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Schneespur
Bayern

Winterdienst Passau

Was den Winter in Passau prägt: die Dreiflüsselage, Klimadaten, die örtliche Räum- und Streupflicht laut Verordnung (§ 10), Zuständigkeiten der Anlieger und der Stadt sowie offizielle Anlaufstellen.

Lage und Winterklima

Passau liegt auf 312 m ü. NHN am Zusammenfluss von Donau, Inn und Ilz im südöstlichen Bayern — die sogenannte Dreiflüssestadt. Von Westen kommt die Donau, von Süden der Inn, von Norden die Ilz; am Dreiflüsseeck vereinen sie sich. Die Altstadt liegt auf einer schmalen Halbinsel zwischen Donau und Inn; das Stadtgebiet umfasst rund 70 km².

Das Höhenspektrum des Stadtgebiets reicht von 294 bis 443 m ü. NN — ein Unterschied von fast 150 m, der sich in den steilen Gassen der Altstadt, in Hangsiedlungen und in unterschiedlichen Schneeverhältnissen zwischen Tallagen und höher gelegenen Stadtteilen niederschlägt. Nördlich der Donau steigen die bewaldeten Höhen des Bayerischen Walds auf knapp 1.000 m; südlich des Inns liegt flaches Hügelland zwischen Inn und Rott.

Klimadaten

Die Klimadaten für den Passauer Raum werden von der Messstation Fürstenzell (476 m ü. NHN) erfasst. Für die Wintermonate zeigen sich folgende Werte:

  • Januar: mittlere Tagestemperatur −0,1 °C, mittlerer Tiefstwert −2,7 °C, absolutes Minimum −12,3 °C
  • Dezember: mittlere Tagestemperatur 1,0 °C, mittlerer Tiefstwert −1,4 °C

Die Kältesaison — der Zeitraum mit dauerhaft unter 0 °C — dauert im Durchschnitt etwa 3,5 Monate (ca. 18. November bis 1. März). Die Schneesaison umfasst etwa 4 Monate; der Januar ist der schneereichste Monat mit durchschnittlich rund 8 cm Schneefall. Im Jahr sind im Schnitt etwa 7–8 Schneetage zu erwarten.

Diese Zahlen erklären die praktische Winterdienst-Realität in Passau: Nicht die großen Schneemengen, sondern die Glätte ist das dominierende Thema. Die Tallage der Innenstadt, die Flussnähe zu drei Gewässern und die Temperaturverhältnisse um den Gefrierpunkt sorgen — vor allem morgens — für überfrierendes Wasser auf Straßen und Gehwegen, noch bevor nennenswert Schnee liegt. Über den Flüssen entsteht bei Kälte häufig Nebel, der sich als überfrierende Nässe niederschlägt.


Räum- und Streupflicht vor Ort

Die allgemeine Pflicht, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — einer Grundregel, die Eigentümer und Betreiber verpflichtet, für die Sicherheit auf den von ihnen zu betreuenden Flächen zu sorgen. Die Einzelheiten regeln die Kommunen in eigenen Satzungen und Verordnungen.

Für Passau ist das maßgebliche Regelwerk die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter in der Fassung vom 16. Dezember 2008, zuletzt geändert am 16. Juni 2021. Sie ist auf der Stadtrecht-Seite der Stadt Passau als PDF abrufbar — alle folgenden Paragrafenangaben beziehen sich auf dieses Dokument.

Räumzeiten (§ 10 Abs. 1)

Nach § 10 Abs. 1 gilt:

„Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche (§ 11) an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln, nicht jedoch mit ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. […] Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.”

Zuständigkeit: Anlieger und Stadt (§ 9)

Verpflichtet sind nach § 9 und § 10 die Vorder- und Hinterlieger — Eigentümer und dinglich Berechtigte der angrenzenden oder mittelbar erschlossenen Grundstücke. Sie sind für die Sicherungsfläche vor ihrem Grundstück verantwortlich.

Für besondere Gehwegtypen sieht § 9 Abs. 2 eine wichtige Ausnahme vor: Selbständige öffentliche Gehwege, auf denen der Fahrzeugverkehr verboten ist oder die faktisch nicht mit Fahrzeugen befahrbar sind, sind von der Anliegerpflicht ausgenommen. Wörtlich nennt die Verordnung „Gässchen, Stege, Treppenwege, Anlagenwege”. Für diese Flächen ist die Stadt Passau selbst zuständig.

Mindestbreite und Streumittel (§ 10 Abs. 2 und 3)

Der Gehweg muss auf einer Breite von mindestens 1 m von Schnee freigehalten werden. Beim Streuen sind ausschließlich abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand zugelassen; reines Salz ist grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit maximal 10 Gewichtsprozent Salzanteil. Ausnahmsweise darf reines Salz an Steilstücken, Treppenaufgängen, Gehwegabsenkungen sowie bei Eisregen verwendet werden.

Ergänzend gilt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Passau (zuletzt geändert am 24. Oktober 2024); sie regelt das Anschlussgebiet der städtischen Straßenreinigungsanstalt und verweist für die Räum- und Streupflicht auf die oben genannte Verordnung.

Was bei Verstoß droht (§ 13)

Wer die Räum- und Streupflicht nach § 9 und § 10 nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, handelt nach § 13 der Verordnung ordnungswidrig. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gemäß Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) mit einer Geldbuße geahndet werden; eine feste Höhe nennt die Verordnung nicht, sie richtet sich nach dem Einzelfall. Davon unabhängig kann bei einem Glätteunfall die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht greifen — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.

Verbindlich ist stets der Wortlaut der jeweils geltenden Verordnung und Satzung; eine Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.


Praxis und Besonderheiten

Brücken — zwei exponierte Übergänge

Passau hat mehrere Brücken über seine drei Flüsse; zwei sind für den Winterdienst besonders markant. Die Marienbrücke — eine zweispurige Straßenbrücke über den Inn mit 225 m Länge — verbindet die Altstadt mit der Innstadt, dem einzigen Stadtteil rechts des Inns. Die Luitpoldbrücke ist eine Hängebrücke über die Donau von 208 m Länge (Baujahr 1911), die die Altstadthalbinsel mit der Angerstraße unterhalb der Veste Oberhaus verbindet.

Brücken kühlen durch die beidseitige Luftumströmung deutlich schneller aus als die angrenzenden Straßenabschnitte und überfrieren entsprechend früher — oft dann, wenn im übrigen Stadtgebiet noch keine Glätte besteht. Wer für diese Übergänge Winterdienst verantwortet, behandelt sie im Einsatzplan vorrangig — und tut gut daran, die Einsätze nachvollziehbar zu dokumentieren.

Altstadtgassen und Treppenwege

Das Höhenspektrum des Stadtgebiets von fast 150 m erklärt die vielen engen Gassen, Stiegen und Treppenwege der Passauer Altstadt. Für Flächen, die — wie in § 9 Abs. 2 der Verordnung beschrieben — für Fahrzeuge gesperrt oder faktisch unbefahrbar sind, übernimmt die Stadt die Sicherungspflicht. Das entlastet die Anlieger dort, bedeutet aber auch: Wer auf solchen Wegen unterwegs ist, verlässt sich auf den städtischen Winterdienst.

Uferstraßen

Flussnahe Straßen entlang von Donau und Inn liegen im Bereich der Flussdunstzone. Bei Kälte und ruhiger Luft hält sich Feuchtigkeit dort länger; das begünstigt überfrierendes Wasser auch bei moderaten Lufttemperaturen — eine typische Eigenschaft von Tallagen mit Flussnähe.


Umland und Nachbargemeinden

Das Stadtgebiet Passau grenzt direkt an mehrere Gemeinden im Landkreis Passau sowie — im Osten — an österreichisches Gebiet:

  • Norden: Tiefenbach, Salzweg, Thyrnau
  • Süden: Fürstenzell, Neuburg am Inn
  • Westen: Vilshofen an der Donau
  • Osten (Österreich): Freinberg, Schardenberg

Das Hinterland reicht im Norden bis knapp 1.000 m (Bayerischer Wald) — deutlich über der Passauer Innenstadt. Gemeinden in diesem höher gelegenen Umland verzeichnen in der Regel mehr Schnee und mehr Frosttage als der Talkessel. Wer Winterdienst in Tiefenbach, Salzweg oder Richtung Bayerischer Wald betreibt, rechnet deshalb mit anderen Einsatzhäufigkeiten als im Stadtzentrum.

Ortsspezifische Fakten

  • Räumzeiten laut § 10 Abs. 1 der städtischen Verordnung: Werktage ab 07:00 Uhr, Sonn- und gesetzliche Feiertage ab 08:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr. Quelle (PDF)
  • Streumittel (§ 10 Abs. 2): nur abstumpfende Mittel (Splitt, Sand); ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit maximal 10 Gewichtsprozent Salzanteil ist zulässig.
  • Mindestbreite Gehwegräumung (§ 10 Abs. 3): mindestens 1 m breite, von Schnee freigemachte Gehwegfläche.
  • Mittlere Januartemperatur −0,1 °C (Tagesmittel), Messstation Fürstenzell, 476 m ü. NHN.
  • Marienbrücke (225 m, über den Inn) und Luitpoldbrücke (208 m, über die Donau): exponierte Übergänge, die früher überfrieren als angrenzende Straßen.
  • Höhenspektrum des Stadtgebiets: 294 bis 443 m ü. NN — fast 150 m Unterschied, der steile Altstadtgassen und Hangsiedlungen erklärt.
  • Nachbargemeinden: Tiefenbach, Salzweg, Thyrnau (Norden), Fürstenzell, Neuburg am Inn (Süden), Vilshofen an der Donau (Westen).
  • Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht (§ 13): Ordnungswidrigkeit, die nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Quelle (PDF)

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Passau

Wann muss in Passau geräumt und gestreut werden?
Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter der Stadt Passau gilt: an Werktagen ab 07:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr, und jeweils bis 20:00 Uhr — so oft wie nötig, um Gefahren zu verhüten.
Wer ist in Passau für die Gehwegräumung zuständig — Anlieger oder die Stadt?
Laut § 9 und § 10 der Passauer Verordnung sind Vorder- und Hinterlieger (Eigentümer und dinglich Berechtigte angrenzender Grundstücke) für die Sicherungsfläche vor ihrem Grundstück verantwortlich. Ausnahme (§ 9 Abs. 2): Selbständige Gehwege, auf denen Fahrzeugverkehr verboten oder faktisch nicht möglich ist — also Gässchen, Stege, Treppenwege und Anlagenwege — werden von der Stadt selbst gesichert.
Welche Streumittel sind in Passau erlaubt?
§ 10 Abs. 2 der Verordnung erlaubt nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand. Reines Salz ist grundsätzlich verboten. Zulässig ist ein Splitt-Salz- oder Sand-Salz-Gemisch mit maximal 10 Gewichtsprozent Salzanteil. Reines Salz darf ausnahmsweise an Steilstücken, Treppenaufgängen, Gehwegabsenkungen und bei Eisregen eingesetzt werden.
Was droht in Passau, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Wer die Pflichten aus § 9 und § 10 der Verordnung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, handelt nach § 13 ordnungswidrig. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gemäß Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine feste Bußgeldhöhe nennt die Verordnung nicht; unabhängig davon kann bei einem Unfall die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht greifen.
Wer räumt in Passau die engen Gässchen und Treppenwege?
Diese Wege — ausdrücklich genannt: Gässchen, Stege, Treppenwege und Anlagenwege — sind nach § 9 Abs. 2 der Verordnung von der Anliegerpflicht ausgenommen, weil Fahrzeugverkehr dort verboten oder faktisch unmöglich ist. Für diese Flächen ist die Stadt Passau zuständig.
Warum überfrieren Brücken in Passau besonders früh?
Brücken wie die Marienbrücke über den Inn (225 m) und die Luitpoldbrücke über die Donau (208 m) sind von beiden Seiten der Luft ausgesetzt und kühlen deshalb schneller aus als die angrenzende Fahrbahn. Sie können glatt sein, bevor anderswo im Stadtgebiet Schnee liegt. Das erfordert frühzeitiges Streuen.
Liegt im Passauer Umland mehr Schnee als in der Innenstadt?
Häufig ja. Das Stadtgebiet Passau reicht von 294 bis 443 m ü. NN. Die Innenstadt liegt in einer Tallage; die höher gelegenen Stadtteile und die benachbarten Gemeinden im Hinterland (z. B. in Richtung Tiefenbach oder Salzweg nordwärts) verzeichnen in der Regel mehr Schnee als der Stadtkern.
Wie kalt wird es in Passau im Winter durchschnittlich?
Die Messstation Fürstenzell (476 m), die als nächstgelegene Station für den Passauer Raum herangezogen wird, zeigt für Januar einen Tagesmittelwert von −0,1 °C, mit mittleren Tiefstwerten von −2,7 °C und einem absoluten Minimum von −12,3 °C. Die Kältesaison dauert durchschnittlich etwa 3,5 Monate (ca. 18. November bis 1. März).
Wie lange dauert die Schneesaison in Passau?
Die Schneesaison umfasst etwa 4 Monate (ca. 19. November bis 19. März). Der Januar ist der schneereichste Monat mit durchschnittlich rund 8 cm Schneefall. Insgesamt sind im Jahr etwa 7–8 Schneetage zu erwarten — verglichen mit anderen bayerischen Regionen verhältnismäßig wenige, dafür häufig Glätte durch die Flussnähe.
An wen wende ich mich in Passau bei Fragen zum städtischen Winterdienst?
Zuständig ist der städtische Bauhof Passau (Haitzinger Str. 65, 94032 Passau, Tel. +49 (0) 851 396-650, E-Mail bauhof@passau.de). Für allgemeine Informationen zur Räum- und Streupflicht steht auch die Winterdienst-Infoseite der Stadt zur Verfügung.

Einsätze in Passau dokumentieren

Wer in Passau räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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