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Schneespur
Kärnten

Winterdienst Klagenfurt

Das Klagenfurter Becken ist ein berüchtigter Kaltluftsee. Nicht die große Schneemenge prägt den Winter, sondern lang anhaltende Inversionslagen mit zähem Beckennebel.

Winterlicher Blick über den verschneiten Neuen Platz in Klagenfurt am Wörthersee auf den Lindwurmbrunnen – den schweren, grünlich-grauen Steindrachen mit angelegten Flügeln und geschwungenem Schwanz, daneben die keulenschwingende Herkules-Figur; dahinter die geschlossene Zeile pastellfarbener Renaissance- und Barockhäuser mit dem Rathaus, über den Dächern der einzelne Turm der Stadtpfarrkirche St. Egid mit barocker Zwiebelhaube. Im Vordergrund räumt ein orangefarbener kommunaler Unimog-Geräteträger mit Frontpflug eine Bahn frei, dazu Schneewälle, Raureif und zäher grauer Beckennebel über dem Platz. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Klagenfurt am Wörthersee ist die Landeshauptstadt Kärntens und mit 105.734 Einwohnern die sechstgrößte Stadt Österreichs. Sie liegt auf 446 m ü. A. im Zentrum des Klagenfurter Beckens und erstreckt sich über jeweils rund 15 km in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung; das gesamte Ostufer des Wörthersees gehört zum Stadtgebiet. Im Norden durchfließt die Glan die Stadt, der Lendkanal verbindet das Zentrum mit dem See, und im Süden reicht das Gelände an den Sattnitz-Höhenzug. Zwischen der tiefen Beckensohle (um 420 m) und den umrahmenden Höhen (dem Ulrichsberg (1.022 m) und, weiter südlich, den Karawanken) liegt eine Stadt, deren Winter stark von ihrer Kessellage bestimmt wird.

Der Klagenfurter Winter unterscheidet sich von dem der meisten österreichischen Städte weniger durch die Schneemenge als durch Kälte und Nebel. Das Jännermittel von −2,8 °C (Periode 1991–2020) zählt zu den kältesten der Landeshauptstädte, und die Station trägt weiterhin über 110 Frosttage und rund 26 Eistage im Jahr. Prägend ist aber die Inversionswetterlage: Weil sich im Becken kalte Luft sammelt, ist eine „überdurchschnittlich häufige und oft lang anhaltende Dunst- und Nebelbildung” typisch.

Warum der Beckennebel das Thema ist

Zwei Dinge greifen ineinander. Nachts fließt kalte Luft von den umliegenden Hängen in die Beckensohle und staut sich dort unter einer wärmeren Schicht, eine Inversion. Die Folge sind tagelanger Hochnebel, hohe Feuchte und wenig Sonne. Unter diesen Bedingungen gefriert Feuchtigkeit als Reif, Schmelzwasser vereist wieder, und geräumte Beläge trocknen nur langsam ab. Für den Winterdienst heißt das: Die Glätte lebt hier weniger vom frischen Schnee als von der überfrierenden Nässe unter dem Nebel, und sie bleibt hartnäckig. Verlässliche Wetterdaten sind deshalb oft wertvoller als der Blick auf die Schneehöhe.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt, nicht kommunal zersplittert wie in Deutschland. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). Klagenfurt setzt sie um und ergänzt sie durch die Betriebspraxis der Stadt; eine eigene kommunale Streupflicht-Satzung gibt es nicht.

Wer ist verpflichtet – und wann

Nach § 93 Abs. 1 StVO müssen die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen Gehsteige und Gehwege (samt Stiegenanlagen) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand auf 1 m Breite zu betreuen. Die Stadt Klagenfurt fasst das für ihre Anrainer genauso zusammen und bezieht ausdrücklich die Haltestellenbereiche ein. Wichtig ist ihre Klarstellung: Eine fallweise Räumung durch den Magistrat befreit die Eigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten – die zivil- und strafrechtliche Haftung bei Unfällen bleibt bei den Anrainern.

Splitt an den Steigungen, Salz nur gezielt

Ein generelles Salzstreuverbot wie in Salzburg besteht in Klagenfurt nicht. Auf den öffentlichen Flächen setzt die Stadt Salz gezielt ein (auf rund 168 km Hauptstraßen, Buslinien und im Stadtkern), während sie die rund 100 km Steigungsstücke mit Splitt streut und Salz dort nur bei extremen Straßenverhältnissen verwendet. Für Anrainer heißt das: Die Streupflicht nach § 93 StVO lässt sich abstumpfend oder mit Auftaumittel erfüllen; ein sparsamer, umweltbewusster Einsatz ist sinnvoll. Wo mit unterschiedlichen Mitteln gearbeitet wird, hilft ein nachvollziehbarer Streubericht, belegen zu können, wo womit gestreut wurde.

Was bei Verstoß droht

Mehrere Ebenen greifen ineinander. Verwaltungsrechtlich drohen nach § 99 StVO österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewechten und Eisbildungen vom Dach dagegen bis zu 726 Euro. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt ein Fußgänger auf dem nicht gesicherten Gehsteig zu Schaden, haftet der Anrainer bereits bei leichter Fahrlässigkeit – strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die nur bei grober Fahrlässigkeit greift, denn der Anrainer nach § 93 StVO ist nach der Rechtsprechung kein Wegehalter. In allen Fällen zählt im Streit, ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde; ein nachvollziehbarer Einsatznachweis ist dann oft entscheidend.


Praxis und Besonderheiten

Die Abteilung Straßenbau und Verkehr und ihr Fuhrpark

Auf den städtischen Verkehrsflächen arbeitet die Abteilung Straßenbau und Verkehr (Paulitschgasse 13). Sie räumt nach Prioritätsstufen: zuerst rund 60 km Hauptverkehrsstraßen (mit bis zu 56 Fahrzeugen in kürzeren Intervallen), dann das restliche Stadtgebiet mit rund 510 km. Insgesamt werden rund 574 km Straßen und 127 km Radwege gepflügt; der abtransportierte Schnee landet hauptsächlich im ehemaligen Klärbecken in der Boltzmannstraße. Wer aktuelle Auskünfte braucht, erreicht ein eigenes Schnee-Telefon. Das ist der Maßstab eines kommunalen Winterdienstes unter Beckenbedingungen.

Beckensohle, Seeufer und die Stiegen der Hanglagen

Die kritischen Punkte ergeben sich aus dem Relief. Die tiefste Beckensohle um die Gurkerbrücke und entlang von Glan und Lendkanal hält Kaltluft und überfrierende Nässe besonders lange; die Brücken über beide Gewässer überfrieren durch die beidseitige Luftumströmung früher als angrenzende Straßen. Am Wörthersee-Ostufer begünstigen feuchte, offene Uferlagen die Reifbildung. In der Innenstadt treffen die Fußgängerzone am Alten Platz und der Neue Platz mit dem Lindwurmbrunnen auf hohen Fußgängerverkehr. Und in den Hanglagen Richtung Kreuzbergl und Sattnitz gehören die Stiegenanlagen ausdrücklich zur Anrainerpflicht, schattige Nordlagen, die früh zufrieren. Touren durch das weitläufige Stadtgebiet lassen sich per GPS aufzeichnen.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Hotels und Betriebe der Tourismusregion, Hausverwaltungen und eine Hausbetreuung betreuen Liegenschaften, Höfe, Zugänge und Stiegen, dazu die Dächer. Mit jeder Fläche wächst die Frage, wer wann wo geräumt und gestreut und wo kontrolliert hat. Eine saubere Dokumentation der Einsätze hält sie beantwortbar, auch Wochen später.


Umland und Nachbargemeinden

Die Statutarstadt Klagenfurt wird vom Bezirk Klagenfurt-Land umschlossen. Unmittelbar an das Stadtgebiet grenzen unter anderem Ebenthal in Kärnten im Südosten und Krumpendorf am Wörthersee im Westen am Nordufer; am Seeufer reicht die Stadtgrenze bis Maria Wörth. Im weiteren Umland liegen Pörtschach am Wörthersee, Maria Saal im Norden am Zollfeld sowie Grafenstein, Poggersdorf, Magdalensberg und Moosburg; südlich Richtung Karawanken folgt Ferlach. Weiter westlich, ebenfalls in Kärnten, liegt Villach – die zweitgrößte Stadt des Landes, für die es bereits eine eigene Seite gibt. Für alle österreichischen Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen des § 93 StVO; die städtische Betriebspraxis mit ihren Prioritätenrouten ist dagegen Klagenfurter Regelung. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Praxis gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Klagenfurt am Wörthersee ist die Landeshauptstadt Kärntens und die sechstgrößte Stadt Österreichs, 105.734 Einwohner (1. Jänner 2026) auf 120,11 km², auf 446 m ü. A. Die Stadt liegt im Zentrum des Klagenfurter Beckens und erstreckt sich über jeweils rund 15 km in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung; das gesamte Ostufer des Wörthersees gehört zum Stadtgebiet.Quelle 1
Gewässer und Relief
Im Norden durchfließt die Glan das Stadtgebiet, der Lendkanal verbindet das Zentrum mit dem Wörthersee. Der Süden liegt am Fuß des Sattnitz-Höhenzugs, südlich beeinflussen die Karawanken das Föhnwetter. Der höchste Punkt ist der Ulrichsberg (1.022 m), der tiefste die Gurkerbrücke (420 m) – der Kontrast zwischen tiefer Beckensohle und umrahmenden Höhen prägt Schnee- und Frostdauer sehr unterschiedlich.Quelle 1
Winterklima (1991–2020)
Das Jännermittel liegt bei −2,8 °C (kältester Monat), das Jahresmittel bei 9,2 °C, der Jahresniederschlag bei 945 mm. Das ausgesprochen kalte Jännermittel macht Klagenfurt zu einer der kältesten Landeshauptstadt-Lagen Österreichs im Winter, Ausdruck der Kaltluft-Beckenlage.Quelle 1
Weitere Angabe
Beckennebel und Inversion. Das prägende Klagenfurter Winterphänomen: Durch die im Klagenfurter Becken vorherrschende Inversionswetterlage ist eine überdurchschnittlich häufige und oft lang anhaltende Dunst- und Nebelbildung typisch. Kalte Luft fließt nachts von den Hängen in die Beckensohle und sammelt sich dort. Für den Winterdienst heißt das: zäher Dauerfrost bei Hochnebel, überfrierende Nässe und langsam abtrocknende Beläge – die Glätte ist oft hartnäckiger als der Schneefall selbst.Quelle 1
Weitere Angabe
Frost- und Schneekennzahlen (Station Klagenfurt, GeoSphere Austria, Vergleich der Normalperioden 1961–1990 → 1991–2020): Frosttage 127,9 → 111,4; Eistage (Dauerfrost) 35,0 → 25,8; Schneedeckentage 91,0 → 60,5; Jahresmittel-Erwärmung +1,5 °C. Auch nach der jüngeren Periode trägt Klagenfurt weiterhin über 110 Frosttage und rund 26 Eistage pro Jahr, eine ausgeprägte Winterrealität.Quelle 2
Rechtsgrundlage (bundesweit)
die Anrainerpflicht nach § 93 Abs. 1 StVO 1960. Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen die entlang der Liegenschaft in nicht mehr als 3 m Entfernung vorhandenen Gehsteige und Gehwege samt Stiegenanlagen von 6 bis 22 Uhr von Schnee säubern und bei Schnee und Glatteis bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, ist der Straßenrand in 1 m Breite zu betreuen.Quelle 3
Klagenfurter Anwendung
Die Stadt weist die Anrainerpflicht unter Berufung auf § 93 StVO aus, Gehsteige bzw. bei fehlendem Gehsteig der 1 m breite Straßenrand sind von 6 bis 22 Uhr von Schnee zu säubern und bei Schnee- und Glatteis zu bestreuen, einbezogen sind auch Haltestellenbereiche. Ausdrücklich gilt: Eine fallweise Räumung und Streuung durch den Magistrat befreit die Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten; die zivil- und strafrechtliche Haftung bei Unfällen bleibt bei den Anrainern.Quelle 4
Streumittel und Prioritäten der Stadt
Die Räumung erfolgt nach Prioritätsstufen – 1. Priorität rund 60 km Hauptverkehrsstraßen (mit bis zu 56 Fahrzeugen in kürzeren Intervallen), 2. Priorität das restliche Stadtgebiet (rund 510 km). Insgesamt werden rund 574 km Straßen und 127 km Radwege gepflügt; auf rund 168 km (Hauptstraßen, Buslinien, Stadtkern) kommen auftauende Mittel zum Einsatz. Auf den Steigungsstücken (rund 100 km) wird Splitt gestreut, bei extremen Straßenverhältnissen Salz.Quelle 4
Zuständigkeit
Für den städtischen Winterdienst ist die Abteilung Straßenbau und Verkehr der Stadt Klagenfurt (Paulitschgasse 13) zuständig; für Auskünfte gibt es ein Schnee-Telefon (+43 463 537-5444). Der abtransportierte Schnee wird hauptsächlich im ehemaligen Klärbecken in der Boltzmannstraße gelagert.Quelle 4
Was bei Verstoß droht
Bei Verletzung der Anrainer-Räum- und -Streupflicht drohen nach § 99 StVO österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewechten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro. Zivilrechtlich haftet der Anrainer schon bei leichter Fahrlässigkeit; die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB (für die Stadt als Straßenerhalter) greift dagegen nur bei grober Fahrlässigkeit, denn der Anrainer nach § 93 StVO ist nach der Rechtsprechung kein Wegehalter.Quelle 5
Knackpunkte
Die tiefste, inversions- und nebelanfällige Beckensohle (um die Gurkerbrücke bei 420 m, entlang Glan und Lendkanal) hält Kaltluft und überfrierende Nässe besonders lange. Dazu kommen die Seeuferbereiche am Wörthersee-Ostufer, die Brücken über Glan und Lendkanal, die Fußgängerzone am Alten Platz und der Neue Platz mit dem Lindwurmbrunnen sowie die Stiegenanlagen und Hanglagen Richtung Kreuzbergl und Sattnitz, die § 93 StVO ausdrücklich der Anrainerpflicht zuordnet.Quelle 4

Offizielle Anlaufstellen

Häufige Fragen zum Winterdienst in Klagenfurt

Wer muss in Klagenfurt den Gehsteig räumen, der Anrainer oder die Stadt?
Beides hat seinen Bereich. Für die Gehsteige entlang der eigenen Liegenschaft sind die Anrainer zuständig – nach § 93 StVO die Eigentümer, die den 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen von 6 bis 22 Uhr räumen und bei Schnee und Glatteis bestreuen müssen; fehlt ein Gehsteig, ist der Straßenrand auf 1 m Breite zu betreuen. Die Stadt betont ausdrücklich, dass eine fallweise Räumung durch den Magistrat die Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten befreit. Das öffentliche Straßennetz betreut die Abteilung Straßenbau und Verkehr.
Wie kalt und schneereich ist der Winter in Klagenfurt wirklich?
Klagenfurt liegt im Zentrum des Klagenfurter Beckens, einem Kaltluftsee. Das Jännermittel von −2,8 °C zählt zu den kältesten der österreichischen Landeshauptstädte, und die Station trägt weiterhin über 110 Frosttage und rund 26 Eistage pro Jahr. Das eigentliche Kennzeichen ist aber nicht die Schneemenge, sondern der lang anhaltende Frost bei Hochnebel: Durch die vorherrschende Inversionswetterlage bilden sich überdurchschnittlich häufig zäher Beckennebel und Dunst, unter denen die Beläge nur langsam abtrocknen und die Glätte hartnäckig bleibt.
Warum ist der Nebel für den Winterdienst so wichtig?
Im Klagenfurter Becken sammelt sich nachts kalte Luft, die von den umliegenden Hängen abfließt; darüber legt sich häufig eine wärmere Schicht, eine Inversion. Die Folge sind tagelanger Hochnebel, hohe Luftfeuchte und wenig Sonne. Unter diesen Bedingungen gefriert Feuchtigkeit als Reif, Schmelzwasser vereist wieder, und geräumte Flächen trocknen kaum ab. Für den Winterdienst heißt das: Die Glätte kommt weniger vom frischen Schnee als von der überfrierenden Nässe unter dem Nebel – verlässliche Wetterdaten sind hier oft wertvoller als der Blick auf die Schneehöhe.
Darf ich in Klagenfurt Streusalz verwenden?
Ein generelles Salzstreuverbot für Anrainer wie in Salzburg gibt es in Klagenfurt nicht. Auf öffentlichen Flächen setzt die Stadt Salz gezielt ein (auf rund 168 km Hauptstraßen, Buslinien und im Stadtkern), während sie die rund 100 km Steigungsstücke mit Splitt streut und Salz dort nur bei extremen Straßenverhältnissen verwendet. Als Anrainer erfüllen Sie Ihre Streupflicht nach § 93 StVO, indem Sie bei Schnee und Glatteis abstumpfend oder mit Auftaumittel streuen; ein sparsamer, umweltbewusster Einsatz ist sinnvoll, ein ausdrückliches Verbot besteht aber nicht.
Was macht die Steigungen und Stiegen in Klagenfurt besonders?
Die Anrainerpflicht nach § 93 StVO nennt die Stiegenanlagen im Zuge der Gehsteige ausdrücklich mit, und davon gibt es in den Hanglagen Richtung Kreuzbergl und an den Ausläufern des Sattnitz-Höhenzugs einige. Diese höher gelegenen, teils schattigen Abschnitte tragen mehr Schnee und längere Frostdauer als die Beckensohle und frieren früher zu. Auch die Stadt behandelt ihre Steigungsstücke gesondert und streut sie mit Splitt. Für Anrainer in solchen Lagen bedeutet das einen erhöhten, wiederkehrenden Aufwand über den ganzen Winter.
Was droht in Klagenfurt, wenn nicht geräumt oder gestreut wird?
Verwaltungsrechtlich drohen nach § 99 StVO österreichweit Geldstrafen bis zu 72 Euro, für nicht entfernte Schneewechten und Eisbildungen vom Dach bis zu 726 Euro. Gewichtiger ist meist die zivilrechtliche Haftung: Kommt ein Fußgänger auf dem nicht gesicherten Gehsteig zu Schaden, haftet der Anrainer bereits bei leichter Fahrlässigkeit – die Stadt Klagenfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Haftung bei den Anrainern liegt. Das ist strenger als die Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB, die nur bei grober Fahrlässigkeit greift, denn der Anrainer nach § 93 StVO ist nach der Rechtsprechung kein Wegehalter.

Einsätze in Klagenfurt dokumentieren

Wer in Klagenfurt räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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