplatz von Dingolfing mit bunten spätgotischen Giebelhäusern; im Vordergrund räumt und streut ein oranges kommunales Winterdienstfahrzeug die nasse, frisch geräumte Gasse, dahinter überragt der mächtige unverputzte Backsteinturm der Stadtpfarrkirche St. Johannes die verschneiten Dächer. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Dingolfing liegt auf 365 m ü. NHN im Tal der Isar, rund 100 Kilometer nordöstlich von München. Als Kreisstadt des Landkreises Dingolfing-Landau ist die Stadt ein regionales Zentrum in Niederbayern — mit gut 20.890 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) auf rund 44 km² allerdings deutlich kleiner als die kreisfreien Nachbarn am selben Fluss. Naturräumlich gehört Dingolfing zum Donau-Isar-Hügelland, dem Tertiärhügelland zwischen Donau, Isar und Lech; das breite Untere Isartal mit seinen teils steilen, bewaldeten Talhängen bildet die Hauptachse, zwischen der sich die sanft gewellten Riedel des Hügellands erheben.

Den Charakter der Stadt prägt der Fluss unmittelbar: Die Isar durchfließt das Stadtgebiet von West nach Ost und teilt es in den älteren, historischen Teil auf der rechten und einen neueren Teil auf der linken Flussseite. Eine Besonderheit, die man in den meisten Isarstädten so nicht findet: Im Westen ist die Isar seit 1957 durch das Wasserkraftwerk Dingolfing zum Stausee Dingolfing aufgestaut — eine ausgedehnte stehende Wasserfläche direkt am Stadtkörper. Für den Winterdienst bedeutet das mehr flussnahe Feuchte, als es ein frei fließender Fluss allein mit sich brächte. Flussaufwärts an derselben Isar liegt das größere Landshut, das seine Räum- und Streupflicht in einer eigenen Satzung regelt — ein nützlicher Vergleich für alle, die im Isartal über die Stadtgrenze hinaus tätig sind.

Verwaltungstechnisch gliedert sich Dingolfing in 22 Ortsteile (darunter Teisbach, Frauenbiburg, Brunn und Höfen). Für die winterliche Sicherungspflicht zählt dabei nicht die Ortsteilgrenze, sondern die geschlossene Ortslage — der geschlossen bebaute Bereich, in dem die Pflicht greift.

Klimadaten

Die Tallage an der gestauten Isar bringt einen für Flusstäler im niederbayerischen Hügelland typischen Winter: Nicht der große Schneefall ist das tägliche Thema, sondern Glätte durch überfrierende Nässe, Nebel und Inversionswetterlagen — auch bei nur moderaten Lufttemperaturen. Die Klimawerte für Dingolfing zeichnen einen kühlen, aber nicht extremen Winter:

  • Kältester Monat Januar: durchschnittliche Tiefsttemperatur −4 °C.
  • Kalte Jahreszeit: rund 3,5 Monate, etwa 17. November bis 1. März.
  • Schneesaison: im Mittel etwa 21. November bis 10. März (gut 3,6 Monate); der Januar ist mit durchschnittlich 57 Millimeter Niederschlag als Schnee zugleich der schneereichste Monat.

Für den Winterdienst zählt dabei weniger die Schneehöhe als der Zeitpunkt, zu dem Wege überfrieren. In kalten, oft windstillen Nächten bildet sich im Isartal Glätte aus liegender Feuchtigkeit, lange bevor nennenswert Schnee fällt — besonders auf den Isarbrücken und in den ufernahen Lagen am Stausee. Wer hier zuverlässig sichern will, plant den ersten Streugang nach der Wetterlage, nicht nach dem Blick aus dem Fenster.


Räum- und Streupflicht vor Ort

Die grundsätzliche Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Dingolfing in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung (vollständig „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter”, als PDF abrufbar), die auf Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes beruht und seit dem 1. Oktober 2013 in Kraft ist.

Wer ist verpflichtet — Vorder- und Hinterlieger

In Dingolfing trifft die Sicherungspflicht für die Gehbahnen die Vorder- und Hinterlieger: Nach § 9 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung sind nicht nur die direkt an der Straße liegenden Grundstücke verpflichtet, sondern auch solche, die nur mittelbar über die Straße erschlossen sind. Sie haben die Sicherungsfläche vor dem Grundstück auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Fahrbahnen dagegen übernimmt die Stadt. Wie überall bleibt die Pflicht beim Grundstückseigentümer; sie kann vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen werden, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers dadurch entfällt.

Zeiten

Anders als manche Gemeinde, die einen Ergebniszeitpunkt am Morgen vorgibt, beschreibt Dingolfing in § 10 Abs. 1 ein Zeitfenster: Die Sicherungsfläche ist „an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen” und bei Glätte zu streuen; diese Maßnahmen sind anschließend „bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist”. Die Pflicht läuft also werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Werktags schließt den Samstag ein. Bei anhaltendem Schneefall genügt ein einmaliges Räumen nicht — es ist nachzuarbeiten, solange Gefahr besteht.

Sicherungsfläche und Streumittel

Was genau zu sichern ist, regelt § 11 Abs. 1: Sicherungsfläche ist die Gehbahn vor dem Vorderliegergrundstück. Eine „Gehbahn” ist nach § 2 Abs. 2 der befestigte, für Fußgänger bestimmte Teil der Straße — fehlt eine solche Befestigung, gilt ein 1 Meter breiter Streifen am begehbaren Straßenrand. Das ist gerade in Wohnstraßen ohne ausgebauten Bürgersteig wichtig zu wissen: Auch dort ist ein klar definierter Streifen freizuhalten.

Beim Streumittel ist die Verordnung klar und zugleich differenziert. Grundsätzlich ist „mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln” zu streuen — das schützt Bäume, Boden und das flussnahe Gewässer. Dingolfing macht davon aber eine ausdrückliche Ausnahme: „Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.” Damit ist die Verordnung auf die Topografie der Talhänge zugeschnitten, wo Splitt allein oft nicht ausreicht. Zur Pflicht gehört schließlich der Umgang mit dem Räumgut: Nach § 10 Abs. 2 ist der geräumte Schnee so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird; Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege sind freizuhalten — an Kreuzungen ein häufig übersehener Punkt.

Eine Besonderheit: Sicherung auf allen Straßen

Ein Detail, das Dingolfing ausdrücklich klarstellt, lohnt die Aufmerksamkeit: Während die werktägliche Reinigungspflicht an das Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) anknüpft, das die Straßen in Gruppen einteilt, gilt die winterliche Sicherungspflicht nach § 9 Abs. 2 für alle Straßen — „auch wenn diese nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt sind”. Wer an einer ruhigen Wohnstraße abseits der zentralen Achsen wohnt, ist im Winter also genauso zur Sicherung der Gehbahn verpflichtet wie an einer Hauptstraße.

Was bei Verstoß droht

Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Nach § 13 der Verordnung kann „mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro” nach Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) belegt werden, wer die Gehbahnen entgegen den §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Stausee, Isar und Brücken

Weil die Isar das Stadtgebiet von West nach Ost durchzieht und teilt, führt der Weg zwischen den beiden Stadthälften über Brücken — und die sind im Winter eigene Aufgaben. Ihre freistehenden Flächen werden beidseitig von Luft umströmt, kühlen schneller aus als die angrenzende Fahrbahn und überfrieren früher, oft bevor anderswo Glätte spürbar wird. Der seit 1957 aufgestaute Stausee Dingolfing im Westen verstärkt die flusstaltypische Feuchte zusätzlich: Über der ruhenden Wasserfläche bilden sich Dunst und Nebel, ufernahe Straßen werden dadurch besonders glättegefährdet. Zusammen ergibt das einen klassischen Glätte-Hotspot, der weniger Räumen als frühes, vorausschauendes Streuen verlangt. Ein Blick auf verlässliche Wetterdaten hilft, den richtigen Zeitpunkt für den ersten Streugang nicht zu verpassen — gerade in Übergangslagen, in denen Tauen und Gefrieren binnen Stunden wechseln.

Talhänge und die Salz-Ausnahme

Das breite Untere Isartal ist von teils steilen, bewaldeten Talhängen begrenzt. Wo es vom Talgrund hinaufgeht, verschiebt sich Schnee unter Tritten und Reifen, und überfrierende Nässe bleibt an Steigungen besonders tückisch. Genau darauf zielt die Ausnahme in der Verordnung: Dass an „Treppen oder starken Steigungen” ausnahmsweise Tausalz erlaubt ist, ist die direkte Antwort auf diese Topografie — auf ebenen Wegen bleibt es beim abstumpfenden Material. Wer beides bedient, sollte später belegen können, wo welches Mittel zum Einsatz kam.

Das BMW-Werk und große Betriebsflächen

Dingolfing ist über die Wohnbebauung hinaus ein Industriestandort von Rang: Das BMW-Werk Dingolfing ist mit rund 18.300 Beschäftigten der größte Arbeitgeber der Stadt und der größte Produktionsstandort der BMW Group in Europa. Mit einem Werk dieser Größe kommen ausgedehnte Zufahrten, Parkflächen und Betriebswege, die im Winter gesichert werden müssen — ein betrieblicher Winterdienst-Bedarf jenseits der kommunalen Verkehrsflächen, der oft an Dienstleister vergeben wird. Sobald jemand nicht nur einen Hauseingang, sondern viele Flächen, Höfe und Stellplätze betreut, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und mit welchem Mittel gestreut hat. Eine saubere Dokumentation der Einsätze und eine GPS-gestützte Aufzeichnung der gefahrenen Touren gewinnen damit an Gewicht.

Zentrale Achsen und wer was räumt

Das Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt benennt die stärker frequentierten Achsen namentlich — etwa Ennser Straße, Bahnhofstraße und Auenweg in der höchsten Gruppe sowie Dr.-Josef-Hastreiter-Straße, Mengkofener Straße, Wollerstraße, Kreuzstraße und Höllerstraße in der zweiten. Für den winterlichen Winterdienst zählt aber, wie oben erläutert, ohnehin das gesamte Straßennetz. Die operative Arbeit auf den städtischen Flächen leistet der Städtische Bauhof; für die Kreisstraßen ist der Kreisbauhof des Landkreises Dingolfing-Landau zuständig, für die Staatsstraßen das Staatliche Bauamt. Für die eigene Gehbahn ändert diese Aufteilung nichts — die Anliegerpflicht bleibt unabhängig davon bestehen, wer die angrenzende Fahrbahn betreut.


Umland und Nachbargemeinden

Als Kreisstadt liegt Dingolfing im Landkreis Dingolfing-Landau; unmittelbar an das Stadtgebiet grenzen unter anderem Loiching, Gottfrieding und Marklkofen. Sie teilen die Lage im Isartal und das niederbayerische Voralpenklima, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung oder Verordnung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Dingolfinger Regelung verlassen — insbesondere die Streumittel-Ausnahme für Steigungen und das hiesige Zeitfenster sind örtliches Recht der Stadt Dingolfing und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen.

Den größeren regionalen Rahmen bildet das Isartal als Verkehrs- und Klimaachse: Flussaufwärts liegt Landshut, flussabwärts mündet die Isar schließlich bei Deggendorf in die Donau. Beide Städte stehen vor verwandten, aber nicht identischen Winterdienst-Fragen — ein Blick über die Stadtgrenze lohnt sich für alle, die das Thema im niederbayerischen Isar- und Donauraum verstehen wollen.

Ortsspezifische Fakten

  • Lage: 365 m ü. NHN im Tal der Isar, rund 100 Kilometer nordöstlich von München; Dingolfing ist die Kreisstadt des Landkreises Dingolfing-Landau in Niederbayern, naturräumlich im Donau-Isar-Hügelland am Unteren Isartal.Quelle
  • Größe: rund 44 km² mit 20.890 Einwohnern (Stand 31.12.2025), gegliedert in 22 Ortsteile.Quelle
  • Die Isar durchfließt das Stadtgebiet von West nach Ost und ist seit 1957 durch das Wasserkraftwerk Dingolfing zum Stausee Dingolfing aufgestaut — eine ausgedehnte stehende Wasserfläche unmittelbar am Stadtkörper.Quelle
  • Winterklima: Januar als kältester Monat mit einer durchschnittlichen Tiefsttemperatur von −4 °C; kalte Jahreszeit rund 3,5 Monate (etwa 17. November bis 1. März).Quelle
  • Schneesaison im Mittel etwa 21. November bis 10. März (rund 3,6 Monate); schneereichster Monat ist der Januar mit durchschnittlich 57 mm Niederschlag als Schnee.Quelle
  • Räum- und Streuzeiten (§ 10 Abs. 1 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung, in Kraft seit 01.10.2013): an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr; Wiederholung bis 20 Uhr, so oft wie zur Gefahrenabwehr nötig.Quelle (PDF)
  • Streumittel (§ 10 Abs. 1): abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt; Tausalz und ätzende Mittel sind grundsätzlich untersagt. Ausnahme: bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen ist Tausalz zulässig.Quelle (PDF)
  • Zuständigkeit (§ 9 i. V. m. § 4 Abs. 1): Vorder- und Hinterlieger sichern die Gehbahn vor ihrem Grundstück gemeinsam auf eigene Kosten; die Fahrbahnen übernimmt die Stadt.Quelle (PDF)
  • Sicherungsfläche (§ 11 Abs. 1): die Gehbahn vor dem Vorderliegergrundstück; fehlt eine befestigte Gehbahn, gilt ein 1 Meter breiter Streifen am begehbaren Straßenrand (§ 2 Abs. 2).Quelle (PDF)
  • Geltungsbereich (§ 9 Abs. 2): Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen — auch für solche, die nicht im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführt sind.Quelle (PDF)
  • Sanktion (§ 13): Wer die Gehbahnen entgegen §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert, handelt ordnungswidrig — Geldbuße bis zu 500 Euro nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG.Quelle (PDF)
  • Größter Arbeitgeber ist das BMW-Werk Dingolfing mit rund 18.300 Beschäftigten — der größte Produktionsstandort der BMW Group in Europa, mit ausgedehnten Werks-, Zufahrts- und Parkflächen.Quelle

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Dingolfing

Muss ich in Dingolfing als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
Beides, je nach Fläche. Für die Gehbahnen sind die Anlieger zuständig, für die Fahrbahnen die Stadt. Die Dingolfinger Reinigungs- und Sicherungsverordnung nimmt dabei nicht nur den unmittelbaren Anlieger in die Pflicht: Verpflichtet sind nach § 9 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 die Vorder- und Hinterlieger gemeinsam, also auch Eigentümer von Grundstücken, die nur mittelbar über die Straße erschlossen sind. Sie haben die Gehbahn vor dem Grundstück auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Die Pflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, die Letztverantwortung bleibt aber beim Eigentümer. Den Winterdienst auf den Straßen selbst führt die Stadt durch.
Ab wann und bis wann gilt die Räum- und Streupflicht in Dingolfing?
Die Verordnung beschreibt in § 10 Abs. 1 ein Zeitfenster: An Werktagen ist die Sicherungsfläche ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen; diese Maßnahmen sind anschließend bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist. Bei anhaltendem Schneefall genügt ein einmaliges Räumen am Morgen also nicht. Werktags schließt den Samstag ein. Wer verreist ist, muss für eine Vertretung sorgen — die Pflicht entfällt durch Abwesenheit nicht.
Darf ich in Dingolfing Streusalz verwenden?
Grundsätzlich nicht. Die Verordnung schreibt für die Gehbahnen abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt vor und untersagt Tausalz und ätzende Mittel — das schützt Bäume, Boden und Gewässer, gerade in der flussnahen Lage am Stausee. Dingolfing macht davon allerdings eine ausdrückliche Ausnahme: Bei besonderer Glättegefahr, die Verordnung nennt ausdrücklich Treppen oder starke Steigungen, ist das Streuen von Tausalz zulässig. Auf ebenen Gehwegen bleibt es bei Sand oder Splitt, das im Frühjahr wieder zusammenzukehren ist.
Gilt die Räum- und Streupflicht in Dingolfing auch in den Ortsteilen?
Die Sicherungspflicht der Verordnung gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dingolfing gliedert sich in 22 Ortsteile — von Teisbach bis Frauenbiburg —, doch entscheidend ist nicht die Ortsteilgrenze, sondern ob ein Grundstück innerhalb des geschlossen bebauten Bereichs liegt. Außerhalb der geschlossenen Ortslage greift die kommunale Sicherungspflicht für Gehbahnen nicht in gleicher Weise; dort verbleibt es bei der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Im Zweifel klärt ein Blick in die Verordnung oder eine Rückfrage bei der Stadt, ob die eigene Fläche erfasst ist.
Gilt die Sicherungspflicht nur für Straßen im Reinigungsverzeichnis?
Nein, und das ist ein wichtiger Unterschied. Die werktägliche Reinigungspflicht knüpft an das Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage 1) an, das die Straßen in Gruppen einteilt. Die winterliche Sicherungspflicht dagegen besteht nach § 9 Abs. 2 ausdrücklich für alle Straßen — auch für solche, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind. Wer also an einer Wohnstraße abseits der zentralen Achsen wohnt, ist im Winter genauso zur Sicherung der Gehbahn verpflichtet wie an der Bahnhof- oder Wollerstraße.
Warum sind die Isarbrücken und der Stausee in Dingolfing im Winter heikel?
Die Isar durchfließt das Stadtgebiet von West nach Ost und teilt es; die verbindenden Brücken werden beidseitig von Luft umströmt und kühlen schneller aus als die angrenzende Straße — sie überfrieren früher, oft bevor anderswo überhaupt Glätte spürbar wird. Der seit 1957 aufgestaute Stausee im Westen verstärkt die flusstaltypische Feuchte zusätzlich: In kalten, windstillen Nächten bildet sich aus liegender Nässe und Nebel Glätte, lange bevor nennenswert Schnee fällt. Solche Lagen verlangen weniger das große Räumen als das frühe, vorausschauende Streuen.
Was droht, wenn in Dingolfing nicht geräumt oder gestreut wird?
Zweierlei. Zum einen kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Nach § 13 der Verordnung kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro nach Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes belegt werden, wer die Gehbahnen entgegen den §§ 9 und 10 nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
Wer ist in Dingolfing für die Kreis- und Staatsstraßen zuständig?
Das hängt vom Straßentyp ab. Den Winterdienst auf den städtischen Straßen führt die Stadt Dingolfing durch. Für die Kreisstraßen ist dagegen der Kreisbauhof des Landkreises Dingolfing-Landau zuständig, für die Staatsstraßen das zuständige Staatliche Bauamt. Für den eigenen Gehweg ändert diese Aufteilung nichts: Die Anliegerpflicht der Vorder- und Hinterlieger bleibt unabhängig davon bestehen, wer die angrenzende Fahrbahn betreut.

Einsätze in Dingolfing dokumentieren

Wer in Dingolfing räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

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Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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