Winterdienst Cham
Was den Winter in Cham prägt: die Tallage auf rund 370 m in der Cham-Further Senke am Fluss Regen, am Tor zum Bayerischen Wald, mit langer Kältesaison (Mitte November bis Anfang März) und glättegeprägter Talsohle, die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt von 2021 (Gehbahn werktags ab 7, sonn- und feiertags ab 8 Uhr; Wiederholung bis 21 Uhr; 1,50 m Breite; abstumpfende Stoffe wie Sand und Splitt; Geldbuße bis 500 Euro) sowie der Winterdienst des städtischen Bauhofs für die öffentlichen Verkehrsflächen.

Lage und Winterklima
Cham liegt auf rund 370 m ü. NHN in der Cham-Further Senke, einem langgestreckten Taleinschnitt am Fluss Regen — einem linken Nebenfluss der Donau —, etwa 60 km nordöstlich von Regensburg. Die Senke ist das prägende Geländemerkmal: Sie trennt die Mittelgebirgszüge des Oberpfälzer Waldes im Nordosten vom Bayerischen Wald und dem Künischen Gebirge im Südosten, weshalb Cham als „Tor zum Bayerischen Wald“ gilt. Der Regen umschließt die Altstadt in einem weiten Bogen — daher der touristische Beiname „Stadt am Regenbogen“. Mit 17.617 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2025) auf 80,69 km² und 53 Gemeindeteilen reicht das zu sichernde Wegenetz von der kompakten Kernstadt im Tal bis in die dörflich geprägten Höhenlagen.
Anders als eine Stadt auf flachem Plateau ist Cham eine Talstadt in einer Senke. Das Gelände im umgebenden Landkreis staffelt sich vom tiefsten Punkt an der Regen mit 348 m bis zum Großen Arber mit 1.438 m; der Wald nimmt 43,7 % der Kreisfläche ein. Die Kernstadt selbst liegt mit rund 370 m am unteren Ende dieser Spanne — in der Talsohle, während Gemeindeteile und Zufahrten in den umgebenden Höhen merklich höher reichen. Diese Schichtung von tief gelegenem Tal und höheren Rändern ist für den Winter entscheidend.
Lange Kältesaison und Talglätte
Die Tallage in der Senke macht sich im Winter auf eigene Weise bemerkbar. Die Klimatabelle der nächstgelegenen Station weist den Januar als kältesten Monat aus, mit einem Tagesmittel von 0,7 °C und einem mittleren Tiefstwert von −2,7 °C, gefolgt vom Dezember (1,6 °C). Entscheidender als der einzelne Tageswert ist aber die Dauer: Die Kältesaison erstreckt sich über rund 3,6 Monate von Mitte November bis Anfang März, die Schneesaison über etwa 3,7 Monate; schneereichster Monat ist der Januar.
Für den Winterdienst bedeutet das eine andere Realität als in einer schneereichen Bergstadt: In Cham liegt das Thema weniger im einzelnen Großschneefall als in der Länge der Frostperiode und der wiederkehrenden Glätte in der Talsohle. In Senken sammelt sich Kaltluft, und die Nähe zum Regen begünstigt Nebel und überfrierende Nässe — eine glätteträchtige Kombination, die morgens wie abends auftritt. Die höher gelegenen Gemeindeteile und der angrenzende Bayerische Wald sind zugleich schneereicher und kälter als das Tal. Genau diese Mischung aus langer Kälte und Talglätte erklärt, warum die Stadt die Sicherungspflicht bis in den späten Abend zieht.
Räum- und Streupflicht vor Ort
Die grundsätzliche Pflicht, Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten, leitet sich aus der Verkehrssicherungspflicht ab — der allgemeinen Regel, dass derjenige, der eine Fläche dem Verkehr eröffnet, auch für ihre Sicherheit einzustehen hat. Wie diese Pflicht vor Ort ausgestaltet ist, regelt die Stadt Cham in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die über die Satzungsübersicht der Stadt als PDF abrufbar ist. Sie wurde am 22. Januar 2021 beschlossen, ist seit dem 1. Februar 2021 in Kraft — sie löste die Vorgängerverordnung von 2010 ab — und stützt sich auf Art. 51 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.
Wer ist verpflichtet — Vorder- und Hinterlieger
In Cham trifft die Sicherungspflicht die Anlieger: Nach § 9 Abs. 1 haben die Vorder- und Hinterlieger — die Eigentümer und dinglich Berechtigten der angrenzenden oder mittelbar erschlossenen Grundstücke — die Sicherungsfläche „auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten“. § 9 Abs. 2 stellt ausdrücklich klar: „Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen.“ Die Sicherungsfläche ist dabei die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn (§ 11). Die Fahrbahnen dagegen betreut die Stadt über ihren Bauhof — nach einem abgestuften Plan und nicht überall gleichzeitig. Die Anliegerpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen, ohne dass die Letztverantwortung des Eigentümers entfällt.
Zeiten — mit der Besonderheit „bis 21 Uhr“
Hier liegt die Eigenart der Chamer Regelung. § 10 Abs. 1 bestimmt: Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche „an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte … zu bestreuen“. Anschließend sind die Maßnahmen bis 21 Uhr so oft zu wiederholen, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“. Während viele bayerische Gemeinden die abendliche Grenze bei 20 Uhr ziehen, verlangt Cham damit eine Stunde länger — ein konkreter Unterschied, der zur langen Kältesaison passt, in der die Talsohle nach Sonnenuntergang rasch wieder überfriert. Die Morgenzeit ist ein Ergebniszeitpunkt: Bis 7 bzw. 8 Uhr soll die Gehbahn begehbar sein, nicht erst die Arbeit beginnen. Für die Nachtzeit besteht nach ständiger Rechtsprechung keine durchgehende Winterdienstpflicht.
Breite und Streumittel
Was zu sichern ist, hängt vom Gehweg ab. Ist eine Gehbahn vorhanden, ist sie zu räumen; fehlt eine befestigte oder abgegrenzte Gehbahn, gilt nach § 2 Nr. 2 ein Streifen am Straßenrand von 1,50 m Breite, gemessen vom begehbaren Straßenrand. Beim Streumittel setzt Cham auf abstumpfende Stoffe: Nach § 10 Abs. 1 ist bei Glätte „mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen“. Anders als manche Gemeinden nennt die Chamer Verordnung dabei keine eigene Salz-Gewichtsgrenze — maßgeblich ist die Vorgabe, abstumpfende Mittel zu verwenden. Der geräumte Schnee ist nach § 10 Abs. 2 so neben der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird; Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
Was bei Verstoß droht
Wer seiner Sicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert zweierlei. Zum einen ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit: Nach § 13 der Verordnung in Verbindung mit Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen zählt im Streit, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde — ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.
Praxis und Besonderheiten
Der Winterdienst des Bauhofs
Auf den Fahrbahnen und öffentlichen Verkehrsflächen arbeitet der städtische Bauhof Cham in der Hans-Eder-Straße 13, der den Straßenbetriebsdienst und damit den kommunalen Winterdienst verantwortet. Geräumt wird — wie überall — nach Priorität: verkehrs- und sicherheitswichtige Strecken zuerst, Wohn- und Nebenstraßen nachrangig. Für Anlieger in den ruhigeren Vierteln heißt das umgekehrt: Auf der eigenen Gehbahn bleibt die Sicherungspflicht bestehen, auch wenn die angrenzende Wohnstraße erst später geräumt wird. Wer den kommunalen Winterdienst selbst organisiert, findet die Anforderungen an Stufenpläne und Nachweise gesondert zusammengefasst.
Regenbrücken, Talsohle und Höhengefälle
Drei Lagen verdienen in Cham besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Brücken über den Regen: Da der Fluss die Altstadt in einem weiten Bogen umschließt, führen mehrere Brücken in die Kernstadt — und Brücken überfrieren durch die beidseitige Luftumströmung erfahrungsgemäß früher als die angrenzenden Straßen, ein klassischer Glätte-Hotspot in Flussstädten. Zweitens die Talsohle selbst: In der Senke sammelt sich Kaltluft, und die Flussnähe begünstigt Nebel und überfrierende Nässe — Glätte entsteht hier auch ohne frischen Schneefall. Drittens das Höhengefälle zwischen Tal und Hanglagen: Die Kernstadt liegt auf rund 370 m, während Gemeindeteile und Zufahrten in den umgebenden Höhen länger schneebedeckt bleiben; auf den Gefällestrecken dazwischen wirkt sich Glätte am stärksten aus. Verlässliche Wetterdaten zu Temperatur und Taupunkt helfen, den ersten Streugang an solchen Stellen rechtzeitig anzusetzen.
Dauer statt Spitze — und die lange Wiederholungspflicht
Die Chamer Winterrealität ist eher die lange Dauer als die einzelne Schneespitze: eine Kältesaison von Mitte November bis Anfang März mit wiederkehrender Talglätte. Genau dazu passt die bis 21 Uhr reichende Wiederholungspflicht aus § 10 — sie verlangt, die Sicherung über den ganzen Tag hinweg im Blick zu behalten, nicht nur einmal morgens zu räumen. Wer mehrere Flächen betreut, sammelt damit über einen langen Winter viele einzelne Streugänge an.
Wenn aus einer Fläche viele werden
Sobald jemand nicht nur den eigenen Hauseingang, sondern mehrere Objekte, Höfe, Zuwege oder Stellplätze betreut — Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe, Hausmeisterdienste —, wächst mit der Zahl der Flächen der Aufwand für den Nachweis: wer wann welche Fläche geräumt und womit gestreut hat. In der langen Kältesaison Chams, mit ihrer bis in den späten Abend reichenden Wiederholungspflicht, summiert sich das über den Winter zu vielen einzelnen Einsätzen. Ein sauberes digitales Räumprotokoll und eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze helfen, den Überblick zu behalten und im Streitfall belegen zu können, dass eine Fläche rechtzeitig gesichert war.
Umland und Nachbargemeinden
Cham ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises und im Tal der Senke von zahlreichen Gemeinden umgeben. Direkt an das Stadtgebiet grenzen — alle im Landkreis Cham — im Norden Waffenbrunn und Willmering, im Nordosten Weiding, im Osten Runding und Chamerau, im Südosten Zandt, im Süden Traitsching, im Südwesten Schorndorf, im Westen die Stadt Roding sowie im Nordwesten Pösing und Pemfling. Sie teilen mit Cham das kontinental geprägte Winterklima zwischen Oberpfälzer und Bayerischem Wald mit langen Frostperioden, regeln ihre Räum- und Streupflicht aber jeweils in einer eigenen Satzung oder Verordnung. Wer seinen Winterdienst über die Stadtgrenze hinaus anbietet, sollte sich deshalb nicht auf die Chamer Regelung verlassen: Gerade die Wiederholungspflicht bis 21 Uhr, die abstumpfenden Streumittel und die genaue Sicherungsbreite sind örtliches Recht der Stadt Cham und gelten nur innerhalb ihrer Grenzen. Auch im weiteren ostbayerischen Raum lohnt der Vergleich — etwa mit dem ebenfalls am Tor zum Bayerischen Wald gelegenen Deggendorf oder der rund 60 km entfernten Oberzentrums-Nachbarschaft Regensburg. Jenseits der Stadtgrenze greifen jeweils andere Zuständigkeiten und teils abweichende Regeln, die gesondert zu prüfen sind.
Ortsspezifische Fakten
- Lage: rund 370 m ü. NHN in der Cham-Further Senke, einem langgestreckten Taleinschnitt am Fluss Regen (linker Donau-Nebenfluss), etwa 60 km nordöstlich von Regensburg. Cham gilt als „Tor zum Bayerischen Wald“.Quelle
- Senke als Trennlinie: Die Cham-Further Senke trennt die Mittelgebirgszüge des Oberpfälzer Waldes im Nordosten vom Bayerischen Wald bzw. Künischen Gebirge im Südosten. Der Regen umschließt die Altstadt in einem weiten Bogen — daher der Beiname „Stadt am Regenbogen“.Quelle
- Größe: 80,69 km² mit 17.617 Einwohnern (Stand 31.12.2025), gegliedert in 53 Gemeindeteile (Kernstadt sowie u. a. Chammünster, Vilzing, Windischbergerdorf).Quelle
- Höhenrahmen: Im Landkreis Cham reicht das Gelände vom tiefsten Punkt (348 m an der Regen bei Reichenbach) bis zum Großen Arber (1.438 m); der Wald nimmt 43,7 % der Kreisfläche ein. Die Kernstadt selbst liegt mit rund 370 m am unteren Ende dieser Spanne in der Talsohle.Quelle
- Winterklima: Januar als kältester Monat mit einem Mittel von 0,7 °C und einem mittleren Tiefstwert von −2,7 °C, Dezember 1,6 °C (Station Schorndorf-Knöbling, 398 m; Referenzzeitraum 06/2021–05/2026).Quelle
- Lange Kältesaison: rund 3,6 Monate (16. November bis 3. März); die Schneesaison erstreckt sich über etwa 3,7 Monate (23. November bis 14. März), schneereichster Monat ist der Januar.Quelle
- Maßgebliche Regelung: „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ der Stadt Cham, beschlossen am 22.01.2021, in Kraft seit 01.02.2021, auf Grundlage von Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.Quelle (PDF)
- Sicherungszeiten (§ 10 Abs. 1): an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr räumen und bei Glätte streuen; die Maßnahmen sind bis 21 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist — eine Stunde länger als die in vielen Gemeinden übliche 20-Uhr-Grenze.Quelle (PDF)
- Streumittel (§ 10 Abs. 1): „geeignete abstumpfende Stoffe (z. B. Sand, Splitt)“ bzw. Beseitigen des Eises. Die Chamer Verordnung nennt keine eigene Salz-Gewichtsgrenze, sondern schreibt allgemein abstumpfende Mittel vor.Quelle (PDF)
- Verpflichtete und Breite: Sicherungspflichtig sind Vorder- und Hinterlieger (§ 9), und zwar für alle Straßen. Fehlt eine abgegrenzte Gehbahn, gilt ein Streifen von 1,50 m, gemessen vom begehbaren Straßenrand (§ 2 Nr. 2 / § 11).Quelle (PDF)
- Folgen bei Verstoß (§ 13): Nach Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.Quelle (PDF)
- Kommunaler Winterdienst: Der städtische Bauhof Cham (Hans-Eder-Straße 13) betreut den Straßenbetriebsdienst und den Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen — Räumung der Fahrbahnen nach Priorität, während die Gehbahnen den Anliegern obliegen.Quelle
Offizielle Anlaufstellen
Satzungen und Verordnungen der Stadt Cham (mit Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Amtliche Satzungsübersicht der Stadt Cham, über die die maßgebliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung als PDF abrufbar ist — Grundlage für die Sicherungspflicht der Vorder- und Hinterlieger (§ 9), die Zeiten mit Wiederholung bis 21 Uhr (§ 10), die abstumpfenden Streumittel, die 1,50-m-Breite (§ 2 / § 11) und die Geldbuße bis 500 € (§ 13).
Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Cham (Volltext als PDF)
Der maßgebliche Verordnungstext vom 22. Januar 2021, in Kraft seit 1. Februar 2021. Er regelt die Sicherungspflicht (§ 9), die Sicherungszeiten und Streumittel (§ 10), die Sicherungsfläche und Breite (§ 2 / § 11) sowie die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit (§ 13).
Stadt Cham — Bürgerservice / städtischer Bauhof
Einstieg zum städtischen Bauhof in der Hans-Eder-Straße 13, der den Straßenbetriebsdienst und den Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Cham verantwortet.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Cham
- Muss ich in Cham als Anlieger selbst räumen — oder macht das die Stadt?
- Beides hat seinen Bereich. Für die Gehbahn vor dem eigenen Grundstück sind nach § 9 Abs. 1 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung die Vorder- und Hinterlieger zuständig — also auch Eigentümer von Grundstücken, die nur mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen sind. Sie haben die Sicherungsfläche „auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten“, und die Pflicht besteht ausdrücklich für alle Straßen (§ 9 Abs. 2). Die Fahrbahnen übernimmt dagegen der städtische Bauhof — nach Priorität, also nicht überall gleichzeitig. Die Gehbahnpflicht lässt sich vertraglich auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen; die Letztverantwortung bleibt beim Eigentümer.
- Bis wann muss in Cham abends noch gestreut werden — und warum bis 21 Uhr?
- Cham ist hier eine Ausnahme. Während viele bayerische Gemeinden die Wiederholungspflicht bis 20 Uhr ziehen, schreibt § 10 Abs. 1 der Chamer Verordnung vor, dass die Sicherungsmaßnahmen bis 21 Uhr so oft zu wiederholen sind, „wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist“. Begonnen wird an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Praktisch heißt das: eine Stunde mehr abendliche Aufmerksamkeit als anderswo — gerade in der langen Kältesaison, in der die Talsohle nach Sonnenuntergang rasch wieder überfriert. Für die Nachtzeit besteht nach allgemeiner Rechtsprechung keine durchgehende Streupflicht.
- Darf ich in Cham Streusalz verwenden?
- Die Verordnung schreibt abstumpfende Mittel vor. Nach § 10 Abs. 1 ist bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte „mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen“. Anders als manche andere Gemeinden nennt die Chamer Verordnung dabei keine eigene prozentuale Salzgrenze — maßgeblich ist die Vorgabe, abstumpfende Stoffe zu verwenden. Auf der normalen Gehbahn sind Sand und Splitt also der vorgesehene Weg. Salz auf das unumgängliche Maß zu beschränken und Bäume, Beete und Gewässer zu schonen, ist ohnehin gute Praxis und schon aus Umweltgründen geboten.
- Warum ist der Winter in Cham so von langer Kälte und Glätte geprägt?
- Das liegt an der Tallage in einer Senke. Cham liegt auf rund 370 m in der Cham-Further Senke, einem langgestreckten Taleinschnitt am Regen zwischen Oberpfälzer und Bayerischem Wald. In solchen Talsohlen sammelt sich Kaltluft, und die Flussnähe begünstigt Nebel und überfrierende Nässe. Die Kältesaison reicht von Mitte November bis Anfang März — eine über Monate wiederkehrende Frost- und Glätterealität, bei der weniger der einzelne Großschneefall als die Dauer der Frostperiode das Winterthema bestimmt. Die höher gelegenen Gemeindeteile und der angrenzende Bayerische Wald sind zugleich schneereicher und kälter als das Tal. Das erklärt auch, warum die Verordnung die Wiederholung der Sicherung so weit in den Abend zieht.
- Was droht, wenn in Cham nicht geräumt oder gestreut wird?
- Zweierlei. Zum einen ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit: Nach § 13 der Verordnung in Verbindung mit Art. 66 Nr. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. Zum anderen, und in der Praxis meist gewichtiger, droht die zivilrechtliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht: Stürzt jemand auf einer nicht gesicherten Fläche, kann der Verantwortliche schadenersatzpflichtig werden. In beiden Fällen kommt es darauf an, ob und wann tatsächlich geräumt und gestreut wurde.
- Welche Stelle ist in Cham für den kommunalen Winterdienst zuständig?
- Auf den öffentlichen Verkehrsflächen ist der städtische Bauhof Cham in der Hans-Eder-Straße 13 zuständig — er verantwortet den Straßenbetriebsdienst und damit das Räumen und Streuen der Fahrbahnen. Wie überall arbeitet auch der Chamer Bauhof nach Priorität: verkehrs- und sicherheitswichtige Strecken zuerst, Wohn- und Nebenstraßen nachrangig. Für Anlieger heißt das: Auf der eigenen Gehbahn bleibt die Sicherungspflicht bestehen, auch wenn die angrenzende Fahrbahn erst später an der Reihe ist. Die maßgeblichen Regeln stehen in der Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die über die Satzungsübersicht der Stadt als PDF abrufbar ist.
Einsätze in Cham dokumentieren
Wer in Cham räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält — Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.
Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.