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Schneespur

Funktion

DSGVO-Werkzeuge

Anonymisierung, Aufbewahrungsfristen und Datenexport sind in Schneespur integriert — kein Add-on, keine Erweiterung. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb.

Integrierte Werkzeuge

Sechs Funktionen, die auf konkrete DSGVO-Anforderungen zugeschnitten sind.

  • Anonymisierung

    Personenbezogene Daten eines Fahrers können unwiderruflich durch Platzhalter ersetzt werden. Die Einsatznachweise bleiben erhalten — die Person dahinter wird nicht mehr identifizierbar.

  • Konfigurierbare Aufbewahrungsfristen

    Standard: drei Jahre, entsprechend der typischen Verjährungsfrist für Verkehrssicherungspflicht-Ansprüche. Abweichend einstellbar je nach Datenklasse.

  • Automatische Löschung

    Abgelaufene Daten werden automatisch aggregiert beziehungsweise gelöscht. Die Aggregation erhält statistische Auswertbarkeit, ohne personenbezogene Details zu behalten.

  • Datenexport (Auskunftsrecht)

    Sämtliche Daten zu einem Fahrer oder Kunden lassen sich als ZIP-Archiv exportieren — geeignet zur Erfüllung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO.

  • Versionierte Datenschutzbelehrung

    Die Datenschutzbelehrung wird mit Bestätigungsnachweis und Versionsstand gespeichert. Wer wann zu welcher Fassung zugestimmt hat, bleibt nachvollziehbar.

  • Audit-Trail

    Jede relevante Datenänderung wird mit Zeitstempel und Verantwortlichem protokolliert. Auch das ist DSGVO-relevant: nachvollziehbare Bearbeitung von Datensätzen.

Welche DSGVO-Rechte unterstützt werden

DSGVO-Rechte und die jeweilige Schneespur-Unterstützung
Artikel Recht Unterstützung durch Schneespur
Art. 15 Auskunftsrecht ZIP-Export aller Daten zu einer Person
Art. 16 Berichtigung Bearbeitung über Admin-Oberfläche, mit Audit-Trail
Art. 17 Löschung Anonymisierungsfunktion oder Löschung über Aufbewahrungsfrist
Art. 20 Datenübertragbarkeit ZIP-Export sowie CSV-Export aus offener Datenbank

Was Schneespur ausdrücklich nicht ist

  • Keine Zertifizierung: Software an sich ist nicht „DSGVO-zertifizierbar". Wer das behauptet, wirbt unsauber.
  • Keine Datenschutzberatung: Die Werkzeuge ersetzen keine Beratung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Anwalt.
  • Kein Auftragsverarbeiter: Da die Daten auf Ihrem Server liegen, sind Sie selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO — Schneespur ist Software, kein Verarbeiter.

Fragen zu DSGVO

Ist Schneespur DSGVO-konform?
Schneespur bietet integrierte Werkzeuge für DSGVO-konforme Datenverwaltung. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb. Schneespur ersetzt keine Datenschutzberatung.
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Nur der Betreiber und die von ihm eingerichteten Nutzer (Admin, Fahrer, Kunden). Schneespur sendet keine Daten an den Hersteller oder Drittanbieter.
Wie lange werden Daten standardmäßig gespeichert?
Drei Jahre, entsprechend der typischen Verjährungsfrist für Verkehrssicherungspflicht-Ansprüche. Die Frist ist konfigurierbar.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Schneespur?
Nein, mit Schneespur als Software nicht — die Daten liegen auf Ihrem Server. Ein AV-Vertrag mit dem Webhoster bleibt davon unberührt und sollte abgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis

Schneespur bietet Werkzeuge, die eine DSGVO-konforme Datenverwaltung unterstützen. Die Konformität entsteht erst durch die korrekte Anwendung im Betrieb. Eine Datenschutzberatung ersetzt die Software nicht.