Winterdienst Bayreuth
Was den Winter in Bayreuth prägt: die kontinentale Beckenlage auf rund 340 m zwischen Fichtelgebirge und Fränkischer Alb mit etwa 19 Frost-, 11 Eis- und 10 Schneetagen allein im Januar, die Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung von 2009 (Gehbahn werktags ab 7, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, Wiederholung bis 20 Uhr), abstumpfende Mittel als Regelfall mit Streusalz nur bei besonderen Gefahrenlagen sowie der kommunale Stufen-Winterdienst des Stadtbauhofs, der Bergstrecken zuerst räumt.

Lage und Winterklima
Bayreuth liegt auf rund 340 m ü. NHN beiderseits des Roten Mains, in einer ausgeprägten Beckenlage zwischen dem Fichtelgebirge und der Fränkischen Alb. Als kreisfreie Stadt und Sitz des Bezirks Oberfranken zählt sie 72.919 Einwohner (Stand 31. Dezember 2025) auf 66,89 km² — mit einem entsprechend ausgedehnten Geh- und Straßennetz, das im Winter zu sichern ist.
Die Stadt ist keine flache Mulde. Der Rote Main durchfließt das Stadtgebiet in nordwestlicher Richtung, und das Gelände staffelt sich kräftig: vom höchsten Punkt, dem Sophienberg mit 594 m ü. NHN im Süden, bis zum tiefsten in der unteren Rotmainaue mit rund 325 m im Nordwesten — gut 260 Höhenmeter Unterschied innerhalb der Stadtgrenzen. Umrahmt wird der Kessel von mehreren Höhenzügen wie Oschenberg, Hoher Warte und Rotem Hügel. Aus diesem Nebeneinander von tiefer Flussaue und randlichen Hanglagen ergeben sich Bereiche, die im Winter sehr unterschiedlich reagieren — die Talsohle anders als die Siedlungen an den Hängen.
Klimadaten
Die kontinentaler geprägte Höhenlage Oberfrankens macht Bayreuth zu einer der frostreicheren Städte Bayerns. Die lokale Wetterstation Bayreuth weist im langjährigen Monatsmittel für den Januar aus:
- rund 19 Frosttage (Tagesminimum unter 0 °C),
- 11 Eistage mit ganztägigem Frost (Tagesmaximum unter 0 °C) und
- 10 Schneetage.
Die mittlere Januartemperatur liegt bei 0,9 °C, das absolute Minimum bei −15,4 °C; im Dezember wurde an der Station Heinersreuth-Vollhof sogar ein absolutes Minimum von −19,3 °C gemessen. Das nahe Fichtelgebirge gilt als eine der schneereichsten und kältesten Regionen Bayerns, und in der Bayreuther Beckenlage sammelt sich bei windschwachen Hochdrucklagen Kaltluft — was Inversionen, Bodenfrost und überfrierende Nässe begünstigt.
Der entscheidende Befund für den Winterdienst steckt nicht in einer einzelnen Zahl, sondern in der Häufung: Mit elf Eistagen allein im Januar ist Dauerfrost hier deutlich gewöhnlicher als in den tiefer gelegenen Flussstädten Frankens. Das tägliche Thema ist damit nicht nur das große Räumen nach Schneefall, sondern die anhaltende Glätte durch Frost und Reif — Lagen, die in klaren, kalten Nächten oft ohne jeden Schneefall entstehen. Wer hier zuverlässig sichern will, plant den ersten Streugang nach der Wetterlage, nicht nach dem Blick aus dem Fenster, ob Schnee liegt.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Bayreuth in der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung (StrRSVO) (Bayreuther Stadtrecht 153). Sie ist seit dem 1. September 2009 in Kraft und stützt sich auf Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.
Wer ist verpflichtet — Vorder- und Hinterlieger
In Bayreuth trifft die Sicherungspflicht die Anlieger: Nach § 9 sind die Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über sie mittelbar erschlossen sind (Hinterlieger). Sie haben die Sicherungsflächen „auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten”, und Vorder- und Hinterlieger tragen die Pflicht gemeinsam. Die Fahrbahnen dagegen betreut die Stadt über den Stadtbauhof — allerdings, wie unten beschrieben, nach einem abgestuften Plan und nicht überall gleichzeitig. Die Anliegerpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers entfällt.
Zeiten
§ 10 Abs. 1 legt die Zeiten fest: Die Sicherungsflächen sind „an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen” und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Anschließend sind die Maßnahmen bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist”. Anders als die strikt einheitliche Regelung mancher Nachbarstadt kennt Bayreuth also eine spätere Sonntags- und Feiertagszeit (8 statt 7 Uhr). Die Morgenzeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis dahin soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Für die Nachtzeit besteht nach ständiger Rechtsprechung keine durchgehende Winterdienstpflicht.
Breite und Streumittel
Bei der Breite arbeitet die Verordnung mit Richtwerten nach Lage: Nach § 11 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 ist bei Straßen ohne abgegrenzten Gehweg „die für die Benützung durch Fußgänger erforderliche Breite, mindestens 1,20 m” freizuhalten. In Fußgängerzonen gilt grundsätzlich ein 2,00 m breiter Streifen — und für die zentrale Fußgängerzone Maximilianstraße schreibt die Verordnung sogar 4,00 m vor. Wer in der Innenstadt sichert, räumt dort also breiter als am Standard-Gehweg im Wohngebiet.
Beim Streumittel setzt Bayreuth klar auf abstumpfende Stoffe. Nach § 10 Abs. 1 ist bei Glätte „mit geeigneten umweltfreundlichen abstumpfenden Stoffen z. B. Sand, Splitt zu bestreuen”. Zu Streusalz heißt es ausdrücklich: Die Benutzung „ist nur zur Beseitigung von besonderen Gefahrenlagen zulässig” und dabei „auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken”. Anders gesagt: Sand und Splitt sind der Regelfall, Salz bleibt die belegte Ausnahme — etwa bei Eisregen oder an einer vereisten Gefällestrecke, die sich abstumpfend nicht mehr beherrschen lässt. Diese Stoffe sind im Frühjahr wieder zusammenzukehren.
Schnee und Streugut
Zur Pflicht gehört auch der Umgang mit dem Räumgut: Der abgeschobene Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht behindert wird und Einläufe, Rinnen und Hydranten frei bleiben. Weil in Bayreuth abstumpfende Mittel die Regel sind, lohnt es sich, deren Einsatz und Nachfüllung im Blick zu behalten — gerade an den vielen Frosttagen, an denen häufig nachgestreut werden muss. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Streueinsätze hilft, im Streitfall belegen zu können, womit und wann eine Fläche gesichert wurde.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Nach § 13 der Verordnung in Verbindung mit Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden, wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert oder wer Streusalz über die Beseitigung besonderer Gefahrenlagen hinaus verwendet. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Der Stufen-Winterdienst des Stadtbauhofs
Auf den Fahrbahnen arbeitet der Stadtbauhof nach einem abgestuften Plan, den man als Anlieger und Verkehrsteilnehmer kennen sollte. Der Einsatz beginnt je nach Witterung ab 3 Uhr nachts; gestreut wird mit Feuchtsalz (70 % Salz, 30 % Salzlösung) im Normalfall mit rund 15 g/m². Stufe 1 umfasst die verkehrswichtigen Straßen, alle Buslinien und ausdrücklich die Bergstrecken — genannt werden etwa Wittelsbacher- und Hohenzollernring, Albrecht-Dürer-, Hindenburg- bzw. Kulmbacher Straße sowie Universitäts- und Nürnberger Straße. Stufe 2 sind die Wohnsammelstraßen sowie die Rad- und Fußwege. Nebenstraßen werden grundsätzlich nur geräumt, nicht gestreut, und das nachrangig erst ab 5 cm Schneehöhe. Für die Praxis heißt das: In den ruhigen Wohnvierteln liegt die Glättebekämpfung faktisch stärker bei den Anliegern auf den Gehwegen. Klein ist der Apparat dabei nicht — die Stadt nennt rund 1.400 Tonnen Streusalz, 21 Räumfahrzeuge und 160 Mitarbeiter.
Hanglagen und Bergstrecken
Dass „Bergstrecken” im Räumplan eine eigene, höchste Priorität haben, ist die direkte Folge der Bayreuther Topografie. Zwischen dem Stadtkern auf rund 340 m und den umrahmenden Höhen bis 594 m liegen gut 260 Höhenmeter, und an den Rändern führen Straßen spürbar bergauf. An Steigungen wirkt sich Glätte am stärksten aus — Fahrzeuge kommen nicht mehr an oder bremsen nicht sicher, und auch Fußgänger rutschen auf abschüssigen Gehbahnen leichter. Für Anlieger an Hanglagen heißt das umgekehrt: Auf der eigenen Gehbahn bleibt die Sicherungspflicht bestehen, auch wenn die angrenzende Fahrbahn als Bergstrecke früh geräumt wird. Wer Touren über mehrere solcher Gefällestrecken fährt, dokumentiert sie zunehmend per GPS-Aufzeichnung — schon um nachvollziehbar zu machen, welche Hangstraße wann befahren wurde.
Innenstadt, Maximilianstraße und Fußgängerzone
Ein zweiter Knackpunkt ist die Altstadt. Die zentrale Maximilianstraße als Fußgängerzone verlangt mit 4,00 m die breiteste zu sichernde Gehbahn der ganzen Verordnung — deutlich mehr als die 2,00 m, die in Fußgängerzonen sonst gelten, und ein Vielfaches der 1,20-m-Mindestbreite am normalen Gehweg. Für Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe entlang der Innenstadtachsen ist das ein eigener Aufwand, der sich von der Wohnstraße am Stadtrand unterscheidet. Das stark frequentierte Universitätsumfeld mit der Universitätsstraße ist ebenfalls in Stufe 1 priorisiert — ein Hinweis darauf, wo die Stadt selbst die höchsten Verkehrslasten sieht.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. In Bayreuth ist das wegen der Streumittel-Regel (abstumpfende Stoffe als Standard, Salz nur bei besonderen Gefahrenlagen) und der breiteren Sicherungspflicht in der Innenstadt nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine rechtliche Frage. Eine saubere Dokumentation der Einsätze und der Blick auf verlässliche Wetterdaten gewinnen damit an Gewicht — besonders, wenn an den vielen Frosttagen häufig, aber nur punktuell gestreut wird. Wer den kommunalen Winterdienst selbst organisiert, findet die Anforderungen an Stufenpläne und Nachweise unter Winterdienst für Kommunen zusammengefasst.
Umland und Nachbargemeinden
Als kreisfreie Stadt ist Bayreuth vollständig vom Landkreis Bayreuth umgeben. Direkt oder nah angrenzend liegen Gemeinden wie Bindlach im Norden, Heinersreuth im Westen — hier steht die nahe Klimastation Heinersreuth-Vollhof — und Eckersdorf im Südwesten; im weiteren Umland Richtung Fichtelgebirge folgen Goldkronach, Hummeltal, Gesees, Mistelbach und Creußen. Sie teilen mit Bayreuth das kontinental geprägte oberfränkische Winterklima mit vielen Frost- und Eistagen, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung oder Verordnung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Bayreuther Regelung verlassen: Gerade die spätere Sonntagszeit, die 4-Meter-Breite in der Maximilianstraße und die Streumittel-Vorgabe mit Salz nur bei besonderen Gefahrenlagen sind örtliches Recht der Stadt Bayreuth und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen. Auch im weiteren fränkischen Raum lohnt der Vergleich — etwa mit dem strikteren Anlieger-Salzverbot im benachbarten Nürnberg. Jenseits der Stadtgrenze greifen jeweils andere Zuständigkeiten und teils abweichende Regeln, die gesondert zu prüfen sind.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: rund 340 m ü. NHN beiderseits des Roten Mains, in einer Beckenlage zwischen dem Fichtelgebirge und der Fränkischen Schweiz (Fränkische Alb); Bayreuth ist kreisfreie Stadt und Sitz des Bezirks Oberfranken.Quelle
- Relief: höchster Punkt im Stadtgebiet ist der Sophienberg mit 594 m ü. NHN im Süden, tiefster die untere Rotmainaue im Nordwesten mit rund 325 m — gut 260 Höhenmeter Spanne innerhalb der Stadt.Quelle
- Größe: 66,89 km² mit 72.919 Einwohnern (Stand 31.12.2025).Quelle
- Winterklima: im Januar rund 19 Frosttage (Tmin unter 0 °C), 11 Eistage (Tmax unter 0 °C) und 10 Schneetage — Bayreuth steht im Hochwinter überwiegend unter Frost (lokale Wetterstation, Mittel 1994–2005).Quelle
- Temperatur: mittlere Januartemperatur 0,9 °C bei einem absoluten Minimum von −15,4 °C; im Dezember wurde ein absolutes Minimum von −19,3 °C gemessen (Station Heinersreuth-Vollhof).Quelle
- Maßgebliche Regelung: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung (StrRSVO) der Stadt Bayreuth, Bayreuther Stadtrecht 153, in Kraft seit 01.09.2009 auf Grundlage von Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.Quelle (PDF)
- Sicherungszeiten (§ 10 Abs. 1): an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr räumen und streuen; Wiederholung bis 20 Uhr so oft, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist.Quelle (PDF)
- Streumittel (§ 10 Abs. 1): Regelfall sind umweltfreundliche abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt; Streusalz ist nur zur Beseitigung besonderer Gefahrenlagen und nur im notwendigen Maß zulässig.Quelle (PDF)
- Breite (§ 11 i. V. m. § 2 Abs. 3): bei Straßen ohne abgegrenzten Gehweg mindestens 1,20 m; in Fußgängerzonen grundsätzlich 2,00 m, in der Fußgängerzone Maximilianstraße 4,00 m.Quelle (PDF)
- Kommunaler Winterdienst: Der Stadtbauhof rückt je nach Witterung ab 3 Uhr aus, streut auf den Fahrbahnen Feuchtsalz (70 % Salz, 30 % Salzlösung) mit rund 15 g/m² und räumt Nebenstraßen nachrangig ab 5 cm Schneehöhe; im Stufenmodell sind Bergstrecken der höchsten Priorität zugeordnet (rund 1.400 t Streusalz, 21 Räumfahrzeuge, 160 Mitarbeiter).Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Stadtbauhof Bayreuth — Winterdienst
Zuständig für den kommunalen Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet. Einsatzbeginn je nach Witterung ab 3 Uhr nachts; auf den Fahrbahnen Feuchtsalz (70 % Salz, 30 % Salzlösung) mit rund 15 g/m², Nebenstraßen werden nachrangig ab 5 cm Schneehöhe geräumt. Im Stufenmodell stehen verkehrswichtige Straßen, Buslinien und Bergstrecken in Stufe 1. Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, Tel. 0921 25-1850.
Räum- und Streupflichten der Anlieger im Winter (Stadt Bayreuth)
Bürgernahe Zusammenfassung der Anliegerpflichten: wer als Vorder- und Hinterlieger verpflichtet ist, die Räumzeiten ab 7 bzw. 8 Uhr, die freizuhaltende Breite und die Vorgabe, im Regelfall abstumpfende Mittel statt Streusalz einzusetzen.
Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung (StrRSVO, Bayreuther Stadtrecht 153, Volltext als PDF)
Der maßgebliche Verordnungstext vom Juli 2009, in Kraft seit dem 1. September 2009 — Grundlage für die Sicherungspflicht der Vorder- und Hinterlieger (§§ 9, 10), die Sicherungszeiten (§ 10 Abs. 1), die Streumittel-Regel mit Salz nur bei besonderen Gefahrenlagen (§ 10 Abs. 1), die freizuhaltenden Breiten (§ 2 Abs. 3, § 11) und die Ahndung von Verstößen mit Geldbuße bis 1.000 € (§ 13).
Häufige Fragen zum Winterdienst in Bayreuth
- Muss ich in Bayreuth als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
- Beides hat seinen Bereich. Für die Gehbahnen vor dem eigenen Grundstück sind nach § 9 der Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung die Anlieger zuständig — und zwar Vorder- und Hinterlieger gemeinsam, also auch Eigentümer von Grundstücken, die nur mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen sind. Sie haben die Sicherungsflächen „auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten“. Die Fahrbahnen übernimmt dagegen der Stadtbauhof, allerdings nicht überall gleich: Er arbeitet nach einem Stufenmodell, in dem verkehrswichtige Straßen, Buslinien und Bergstrecken zuerst kommen, während Wohnsammelstraßen sowie Rad- und Fußwege nachrangig folgen. Die Gehwegpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen; die Letztverantwortung bleibt aber beim Eigentümer.
- Bis wann muss in Bayreuth morgens geräumt sein — und gilt sonntags eine spätere Zeit?
- Ja, sonntags beginnt die Pflicht später. Nach § 10 Abs. 1 sind die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen. Anschließend sind die Maßnahmen bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“. Die Anfangszeit ist dabei ein Ergebniszeitpunkt: Bis 7 bzw. 8 Uhr soll die Gehbahn schon begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Für die Nacht besteht nach allgemeiner Rechtsprechung keine durchgehende Streupflicht.
- Darf ich in Bayreuth Streusalz verwenden?
- Nur ausnahmsweise. Die Verordnung gibt in § 10 Abs. 1 als Regelfall „geeignete umweltfreundliche abstumpfende Stoffe, z. B. Sand, Splitt“ vor. Zu Streusalz heißt es ausdrücklich: Die Benutzung „ist nur zur Beseitigung von besonderen Gefahrenlagen zulässig“ und dabei „auf das aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendige Maß zu beschränken“. Auf der normalen, ebenen Gehbahn bleibt es also bei Sand oder Splitt; Salz ist die belegte Ausnahme für Situationen wie Eisregen oder vereiste Gefällestrecken. Wer im Bayreuther Stadtgebiet Flächen betreut, sollte das im Blick behalten — der unnötige Salzeinsatz ist nicht nur unerwünscht, sondern kann nach § 13 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
- Wie breit muss die geräumte Gehbahn in Bayreuth sein?
- Das hängt vom Ort ab. Bei öffentlichen Straßen ohne abgegrenzten Gehweg ist der Randbereich nach § 11 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 „in der für die Benützung durch Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1,20 m“ zu sichern. In Fußgängerzonen gilt grundsätzlich ein 2,00 m breiter Streifen — und für die zentrale Fußgängerzone Maximilianstraße schreibt die Verordnung ausdrücklich 4,00 m vor. Gerade in der Innenstadt lohnt deshalb der Blick in die Satzung, weil dort breiter geräumt werden muss als am Standard-Gehweg im Wohngebiet.
- Warum ist Bayreuth im Januar so frostgeprägt?
- Das liegt an der Lage. Bayreuth liegt auf rund 340 m in einer Beckenlage zwischen dem Fichtelgebirge und der Fränkischen Alb, umrahmt von Höhenzügen bis zum Sophienberg mit 594 m. Diese kontinentaler geprägte Höhenlage Oberfrankens bringt lange Frostperioden: Die lokale Wetterstation verzeichnet allein im Januar rund 19 Frosttage, 11 Eistage mit ganztägigem Frost und 10 Schneetage. Im Becken sammelt sich bei windschwachen Hochdrucklagen Kaltluft, was Bodenfrost und überfrierende Nässe begünstigt. Für den Winterdienst heißt das: nicht nur die Schneemenge zählt, sondern vor allem die häufige Glätte durch Nachtfrost und Reif — Lagen, die oft ganz ohne vorherigen Schneefall entstehen.
- Was sind die „Bergstrecken“, und warum werden sie zuerst geräumt?
- Bayreuth ist keine ebene Stadt: Zwischen dem Stadtkern auf rund 340 m und den umrahmenden Höhen bis 594 m liegen gut 260 Höhenmeter, und an den Rändern führen Straßen spürbar bergauf. Im Räumplan des Stadtbauhofs sind solche „Bergstrecken“ deshalb ausdrücklich der höchsten Priorität (Stufe 1) zugeordnet — gemeinsam mit verkehrswichtigen Achsen wie Wittelsbacher- und Hohenzollernring, der Kulmbacher Straße oder der Universitäts- und Nürnberger Straße sowie allen Buslinien. Der Grund ist einfach: An Steigungen wirkt sich Glätte am stärksten aus, weil Fahrzeuge dort nicht mehr anfahren oder sicher bremsen können. Für Anlieger an Hanglagen bedeutet das umgekehrt: Auf der eigenen Gehbahn bleibt die Sicherungspflicht bestehen, auch wenn die angrenzende Fahrbahn früh geräumt wird.
- Was droht, wenn in Bayreuth nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit: Nach § 13 der Verordnung in Verbindung mit Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden, wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert — oder wer Streusalz über die Beseitigung besonderer Gefahrenlagen hinaus verwendet. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
Einsätze in Bayreuth dokumentieren
Wer in Bayreuth räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.