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Schneespur
Vorarlberg

Winterdienst Dornbirn

Vom Flussbett der Dornbirner Ach auf 399 m bis zur Sünser Spitze auf 2.061 m liegen rund 1.660 Höhenmeter in einer Gemeinde. Unten leben über 52.000 Menschen, oben rund hundert.

Winterlicher Blick über den geräumten Marktplatz von Dornbirn auf das Rote Haus: ein mehrgeschossiger historischer Holzbau aus waagrecht geschichteten Balken, die gesamte Fassade in sattem Ochsenblutrot, die Fenster in weiß gefassten Vierergruppen zusammengezogen, mit seitlich verschiebbaren Läden, weit vorkragendem Dach und bemaltem Giebel. Rechts angeschnitten steht der freistehende Turm der Stadtpfarrkirche mit giebelgerahmtem Spitzhelm, seitlich schließen schlichte helle Bürgerhäuser den Platz. Im Vordergrund räumt ein kleiner orangefarbener kommunaler Geräteträger mit Frontpflug und Streuaufbau eine Bahn frei. Der Schnee liegt nur flach, die geräumte Fläche glänzt nass. Dahinter steigt ein naher, dicht mit verschneiten Nadelbäumen bestandener Steilhang auf und verliert sich in tiefer grauer Wolke. Bedeckter, feuchter Wintertag bei leichtem Schneefall. (KI-generiertes Bild)

Lage und Winterklima

Dornbirn ist die bevölkerungsreichste Stadtgemeinde Vorarlbergs und liegt auf 437 Metern im Vorarlberger Rheintal am Fuße des Bregenzerwaldgebirges. Mit 52.252 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2026) auf 120,94 km² ist sie zugleich die größte österreichische Stadt ohne eigenes Statut und Sitz der Bezirkshauptmannschaft.

Was den Dornbirner Winter erklärt, ist allerdings eine ganz andere Zahl: eine Höhenspanne. Der niedrigste Punkt der Gemeinde liegt im Flussbett der Dornbirner Ach bei 399 m ü. A., der höchste auf dem Gipfel der Sünser Spitze bei 2.061 m ü. A. Das sind rund 1.660 Höhenmeter innerhalb einer einzigen Gemeindegrenze – zum Vergleich: Das nahe Bregenz kommt auf etwa 600. Dazwischen liegen der Staufen (1.465 m), die Mörzelspitze (1.830 m) und der Hohe Freschen (2.004 m); direkt über der Stadt steht der Hausberg Karren mit rund 970 Metern.

Diese Spanne ist bewohnt, und zwar an beiden Enden. Im Talboden leben über 50.000 Menschen in den sechs Stadtbezirken Markt, Hatlerdorf, Rohrbach, Schoren, Haselstauden und Oberdorf. Oben liegt Ebnit, ein ehemaliges Walserdorf, 1932 eingemeindet, auf rund 1.075 m – mit 111 Personen Hauptwohnsitz bei der Volkszählung 2011. Für beide Lagen ist dieselbe Straßenmeisterei zuständig, obwohl der Winter dort oben ein völlig anderer ist.

Kälter als der Nachbar, seltener unter Schnee

Der Vergleich mit Bregenz liegt nahe – beide Städte liegen in Vorarlberg, keine zwanzig Kilometer auseinander – und er fällt überraschend aus. In der Normalperiode 1991–2020 zählt Dornbirn 81,0 Frosttage pro Jahr, Bregenz nur 61,5. Bei den Schneedeckentagen kehrt sich das Verhältnis um: Dornbirn kommt auf 21,1, Bregenz auf 37,1. Das Jännermittel liegt in Dornbirn bei 0,5 °C, in Bregenz bei 1,3 °C.

Rund zwanzig Frosttage mehr, aber rund sechzehn Schneedeckentage weniger. Zwei Umstände legen sich als Erklärung nahe, ohne dass sie als gemessene Ursache belegt wären: Bregenz liegt unmittelbar am Bodensee, der als Wärmespeicher wirkt, und im Nordstau des Pfänders. Dornbirn liegt tiefer im Rheintal und kühlt in klaren Nächten stärker aus – ist dafür aber deutlich föhnexponierter. Und Föhn räumt gründlich ab: In den Föhntälern Vorarlbergs treten im Jänner Tageshöchstwerte bis 10 °C auf, die absinkende Luft erwärmt sich um rund ein Grad je 100 Höhenmeter, und die Schneefallgrenze steigt dabei über 2.000 Meter.

Für den Winterdienst ist das eine unbequeme Kombination. Wo Schnee liegen bleibt, ist die Aufgabe klar. Wo er binnen Stunden wegtaut und die zurückbleibende Nässe in der folgenden Nacht wieder gefriert, beginnt die Arbeit oft erst, wenn der Schneefall längst vorbei ist. Das Dornbirner Thema ist damit die Glätte und nicht die Schneemenge – an Feuchtigkeit fehlt es bei 1.507 mm Jahresniederschlag ohnehin nicht, sie fällt nur selten als Schnee. Wer den Umschlag rechtzeitig treffen will, achtet deshalb weniger auf den Niederschlagsradar als auf die Temperaturkurve der Nacht und braucht dafür belastbare Wetterdaten.

Dass die Stadt zwei Winter gleichzeitig hat, lässt sich in einem einzigen Satz über das nahe Bödele fassen, dessen Skigebiet bis zum Hochälpelekopf auf 1.467 m reicht: Es „liegt oberhalb der Nebelgrenze”. Unten Hochnebel und überfrierende Nässe, siebenhundert Meter darüber Sonne und Schnee.


Räum- und Streupflicht vor Ort

In Österreich ist die Räum- und Streupflicht bundesweit einheitlich geregelt. Maßgeblich ist die Anrainerpflicht nach § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). In Vorarlberg kommt eine zweite Ebene hinzu, die auf dieser Seite eine eigene Rolle spielt: das Straßengesetz des Landes.

Sechs bis zweiundzwanzig Uhr, ohne örtliche Ausnahme

Nach § 93 Abs. 1 sind die Gehsteige und Gehwege einschließlich der Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft innerhalb von 3 Metern in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Fehlt ein Gehsteig, gilt der Straßenrand in 1 m Breite; in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig ein 1 m breiter Streifen entlang der Häuserfronten. Nach Abs. 2 sind zusätzlich Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen.

Die Stadt Dornbirn gibt genau das wieder, ohne Abweichung: Gehsteige und Gehwege sind „in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen” zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; ohne Gehsteig gilt „der Straßenrand in einer Breite von einem Meter”. Zu sichern oder zu entfernen sind auch „Schneewechten und vereiste Stellen an Dachkanten”. Und ein Satz, der jedes Jahr wiederholt wird: „Schnee darf nicht auf die Straße oder auf benachbarte Grundstücke geschoben werden.

§ 93 Abs. 4 StVO würde es der Behörde erlauben, die Zeiten per Verordnung einzuschränken; manche Städte tun das. Dornbirn nicht – jedenfalls findet sich in der städtischen Verordnungssammlung keine Verordnung zu Schneeräumung, Winterdienst oder Streupflicht, obwohl dort Abfall, Friedhof, Hunde, Jagdwesen, Kanal, Wasser und mehrere ortspolizeiliche Verordnungen gelistet sind. Es bleibt daher beim vollen gesetzlichen Rahmen.

Was das Land regelt

Die Vorarlberger Ergänzung beantwortet die Frage, wer für welche Fläche einsteht. Nach § 39 Abs. 3 des Straßengesetzes hat der Straßenerhalter die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis zu säubern und Gefahren „besonders solche infolge Schneeglätte oder Glatteis, zu beseitigen, soweit er diese Arbeiten … bewältigen kann”. Und § 39 Abs. 4 verweist für Gehsteige und Gehwege ausdrücklich auf die StVO. Damit ist die Aufteilung sauber: Fahrbahn beim Straßenerhalter, Gehsteig beim Anrainer.

Der Vorbehalt „soweit er diese Arbeiten bewältigen kann” ist dabei mehr als eine Floskel. Er ist die rechtliche Entsprechung dessen, was jede Stadt praktisch tun muss – Prioritäten setzen, statt alles gleichzeitig zu räumen.

Der Schnee, den man dulden muss

Eine Regel, die in Vorarlberg regelmäßig für Ärger sorgt, steht in § 46 Abs. 1 lit. c: Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen dulden, dass „der von der Straße entlang ihrer Grundstücke abgeräumte Schnee einschließlich der darin enthaltenen Streumittel auf ihren Grundstücken abgelagert wird”. Wer also nach dem Durchgang des Räumfahrzeugs einen Wall vor der Einfahrt findet, hat ihn grundsätzlich hinzunehmen; Abs. 2 sieht bei erheblichem Nachteil einen Entschädigungsanspruch vor.

Diese Duldungspflicht besteht allerdings gegenüber dem Straßenerhalter – sie ist kein Freibrief für Private. Umgekehrt gilt genau das Gegenteil, und die Stadt sagt es ausdrücklich: Schnee darf weder auf die Straße noch auf Nachbargrundstücke geschoben werden. Die beiden Regeln widersprechen sich nicht; sie betreffen unterschiedliche Akteure.

Was bei Verstoß droht

Für Dornbirn belegt ist vor allem die zivilrechtliche Seite, und die Stadt formuliert sie unmissverständlich: „Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht werden, haften die Grundstückseigentümer:innen.” Dazu kommt ein Hinweis, der leicht überlesen wird: Die gelegentliche Gehsteigräumung durch den städtischen Winterdienst dient nur der Unterstützung und entbindet die Grundstückseigentümer nicht von ihren Pflichten. Wer sich darauf verlässt, trägt das Risiko weiter selbst.

Systematisch kommt hinzu, dass ein Anrainer nach § 93 StVO nach der Rechtsprechung kein Wegehalter im Sinne des § 1319a ABGB ist – die dortige Haftungserleichterung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz greift für ihn also nicht. Eine eigene Dornbirner Strafentabelle für Verwaltungsübertretungen ist nicht veröffentlicht; es gelten die bundesweiten Rahmen der StVO. Kommt es zum Streit, geht es ohnehin selten um die Rechtslage und fast immer um den Sachverhalt: ob, wann und womit tatsächlich geräumt und gestreut wurde. Eine nachvollziehbare Dokumentation der Einsätze entscheidet dann die Frage. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.


Praxis und Besonderheiten

Vier Abteilungen, vierzehn Firmen, ein Winterdienst

Wie eine Stadt dieser Spannweite ihren Winterdienst aufstellt, ist bemerkenswert konkret dokumentiert. Dornbirn arbeitet mit einer eigenen Straßenmeisterei und 14 beauftragten privaten Unternehmen. Das eigene Personal kommt aus vier Bereichen: Straßenmeisterei, Werkhof, Forstbetrieb und Sportstättenverwaltung – insgesamt rund 60 Personen, bei Bedarf auch nachts und am Wochenende. Der Winterdienst greift hier also quer durch die Abteilungen: Im Ernstfall sitzen auch Forstleute und Sportplatzwarte auf dem Räumfahrzeug.

Was das kostet, nennt die Stadt ebenfalls: Ein Räumtag verursacht Kosten von rund 36.000 Euro. Das ist eine Zahl, die die Prioritätensetzung erklärt – nicht jeder Schneefall rechtfertigt einen Volleinsatz. Wer als größerer Dienstleister eigene Mannschaften und beauftragte Fuhrunternehmen nebeneinander führt, kennt die dahinterliegende Aufgabe: Am Ende muss für jede Fläche sagbar bleiben, wer sie bedient hat.

Geräumt wird nach klaren Vorrängen: „Hauptverkehrswege, Stadtbuslinien, wichtige Fuß- und Radverbindungen, Brücken, Unterführungen sowie bekannte Gefahrenstellen”. Dass Fuß- und Radverbindungen dabei gleichrangig neben Hauptverkehrswegen und Buslinien stehen, ist eine bewusste Setzung. Die Stadt weist zugleich offen darauf hin, dass nicht alle Verkehrsflächen gleichzeitig geräumt werden können.

Eine Stadt mit Lawinenkommission

Der Punkt, an dem sich Dornbirn von jeder anderen Stadt dieser Größe unterscheidet, ist ein Gremium. Die Stadt unterhält eine eigene Lawinenkommission, die in außergewöhnlichen Schneelagen die Verhältnisse an der Ebniterstraße, in Ebnit selbst und auf stark begangenen Winterwanderwegen beurteilt.

Wie ernst das gemeint ist, zeigte der 17. Jänner 2021. Nach starkem Schneefall meldete die Stadt Lawinenwarnstufe 4 im gesamten Dornbirner Gebiet, warnte vor abbrechenden, schneebeladenen Ästen und vor kleineren Rutschungen an Hangstraßen, hielt die Ebniterstraße gesperrt und bat die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben, bis sich die Lage beruhigt hätte. Parallel lief die Schneeräumung auf Straßen und Gehsteigen rund um die Uhr, und die Anrainer wurden nicht nur an ihre Gehsteigpflicht erinnert, sondern auch gebeten, Hydranten freizulegen – ein Detail, das verrät, woran in solchen Lagen zusätzlich gedacht werden muss.

Die Straße, an der der Frost von oben arbeitet

Die Ebniterstraße ist der direkte Weg in den höchstgelegenen Stadtteil und zugleich das dauerhafteste Problem der Stadt. Vor rund neun Jahrzehnten gebaut, führt sie durch eine topografisch und geologisch anspruchsvolle Berglandschaft mit steilen, teils überhängenden Felswänden. Jedes Jahr muss loses Gestein abgeräumt werden – händisch, größere Partien mit Druckluftgeräten oder kontrollierten Sprengungen. Als eine der Ursachen nennt die Stadt ausdrücklich die Frostsprengung: Wasser dringt in Klüfte, gefriert, dehnt sich aus und sprengt Gestein ab.

Der Frost beschäftigt den Dornbirner Winterdienst damit auch in der Felswand über der Fahrbahn, was anderswo kaum vorkommt.

Wie fragil diese Verbindung ist, erzählt die Rappenlochbrücke. Die alte Brücke wurde 2011 durch einen Felssturz zerstört, die Behelfslösung musste 2020 wegen Steinschlaggefahr abgebaut werden. Erst am 16. Juni 2023 wurde die neue Brücke eröffnet – 70 m lang, 63 m über der Schlucht, rund 6 Millionen Euro. Zwölf Jahre lang lief der Verkehr in den höchstgelegenen Stadtteil über Kehlegg.

Ein Fluss, der jede Querverbindung zur Brücke macht

Die Dornbirner Ach verläuft mitten durch das Stadtgebiet und teilt „das Ortsgebiet in zwei Hälften”, wobei sie zugleich die Grenze einiger Stadtbezirke bildet. Praktisch heißt das: Wer im Stadtgebiet von Ost nach West will, quert sie. Dass die Stadt Brücken und Unterführungen ausdrücklich unter ihren Räumprioritäten führt, folgt deshalb unmittelbar der Stadtgeografie – Brückenbauwerke kühlen von unten aus und überfrieren vor der angrenzenden Straße. Wer solche Punkte regelmäßig anfährt, hält mit einer Aufzeichnung per GPS fest, welcher Übergang wann bedient wurde.

Dazu kommen die Hanglagen am Übergang vom Talboden in den Bregenzerwald-Steilhang: Watzenegg, Kehlegg, Winsau und Heilgereuthe. Bei nasser Schneelast warnte die Stadt dort ausdrücklich vor kleineren Rutschungen an Hangstraßen – die Gefahr geht in diesen Lagen auch vom Hang neben der Fahrbahn aus.

Wenn aus einer Fläche viele werden

Bei einem einzelnen Hauseingang ist der Nachweis schnell erbracht. Hausverwaltungen, Betriebe und eine Hausbetreuung führen dagegen mehrere Liegenschaften nebeneinander – und in Dornbirn können die in ganz verschiedenen Höhenlagen liegen. Ein Objekt im Markt, eines in Watzenegg: Am selben Morgen kann unten nasse Fahrbahn und oben Schnee liegen. Weil die Stadt zudem viel streut und selten viel räumt, entstehen über eine Saison zahllose kleine Einsätze statt weniger großer. Ein Räumprotokoll, das jede Fläche einzeln festhält, bildet das ab; und wo Splitt und Abtaumittel nebeneinander zum Einsatz kommen, hält ein Streubericht fest, was wo verwendet wurde.


Umland und Nachbargemeinden

Dornbirn grenzt an 15 Gemeinden, und allein diese Liste beschreibt die Spannweite der Stadt. Im eigenen Bezirk Dornbirn sind das Hohenems und Lustenau; der Bezirk besteht aus nur diesen drei Gemeinden und ist der am dichtesten besiedelte Bezirk Österreichs. Im Bezirk Bregenz schließen Lauterach, Wolfurt, Schwarzach, Bildstein, Alberschwende, Schwarzenberg, Reuthe, Mellau und Damüls an, im Bezirk Feldkirch Laterns, Zwischenwasser, Viktorsberg und Fraxern.

Nach Westen liegen mit Lustenau und Lauterach Rheintal-Gemeinden im flachen Talboden. Nach Osten und Süden reicht das Gemeindegebiet bis an Mellau und Damüls heran – Bregenzerwald-Gemeinden in ausgesprochenen Schneelagen. Eine Stadt, die im Norden an Lustenau und im Südosten an Damüls grenzt, bedient tatsächlich zwei Winterrealitäten.

Nördlich am Bodensee liegt Bregenz, für das es bereits eine eigene Seite gibt und das den lehrreichsten Vergleich liefert: dasselbe Bundesland, derselbe Rechtsrahmen aus § 93 StVO und Vorarlberger Straßengesetz – und trotzdem ein anderer Winter, mit weniger Frost und mehr Schnee. Für alle Nachbargemeinden gilt derselbe bundesweite Rahmen; ob eine Gemeinde die Zeiten nach § 93 Abs. 4 eingeschränkt hat, ist dagegen örtlich verschieden. Wer über die Stadtgrenze hinaus arbeitet, prüft die dort geltende Praxis gesondert. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Ortsspezifische Fakten

Lage
Dornbirn ist die bevölkerungsreichste Stadtgemeinde Vorarlbergs und liegt auf 437 Metern Höhe im Vorarlberger Rheintal am Fuße des Bregenzerwaldgebirges. Die Stadt umfasst 120,94 km² und hat 52.252 Einwohner (1. Jänner 2026). Sie ist zugleich die größte österreichische Stadt ohne eigenes Statut und Sitz der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.Quelle 1
Rund 1.660 Höhenmeter in einer Gemeinde
„Den geografisch niedrigsten Punkt Dornbirns bildet das Flussbett der Dornbirner Ach wenige Meter vor der Einmündung des Vorarlberger Rheintal-Binnenkanals im äußersten Norden des Gemeindegebiets mit 399 m ü. A. Der höchste Punkt ist der Gipfel der Sünser Spitze mit 2061 m ü. A.“ Dazwischen liegen unter anderem der Staufen mit 1.465 m, die Mörzelspitze mit 1.830 m und der Hohe Freschen mit 2.004 m; der Hausberg Karren erreicht rund 970 m.Quelle 1
Ebnit, der hochgelegene Stadtteil
Das ehemalige Walserdorf wurde 1932 eingemeindet, liegt auf rund 1.075 m ü. A. im Ebniter Tal und zählte bei der Volkszählung 2011 111 Personen mit Hauptwohnsitz. Seit 2014 gibt es dort keine eigene Volksschule mehr. Dieselbe Stadtverwaltung betreut damit einen Talboden mit über 50.000 Menschen und ein Bergdorf mit gut hundert.Quelle 2
Winterklima (1991–2020, Station Dornbirn, 407 m)
Jännermittel 0,5 °C bei einem Tagesmaximum von 4,2 °C und einem Tagesminimum von −2,4 °C; 72 mm Niederschlag im Jänner. Im Jahresmittel 9,8 °C bei 1.507 mm Jahresniederschlag – eine Nordstaulage am Alpenrand. Gezählt werden 81,0 Frosttage, aber nur 21,1 Tage mit Schneedecke.Quelle 3
Kälter als Bregenz, aber weniger Schnee
Aus derselben Quelle und für dieselbe Normalperiode 1991–2020 kommt Bregenz auf 61,5 Frosttage und 37,1 Schneedeckentage bei einem Jahresmittel von 10,2 °C. Dornbirn hat also rund 20 Frosttage mehr als der Nachbar am See – und liegt trotzdem an rund 16 Tagen weniger unter einer Schneedecke.Quelle 4
Föhn als Rheintal-Faktor
In den Föhntälern Vorarlbergs, besonders im Rheintal und im Walgau, treten im Jänner Tageshöchstwerte bis 10 °C auf; die absinkende Luft erwärmt sich um rund ein Grad je 100 Höhenmeter, und die Schneefallgrenze steigt dabei über 2.000 m. Für den Winterdienst heißt das: Der Schnee verschwindet oft binnen Stunden – und was an Nässe bleibt, gefriert in der folgenden Nacht wieder.Quelle 5
Die Dornbirner Ach teilt die Stadt
Der rund 30 km lange Fluss entspringt im Valorsertal unterhalb des Hohen Freschen auf etwa 1.485 m und mündet seit der Rheinregulierung von 1904 bei Hard in den Bodensee. Er verläuft mitten durch das Stadtgebiet, „das Ortsgebiet in zwei Hälften teilt und damit auch die Grenze einiger Stadtbezirke bildet“. Jede Ost-West-Verbindung im Stadtgebiet quert ihn.Quelle 6
Rechtsgrundlage (bundesweit)
die Anrainerpflicht nach § 93 StVO 1960. Gehsteige und Gehwege samt Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft sind innerhalb von 3 m in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; fehlt ein Gehsteig, gilt der Straßenrand in 1 m Breite. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig betrifft die Pflicht einen 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfronten. Nach Abs. 2 sind zudem Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern zu entfernen.Quelle 7
Landesrecht Vorarlberg
Nach § 39 Abs. 3 des Straßengesetzes hat der Straßenerhalter die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis zu säubern und Gefahren „besonders solche infolge Schneeglätte oder Glatteis, zu beseitigen, soweit er diese Arbeiten … bewältigen kann“. Nach § 39 Abs. 4 gelten für Gehsteige und Gehwege die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Die Kostentragung für Straßenreinigung, Schneeräumung sowie Schneeglätte- und Glatteisbekämpfung liegt nach § 7 Abs. 5 beim Straßenerhalter.Quelle 8
Duldungspflicht beim Räumschnee
Nach § 46 Abs. 1 lit. c des Vorarlberger Straßengesetzes müssen Eigentümer angrenzender Grundstücke dulden, dass „der von der Straße entlang ihrer Grundstücke abgeräumte Schnee einschließlich der darin enthaltenen Streumittel auf ihren Grundstücken abgelagert wird“; Abs. 2 regelt Entschädigungsansprüche bei erheblichem Nachteil. Diese Pflicht besteht gegenüber dem Straßenerhalter und ist keine Erlaubnis für Private, Schnee auf Nachbargrundstücke zu schieben.Quelle 9
Keine eigene Winterdienst-Verordnung
Die Verordnungssammlung der Stadt Dornbirn listet unter anderem Abfall, Friedhof, Hunde, Jagdwesen, Kanal, Wasser und mehrere ortspolizeiliche Verordnungen auf – eine Verordnung zu Schneeräumung, Winterdienst oder Streupflicht ist nicht darunter. Von der Verordnungsermächtigung des § 93 Abs. 4 StVO ist damit kein auffindbarer Gebrauch gemacht worden; es bleibt bei 6 bis 22 Uhr.Quelle 10
So stellt die Stadt die Pflicht dar
Gehsteige und Gehwege sind „in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen“ zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen; ohne Gehsteig gilt „der Straßenrand in einer Breite von einem Meter“. Zusätzlich sind „Schneewechten und vereiste Stellen an Dachkanten“ zu sichern oder zu entfernen. Und ausdrücklich: „Schnee darf nicht auf die Straße oder auf benachbarte Grundstücke geschoben werden.“Quelle 11
Haftung und städtische Hilfe
Die Stadt formuliert es unmissverständlich – „Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht werden, haften die Grundstückseigentümer:innen.“ Die gelegentliche Gehsteigräumung durch den städtischen Winterdienst dient nur der Unterstützung und entbindet die Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten.Quelle 12
Organisation und Kosten
Die Stadt betreibt den Winterdienst mit eigener Straßenmeisterei sowie 14 beauftragten privaten Unternehmen. Eingesetzt werden Mitarbeitende der Straßenmeisterei, des Werkhofes, des Forstbetriebes und der Sportstättenverwaltung – insgesamt rund 60 Personen, bei Bedarf auch nachts und am Wochenende. Ein Räumtag verursacht nach Angaben der Stadt Kosten von rund 36.000 Euro. Vorrang haben „Hauptverkehrswege, Stadtbuslinien, wichtige Fuß- und Radverbindungen, Brücken, Unterführungen sowie bekannte Gefahrenstellen“; nicht alle Verkehrsflächen können gleichzeitig geräumt werden.Quelle 11
Eigene Lawinenkommission
Am 17. Jänner 2021 meldete die Stadt nach starkem Schneefall Lawinenwarnstufe 4 im gesamten Dornbirner Gebiet, warnte vor abbrechenden, schneebeladenen Ästen und kleineren Rutschungen an Hangstraßen, hielt die Ebniterstraße gesperrt und bat die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben, bis sich die Lage beruhigt. Die Schneeräumung auf Straßen und Gehsteigen lief rund um die Uhr, die Anrainer wurden zugleich gebeten, Hydranten freizulegen.Quelle 13
Die Ebniterstraße als Dauerthema
Die vor rund neun Jahrzehnten gebaute Zufahrt zum Walserdorf Ebnit führt durch eine topografisch und geologisch anspruchsvolle Berglandschaft mit steilen, teils überhängenden Felswänden. Sie erfordert jährliche Felsräumungen – loses Gestein wird händisch abgeräumt, größere Partien mit Druckluftgeräten oder kontrollierten Sprengungen entfernt. Als eine der Ursachen nennt die Stadt ausdrücklich die Frostsprengung.Quelle 14
Die Rappenlochbrücke
Die alte Brücke wurde 2011 durch einen Felssturz zerstört, eine Behelfslösung musste 2020 wegen Steinschlaggefahr abgebaut werden. Die neue Rappenlochbrücke wurde am 16. Juni 2023 eröffnet – 70 m lang, 4,5 m breit, 63 m über der Schlucht, eine Stahlbeton-Bogenbrücke für rund 6 Millionen Euro. Zwölf Jahre lang war der direkte Weg in den höchstgelegenen Stadtteil unterbrochen; der Verkehr lief in dieser Zeit über Kehlegg.Quelle 15

Offizielle Anlaufstellen

  • Stadt Dornbirn – Schneeräumung im Winter

    Die aktuelle amtliche Darstellung der Stadt: die Anrainerpflicht von 6 bis 22 Uhr samt 1-Meter-Regel ohne Gehsteig, die Pflicht zu Schneewechten und Dachkanten, das Verbot, Schnee auf die Straße oder auf Nachbargrundstücke zu schieben, die Räumprioritäten sowie die Tageskosten eines Räumeinsatzes.

  • Stadt Dornbirn – Schneeräumung in Dornbirn (ausführliche Fassung)

    Die ausführlichere amtliche Fassung mit der Personalaufstellung aus Straßenmeisterei, Werkhof, Forstbetrieb und Sportstättenverwaltung, dem Haftungssatz für Anrainer und dem Hinweis, dass die städtische Gehsteigräumung nur unterstützt und nicht von der eigenen Pflicht entbindet.

  • Stadt Dornbirn – Verordnungssammlung

    Die Übersicht aller Dornbirner Verordnungen. Sie ist hier vor allem als Beleg dafür relevant, was nicht darin steht: eine eigene Verordnung zu Schneeräumung, Winterdienst oder Streupflicht. Deshalb gilt in Dornbirn unverändert der gesetzliche Rahmen des § 93 StVO.

  • § 93 StVO 1960 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

    Der offizielle Gesetzestext der Anrainerpflicht: der 3-Meter-Streifen samt Stiegenanlagen, die Zeitspanne von 6 bis 22 Uhr, der 1-Meter-Streifen ohne Gehsteig, die Dachlawinenpflicht, die Verordnungsermächtigung in Abs. 4 und die Bewilligungspflicht für abgelagerten Schnee.

  • Land Vorarlberg – Abteilung Straßenbau

    Zuständig für Werterhaltung, Betrieb und Ausbau des Landesstraßennetzes einschließlich Winterdienst. Die Landesstraßen im Rheintal fallen damit nicht unter die städtische Räumung – ein Grund, warum im Stadtgebiet nicht überall zur selben Zeit geräumt wird.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Dornbirn

Bis wann muss in Dornbirn geräumt und gestreut sein?
Von 6 bis 22 Uhr, also im vollen gesetzlichen Rahmen des § 93 StVO. Die Stadt gibt die Pflicht wörtlich so wieder: Gehsteige und Gehwege sind „in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen“ zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Anders als manche österreichische Stadt hat Dornbirn die Zeiten nicht per Verordnung verkürzt – in der städtischen Verordnungssammlung findet sich keine Winterdienst- oder Streupflichtverordnung. Fehlt ein Gehsteig, gilt die Pflicht für den Straßenrand in einer Breite von einem Meter.
Warum hat Dornbirn mehr Frosttage als Bregenz, aber weniger Schnee?
Die Zahlen stammen aus derselben Quelle und derselben Normalperiode 1991–2020: Dornbirn zählt 81,0 Frosttage und 21,1 Schneedeckentage, Bregenz 61,5 Frosttage und 37,1 Schneedeckentage. Bregenz liegt direkt am Bodensee, der als Wärmespeicher wirkt, und im Nordstau des Pfänders. Dornbirn liegt tiefer im Rheintal, wird dadurch in klaren Nächten kälter, ist aber zugleich stärker dem Föhn ausgesetzt – und der räumt liegenden Schnee schnell ab. Das ist die naheliegende Einordnung der Werte, keine gemessene Ursachenzuschreibung. Für die Praxis zählt das Ergebnis: In Dornbirn wird häufiger gestreut als geräumt.
Der Schneepflug schiebt mir den Schnee auf das Grundstück – darf er das?
Ja, in den Grenzen des Vorarlberger Straßengesetzes. Nach § 46 Abs. 1 lit. c müssen Eigentümer angrenzender Grundstücke dulden, dass „der von der Straße entlang ihrer Grundstücke abgeräumte Schnee einschließlich der darin enthaltenen Streumittel auf ihren Grundstücken abgelagert wird“. Entsteht daraus ein erheblicher Nachteil, sieht Abs. 2 einen Entschädigungsanspruch vor. Umgekehrt gilt das nicht: Diese Duldungspflicht besteht gegenüber dem Straßenerhalter und ist keine Erlaubnis, selbst Schnee weiterzuschieben. Die Stadt formuliert dazu klar: „Schnee darf nicht auf die Straße oder auf benachbarte Grundstücke geschoben werden.“ Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Muss ich in Dornbirn Splitt streuen oder darf ich Salz verwenden?
Eine Dornbirner Regelung, die Anrainern ein bestimmtes Streumittel vorschreibt oder Streusalz verbietet, ist nicht veröffentlicht. § 93 StVO verlangt nur, dass bei Schnee und Glatteis so bestreut wird, dass die Fläche sicher begehbar ist. Die Stadt selbst hält für ihren Winterdienst beides bereit und teilt vor dem Winter mit, dass „die Silos für Streusplit und Abtaumittel … gefüllt“ seien. Ein Salzstreuverbot, wie es einzelne andere österreichische Städte für Gehsteige kennen, gibt es hier also nicht.
Was hat es mit der Lawinenkommission in Dornbirn auf sich?
Dornbirn ist eine Stadt mit über 52.000 Einwohnern, deren Gemeindegebiet bis auf 2.061 Meter reicht – und die deshalb eine eigene Lawinenkommission unterhält. Wie ernst das gemeint ist, zeigte der 17. Jänner 2021: Nach starkem Schneefall meldete die Stadt Lawinenwarnstufe 4 für das gesamte Dornbirner Gebiet, warnte vor abbrechenden, schneebeladenen Ästen und kleineren Rutschungen an Hangstraßen, hielt die Ebniterstraße gesperrt und bat die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. Parallel lief die Räumung auf Straßen und Gehsteigen rund um die Uhr, und die Anrainer wurden gebeten, Hydranten freizulegen.
Wie kommt man im Winter nach Ebnit?
Über die Ebniterstraße durch die Rappenlochschlucht – und im Ernstfall gar nicht. Der Stadtteil auf rund 1.075 Metern hatte bei der Volkszählung 2011 111 Personen mit Hauptwohnsitz. Die vor rund neun Jahrzehnten gebaute Straße führt durch steile, teils überhängende Felswände und wird jährlich von losem Gestein befreit, händisch sowie mit Druckluftgeräten oder kontrollierten Sprengungen; als eine der Ursachen nennt die Stadt die Frostsprengung. Bei hoher Lawinengefahr wird die Straße gesperrt. Wie fragil die Verbindung ist, zeigt die Geschichte der Rappenlochbrücke: 2011 durch einen Felssturz zerstört, Behelfsbrücke 2020 wegen Steinschlaggefahr abgebaut, Neubau erst am 16. Juni 2023 eröffnet – zwölf Jahre lang lief der Verkehr über Kehlegg.
Welche Flächen räumt die Stadt zuerst?
Vorrang haben nach Angabe der Stadt „Hauptverkehrswege, Stadtbuslinien, wichtige Fuß- und Radverbindungen, Brücken, Unterführungen sowie bekannte Gefahrenstellen“. Bemerkenswert daran ist, dass Fuß- und Radverbindungen gleichrangig neben Hauptverkehrswegen und Buslinien stehen. Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass nicht alle Verkehrsflächen gleichzeitig geräumt werden können. Diese Einschränkung hat auch eine rechtliche Entsprechung: Nach § 39 Abs. 3 des Vorarlberger Straßengesetzes hat der Straßenerhalter Schnee und Glätte zu beseitigen, „soweit er diese Arbeiten … bewältigen kann“.
Entbindet mich die städtische Gehsteigräumung von meiner Pflicht?
Nein. Die Stadt räumt gelegentlich auch Gehsteige, stellt aber ausdrücklich klar, dass dies nur der Unterstützung der Anrainer dient und die Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten entbindet. Ebenso deutlich ist die Haftungsfrage formuliert: „Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht werden, haften die Grundstückseigentümer:innen.“ Wer sich auf eine gelegentliche städtische Räumung verlässt, trägt das Risiko also weiterhin selbst. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Einsätze in Dornbirn dokumentieren

Wer in Dornbirn räumt und streut, will im Zweifel nachvollziehbar zeigen können, wann und wo gestreut wurde. Schneespur ist eine quelloffene Software, die genau solche Einsätze festhält – Zeit, Ort und Witterung, als ruhige Grundlage für die eigene Dokumentation der Verkehrssicherungspflicht.

Mehr zur Winterdienst-Dokumentation

Dieser Überblick dient der Information und ist keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist stets die örtliche Satzung.

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