Winterdienst Regensburg
Was den Winter in Regensburg prägt: die Drei-Flüsse-Lage an Donau, Naab und Regen mit zwei besiedelten Donauinseln, die örtliche Räum- und Streupflicht laut Sicherungsverordnung von 2011 (Gehweg 1 m, Sicherungszeiten 7–20 Uhr), das Streusalzverbot mit 25-Prozent-Ausnahme zum Schutz der Welterbe-Altstadt sowie die zuständige Stelle der Stadt.
Lage und Winterklima
Regensburg liegt auf rund 337 m ü. NHN in der Oberpfalz, genau am nördlichsten Punkt der Donau: Aus dem Süden kommend wird der Strom hier vom Höhenzug der Winzerer Höhen nach Osten umgelenkt. Kurz zuvor mündet von Westen die Naab, von Norden der Regen — Regensburg ist damit eine ausgeprägte Drei-Flüsse-Stadt. Innerhalb des Stadtgebiets teilt sich die Donau in zwei Arme und umschließt zwei bewohnte Inseln, den Oberen und den Unteren Wöhrd. Das hat eine unmittelbare Folge für den Winter: An Donau, Naab und Regen reihen sich zahlreiche Brücken- und Uferflächen, und genau dort entsteht Glätte zuerst.
Mit 151.517 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) auf 80,86 km² ist Regensburg deutlich größer als die ostbayerischen Donaustädte Passau oder Deggendorf — und damit auch der größte zusammenhängende kommunale Winterdienst-Raum der Region. Über allem liegt eine Besonderheit, die kaum eine andere deutsche Stadt teilt: Die Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof gehört seit dem 13. Juli 2006 zum UNESCO-Welterbe. Enge Gassen, Kopfsteinpflaster und dichte denkmalgeschützte Bausubstanz prägen das Bild — und sie prägen, wie hier geräumt und gestreut werden darf.
Der Winter in der Stadt ist weniger von großen Schneemengen als von Glätte bestimmt. Die Tallage am Zusammenfluss dreier Flüsse begünstigt Nebel, Temperaturinversionen und überfrierende Nässe: Bei kalter, ruhiger Luft hält sich die Feuchtigkeit lange, und schon moderate Temperaturen führen morgens zu rutschigen Belägen — besonders auf den Brücken und in den feuchten Uferlagen. Das schneereiche Bergland beginnt erst weiter östlich im Bayerischen Wald; die Stadt selbst liegt vergleichsweise flach.
Klimadaten
Die Wetterwerte für Regensburg zeigen einen kühlen, aber nicht extrem schneereichen Winter:
- Januar: mittlere Tagestemperatur 0,7 °C, mittlerer Tiefstwert −2,0 °C
- Dezember: mittlere Tagestemperatur rund 1,7 °C
- Februar: mittlere Tagestemperatur rund 3,4 °C
Die Schneesaison erstreckt sich erfahrungsgemäß von Ende November bis Anfang März, der Januar ist der schneereichste Monat. Tiefsttemperaturen unter −12 °C sind selten. In der Summe heißt das: ein langer Winter mit vielen Glättetagen, in dem nicht die Schneehöhe, sondern die Häufigkeit überfrierender Nässe den Takt vorgibt — und damit das rechtzeitige Streuen wichtiger ist als das große Räumen.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt jede Kommune in einer eigenen Verordnung.
In Regensburg ist das maßgebliche Regelwerk die Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Regensburg (Sicherungsverordnung) vom 20. Juni 2011, in Kraft seit dem 1. Juli 2011. Die folgenden Angaben sind dem Verordnungstext und der Bürgerinformation der Stadt Regensburg entnommen.
Zeiten und Verpflichtete
Nach § 2 der Sicherungsverordnung gilt die Sicherungspflicht werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten ist so oft zu räumen und bei Glätte zu streuen, wie es die Sicherheit verlangt.
Verpflichtet sind nach § 1 die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über sie erschlossen werden (Hinterlieger). Die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass die Pflicht auch Hinterliegergrundstücke trifft, die lediglich über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht erschlossen sind — ein „Hinterhaus” ohne eigene Straßenfront ist also nicht automatisch befreit.
Breite und Streumittel
Freizuhalten ist eine Gehwegfläche von mindestens 1 Meter Breite (§ 3 Abs. 3). Wichtig ist die Abgrenzung zu einer oft falsch zitierten Zahl: Die 1,50 Meter aus § 7 Abs. 2 beschreiben nicht die Räumbreite, sondern definieren die Gehbahn selbst — fehlt ein eigener Fußweg, gilt ein Fahrbahn- oder Platzstreifen „bis zu einer Breite von 1,50 m“ überhaupt erst als zu sichernde Fläche. Schnee- und eisfrei zu halten ist davon unberührt der eine Meter.
Beim Streumittel ist Regensburg strenger als manche Nachbarkommune. Nach § 3 Abs. 2 ist bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen; „ätzende und auftauende Mittel dürfen nicht, auch nicht in Mischung mit anderen Stoffen, verwendet werden.“ Nur auf Treppen, stärkeren Steigungen und bei Glatteis infolge von Eisregen ist eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumitteln erlaubt. Dieses weitgehende Streusalzverbot hat in Regensburg einen doppelten Sinn: Es schützt die flussnahen Böden und Gewässer — und es bewahrt die denkmalgeschützte Bausubstanz der Welterbe-Altstadt vor Salzschäden an Pflaster und Mauerwerk. Wer hier räumt, plant von vornherein mit Splitt.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen kann ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß nach § 8 der Sicherungsverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden; die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Zum anderen — und in der Praxis meist gewichtiger — droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Brücken und die Wöhrd-Inseln
Die zweiarmige Donau mit den Inseln Oberer und Unterer Wöhrd zwingt den Verkehr über zahlreiche Übergänge — allen voran die rund 300 Meter lange Steinerne Brücke (errichtet 1135–1146, die älteste erhaltene Steinbrücke Deutschlands), die die Altstadt mit Stadtamhof verbindet. Brücken kühlen durch die beidseitige Luftumströmung schneller aus als die angrenzende Fahrbahn und überfrieren früher — oft dann, wenn anderswo noch keine Glätte herrscht. Auf einem denkmalgeschützten Welterbe-Bauwerk wie der Steinernen Brücke verschärft das Salzverbot die Aufgabe zusätzlich: Hier ist schonende, abstumpfende Streuung gefragt, nicht das schnelle Auftauen mit Salz. Für Verantwortliche im Umfeld solcher Übergänge gehören sie in den Einsatzplänen ganz nach vorn — und ein Blick auf verlässliche Wetterdaten hilft, den Zeitpunkt des ersten Streugangs nicht zu verpassen.
Die Welterbe-Altstadt von Hand
In der mittelalterlichen Altstadt stößt maschineller Winterdienst an Grenzen. Enge Gassen, Kopfsteinpflaster und dichte Bebauung bedeuten, dass viele Flächen von Hand geräumt werden müssen. Das Streusalzverbot ist hier nicht nur Umwelt-, sondern Denkmalschutz: Auftaumittel würden historisches Pflaster und Mauerwerk angreifen. Wer in diesem Teil der Stadt Winterdienst leistet, arbeitet kleinteiliger, langsamer und mit abstumpfenden Mitteln — und dokumentiert im Zweifel genauer, in welchem Zustand eine empfindliche Fläche übernommen und hinterlassen wurde.
Tallage, Nebel und überfrierende Nässe
Abseits der Altstadt prägt die Drei-Flüsse-Tallage den Alltag. Entlang von Donau, Naab und Regen sowie auf den Wöhrd-Inseln sorgen Dunst, Inversionen und überfrierende Nässe für Glätte, die sich nicht an Schneefallzeiten hält. Solche Lagen verlangen weniger das große Räumen als das frühe, vorausschauende Streuen — idealerweise bevor sich aus liegender Feuchtigkeit überhaupt eine Eisschicht bildet.
Große Flächen jenseits des Gehwegs
Als größte Stadt der Region und Hochschul-, Verwaltungs- und Wirtschaftsstandort hat Regensburg über die Anlieger-Gehwege hinaus viele große, zusammenhängende Flächen — Betriebshöfe, Parkflächen, Klinik- und Hochschulareale, Logistikstandorte. Deren Räumung organisiert sich anders als ein einzelner Hauseingang: mehr Strecke, mehr Beteiligte, höhere Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit. Spätestens hier gewinnt eine saubere Dokumentation der Einsätze an Bedeutung — wer wann welche Fläche geräumt und gestreut hat.
Umland und Nachbargemeinden
Das Stadtgebiet Regensburg grenzt an zehn Gemeinden des gleichnamigen Landkreises. Im Uhrzeigersinn ab Norden sind das:
- Nördlich der Donau: Zeitlarn, Wenzenbach, Tegernheim
- Östlich und südlich: Barbing, Neutraubling, Obertraubling
- Westlich und nordwestlich: Pentling, Sinzing, Pettendorf, Lappersdorf
Diese Umlandgemeinden teilen die Donautal-Prägung der Stadt: Auch hier ist überfrierende Nässe in Fluss- und Bachniederungen das wiederkehrende Thema, während die größeren Schneemengen erst in den höher gelegenen Lagen Richtung Bayerischer Wald fallen. Jede Gemeinde regelt ihre Räum- und Streupflicht allerdings in einer eigenen Satzung oder Verordnung — die Regensburger Sicherungsverordnung mit ihrem strengen Salzverbot gilt nur im Stadtgebiet. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, prüft die örtlichen Regeln deshalb jeweils gesondert.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: rund 337 m ü. NHN am nördlichsten Punkt der Donau, die hier in zwei Armen mit den zwei besiedelten Inseln Oberer und Unterer Wöhrd fließt; von Norden mündet der Regen, von Westen die Naab.
- Größe: 151.517 Einwohner (Stand 31.12.2025) auf 80,86 km², gegliedert in 18 Stadtbezirke — der mit Abstand größte kommunale Winterdienst-Raum unter den ostbayerischen Donaustädten.
- UNESCO-Welterbe: Das Ensemble „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ trägt seit dem 13. Juli 2006 den Welterbe-Status — enge, oft nur von Hand räumbare Gassen mit denkmalgeschützter Bausubstanz.
- Sicherungszeiten laut Stadt Regensburg: werktags 7:00–20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 8:00–20:00 Uhr. Quelle
- Freizuhaltende Gehweg-Mindestbreite: 1 m (§ 3 Abs. 3 der Sicherungsverordnung). Die kursierende Zahl 1,50 m betrifft nur die Definition der Gehbahn (§ 7 Abs. 2), nicht die Räumbreite. Quelle
- Streusalzverbot: Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt) zu streuen; auftauende Mittel sind verboten. Ausnahme: auf Treppen, stärkeren Steigungen und bei Eisregen eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumitteln (§ 3 Abs. 2). Quelle
- Sanktion bei Verstoß: Geldbuße bis zu 500,00 € als Ordnungswidrigkeit (§ 8 der Sicherungsverordnung); Höhe je nach Einzelfall. Quelle
- Winterklima (Station Regensburg): mittlere Januartemperatur 0,7 °C, mittlerer Tiefstwert −2,0 °C; Schneesaison etwa von Ende November bis Anfang März, schneereichster Monat ist der Januar.
- Direkte Nachbargemeinden (im Uhrzeigersinn ab Norden): Zeitlarn, Wenzenbach, Tegernheim, Barbing, Neutraubling, Obertraubling, Pentling, Sinzing, Pettendorf, Lappersdorf.
Offizielle Anlaufstellen
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Stadt Regensburg — Räum- und Streupflicht (Bürgerinformation)
Offizielle Infoseite zu Sicherungszeiten, Mindestbreite, Streumitteln und den Pflichten der Vorder- und Hinterlieger.
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Stadt Regensburg — Stadtreinigung und Winterdienst (Fuhramt)
Das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement führt den städtischen Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen durch.
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Stadt Regensburg — Sicherungsverordnung vom 20. Juni 2011 (Volltext)
Maßgeblicher Verordnungstext: Verpflichtete (§ 1), Sicherungszeiten (§ 2), Streumittel und Räumbreite (§ 3), Geldbuße (§ 8).
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Stadt Regensburg — Winter in Regensburg (Übersicht)
Themenhub der Stadt rund um Schnee, Eis und den kommunalen Winterdienst.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Regensburg
- Warum darf in Regensburg auf Gehwegen grundsätzlich kein Streusalz verwendet werden?
- Die Sicherungsverordnung schreibt in § 3 Abs. 2 vor, dass bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen ist — ätzende und auftauende Mittel dürfen ausdrücklich nicht verwendet werden, auch nicht in Mischung mit anderen Stoffen. Nur auf Treppen, stärkeren Steigungen und bei Glatteis infolge von Eisregen ist eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumitteln zulässig. Hinter dem Verbot stehen zwei Gründe: der Schutz von Boden, Bäumen und Gewässern entlang der Flüsse — und der Schutz der historischen, denkmalgeschützten Bausubstanz in der Welterbe-Altstadt, deren Pflaster und Mauerwerk durch Salz angegriffen würden. Wer in Regensburg räumt, plant also von vornherein mit Splitt statt Salz.
- Wann muss in Regensburg geräumt und gestreut werden?
- Nach Angaben der Stadt Regensburg gilt die Sicherungspflicht werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten sind die Gehbahnen so oft zu räumen und bei Glätte zu bestreuen, wie es die Sicherheit erfordert — bei anhaltendem Schneefall also mehrfach. Maßgeblich ist der Wortlaut der Sicherungsverordnung vom 20. Juni 2011.
- Wie breit muss der Gehweg in Regensburg geräumt werden — und woher stammt die Zahl 1,50 Meter?
- Freizuhalten ist eine Gehwegfläche von mindestens 1 Meter Breite (§ 3 Abs. 3) — so viel, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Die häufig genannten 1,50 Meter beziehen sich auf etwas anderes: Fehlt ein eigener Gehweg, gilt nach § 7 Abs. 2 ein Streifen der Fahrbahn oder des Platzes „bis zu einer Breite von 1,50 m“ überhaupt erst als zu sichernde Gehbahn. Die tatsächlich schnee- und eisfrei zu haltende Breite bleibt davon unberührt bei 1 Meter.
- Gilt die Räumpflicht in Regensburg auch für Grundstücke ohne direkten Straßenanschluss?
- Ja. Verpflichtet sind nach § 1 der Sicherungsverordnung die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage, die an eine öffentliche Straße angrenzen (Vorderlieger) oder über sie erschlossen werden (Hinterlieger). Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Hinterliegergrundstücke, die nur über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht erreichbar sind. Wer also ein „Hinterhaus“ ohne eigene Straßenfront besitzt, ist von der Sicherungspflicht nicht automatisch befreit.
- Was droht, wenn in Regensburg nicht geräumt oder gestreut wird?
- Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen die Sicherungspflichten kann nach § 8 der Sicherungsverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden; die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Schwerer wiegt in der Praxis meist die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
- Warum ist Glätte in Regensburg oft das größere Thema als die reine Schneemenge?
- Regensburg liegt in einer Tallage am Zusammenfluss von Donau, Naab und Regen. Flussnähe und kalte, ruhige Luft begünstigen im Winter Nebel, Temperaturinversionen und überfrierende Nässe — gerade auf Brücken und Uferstraßen entsteht Glätte häufig, ohne dass nennenswert Schnee fällt. Die Stadt selbst liegt vergleichsweise flach; das schneereiche Bergland beginnt erst weiter östlich im Bayerischen Wald. Für den Winterdienst bedeutet das: oft weniger Räumen, dafür frühes, konsequentes Streuen mit abstumpfenden Mitteln.
- Wer ist in Regensburg für den städtischen Winterdienst zuständig?
- Den Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen führt das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement — das Fuhramt der Stadt Regensburg — durch. Es räumt und streut die Fahrbahnen und betreibt den städtischen Handwinterdienst. Für die Gehwege vor dem eigenen Grundstück bleiben dagegen die Anlieger als Vorder- und Hinterlieger selbst verantwortlich. Erste Anlaufstelle für Fragen zu Zeiten, Breite und Streumitteln ist die Bürgerinfoseite der Stadt zur Räum- und Streupflicht.
- Was macht den Winterdienst in der Regensburger Altstadt besonders?
- Die mittelalterliche Altstadt ist seit 2006 UNESCO-Welterbe und von engen Gassen, Kopfsteinpflaster und dichter denkmalgeschützter Bausubstanz geprägt. Viele Flächen lassen sich kaum maschinell befahren und müssen von Hand geräumt werden, und das Streusalzverbot ist hier zugleich Denkmalschutz. Hinzu kommen die Donauübergänge: Die rund 300 Meter lange Steinerne Brücke und die weiteren Brücken zu den Wöhrd-Inseln kühlen beidseitig aus und überfrieren früher als die angrenzenden Straßen — sie gehören in jedem Einsatzplan nach vorn.
Einsätze in Regensburg dokumentieren
Wer in Regensburg räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.