Funktion
DSGVO-Werkzeuge
Anonymisierung, Aufbewahrungsfristen und Datenexport sind in Schneespur integriert — kein Add-on, keine Erweiterung. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb.
Integrierte Werkzeuge
Sechs Funktionen, die auf konkrete DSGVO-Anforderungen zugeschnitten sind.
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Anonymisierung
Personenbezogene Daten eines Fahrers können unwiderruflich durch Platzhalter ersetzt werden. Die Einsatznachweise bleiben erhalten — die Person dahinter wird nicht mehr identifizierbar.
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Konfigurierbare Aufbewahrungsfristen
Standard: drei Jahre, entsprechend der typischen Verjährungsfrist für Verkehrssicherungspflicht-Ansprüche. Abweichend einstellbar je nach Datenklasse.
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Automatische Löschung
Abgelaufene Daten werden automatisch aggregiert beziehungsweise gelöscht. Die Aggregation erhält statistische Auswertbarkeit, ohne personenbezogene Details zu behalten.
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Datenexport (Auskunftsrecht)
Sämtliche Daten zu einem Fahrer oder Kunden lassen sich als ZIP-Archiv exportieren — geeignet zur Erfüllung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO.
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Versionierte Datenschutzbelehrung
Die Datenschutzbelehrung wird mit Bestätigungsnachweis und Versionsstand gespeichert. Wer wann zu welcher Fassung zugestimmt hat, bleibt nachvollziehbar.
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Audit-Trail
Jede relevante Datenänderung wird mit Zeitstempel und Verantwortlichem protokolliert. Auch das ist DSGVO-relevant: nachvollziehbare Bearbeitung von Datensätzen.
Welche DSGVO-Rechte unterstützt werden
| Artikel | Recht | Unterstützung durch Schneespur |
|---|---|---|
| Art. 15 | Auskunftsrecht | ZIP-Export aller Daten zu einer Person |
| Art. 16 | Berichtigung | Bearbeitung über Admin-Oberfläche, mit Audit-Trail |
| Art. 17 | Löschung | Anonymisierungsfunktion oder Löschung über Aufbewahrungsfrist |
| Art. 20 | Datenübertragbarkeit | ZIP-Export sowie CSV-Export aus offener Datenbank |
Was Schneespur ausdrücklich nicht ist
- Keine Zertifizierung: Software an sich ist nicht „DSGVO-zertifizierbar". Wer das behauptet, wirbt unsauber.
- Keine Datenschutzberatung: Die Werkzeuge ersetzen keine Beratung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Anwalt.
- Kein Auftragsverarbeiter: Da die Daten auf Ihrem Server liegen, sind Sie selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO — Schneespur ist Software, kein Verarbeiter.
Fragen zu DSGVO
- Ist Schneespur DSGVO-konform?
- Schneespur bietet integrierte Werkzeuge für DSGVO-konforme Datenverwaltung. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb. Schneespur ersetzt keine Datenschutzberatung.
- Wer hat Zugriff auf die Daten?
- Nur der Betreiber und die von ihm eingerichteten Nutzer (Admin, Fahrer, Kunden). Schneespur sendet keine Daten an den Hersteller oder Drittanbieter.
- Wie lange werden Daten standardmäßig gespeichert?
- Drei Jahre, entsprechend der typischen Verjährungsfrist für Verkehrssicherungspflicht-Ansprüche. Die Frist ist konfigurierbar.
- Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Schneespur?
- Nein, mit Schneespur als Software nicht — die Daten liegen auf Ihrem Server. Ein AV-Vertrag mit dem Webhoster bleibt davon unberührt und sollte abgeschlossen werden.
Wichtiger Hinweis
Schneespur bietet Werkzeuge, die eine DSGVO-konforme Datenverwaltung unterstützen. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb. Eine Datenschutzberatung ersetzt die Software nicht.