Winterdienst Kufstein
Die zweitgrößte Stadt Tirols liegt auf 504 m beiderseits des Inns, eingeklemmt zwischen Pendling und Kaisergebirge. Mit 1.352,6 mm Jahresniederschlag ist sie ausgesprochen nass.

Lage und Winterklima
Kufstein liegt auf 504 m ü. A. beiderseits des Inns im Tiroler Unterland, und, wie es in der Ortsbeschreibung heißt, „an der Grenze zum Freistaat Bayern”. Mit 20.118 Einwohnern (1. Jänner 2026) auf 39,40 km² ist die Stadt nach Innsbruck die zweitgrößte Tirols und Verwaltungssitz des Bezirks Kufstein. Zwei Eigenschaften prägen den Winter hier stärker als alles andere: die Enge des Tals und die Grenze.
Die Enge zuerst. Kufstein liegt „zwischen dem Hausberg Pendling und dem Maistaller Berg im Westen, dem Thierberg im Norden, dem Kaisergebirge und dem Stadtberg im Osten sowie dem Kufsteiner Wald im Süden”. Der Pendling misst 1.563 m, der Stadtberg 1.272 m, und der Stadtberg ist zugleich Ortschaft der Gemeinde Kufstein, mit Almlagen wie der Duxer Alm auf 905 m. Das Gemeindegebiet spannt sich damit über mehr als 700 Höhenmeter: Was in der Talsohle als Regen ankommt, ist an den Hanglagen häufig Schnee. Mitten in der Stadt erhebt sich zusätzlich der Festungsberg, „ein 90 m hoher Felsen direkt am Inn”, auf dem die Festung Kufstein steht.
1.353 Millimeter – und warum das die entscheidende Zahl ist
Die Klimamittel 1991–2020 zeichnen ein klares Bild: Jännermittel −1,0 °C als kältester Monat, Dezember um genau 0 °C, Februar 0,5 °C, Jahresmittel 9,2 °C. Der eigentliche Kufstein-Wert ist aber der Jahresniederschlag von 1.352,6 mm. Der Vergleich im selben Flusstal macht ihn sprechend: Innsbruck kommt in derselben Referenzperiode auf 915,8 mm – rund 50 Prozent weniger, bei 70 Metern mehr Seehöhe und einem etwas milderen Jännermittel von −0,4 °C.
Der Grund liegt in der Geografie. Kufstein liegt am Alpennordrand, wo Nordstaulagen sich an der ersten Gebirgsbarriere abladen; die inneralpinen Talkessel flussaufwärts liegen dagegen im Regenschatten. Für den Winterdienst bedeutet das schlicht mehr Ereignisse, und weil das Jännermittel knapp unter null liegt, fallen viele davon als Nassschnee oder Schneeregen statt als trockener Pulverschnee.
Die Kipp-Zone
Damit ist die eigentliche Kufsteiner Winterrealität beschrieben: Nicht die Schneemenge einer Hochgebirgslage bestimmt den Alltag, sondern das ständige Pendeln um den Gefrierpunkt. Tagsüber taut es häufig an, nachts friert es wieder zu. Nassschnee verdichtet sich unter Verkehr und vereist, das Schmelzwasser des Nachmittags wird zur Morgenglätte, und dieselben Flächen brauchen mehrfach Streugänge statt eines einzigen gründlichen Räumdurchgangs. Der Föhn verschärft dieses Muster als bekanntes Inntal-Phänomen mit rascher Erwärmung und anschließender Wiedervereisung – belastbare Kufsteiner Föhnzahlen liegen allerdings nicht vor und werden hier deshalb nicht behauptet.
Räum- und Streupflicht vor Ort
In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). In Kufstein gilt sie unverändert: Die amtliche Übersicht „Verordnungen und Richtlinien” der Stadtgemeinde führt Kanalbenützungs-, Abfallgebühren-, Müllabfuhr-, Friedhofs- und Raumordnungsverordnungen – eine Schneeräumungs-, Streu- oder Straßenreinigungsverordnung ist nicht darunter. Zwar erlaubt § 93 Abs. 4 StVO der Behörde, Zeiten und Umfang per Verordnung abweichend zu regeln; für Kufstein ist von dieser Möglichkeit kein Gebrauch belegbar. Es gilt daher der Gesetzeswortlaut.
Was konkret zu tun ist
Nach Abs. 1 sind die entlang der Liegenschaft in nicht mehr als 3 m Entfernung vorhandenen Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, tritt der Straßenrand in 1 m Breite an seine Stelle. Abs. 1a erweitert das auf Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteige, wo ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten zu betreuen ist, genau die Konstellation im Kufsteiner Zentrum. Nach Abs. 2 sind zusätzlich Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern der an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen.
Der Hinweis auf Stiegenanlagen ist hier keine Formalie. In einer Stadt, die sich an einem Felsstock und an zwei Hangflanken hochzieht, sind steile Fußwege und Treppenverbindungen Teil des normalen Wegenetzes – vom Aufgang zur Festung bis zu den Verbindungen in die Hanglagen.
Wohin mit dem Schnee
Abs. 6 hält fest: „Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.” In einem eng gefassten Talabschnitt mit dichter Bebauung beiderseits des Inns ist das mehr als eine Formalie – abgelagerter Schnee verengt Fahrbahnen, die ohnehin knapp bemessen sind, und behindert den Räumdienst. Bei den Arbeiten selbst verlangt Abs. 3, dass Straßenbenützer nicht gefährdet werden, der Wasserabfluss nicht behindert wird und Bepflanzungen keinen Schaden nehmen; beim Streuen mit Salz sind Baumscheiben und Grünflächen jedenfalls von der Bestreuung auszunehmen. Eine eigene städtische Streumittelvorgabe (etwa ein Salzverbot oder eine Splittpflicht) veröffentlicht Kufstein nicht.
Was bei Verstoß droht
Verwaltungsrechtlich drohen nach der StVO österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro; bei Personenschaden kommt strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Zivilrechtlich kann eine gestürzte Person Schadenersatz vom Anrainer fordern – davon zu unterscheiden ist die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die den Straßenerhalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen: Die Pflicht besteht auch bei Abwesenheit fort und ist dann an eine geeignete Person zu übertragen. Und bei Mietobjekten muss eine Übertragung auf Mieter ausdrücklich vereinbart sein; sie geht nicht automatisch über. Wer im Auftrag Dritter räumt, sollte deshalb belegen können, was tatsächlich geschehen ist – ein Einsatznachweis als PDF beantwortet genau diese Frage.
Praxis und Besonderheiten
Zwei Regelwerke auf wenigen Kilometern
Die Grenzlage ist das, was Kufstein von jeder anderen Stadt im Bestand unterscheidet. Kiefersfelden in Bayern ist direkte Nachbargemeinde – der Rechtsraum wechselt praktisch an der Stadtgrenze. Südlich davon gilt die Anrainerpflicht nach § 93 StVO mit ihrer bundesweit einheitlichen Zeit von 6 bis 22 Uhr; nördlich davon greifen die deutsche Verkehrssicherungspflicht und eine kommunale Reinigungs- und Streupflichtsatzung, deren Zeiten, Breiten und Streumittelregeln von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Wer Objekte beiderseits der Grenze betreut (was hier naheliegt), arbeitet gleichzeitig in zwei Regelwerken. Wie tief die Verflechtung reicht, zeigt ein Detail am Rande: Die Stadtwerke Kufstein versorgen neben Kufstein, Langkampfen, Schwoich, Ebbs und Thiersee auch Bayrischzell in Deutschland.
Die Transitachse im Winter
Kufstein liegt an der stärksten Nord-Süd-Achse Österreichs. Die A12 Inntalautobahn hat hier zwei Abfahrten (Kufstein Nord/Zentrum und Kufstein Süd), dazu kommen die Bundesstraßen B 171, B 173 und B 175, und der Bahnhof Kufstein ist Grenzbahnhof zwischen Bayern und Tirol. Auf der A12 Richtung Süden besteht ein Lkw-Dosierpunkt am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden, an festgelegten Tagen ab 5.00 Uhr; seit März 2020 wird die Blockabfertigung bei Kufstein Nord automatisiert abgewickelt. Winterliche Fahrbahnverhältnisse treffen hier also auf eine ohnehin hoch belastete Achse – mit Rückstaubereichen, Rampen und Abfahrten, die früh und zuverlässig gestreut sein müssen.
Wer mit welchem Mittel arbeitet
Auf den Landes- und Bundesstraßen arbeitet der Landesstraßendienst mit Feuchtsalz, einer Mischung aus Trockensalz und Sole. Die für den Bezirk zuständige Straßenmeisterei Wörgl nannte Anfang 2019 dazu 25 Mitarbeiter, zwölf Schneepflüge und 300 Fahrstreifenkilometer; in einem starken Winter würden 2.400 Tonnen Salz benötigt, gearbeitet werde bis Ende März rund um die Uhr, mit Dienstbeginn der Fahrer meist zwischen 3 und 4 Uhr früh. Landesweit betreut Tirol 2.236 Straßenkilometer zwischen 470 und 2.000 Metern Seehöhe mit 376 Mitarbeitenden in 14 Straßenmeistereien, 85 eigenen Fahrzeugen plus 50 externen Frächtern, 27.500 Tonnen Salz und 25 Soleanlagen – eine davon mit 20.000 Litern Fassungsvermögen bei der Straßenmeisterei Kufstein. Für die Gemeindestraßen ist der Bauhof der Stadt Kufstein in der Fischergries zuständig; eigene Räumkilometer oder Fuhrparkzahlen veröffentlicht die Stadt nicht und sie werden hier deshalb nicht behauptet. Wo verschiedene Mittel im Einsatz sind, ist ein nachvollziehbarer Streubericht der einfachste Weg, später belegen zu können, wo womit gestreut wurde.
Das Kaisertal als Sonderfall
Zur Gemeinde Kufstein gehört mit der südlichen, unbesiedelten Talseite des Kaisertals ein Gebiet, das lange gar nicht befahrbar war. Bis 2008 war das Kaisertal das letzte bewohnte Tal Österreichs ohne Anschluss an das öffentliche Straßennetz; der Zugang führte über den Kaiseraufstieg mit 285 Stufen. Am 31. Mai 2008 wurde der Tunnel eröffnet, dessen Zufahrt ausschließlich Anrainern und Einsatzfahrzeugen offensteht. Das ist ein sehr eigener Wintererschließungsfall unmittelbar an der Stadtgrenze, und ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich Erreichbarkeit im selben Gemeindegebiet ausfallen kann.
Umland und Nachbargemeinden
Kufstein ist Verwaltungssitz des Bezirks Kufstein. Unmittelbar angrenzend liegen Thiersee, Kiefersfelden in Bayern, Ebbs, Langkampfen, Kirchdorf in Tirol, Schwoich, Söll, Scheffau am Wilden Kaiser und Ellmau. Im weiteren Bezirk liegt Wörgl, wo die für Bundes- und Landesstraßen zuständige Straßenmeisterei ihren Standort hat.
Für die Einordnung lohnen zwei Blicke entlang desselben Flusses. Rund 30 Kilometer flussabwärts liegt Rosenheim – dasselbe Inntal, aber deutsches Recht mit kommunaler Satzung statt § 93 StVO. Flussaufwärts liegt Innsbruck – derselbe Rechtsrahmen, aber ein spürbar trockeneres Klima im breiten inneralpinen Talkessel. Kufstein steht genau dazwischen: österreichisches Recht, aber die Niederschlagsmengen des Alpennordrands und eine Grenze vor der Haustür.
Für alle österreichischen Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen; die Betriebspraxis vor Ort und die Zuständigkeiten für einzelne Straßenzüge unterscheiden sich dagegen. Wer über die Gemeinde- oder gar die Staatsgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltenden Regelungen gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Ortsspezifische Fakten
- Lage
- Kufstein liegt auf 504 m ü. A. beiderseits des Inns im Tiroler Unterland, „an der Grenze zum Freistaat Bayern“. Die Stadt umfasst 39,40 km² und hat 20.118 Einwohner (1. Jänner 2026); sie ist nach Innsbruck die zweitgrößte Stadt Tirols und Verwaltungssitz des Bezirks Kufstein.Quelle 1
- Engtal-Lage
- Die Stadt liegt „beiderseits des Inns, zwischen dem Hausberg Pendling und dem Maistaller Berg im Westen, dem Thierberg im Norden, dem Kaisergebirge und dem Stadtberg im Osten sowie dem Kufsteiner Wald im Süden“. Der Pendling erreicht 1.563 m ü. A., der Stadtberg 1.272 m. Das Stadtgebiet reicht damit von rund 500 m bis über 1.200 m.Quelle 1
- Winterklima (1991–2020)
- Jännermittel −1,0 °C als kältester Monat, Dezember −0,0 °C, Februar 0,5 °C; Jahresmittel 9,2 °C. Der Jahresniederschlag liegt bei 1.352,6 mm, im Jänner bei 88,3 mm. Der Jänner pendelt damit um den Gefrierpunkt – Antauen am Tag und Wiedergefrieren in der Nacht sind das prägende Muster, nicht die reine Schneemenge.Quelle 1
- Niederschlags-Kontrast im selben Flusstal
- Kufstein kommt auf 1.352,6 mm im Jahr, Innsbruck in derselben Referenzperiode 1991–2020 auf 915,8 mm bei einem Jännermittel von −0,4 °C und 574 m Seehöhe. Kufstein liegt am Alpennordrand, wo sich Nordstaulagen an der ersten Gebirgsbarriere abladen; die inneralpinen Talkessel weiter flussaufwärts liegen im Regenschatten.Quelle 2
- Festungsberg
- Die Festung Kufstein steht auf „einem 90 m hohen Felsen direkt am Inn“ und liegt auf 555 m ü. A.; erreichbar ist sie zu Fuß oder mit der Panoramabahn Kaiser Maximilian. Der Felsstock erhebt sich unmittelbar über der Altstadt, die Fußwege hinauf sind entsprechend steil.Quelle 3
- Rechtsgrundlage (bundesweit)
- die Anrainerpflicht nach § 93 StVO 1960. Nach Abs. 1 sind Gehsteige und Gehwege im 3-Meter-Streifen entlang der Liegenschaft samt Stiegenanlagen von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; ohne Gehsteig gilt der Straßenrand in 1 m Breite. Abs. 1a erstreckt die Pflicht in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteige auf einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten, Abs. 2 verlangt das Entfernen von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern, und nach Abs. 6 braucht das Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße eine behördliche Bewilligung.Quelle 4
- Keine eigene Winterdienst-Verordnung
- Die amtliche Übersicht „Verordnungen und Richtlinien“ der Stadtgemeinde Kufstein führt unter anderem Kanalbenützungs-, Abfallgebühren-, Müllabfuhr-, Friedhofs- und Raumordnungsverordnungen – eine Schneeräumungs-, Streu- oder Straßenreinigungsverordnung ist nicht darunter. Es gilt daher der Gesetzeswortlaut des § 93 StVO mit 6 bis 22 Uhr, ohne kommunale Abweichung.Quelle 5
- Zuständiger städtischer Betrieb
- Der Bauhof der Stadt Kufstein in der Fischergries 14. Auf seiner amtlichen Seite heißt es: „Von der Reparatur von Schlaglöchern bis zur Schneeräumung im Winter sorgt der Bauhof dafür, dass die Verkehrswege sicher und gut befahrbar sind.“ Nicht zuständig sind die Stadtwerke Kufstein – sie betreiben Energie-, Wasser- und Abfallversorgung, Stadtbus und Bergbahn.Quelle 6
- Landesstraßen
- Die Straßenmeisterei Kufstein des Landes Tirol führt laut amtlichem Aufgabeneintrag die „Durchführung Winterdienst auf Landesstraßen“ durch. Sie gehört zum Baubezirksamt Kufstein, das gemeinsam mit der Gruppe Bau und Technik für Bau und Erhaltung der Landesstraßen B und L in den Bezirken Kufstein und Kitzbühel zuständig ist; dazu zählen die Straßenmeistereien Kufstein, Wörgl und St. Johann.Quelle 7
- Landesstraßendienst Tirol in Zahlen
- 2.236 Kilometer betreutes Straßennetz zwischen 470 und 2.000 Metern Seehöhe, 376 Mitarbeitende in 14 Straßenmeistereien, 85 landeseigene Räum- und Streufahrzeuge plus 50 extern beauftragte Frächter, 27.500 Tonnen durchschnittlicher Salzverbrauch, 25 Soleanlagen und im Mittel 140.000 Stunden Winterdienst. Bei der Straßenmeisterei Kufstein wurde eine neue Soleanlage mit 20.000 Litern Fassungsvermögen errichtet.Quelle 8
- Verkehrsachse und Grenze
- Kufstein hat zwei Abfahrten der A12 Inntalautobahn (Kufstein Nord/Zentrum und Kufstein Süd) sowie die Bundesstraßen B 171, B 173 und B 175; der Bahnhof Kufstein ist Grenzbahnhof zwischen Bayern und Tirol. Auf der A12 Richtung Süden besteht ein Lkw-Dosierpunkt am Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden, an festgelegten Tagen ab 5.00 Uhr; seit März 2020 wird die Blockabfertigung bei Kufstein Nord automatisiert abgewickelt.Quelle 9
- Kaisertal
- Das markante Tal zwischen Zahmem und Wildem Kaiser gehört mit seiner südlichen, unbesiedelten Talseite zum Gemeindegebiet der Stadt Kufstein. Bis 2008 war es das letzte bewohnte Tal Österreichs ohne Anschluss an das öffentliche Straßennetz; der Zugang führte über den Kaiseraufstieg mit 285 Stufen. Am 31. Mai 2008 wurde der Tunnel eröffnet, dessen Zufahrt nur Anrainern und Einsatzfahrzeugen offensteht.Quelle 10
- Was bei Verstoß droht
- Nach der StVO drohen österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro. Die Pflicht besteht auch bei Abwesenheit fort und ist dann an eine geeignete Person zu übertragen; bei Mietobjekten muss eine Übertragung auf Mieter ausdrücklich vereinbart sein und geht nicht automatisch über.Quelle 11
Offizielle Anlaufstellen
Der städtische Betrieb für die Verkehrswege im Gemeindegebiet, ausdrücklich einschließlich der Schneeräumung im Winter, mit Anschrift Fischergries 14 und Kontaktdaten.
Straßenmeisterei Kufstein (Land Tirol)
Die Dienststelle des Landes für die Landesstraßen im Raum Kufstein – im Aufgabenkatalog ausdrücklich mit der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen, dazu Erhaltung und Katastrophenschadensbeseitigung.
Baubezirksamt Kufstein (Land Tirol)
Übergeordnete Stelle für Bau und Erhaltung der Landesstraßen B und L in den Bezirken Kufstein und Kitzbühel, mit den Straßenmeistereien Kufstein, Wörgl und St. Johann.
§ 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: Betreuungszeit 6 bis 22 Uhr im 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen, der 1-Meter-Streifen entlang der Häuserfronten in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, die Dachräumung nach Abs. 2 und die Bewilligungspflicht für auf die Straße abgelagerten Schnee nach Abs. 6.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Kufstein
- Gilt in Kufstein eine eigene Winterdienst-Verordnung der Stadt?
- Nein. Die amtliche Übersicht „Verordnungen und Richtlinien“ der Stadtgemeinde Kufstein listet unter anderem Kanalbenützungs-, Abfallgebühren-, Müllabfuhr-, Friedhofs- und Raumordnungsverordnungen – eine Schneeräumungs-, Streu- oder Straßenreinigungsverordnung ist nicht darunter. § 93 Abs. 4 StVO würde es der Behörde erlauben, die Zeiten oder den Umfang per Verordnung abweichend zu regeln; für Kufstein ist eine solche Verordnung nicht auffindbar. Es gilt daher der Gesetzeswortlaut: 6 bis 22 Uhr, 3-Meter-Streifen, Streupflicht bei Schnee und Glatteis.
- Warum fällt in Kufstein so viel mehr Niederschlag als in Innsbruck?
- Wegen der Lage am Alpennordrand. Kufstein kommt in der Referenzperiode 1991–2020 auf 1.352,6 mm Jahresniederschlag, Innsbruck im selben Zeitraum auf 915,8 mm – rund 50 Prozent weniger, bei 70 Metern mehr Seehöhe. Nordstaulagen laden sich an der ersten Gebirgsbarriere ab, während die inneralpinen Talkessel weiter flussaufwärts im Regenschatten liegen. Für den Winterdienst heißt das schlicht: mehr Ereignisse. Und weil das Jännermittel mit −1,0 °C knapp unter null liegt, fallen viele davon als Nassschnee oder Schneeregen statt als trockener Pulverschnee.
- Was macht den Kufsteiner Winter praktisch so anstrengend?
- Die Kipp-Zone um den Gefrierpunkt. Bei einem Jännermittel von −1,0 °C und einem Dezembermittel um genau 0 °C taut es tagsüber häufig an und friert nachts wieder zu. Das erzeugt weniger die große Räumaufgabe als die wiederkehrende Glätte: überfrierende Nässe am Morgen, Nassschnee, der sich verdichtet und dann vereist, und wiederholte Streugänge auf denselben Flächen. Hinzu kommt der Föhn als bekanntes Inntal-Phänomen mit rascher Erwärmung und anschließender Wiedervereisung – belastbare Kufsteiner Föhnzahlen liegen allerdings nicht vor und werden hier deshalb nicht behauptet.
- Wer räumt in Kufstein was?
- Drei Ebenen. Die Anrainer betreuen nach § 93 StVO die Gehsteige und Gehwege im 3-Meter-Streifen entlang der eigenen Liegenschaft, einschließlich der dort befindlichen Stiegenanlagen. Der Bauhof der Stadt Kufstein in der Fischergries betreut die städtischen Verkehrswege – auf seiner Seite ausdrücklich „von der Reparatur von Schlaglöchern bis zur Schneeräumung im Winter“. Für die Landesstraßen ist die Straßenmeisterei Kufstein des Landes Tirol zuständig, die zum Baubezirksamt Kufstein gehört. Nicht zuständig sind die Stadtwerke Kufstein: Sie betreiben Energie-, Wasser- und Abfallversorgung, Stadtbus und Bergbahn.
- Gelten in Kiefersfelden gleich hinter der Stadtgrenze dieselben Regeln?
- Nein, und das ist die Kufsteiner Besonderheit. Kufstein liegt „an der Grenze zum Freistaat Bayern“, Kiefersfelden ist direkte Nachbargemeinde. Südlich der Grenze gilt die österreichische Anrainerpflicht nach § 93 StVO mit ihrer bundesweit einheitlichen Zeit von 6 bis 22 Uhr. Nördlich davon greift deutsches Recht: die Verkehrssicherungspflicht und eine kommunale Reinigungs- und Streupflichtsatzung, deren Zeiten, Breiten und Streumittelregeln von Gemeinde zu Gemeinde abweichen. Wer beiderseits der Grenze Objekte betreut, arbeitet in zwei Regelwerken gleichzeitig – die österreichischen Zeiten lassen sich nicht übertragen.
- Womit wird auf den Straßen rund um Kufstein gestreut?
- Auf den Landes- und Bundesstraßen mit Feuchtsalz, also einer Mischung aus Trockensalz und Sole. Die Straßenmeisterei Wörgl, die für den Bezirk Kufstein zuständig ist, gab dazu Anfang 2019 an, in einem starken Winter 2.400 Tonnen Salz zu benötigen, bei 25 Mitarbeitern, zwölf Schneepflügen und 300 Fahrstreifenkilometern. Landesweit betreibt Tirol 25 Soleanlagen – eine davon mit 20.000 Litern Fassungsvermögen bei der Straßenmeisterei Kufstein. Für die Gemeindestraßen der Stadt selbst veröffentlicht Kufstein keine Streumittelstrategie; für private Anrainer gibt es entsprechend keine städtische Vorgabe, sondern nur die allgemeine Pflicht zu streuen.
- Darf ich den Schnee aus meiner Einfahrt auf die Straße schieben?
- Nicht ohne Bewilligung. § 93 Abs. 6 StVO ist eindeutig: „Zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf die Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.“ In einem engen Talabschnitt mit dichter Bebauung beiderseits des Inns ist das mehr als eine Formalie – abgelagerter Schnee verengt Fahrbahnen, die ohnehin knapp bemessen sind, und behindert den Räumdienst. Bei den Arbeiten selbst verlangt Abs. 3 zusätzlich, dass Straßenbenützer nicht gefährdet werden, der Wasserabfluss nicht behindert wird und Bepflanzungen keinen Schaden nehmen; beim Streuen mit Salz sind Baumscheiben und Grünflächen jedenfalls auszunehmen.
- Was droht in Kufstein, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
- Verwaltungsrechtlich drohen nach der StVO österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewächten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro; bei Personenschaden kommt strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Zivilrechtlich kann eine gestürzte Person Schadenersatz vom Anrainer fordern – davon zu unterscheiden ist die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die den Straßenerhalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Wichtig für Vermieter: Die Pflicht besteht bei Abwesenheit fort und ist dann an eine geeignete Person zu übertragen; eine Übertragung auf Mieter muss ausdrücklich vereinbart sein und geht nicht automatisch über.
Einsätze in Kufstein dokumentieren
Wer in Kufstein räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
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